Meine Frage schließt sich daran an. Wie bewerten Sie denn die Aussage der Plöner Landrätin, dass eine Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Schönberg die Schülerzahlen der Gymnasien Heikendorf und Lütjenburg und eben der Beruflichen Schule in Preetz infrage stellen würde?
Darüber hinaus habe ich eben schon einmal betont: Es gibt unterschiedliche Bedarfe für Bildungswege. Die einen möchten, dass Gymnasien stark bleiben, denn wir haben starke Gymnasien - dort oben sitzen Repräsentanten von starken Gymnasien -, und wir möchten darüber hinaus aber auch starke Gemeinschaftsschulen mit starken Oberstufen. Für beide Angebote - einschließlich der Regionalen Bildungszentren - gibt es in unserem Land enorme Bedarfe.
Wir gehen davon aus, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der Schüler zurückgehen wird. Wir brauchen aber mehr Abiturienten in diesem Land, erstens weil Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich eine sehr geringe Abiturientenquote hat und zweitens weil mittlerweile das Abitur die Voraussetzung für viele Ausbildungsberufe ist. Deswegen möchten wir unsere Abiturientenquote erhöhen.
Frau Ministerin, trotz alledem haben sich weitere Kreise ungefragt zu den neuen Oberstufen geäußert, unter anderem der Landrat des Kreises RendsburgEckernförde, der ausgeführt hat, dass der Kreis schon jetzt den Bedarf für Oberstufen abdecken könne. Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund die
Auch in diesem Fall kann ich wieder nur sagen, dass es unterschiedliche Interpretationen der Rahmenbedingungen gibt. Für uns ist prioritär - an dieser Stelle wiederhole ich mich -, die Zahl der Abiturienten zu steigern, um damit neue Bedarfe zu erzeugen und dann zu befriedigen.
Frau Ministerin, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie einen Bedarf dahin gehend haben, dass rund 1.000 Schülerinnen und Schüler offensichtlich keinen Platz an der Oberstufe einer Gemeinschaftsschule bekommen. Wie bewerten Sie die Aussage Ihrer eigenen Fachabteilung, dass dem 4.080 Plätze an unseren Beruflichen Gymnasien gegenüberstehen?
Ich möchte Ihnen das noch einmal erklären. Ich war am Montag beim Regionalen Bildungszentrum in Schleswig. Das Regionale Bildungszentrum in Schleswig vollzieht derzeit eine interessante Entwicklung. Die Hauptstelle befindet sich in Schleswig. Der Schulleiter hat sich mittlerweile aber entschlossen, verschiedene Nebenstellen in kleinen Dörfern einzurichten.
Dieser Schulleiter macht das vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ihm Eltern erklären: Meine Tochter beziehungsweise mein Sohn geht sehr wohl in Süderbrarup auf die gymnasiale Oberstufe. Dorthin darf sie beziehungsweise er. Ich werde es aber nicht ermöglichen, dass sie beziehungsweise er nach Schleswig fährt.
Das heißt, wir müssen mit unseren Angeboten in die Fläche gehen. Nur dann werden diese Angebote auch nachgefragt.
Frau Ministerin, Sie haben dargestellt, dass bei den Entscheidungen über die neuen Oberstufen die Schulentwicklungspläne der Kreise nicht berücksichtigt worden seien, da diese nicht von allen so kontinuierlich fortgeschrieben würden, wie das vielleicht wünschenswert wäre.
Vielleicht sind Sie nicht persönlich dafür verantwortlich gewesen. Ich sage einmal, dafür war das Ministerium verantwortlich. Vielleicht ist auch Ihr Staatssekretär dafür verantwortlich gewesen. Das möchte ich an dieser Stelle dahinstehen lassen. Es ist aber im Ausschuss so dargestellt worden.
Ich möchte gern wissen, wie Sie dann zu den Erhebungen und zu der Genehmigungsfähigkeit von Oberstufen zum Beispiel in Handewitt kommen, wo man nach der Schulentwicklungsplanung eigentlich keine weitere Oberstufe hätte genehmigen können. Sie haben eine solche aber genehmigt. Können Sie mir das erklären?
Können Sie bitte zunächst einmal die These Ihrer Frage reformulieren? Sie haben mir unterstellt, ich
Ich habe hier gerade ausgeführt, dass wir die Schulentwicklungspläne berücksichtigt haben, sofern diese vorlagen und aktuell waren.
Im Kreis Schleswig-Flensburg gab es eine Besonderheit. Wir haben bereits im August 2012 mit unserem Dialogprozess im Ministerium begonnen. Der Schulentwicklungsplan für den Kreis Schleswig-Flensburg lag nicht vor. Dieser ist erst am 19. oder 20. Dezember 2012 beschlossen worden. Gleichwohl haben wir aber Kenntnis gehabt von den Diskussionen in Schleswig-Flensburg.
Wenn Sie zum Beispiel wissen möchten, warum wir Handewitt bewilligt haben, kann ich Ihnen sagen: Wir haben Schülerströme analysiert und sind zu der festen Überzeugung gelangt, dass diese Schülerströme gewährleisten werden, dass Handewitt eine erfolgreiche Oberstufe sein wird.
Dann möchte ich Sie bitten, konkret darzustellen, wie Sie die Schülerströme errechnet haben und anschließend zu einer Bewertung gekommen sind.
Ich kann Ihnen gern die Parameter nennen. Die Zahlen habe ich nicht auswendig gelernt. Diese könnten wir Ihnen aber nachliefern. Wir haben für alle Schulen die gleichen Kriterien zugrunde gelegt.
Als Kriterium haben wir zugrunde gelegt, dass in der ersten Jahrgangsphase der Oberstufe 50 Schüler generiert sein müssen. Dabei schauen wir zunächst danach, wie groß die Klassenstärke der Jahrgangsstufe zuvor der Schule ist, die die Einrichtung einer Oberstufe beantragt hat. Das berücksichtigen wir zu 30 %. Darüber hinaus berücksichtigen wir Schülerströme der anliegenden Schulen. Je nach lokaler Differenzierung haben wir diese mit 5 %, 10 % oder sogar 20 % berücksichtigt.
Frau Ministerin, ich beziehe mich auf die Aussage, dass etwa 1.000 Schülerinnen und Schüler, die in die Oberstufe einer Gemeinschaftsschule wechseln wollten, nicht aufgenommen werden konnten. Liegen Ihnen Daten darüber vor, wie viele dieser Schülerinnen und Schüler an keiner anderen Oberstufe angenommen werden konnten? Das wird sicherlich auch erhoben worden sein.
Wir wissen nur, dass Schulen Anträge ablehnen mussten. Was die Kandidaten dann jeweils gemacht haben, haben wir natürlich nicht überprüfen können. Woher sollen wir auch das Datenmaterial bekommen? So gläsern sind wir in diesem Land noch nicht.
Frau Ministerin, liegen Ihnen bereits die Anmeldezahlen für Handewitt vor? Wenn ja, welche Größenordnung umfassen diese? Wenn nein, wären Sie bereit, dem Parlament die Anmeldezahlen schriftlich nachzureichen?