Herr Präsident! Ich habe mich nicht für einen Dreiminutenbeitrag gemeldet. Ich möchte mich hier als Abgeordnete des Landtags einmal ganz deutlich dagegen verwahren, dass die Bildungsministerin des Landes am Ende nahezu jeder ihrer Reden das komplette Plenum bewertet, ob sie nun partiell zuhören, gar nicht zuhören oder teilweise zuhören. Das finde ich unangemessen.
Dagegen verwahre ich mich. Auch ich maße mir nicht an, in meinen Reden die Aufmerksamkeitsleistung der Regierungsbank zu bewerten. - Danke sehr.
Meine Damen und Herren, das werte ich als persönliche Erklärung. - Für eine weitere persönliche Erklärung hat sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion gemeldet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine persönliche Erklärung umfasst zwei Punkte. Erstens. Es ist richtig, dass Regierungsmitglieder das Parlament nicht bewerten und auch keine Zwischenrufe von der Regierungsbank machen sollen. Ich füge aber hinzu: Das würde es ein Stückchen erleichtert, wenn ein bisschen Respekt auch gegenüber den Mitgliedern der Landesregierung gezeigt würde
und sie nicht schon mit Beschimpfungen auf dem Weg zum Mikrofon begleitet würden. Wenn man das fordert - zu Recht, Frau Kollegin -, muss das auch für einen selbst gelten.
Zweitens möchte ich gern anmerken, dass unsere Fraktion bereit wäre, mit der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt bis nach der Mittagspause zu warten.
Falls sich der Kollege Callsen bereit erklären könnte, die Abstimmung freizugeben, oder das in der CDU-Fraktion noch einmal überlegt werden soll, würden wir nicht darauf drängen, das heute Vormittag abzustimmen.
Vielen Dank. - Es ist von der CDU-Fraktion beantragt worden, in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/659, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dieser An
trag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW, der Fraktion der PIRATEN und der FDPFraktion abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/581 (neu) - 2. Fassung –, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Piratenfraktion, der FDP-Fraktion und der Abgeordneten des SSW so angenommen.
Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir Mitglieder der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin, Kolleginnen und Kollegen, die dort die Polizeiausbildung machen. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Außerdem begrüße ich Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes von der Wehrbereichsverwaltung Nord. - Seien auch Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/671
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich weise darauf hin, dass der Piratenfraktion hier gegenüber allen anderen Fraktionen im Ältestenrat ein Rederecht von 10 Minuten zugesprochen wurde. - Für die Piratenfraktion hat Frau Abgeordnete Angelika Beer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Dezember 2012 fraktionsübergreifend beschlossen, dass wir Fracking in Schleswig-Holstein nicht wollen. Nach wie vor sind die möglichen Folgen des Fracking für Natur und Mensch nicht absehbar, nach wie vor kann niemand von uns den Menschen garantieren, dass ihr Trinkwasser wirklich vor den Frackinggiften sicher ist. Trotz aller Worte und Erklärungen - nicht nur hier im Landtag - ist Fracking nach wie vor nicht auszuschließen.
Um deutlich zu machen, warum das ein Problem ist, möchte ich zitieren, welchen Auftrag wir der Landesregierung im Dezember 2012 mit auf den Weg gebeten haben:
„Die Landesregierung wird gebeten, … keine Genehmigungen für die Aufsuchung und Erkundung unkonventioneller Erdgas- und Erdöllagerstätten unter Einsatz von umweltgefährdenden Substanzen zu erteilen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern.“
Dieser Bitte konnte die Landesregierung leider nicht nachkommen. Heute vor einer Woche hat sie Aufsuchungsanträge genehmigt, nicht weil sie sie genehmigen wollte, sondern weil sie genehmigen musste.
Der CDU-Kreistagsabgeordnete Johann-Heinrich Karstens kommentierte das im „Schleswig-Holstein-Magazin“ folgendermaßen:
„Ich kann mich darüber ärgern, dass wir da nicht mehr zum Zuge kommen, wir als die Bürger. Es wird über unsere Köpfe hinweg entschieden, und das ist überhaupt nicht das Ding, wo ich mit leben kann.“
Genau das hat die Landesregierung jetzt vor, und ich glaube, wir alle begrüßen den Schritt, auch wenn die Regierung viel zu lange mit der Bundesratsinitiative gewartet hat.
Morgen steht das jedenfalls nicht auf der Tagesordnung, sondern frühestens im Mai. Ob die Bundesratsinitiative der Landesregierung schlussendlich Erfolg haben wird, steht in den Sternen bei den politischen Verhältnissen einer stagnierenden Bundesregierung.
In den Ausschüssen und im Ministerium wurde immer wieder darauf hingewiesen, wie schwierig es sei, eine Modernisierung des völlig veralteten Bergrechts zu erwirken. Diese wichtige und angesichts von Fracking dringliche Reform wird nur länder- und parteiübergreifend möglich sein und gelingen.