Dabei ist etwa zu klären: Wo der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert ist, wo die Selbstverwaltung gefragt ist, in welcher Form die Zusammenarbeit der Prüfinstanzen verbessert werden muss, allerdings auch, was die Trägerverbände und die betroffenen Einrichtungen als Beitrag zu leisten haben.
Die ASMK hat im November 2011 beschlossen, in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundesregierung Vorschläge zur Qualitätssicherung zu erarbeiten. Ein Zwischenbericht dazu soll voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen. Wir werden
uns auf länderübergreifender- beziehungsweise auf Bundesebene weiter einbringen. Auch den Austausch mit der Ombudsfrau, die auf Bundesebene bis zum Herbst Empfehlungen zur Vereinfachung der Pflegedokumentation vorlegen soll, führen wir intensiv fort.
Auf Landesebene hat mein Haus mit der Prüfrichtlinie für die Arbeit der Aufsichtsbehörden einen wichtigen ersten Schritt gemacht. Über diese Prüfrichtlinie ist viel diskutiert und es ist viel Kritik geäußert worden. Wir wollen mit der laufenden einjährigen wissenschaftlichen Begleitung eine sachliche Ebene schaffen, um diese Kritik sinnvoll erörtern zu können. Ein Beirat begleitet die Arbeit. Wir werden dem Landtag dazu zum Ende des Jahres ein Ergebnis vorlegen können. Unser Ziel ist, die Prüfrichtlinie so bürokratiearm wie möglich zu gestalten. Wo wir besser werden können, werden wir Korrekturen vornehmen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem MDK. Da ist die Zusammenarbeit nicht unbedingt rund gelaufen. Deshalb hat sich bereits vor Jahren eine AG unter Moderation des Ministeriums zusammengesetzt. Herausgekommen sind im letzten Juni „Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden mit dem MDK-Nord und dem PKVPrüfdienst“. Wie diese Empfehlungen funktionieren, wird derzeit in der Praxis erprobt. Wir sind natürlich darauf eingerichtet, die Empfehlungen im Bedarfsfall - oder auch als Ergebnis der Begleituntersuchung zur Einführung der Prüfrichtlinie - anzupassen.
Die im CDU-Antrag angesprochenen Ergebnisse des „Rundes Tisches“ zur Entbürokratisierung hatten wir bei der Erstellung der Prüfrichtlinie bereits im Blick, ebenso wie die Notwendigkeit, die Prüfaktivitäten von MDK und Aufsichten abzustimmen. Beides ist Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitforschung.
Und schließlich stehen wir vor Überlegungen, wie wir die Praktiker in den Einrichtungen unterstützen und motivieren können, ihre tägliche Dokumentationsarbeit als wichtigen Baustein der einrichtungsbezogenen Qualitätssicherung vor dem Hintergrund möglicher Entbürokratisierungspotenziale kritisch zu analysieren.
Damit die berechtigte Forderung „Mehr Zeit für Pflege“ zu keiner Leerformel wird, sind alle Beteiligten gefragt, die Landesregierung eingeschlossen: Wir sehen unsere Hausaufgaben - und wir werden
sie intensiv weiter verfolgen. Ich freue mich auf die konstruktive Debatte in diesem Hause im Herbst.