Protocol of the Session on March 21, 2013

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 18/647

Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63

Abs. 1a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 18/647. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete und kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist ganz offenbar auch nicht der Fall.

Wer mit der Übernahme der Empfehlung entsprechend der Sammeldrucksache 18/647 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Wir sehen uns morgen früh zu dem vereinbarten Termin anlässlich der Rede des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland wieder. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:49 Uhr

(Präsident Klaus Schlie)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Mehr Zeit für Pflege

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/629

Einfachere Dokumentationsvorgaben in der Alten- und Krankenpflege

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/660

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unserer Meinung nach ist der Antrag der Koalition - Mehr Zeit für Pflege - ein schöner Wohlfühlantrag, denn wer hat schon etwas dagegen, wenn sich der Aufwand für die Pflegedokumentation verringert? Wir kritisieren jedoch, dass es im Koalitionsantrag keine wirkliche Differenzierung zwischen Alten- und Krankenpflege gibt.

Richtig ist, dass es wünschenswert wäre, im gesamten Pflegebereich, also in der Alten-, Kranken- und Kinderpflege, den Dokumentationsaufwand effizienter und schlanker zu gestalten. Und richtig ist auch, dass es eine Vielzahl von Aufsichts- und Prüfaktivitäten gibt, die besser aufeinander abgestimmt und harmonisiert werden müssen. Bei jedem Besuch in einem Alten- und Pflegeheim ist das der als erstes genannte Punkt, um den man sich kümmern soll.

Die Pflegefachkräfte vor Ort beklagen sich zu Recht, dass zu viel Zeit mit der jeweiligen Dokumentation verlorengeht und sie selbst viel lieber diese Zeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder Patientinnen oder Patienten verbringen würden. Bei aller Notwendigkeit einer Reduzierung des Dokumentationsaufwandes darf aber auf keinen Fall außer Acht gelassen werden, dass ein schlicht und unzureichend verfasster Pflegebericht durchaus Konsequenzen haben kann. Denn Handlungen gelten im Falle einer Überprüfung nur als erbracht, wenn sie auch dokumentiert worden sind.

Eine gute und praktikable Verbesserung im Bereich der Dokumentationspflichten, die im Übrigen durch ein Bundesgesetz geregelt sind, ist unserer Ansicht nach eine Effizienzsteigerung durch eine treffende und genaue Formulierung im Pflegebericht. Es wird

daher eine übergreifende Leitlinie zur Dokumentation des Pflegeprozesses in Abstimmung mit den Prüfkriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen benötigt. Diese Leitlinie sollte für alle ambulanten Dienste und stationären Einrichtungen mit nachvollziehbaren und überprüfbaren Kriterien als einheitliche Handreichung ausgegeben werden. Knappe und präzise Angaben, kombiniert mit einem Ankreuzsystem, können hier eine Lösung und somit eine Arbeitserleichterung für die Pflegefachkraft sein. Dabei steht aber immer die Sicherheit der Bewohner und Patienten an erster Stelle, die durch möglichst gebündelte und koordinierte Kontrollen überprüft werden muss.

Alle eine Person betreffenden Informationen werden in der Pflegedokumentation zusammengefasst. Erst durch die Eintragung werden die Nachweise zu Pflegemaßnahmen erbracht. Leistungsnachweise, Pläne und systematische Berichte über den Pflegeverlauf haben das Ziel, eine individuelle Versorgungs- und Pflegeplanung und eine flexible Arbeitseinteilung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Dienste zu ermöglichen. Hier gibt es jedoch große Unterschiede in den Pflegefacharten.

Klar ist für uns, dass der Umfang der gesammelten Formulare zu einer Person nicht allein durch seine Menge bestimmt werden darf. Das genau wollen wir alle verringern und optimieren. Einfach: zu viel vermeiden!

Trotz aller Bemühungen, den Dokumentationsaufwand zu reduzieren, ist stets festgelegt, was dokumentiert werden muss: alles, was praxisrelevant, vergütungsrelevant, prüfungsrelevant und juristisch erforderlich ist. Oder schlicht gesagt: alles, was zur Darstellung des Befindens und des Verlaufs der Pflege notwendig ist.

Lassen sie uns mit dieser Arbeit gemeinsam mit den beteiligten Akteuren und deren Know-how beginnen. - Herzlichen Dank.

Lassen sie mich mit einem kleinen Ausflug in die letzte Legislaturperiode beginnen. Ich erinnere mich, wie die SPD, insbesondere der Kollege Baasch und die Kollegin Pauls, sich seinerzeit über die Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz aufgeregt haben.

Die Kritik war groß: alles dauerte viel zu lange und natürlich wurden auch die falschen Schwerpunkte gesetzt, der Geist des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes war gar verraten.

Mehrfach befasste sich damals der Sozialausschuss mit dem Thema, es gab Kleine Anfragen und weil das alles aus ihrer Sicht nicht gereicht hat, wurde auch im Plenum dazu debattiert. Das Recht dazu haben wir Ihnen übrigens in unserer Regierungsverantwortung zu keinem Zeitpunkt abgesprochen.

Dass die jetzige Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP nun auch klarstellte, dass sie keinen Bedarf für eine Veränderung der Durchführungsverordnung sehe und plane, erwähne ich hier mit einiger Genugtuung nur nebenbei.

Aber auf welchen Punkt möchte ich hinaus? Während also die Kritik an der Durchführungsverordnung nicht zu überbieten war, gab es an der Prüfrichtlinie, die Sozialminister Dr. Garg auch umfänglich novelliert hat, überhaupt keine Kritik vonseiten der damaligen Opposition. Gar nichts.

Für die Kolleginnen und Kollegen, die fachlich nicht im Thema sind, erkläre ich gerne, was die Prüfrichtlinie zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz regelt. Die Prüfrichtlinie regelt, welche Dokumentationspflichten und Prüfvorgaben es für Pflegeeinrichtungen in unserem Land gibt.

Was wurde durch unsere Novellierung realisiert? Ich sage es Ihnen: Die Richtlinie wurde in ihrem Umfang zur vorherigen Version fast halbiert.

Der Abbau des beträchtlichen Umfanges an Überdokumentation und an ungeeigneten Vorgaben von Skalen sowie Routinemessungen brachte den von allen geforderten Bürokratieabbau. Doppelprüfungen wurden reduziert.

Minister Garg hat es also geschafft - und jetzt hören sie genau zu - mehr Zeit für Pflege zu schaffen. Überflüssige Dokumentationspflichten wurden abgebaut und den Pflegefachkräften wurde mehr Zeit für die Betreuung von Pflegebedürftigen gegeben.

Ich komme jetzt zu den Anträgen und einer konkreten Frage an die Antragsteller und an das Ministerium. Da das Land durchaus Regelungskompetenz in diesem Bereich hat, frage ich mich, warum man sich in den Anträgen so einen schlanken Fuß gemacht hat, alles auf die Bundesebene schiebt und ansonsten so unkonkret bleibt.

Auch frage ich die Ministerin, ob denn die Landesregierung plane, die Prüfrichtlinie zu novellieren.

Da die Ministerin ja gleich noch redet, würde ich mich über eine Antwort freuen und, falls die Antwort ja ist, auf eine Antwort auf die Frage, wo sie den Anpassungsbedarf konkret sieht. Es kann ja durchaus sein, dass sich in der praktischen Anwendung solcher Richtlinien zeigt, dass es hier und da dann doch noch „Kinken“ gibt, und da wäre es natürlich vernünftig, nachzubessern.

Ich denke, uns alle eint das gleiche Ziel. Einerseits müssen wir Bewohnern von Pflegeeinrichtungen Schutz durch angemessene Dokumentation ermöglichen, andererseits ist natürlich unnötige Bürokratie abzubauen. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn die gerade amtierende Landesregierung die Politik der Vorgängerregierung in diesem Bereich fortsetzt. Pflegekräfte brauchen mehr Zeit für Menschen anstatt für überflüssige Dokumentationen.

Meine Fraktion würde das Thema daher fachlich gerne weiter im Ausschuss beraten. Wir beantragen daher Ausschussüberweisung. Vielleicht gelingt es uns dort auch durch Rückmeldung von Fachleuten aus dem Pflegebetrieb, aber auch aus dem Ministerium, die Anträge sinnvoll zu konkretisieren.

Meine Damen und Herren! Pflegen bedeutet, sich um jemanden zu sorgen, seinen guten Zustand zu erhalten. Dokumentieren heißt, etwas mit Unterlagen zu belegen. So steht es im Duden, so steht es bei Wikipedia. Das eine hat auf dem Papier mit dem anderen nichts zu tun - in der Praxis aber schon.

Damit pflegerisches Handeln zu bestmöglichen Ergebnissen führt, muss planvoll und nachvollziehbar vorgegangen werden. Es ist wichtig, am Ende einer Schicht festzuhalten, was erledigt ist und was nicht. Dann sieht die Ablösung sofort, was als Nächstes getan werden muss.

Dokumentation in der Pflege ist nicht überflüssig. Sie ist ein wichtiges Instrument für Pflegequalität. Aber mit der Dokumentation ist es wie mit Medikamenten: Es kommt auf die Dosis an. Pflegedokumentation ist Mittel zum Zweck, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Pflegekräfte wollen Menschen helfen. Dafür sind sie ausgebildet. Pflegekräfte sind keine Verwaltungskräfte. Bürokratie liegt ihnen nicht im Blut und nicht am Herzen. Es verständlich, wenn sich Pflegekräfte weigern, immer mehr Arbeitszeit mit Bürokratie zu verbringen, anstatt sich um Menschen zu sorgen und sie zu pflegen. Für meine Fraktion kann ich nur sagen: Da haben die Pflegekräfte völlig Recht.

In der Pflege muss der Menschen im Vordergrund stehen, nicht die Akte. Wir müssen eine Entwicklung zurückdrehen, die völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Vor dem Hintergrund von Missständen wurde die Dokumentation als Instrument der Qualitätssicherung gestärkt. Das war richtig und erfolgreich. Doch der Bumerang Effekt ließ nicht lange auf sich warten. Unklarheit über die Anforderungen, komplizierte Verfahren, unverständliche Formulare, keine Zeit für Schulung. Zu viel, ist zu viel - auch in der Dokumentation.

Stellen Sie sich eine Pflegheim vor, es ist nach 20 Uhr. Die Pflegekraft sitzt im Büro. Sie ist allein auf der Station - Nachtschicht. Vor ihr die Akten der 20 Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Arbeit der Tagschicht müssen nachgetragen werden. Fünf rote Lämpchen leuchten, hinter jedem ein Menschen mit einem berechtigten Anliegen. Aus dem Nebenzimmer leises Rufen, über den Gang kommt Herr P. auf der Suche nach Ansprache, zwei Alarmklingeln schrillen - Dringend! Was tun?

Diese Situation ist kein Horrorszenario, sondern Alltag in unseren Pflegeinrichtungen. Für uns ist ganz klar: Der Mensch geht vor, die Dokumentation muss warten. Genauer - die Anforderungen der Dokumentation müssen so weit vereinfacht und reduziert werden, dass sie während des Schicht problemlos zu schaffen sind. Dokumentation muss die Pflege stützen. Sie darf nicht zur Konkurrenz werden oder die Pflege behindern.

Ein letztes Wort zu den Prüfungen, die ebenfalls Bestandteil unseres Antrages sind. Hier ist es nicht anders als bei der Dokumentation. Natürlich muss überprüft werden, ob Einrichtungen baurechtliche, ordnungsrechtliche oder betriebswirtschaftliche Vorgaben einhalten. Natürlich muss überprüft werden, ob die Pflegebedürftigen gut versorgt sind und ob die Leistungen der Pflegekassen zu Recht gezahlt werden. Alles das ist wichtig und erforderlich. Falsch ist jedoch, wenn sich Prüfer die Klinke in die Hand geben. Falsch ist, wenn dann wieder keine Zeit für die Menschen und die Pflege bleibt. Prüfinstanzen müssen kooperieren, sich abstimmen, möglichst zeitgleich und gemeinsam prüfen. Das spart Zeit und Aufwand auf allen Seiten. Prüfbestimmungen müssen aufeinander abgestimmt werden. Doppeltes und Sinnloses muss gestrichen werden. Was zusammen gehört und einander bedingt, muss zusammen fortentwickelt werden. Hier gibt es Synergieeffekte, die wir nutzen müssen.

Für die Dokumentation in der Pflege gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Geben wir den Auftrag dazu. Verabschieden wir den vorliegenden Antrag.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Mehr Zeit für die Pflege“ ist eine völlig richtige Forderung. Niemand kann wollen, dass Pflegearbeitszeit über die Maße durch Bürokratie gebunden wird. Zugleich muss aber gewährleistet sein, dass Pflege qualitativ hochwertig ist und bleibt. Es geht darum, individuell passgenaue Pflege zu gewährleisten, und zwar unter der Bedingung, dass im Drei-Schicht-Betrieb alle Pflegekräfte wissen, was für die einzelne Bewohnerin, den einzelnen Bewohner gerade das richtige ist. Dafür ist eine fachlich fundierte Pflegedokumentation unerlässlich. Das ist heute - und auch der Änderungsantrag macht das ja deutlich - im Grundsatz ja auch unstrittig. Nur so funktioniert Zusammenarbeit, kann Pflegequalität gesichert und Transparenz gewährleistet werden.

Außer Frage steht aber, dass die Bindung von bis zu 35 % der Arbeitszeit für Dokumentationsaufgaben indiskutabel ist. Was folgt daraus? Zunächst einmal bin ganz bei denen, die sagen: Einrichtungen, die solche Zeitvolumen nennen, müssen sich dringend mit der Effektivität ihres Qualitätsmanagements befassen. Da kann etwas nicht stimmen. Richtig ist aber auch, dass wir uns um die Vorgaben kümmern müssen. Wir müssen uns mit den Akteuren auf gemeinsame Antworten und ein gemeinsames Vorgehen verständigen - wobei das vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Herangehensweise in der Praxis, die sich im Laufe der letzten 15 Jahre entwickelt hat, gar nicht einfach ist.

Wir stehen vor den Fragen: Was muss überhaupt geplant und dokumentiert werden? Wie muss dokumentiert werden? Stichwort: Tagespflegeplan oder Einzelnachweise? Wann wird zu viel, doppelt und unübersichtlich dokumentiert?

Dabei ist etwa zu klären: Wo der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert ist, wo die Selbstverwaltung gefragt ist, in welcher Form die Zusammenarbeit der Prüfinstanzen verbessert werden muss, allerdings auch, was die Trägerverbände und die betroffenen Einrichtungen als Beitrag zu leisten haben.