Protocol of the Session on March 21, 2013

Meine Damen und Herren, wir befinden uns in der Abstimmung. Die Aussprache ist beendet. Jetzt haben die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW der Ausschussüberweisung nicht zugestimmt. Wer enthält sich? - Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

(Anhaltende große Unruhe)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt in der Abstimmung.

- Herr Kollege Callsen, ich bitte auch Sie um Aufmerksamkeit und um Ruhe

(Johannes Callsen [CDU]: Ich höre zu, keine Sorge!)

Jetzt halten Sie bitte alle Ihren Mund. Wir werden jetzt abstimmen. - Das ist nett. Danke.

Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich schlage deshalb abweichend von § 75 der Geschäftsordnung vor, die Ihnen vorliegenden Änderungsanträge in den Drucksachen 18/653 und 18/667 zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

(Anhaltende große Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich sehr schwierig, ein Abstimmungsergebnis zu bekommen, wenn Sie sich jetzt nicht dem Verfahren zuwenden und etwas konzentrieren wollen.

Wir stimmen also zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/653 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Wer diesen Antrag ablehnen will, den bitte ich nun um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer möchte sich enthalten? - Das sind die Kollegen der Piratenfraktion.

Ich lasse dann über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/633 - neu - abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. - Wer möchte sich enthalten? - Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich lasse schließlich über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 18/667 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer stimmt diesem Antrag nicht zu? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. - Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der Piratenfraktion. Damit ist dieser Antrag in der Drucksache 18/667 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW angenommen.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD] und Kai Vo- gel [SPD])

Meine Damen und Herren, ich rufe nun Tagesordnungspunkt 39 auf:

Kleine Grundschulstandorte in ihrer Existenz stärken

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/632

Flexible Lösungen für kleine Grundschulen ermöglichen

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/666 (neu)

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Frau Kollegin Heike Franzen von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Antrag vorgelegt, der sich mit der Situation der Außenstellen unserer Grundschulen befasst. Wir wollen klare und transparente Rahmenbedingungen haben; denn wir wissen, dass wir viele Außenstellen haben, die in ihrer Existenz bedroht sind. Deswegen wollen wir, dass insbesondere bei Schließungen von Außenstellen, wenn Mindestgrößen unterschritten werden, die Schulträger ein Mitspracherecht haben. Wir wollen, dass die Schulträger insbesondere auch in der Situation ein Mitspracherecht haben, in der Schulleitungen eigenständig entscheiden, dass eine Schule nicht mehr aufnehmen darf, obwohl sie die

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Mindestgröße nicht unterschreiten. Darüber hinaus wollen wir den Schulen, die die Mindestgrößen auf lange Frist unterschreiten, eine zweijährige Übergangsfrist gewähren. Ich glaube, dass das notwendig ist, um vor Ort mehr Planungssicherheit herstellen zu können.

Meine Damen und Herren, wir sind uns natürlich darüber im Klaren, dass dafür ein gewisser Anteil an Planstellen benötigt wird. Wir glauben allerdings, dass das überschaubar ist und dass das in der Tat auch über den Landeshaushalt zu leisten ist.

Dieser Antrag ist entstanden, weil wir in den letzten Monaten intensive Diskussionen mit Elternvertretungen und Gemeindevertretungen über Schulen und deren Außenstellen hatten. Wir hatten hier vor dem Landeshaus mehrere Demonstrationen mit Eltern und Gemeindevertretern. Der Herr Ministerpräsident und die Ministerin haben dort lächelnd gestanden und haben diverse Zusagen gemacht mit Blick auf kostenneutrale Konzepte, die die Schulen erstellen sollten; dann würden die kleinen Außenstellen schon erhalten bleiben. Das hat aber nicht stattgefunden, wie das Beispiel in Albersdorf und Schwabstedt zeigt. Jetzt gibt es dort 46 Schülerinnen und Schüler, und nun kann die Schule bestehen bleiben. Aber über ein kostenneutrales Konzept ist hier nicht entschieden worden.

Dann ist zugesagt worden, es solle bis zur Entscheidung über das Schulgesetz ein Moratorium für die Außenstellen der kleinen Grundschulen geben. Wir hatten am 14. Februar 2013 eine Sitzung des Bildungsausschusses. In dieser Sitzung hat Herr Staatssekretär Loßack deutlich gemacht, ein solches Moratorium werde es für Schleswig-Holstein nicht geben.

Meine Damen und Herren, jetzt liegt ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Da geht es weder um kostenneutrale Konzepte, noch um Moratorien. Ich frage Sie einmal, Frau Ministerin und Herr Ministerpräsident - der ist im Moment nicht da -: Was ist Ihr Wort eigentlich draußen noch wert?

Sie beantragen jetzt, das Ganze auf 2014 zu verschieben, und sagen, die EU solle am besten Förderprogramme auflegen, um dann kleine Grundschulen und Außenstellen finanzieren zu können. Ich frage mich, ob Sie schon mit der EU im Dialog darüber stehen. Sie sind ja Freunde von Dialog.

(Zuruf Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Wir haben das nicht verpennt, sondern wir haben uns - gerade auch gemeinsam in der Großen Koalition - immer an die Seite der kleinen Grundschulen gestellt. Sie sagen: Pädagogische Größen für die kleinen Grundschulen sind nicht erreicht. Für kleine Oberstufen - für Zwergoberstufen - in SchleswigHolstein gilt das an der Stelle überhaupt nicht.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Sie stellen sich nicht mehr an die Seite der Grundschulen. Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass diese - wie sie es ausdrückt - kleinen Lehranstalten nicht in der Lage sind, gute pädagogische Arbeit zu leisten. Das ist in einem Interview in den „Lübecker Nachrichten“ nachzulesen, Frau Ministerin. Ich frage mich: Haben Sie sich einmal eine solche kleine Lehranstalt angeschaut? - Schauen Sie einmal hin, welche gute pädagogische Arbeit die Lehrkräfte dort leisten. Die tun alles für die Kinder, damit sie vernünftig und gut auf den Weg gebracht werden. Nur weil Sie vielleicht einmal schlechte Erfahrungen gemacht haben, können Sie das nicht auf alle kleinen Außenstellen übertragen, die wir hier in Schleswig-Holstein haben.

(Beifall CDU und FDP)

Sie beantragen, dass die Schließung von Außenstellung von Moderation unterlegt werden soll. Das findet im Augenblick bereits statt. Das werden Sie an vielen Stellen auch feststellen können. Das IQSH ist dabei. Sie sagen, dass sich der Landtag noch einmal mit der Frage der Rolle der Schulträger und der Schulleitungen auseinandersetzen soll. Wir haben an der Stelle einen konkreten Vorschlag gemacht. Dem könnten Sie dann an dieser Stelle, glaube ich, auch gut zustimmen.

Unser Fazit: Die Landesregierung erzählt den Eltern und den Schulträgern draußen, was sie gern hören möchten, entschieden wird hier im Landtag anders. Für Zwergoberstufen können Planstellen bereitgestellt werden. Ich fürchte, dass gerade unsere kleinen Grundschulen dafür herhalten müssen.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Das ist keine Politik für den ländlichen Raum, Frau Ministerin. Auch da haben Sie als Landesregierung Verantwortung für Infrastruktur im ländlichen Raum. Kleine Schulen sind für unsere Gemeinden mehr als nur Schule, sie sind auch Infrastruktur und auch Mittelpunkt in unseren Gemeinden.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

(Heike Franzen)

Insofern hat die Landesregierung an dieser Stelle eine Verantwortung. Ich bitte Sie, die an dieser Stelle auch wahrzunehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Für die SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Kai Vogel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Schulentwicklungsplanung steht unter dem Vorzeichen zurückgehender Schülerzahlen und unter der Notwendigkeit, den Landeshaushalt zu konsolidieren und trotzdem eine optimale Unterrichtsversorgung zu garantieren. Dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen und Herausforderungen, denen sich die Bildungs-, Finanz- und Kommunalpolitiker über die laufende Legislaturperiode stellen müssen.

Das von uns formulierte Ziel ,,Kurze Beine, kurze Wege“ kann nicht mehr so verstanden werden, dass jede dörfliche Grundschule eine uneingeschränkte Existenzgarantie erhalten kann, auch nicht als Außenstelle einer größeren Grundschule. Selbstverständlich muss die Schließung einer Schule vor Ort die letzte, die allerletzte Maßnahme sein, wenn alle übrigen Optionen sich als nicht tragfähig erwiesen haben.

Die Küstenkoalition hat dies in ihrem Koalitionsvertrag auf den Punkt gebracht. Wir haben dort festgehalten:

,,Um die Schule im Dorf zu lassen, wollen wir den Schulträgern Flexibilität bei der regionalen Umsetzung bei kleinen Schulen ermöglichen.“

Die Möglichkeiten des EU-Programms für den ländlichen Raum werden wir dabei ausschöpfen. Frau Franzen, wir berufen uns dabei bereits auf den Koalitionsvertrag. Es ist erstaunlich, dass Sie das jetzt als etwas so Ungewöhnliches darstellen. Wenn Sie den Koalitionsvertrag damals gelesen hätten, hätten Sie es damals schon vorhersehen können.

Der Antrag der CDU geht in die falsche Richtung, denn er geht weg von der gemeinsamen Verantwortung des Landes und der Kommunen für die Sicherung der Grundschulangebote und verlagert sie ausschließlich auf die Schultern des Landes. Hierbei eine Schulform gegen eine andere auszuspielen und zwar die Grundschulen gegen die Oberstufen,

die Grundschulen gegen die Gymnasien oder die Grundschulen gegen die Gemeinschaftsschulen -, kann definitiv kein Entscheidungskriterium sein.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Das ist reiner Populismus, mit dem Sie anscheinend glauben, noch die eine oder andere Stimme für die Kommunalwahl mobilisieren zu können. Das hat aber nichts mit landespolitischer Verantwortung zu tun.

(Vereinzelter Beifall SPD - Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist das!)