Protocol of the Session on February 22, 2013

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/492 (neu)

Wasser ist keine übliche Handelsware - Kommunale Trinkwasserversorgung schützen

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/550

Versorgungssicherheit beim Trinkwasser auch künftig auf höchstem Niveau gewährleisten!

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/556

b) Liberalisierung und Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung verhindern!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/509

Trinkwasser darf nicht zum Spekulationsobjekt werden - Wasserversorung in öffentlicher Hand sichern!

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/558

Es liegt ein interfraktioneller Antrag vor. Ich gehe davon aus, dass sich die übrigen Anträge zu a) und b) erledigt haben. - Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist das der Fall.

Ich lasse nunmehr über den interfraktionellen Antrag Drucksache 18/558 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig so beschlossen.

(Beifall)

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 13 und 30 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Aufhebung des Optionszwangs

Antrag der Fraktionen von FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/431 (neu)

b) Optionsregelung erhalten - Information der Betroffenen verbessern

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/517

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Christopher Vogt von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal nutze ich die Gelegenheit und danke der Kollegin Dr. Bohn ganz herzlich dafür, dass Sie unsere Initiative ohne falsche Scheu und mit fester Stimme in der Öffentlichkeit schon so offensiv vermarktet hat. In einem Interview einer meiner Lieblingszeitungen, der „taz“, hat sie im vergangenen

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Monat nicht nur die steuerliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften, sondern auch diese Initiative meiner Fraktion offensiv vermarktet. Dafür mein ganz herzlicher Dank.

(Beifall FDP - Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind großzügig und nicht kleinlich. Wir hoffen, dass wir mit unserer Initiative gemeinsam dazu beitragen können, dass die Landesregierung in unserem Sinn im Bundesrat tätig wird.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

- Frau Kollegin von Kalben, ich kann Ihnen das Interview gern zur Verfügung stellen. Ich sagte ja: Ich danke ihr dafür. Ich finde das sehr positiv. Insofern ist das doch in Ordnung. Ich verstehe die Aufregung in Ihren Reihen gar nicht.

Meine Damen und Herren, die bestehende Optionspflicht wird der Lebensqualität vieler Menschen in unserem Land nicht gerecht. Es wäre meines Erachtens auch nicht im Interesse unseres Landes, daran noch länger krampfhaft festzuhalten.

Wie der ehemalige Integrationsminister unseres Landes, Emil Schmalfuß, bereits in der vergangenen Legislaturperiode zu Recht hier im Plenum feststellte, würde eine Abschaffung der Optionspflicht unter anderem dazu beitragen, dass mehr Ausländerinnen und Ausländer Ja zu unserem Land sagen und die deutsche Staatsangehörigkeit auch beantragen würden. Viele junge Deutsche, die einen anderen Pass haben, der nicht unter die Ausnahmeregelung fällt, würden nicht mehr vor die leidige Wahl gestellt werden, welchen Pass sie denn nun behalten möchten und welchen Pass sie - das ist meist das Problem - abgeben würden. Es liege so Minister Schmalfuß damals wörtlich im Plenum - „im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, dass integrierte Ausländerinnen und Ausländer sich einbürgern lassen und ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten“.

Wir alle hier im Plenum wissen doch, dass der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten massive Auswirkungen auf die Gesellschaft in der Bundesrepublik und auch und vielleicht ganz besonders in Schleswig-Holstein haben wird. Allein vor diesem Hintergrund sollten wir uns in dieser Frage offen zeigen und neue Wege gehen. Es ist insofern nicht nur ein sogenanntes weiches Thema, über das wir sprechen, sondern mit Blick auf die nächsten Jahrzehnte in unserem ureigensten Interesse.

Es ist auch nicht mehr zu erklären, dass der Optionszwang bei uns grundsätzlich besteht, in bestimmten Einzelfällen aber nicht gilt, zum Beispiel bei den sogenannten Spätaussiedlern, bei DeutschAmerikanern, bei Deutsch-Schweizern und auch bei den Deutsch-Argentiniern, bei denen es ausreicht, dass sie einen deutschen Urgroßvater nachweisen können. Es ist aus unserer Sicht ein Gebot der rechtlichen Klarheit und der Fairness, die Optionspflicht grundsätzlich abzuschaffen.

(Beifall FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein Mitarbeiter unserer Fraktion, der in Deutschland als Sohn von ehemaligen jugoslawischen Gastarbeitern, die zu unseren Mitbürgern geworden sind, geboren wurde, musste sich vor wenigen Jahren zwischen der deutschen und der kroatischen Staatsbürgerschaft entscheiden. Er hat sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden. An diesem Beispiel möchte ich aufzeigen, wo das Problem für junge Deutsche besteht. Man muss sich nicht nur vor der Familie rechtfertigen, man ist innerlich zerrissen, muss sich nicht nur entscheiden, sondern man muss auch das Verfahren einleiten, wenn man sich entscheidet. Hier muss man oft nicht nur sehr hohe Kosten tragen, sondern auch sehr viel Aufwand betreiben, sehr viel Zeit investieren, um das Verfahren überhaupt durchzubringen.

Bei dieser Gruppe, unter die auch unser Mitarbeiter fällt, ist es besonders merkwürdig: Am 1. Juli wird Kroatien in die EU aufgenommen. Nach dem kurzen Zeitraum, den er jetzt nicht mehr Kroate war, kann er jetzt wieder seinen kroatischen Pass beantragen. Dieses Beispiel zeigt, dass sich die Regelung, die wir seit dem Jahr 2000 haben, mitnichten bewährt hat. Es mangelt nicht nur an Information, sondern es gibt ein grundsätzliches Problem für viele junge Menschen in unserem Land; die Regelung geht an der Lebensrealitiät vorbei.

(Beifall FDP)

Unser ehemaliger Integrationsminister hat in seiner damaligen Rede vor diesem Hohen Hause einen Auszug der Internetseite des unionsgeführten Innenministeriums zitiert, der da lautete:

„Mehrstaatigkeit ist jedenfalls auch heute schon keine Seltenheit mehr; besondere Probleme sind durch Mehrstaatigkeit nicht entstanden.“

(Beifall FDP, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Christopher Vogt)

Ich habe noch einmal nachgeschaut: Dieser Satz steht nach wie vor auf der Website des Bundesinnenministeriums. Vielleicht kann der eine oder andere über seinen Schatten springen und dieser Initiative, die wir heute interfraktionell eingebracht haben, zustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN - Angelika Beer [PIRATEN]: Bei McAllister hat es auch nicht zu Komplikationen geführt! Er hat auch eine doppelte Staatsbürgerschaft! - Zurufe SPD: Er ist wahrscheinlich über seine eigene Websitesperre gestolpert!)

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Astrid Damerow das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft führen wir hier nicht das erste Mal. Sie wird auch immer recht emotional geführt. An dieser Stelle ist die Einigkeit, die wir heute Vormittag hatten, wohl tatsächlich zu Ende; denn wir haben hier nach wie vor eine grundsätzlich andere Haltung.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Aus emotionalen Gründen!)

- Das habe ich nicht gesagt, Herr Dr. Dolgner. - Das Optionsmodell war bei seiner Einführung im Jahre 1999 durchaus umstritten. Es fehlten Erfahrungen, und es war auch überhaupt nicht abzusehen, wie es umgesetzt beziehungsweise gehandhabt werden würde. Heute haben wir Erfahrungswerte, die belegen, dass sich das Optionsmodell im Staatsangehörigkeitsrecht bewährt hat und dass für die Betroffenen hierdurch keine unzumutbaren Belastungen entstehen.

Staatsangehörigkeit hat unserer Meinung nach immer auch etwas mit Identifikation zu tun. Das in Deutschland bestehende Modell ermöglicht es jungen Menschen, über einen ausreichend langen Zeitraum ihre Identifikation zu finden. Sie haben die Möglichkeit, eine Wahl zu treffen, müssen dies jedoch erst in einem Alter tun, in dem ihre Persönlichkeitsentwicklung so weit fortgeschritten ist, dass sie dies unter Würdigung aller Umstände auch tun können. Für diejenigen, für die etwa die Aufgabe einer Staatsangehörigkeit besonders problembelastet ist, gibt es bereits heute - das hat der Kollege

Vogt schon gesagt - eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen. Wir haben Ausnahmeregelungen zum Beispiel im Fall Argentinien. Das ist nämlich ein Land, das seine Staatsbürger grundsätzlich nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt. Deshalb haben wir hier die doppelte Staatsbürgerschaft.

Die generelle Zulässigkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit ist sicher eine Grundsatzfrage, und die Auffassungen dazu sind in diesem Hause sehr unterschiedlich. Für die CDU-Fraktion steht nach wie vor fest, dass eine grundsätzliche dauerhafte Mehrstaatlichkeit nicht zu begrüßen ist. Deshalb halten wir nichts davon, dass wir bei den Betroffenen immer wieder Unsicherheit schaffen, indem wir das Thema zu jeder Gelegenheit - im Übrigen dann auch gerne vor Wahlen - wieder auf die Agenda nehmen. Ich halte auch nichts davon, den Betroffenen durch eine unreflektierte Argumentation in dieser Frage Ängste einzureden, zu denen es in der Tat wirklich keinen Anlass gibt.

Die Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Optionsregelung, deren Vorlage wir in der letzten Legislaturperiode abwarten wollten, zeigt nun auf, dass sich das Modell der Optionsregelung bewährt hat und dass viele Argumente, die gegen die Optionsregelung ins Feld geführt wurden, sich in der Realität für die Betroffenen so nicht dargestellt haben. Die Studie hat etwa ergeben, dass der Anteil der Optionspflichtigen, die sich durch die Aufgabe einer Staatsangehörigkeit einem Gewissenskonflikt ausgesetzt sehen, sehr gering ist. Auch viele andere immer wieder genannten Argumente gegen das Optionsmodell werden durch diese Studie widerlegt. Ich kann jedem hier im Hause nur empfehlen, sich diese Studie einmal anzusehen. Außerdem macht sie klar, dass die Identifikation der Betroffenen mit unserem Land sehr hoch ist; denn bei der Entscheidung besteht eine deutliche Tendenz zur deutschen Staatsangehörigkeit.

Es ist allerdings ein Problem - darauf hat auch Herr Kücükkaraca heute in der Presse sehr richtig hingewiesen -, dass die Betroffenen sehr häufig nicht ausreichend über das Verfahren und vor allem über die Folgen, die für sie entstehen, wenn sie einzelne Schritte versäumen, informiert sind. Sie wissen auch häufig nicht, wie sie an die Informationen herankommen sollen. Das ist für uns in der Tat wirklich bedenklich. Ich denke, hier müssen wir dringend handeln. Wenn wir von dem Optionspflichtigen eine Entscheidung in einem festgelegten Verfahren fordern, müssen wir ihn auch ausreichend über dieses Verfahren informieren; denn die Folgen

(Christopher Vogt)

von Versäumnissen können erheblich sein. Das geht bis hin zum Verlust der Staatsangehörigkeit.