Denn, meine Damen und Herren, schon der Gesetzgebungsvorgang im Dialog mit der Initiative war ein Beispiel dafür, wie man vernünftig miteinander umgeht. Schon allein das hat einen Riesenspaß gemacht. Vielen Dank. Ich finde es ganz toll, wie es gelaufen ist und dass wir im Gesetzgebungsprozess schon das vorgelebt haben, was dieses Gesetz jetzt ermöglicht. Es ist einfach eine runde Sache. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nun doch noch einmal zu diesem Themenbereich zu Wort melden, weil ich denke, es wird hier ein bisschen verkannt und nicht erwähnt, dass wir uns in der CDU-Fraktion mit diesem Thema sehr ausführlich beschäftigt haben.
Es hat auch Gespräche im Facharbeitskreis CDU mit der Bürgerinitiative, mit Frau Nierth, gegeben. Ich war aus diesem Gespräch herausgegangen und hatte für mich den Eindruck gewonnen, dass wir durchaus ernst genommen worden sind und es anerkannt worden ist, dass es auch bei uns den Gedanken gibt, an der einen oder anderen Stelle mehr Bürgerbeteiligung in das Gesetz aufzunehmen. Ich finde, das ist heute einfach zu wenig zum Ausdruck gebracht worden.
Ich bin auch ein wenig enttäuscht darüber, dass das in den Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses nicht so zum Ausdruck gekommen ist. Es gab auch nicht mehr die Möglichkeit dazu, als sich die regierungstragenden Fraktionen voll hinter die Bürgerinitiative gestellt haben - was ich nicht negativ bewerte. Es ist ihr gutes Recht. Aber von dem Moment an waren die Gespräche, die Ansätze, die wir miteinander gefunden hatten, vom Tisch. Von da an war die Gesprächskultur eine andere.
Ich möchte deutlich zum Ausdruck bringen: Man kann unterschiedlicher Meinung sein. Ich kritisiere überhaupt nicht, dass Sie diesen Weg gegangen sind. Ich möchte jedoch deutlich machen, wo für mich und - ich glaube - auch für viele Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion die Grenze ist. Die Grenze ist da, wo in der politischen Debatte und heute das Ansehen gewählter Kommunalvertreter - ich will jetzt nicht provozieren und „beschädigt wird“ sagen - nicht dem entspricht, wie ich als Bürgermeisterin die Arbeit vieler Bürgermeisterkollegen und Ehrenamtler kennengelernt habe.
Wenn zum einen gesagt wird, die Teilnahme an einer Bürgerinitiative wecke das Interesse für die kommunale Arbeit, dann ist das eine Behauptung, die bei aller Liebe nicht belegbar ist. Das ist eine Hoffnung, das ist ein Wunsch. Wenn Sie sagen, dass es für Sie der Weg ist, aus der Politikverdrossenheit herauszukommen, dann glaube ich, das
Kommen wir einmal dazu, was der Unterschied ist zwischen Bürgerbegehren und zwischen dem, was gewählte Kommunalvertreter zu leisten haben. Es ist richtig, dass in Bürgerbegehren Einzelinteressen wahrgenommen werden und das genau das Thema eines Bürgerbegehrens ist. Sie unterstellen in Ihrem Beitrag, dass demokratisch gewählte Kommunalvertreter nicht mehr bürgernah arbeiten.
- Sie haben gesagt: Die Bürgernähe ist abhanden gekommen. Sie unterstellen, dass der Bürgerwille hier nicht mehr wahrgenommen wird. Das ist ein völlig falsches Bild von dem, was ehrenamtliche Kommunalvertreter zu leisten haben.
Denn ein ehrenamtlich gewählter Kommunalvertreter hat eine Lösung für das Gemeinwohl zu finden und er hat eben nicht nur ein Thema zu bearbeiten, wie das eine Bürgerinitiative hat.
- Ja, Sie alle. Das ist hier gesagt worden. Sie brauchten die Bürgerbeteiligung, damit mehr Bürgernähe da ist. Das heißt, es ist keine Bürgernähe mehr da. Das ist falsch.
Ich bitte Sie um etwas mehr Ruhe. Frau Kollegin, die Zeit für Ihren Dreiminutenbeitrag ist abgelaufen. Darauf weise ich zunächst einmal nur hin. Vor Längerem hatte sich schon der Kollege Breyer gemeldet, um eine Zwischenbemerkung zu machen. Ich frage Sie jetzt, ob Sie diese Zwischenbemerkung zulassen.
Die erste Frage betrifft Ihr Argument, dass das Ansehen der kommunal vor Ort engagierten Kommunalvertreter durch diesen Gesetzentwurf gemindert oder beschädigt werde. Sind Sie der Meinung, dass in anderen Bundesländern, die bei den Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger noch viel weiter gehen, zum Beispiel in Bayern, das Ansehen der Kommunalvertreter gemindert oder beschädigt ist?
Zweite Frage: Sie haben gesagt, dass es eine bloße Hoffnung sei, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Anliegen engagierten und einsetzten, auch später bereit seien, dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. Können Sie bestätigen, dass bei den jetzt anstehenden Kommunalwahlen, wo viele Parteien händeringend nach vielen Engagierten vor Ort suchen, die für Mandate antreten, eine Reihe von Personen, die vorher in Bürgerbewegungen und Bürgerinitiativen aktiv waren, sich jetzt bereit erklären, sich für die dauerhafte Kommunalvertretung aufstellen zu lassen?
Zu Frage eins. Ich habe eindeutig gesagt, dass ich nicht dem Gesetzentwurf unterstelle, dass er das Ansehen beschädigt. Ich habe gesagt, die Debatte hier beschädige das Ansehen. Ich glaube, das habe ich ziemlich eindeutig zum Ausdruck gebracht.
- Nein, das sage ich jetzt noch einmal. Ich bin nach vorn gegangen, weil ich das noch einmal zum Ausdruck bringen wollte. Es ist auch von allen Seiten bekundet worden, dass man das Ehrenamt der Kommunalvertreter durchaus schätze.
Die zweite Frage war, ob das in Bayern das Ansehen mindere. Das vermag ich nicht zu beurteilen. Ich habe keine Evaluation vorgenommen, wie viele Bürgerinnen und Bürger, die mal an einer Bürgerinitiative teilgenommen haben, dann in der Kommune mitarbeiten. Mir persönlich ist es so gegangen. Aber ich kann Ihnen auch sagen, bei uns in der Gemeinde gibt es jetzt sieben neue Gemeindevertreter, die aktiv mitgearbeitet haben. Die brauchten nicht in eine Bürgerinitiative zu gehen, sondern sind so dazugekommen. Das ist ein Zuwachs.
- Ich widerlege nur, dass ich Bürgerinitiativen brauche, um das Interesse an kommunaler Arbeit zu wecken.
Ich glaube, wenn wir Politikverdrossenheit haben, dann liegt das daran, dass wir nicht mehr so viel vor Ort sind wie wir sein müssten. Wenn wir die Strukturen verändern, größere Strukturen haben, dann wird es schlechter. Ich glaube nicht, dass wir es in den Städten durch Bürgerinitiativen hinbekommen, dass sich mehr Bürger an der Arbeit in einer Stadt beteiligen.
Die Bürgerbeteiligung in kleinen Einheiten bei Wahlen ist deutlich größer - das ist statistisch bewiesen - als die in Städten. Ich glaube nicht, dass man das durch das Instrument des Bürgerbegehrens und durch mehr Bürgerbeteiligung beheben kann.
Ich glaube auch nicht, dass das der Hauptansatz war, mehr Bürgerbeteiligung zu bekommen, sondern ich hatte gedacht, wir reden hier darüber, dass die Menschen ein Instrument bekommen, ihre Meinung zu sagen und nicht, dass sie dadurch bewegt werden sollen, dass sich jeder, der die Erwartungshaltung auf den Schultern trägt, sich jetzt kommunal engagieren soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht kommen wir zu einem geordneten Verfahren zurück. Ich glaube, Frau Ostmeier, die Frage von Herrn Dr. Breyer ist umfänglich beantwortet. Jetzt frage ich Sie, ob Sie eine Zwischenbemerkung oder -frage des Kollegen Stegner zulassen.
Liebe Frau Kollegin Ostmeier, weil Sie Kritik an den Rednern der Koalition geübt haben, möchte ich Sie gern fragen, ob Sie zur Kenntnis genommen haben, dass sowohl Herr Dolgner als auch Frau Strehlau und Herr Harms in ihren Bei
trägen jeweils gesagt haben, das die Möglichkeit zur verbesserten Bürgerbeteiligung die repräsentative Demokratie ergänzt, und dass sie ihre außerordentlich große Wertschätzung für diejenigen zum Ausdruck gebracht haben, die Abwägungsprozesse durchführen, und es nur Herr Kollege Breyer gewesen ist, der die Minderheitenrechte in einer Weise definiert hat, die ich als schwierig vereinbar mit der Demokratie finde,
Zweitens. Ich glaube, unsere Rednerinnen und Redner haben sehr deutlich gemacht, dass es viele Biografien von Menschen gibt, die sich bei einzelnen Projekten engagiert haben und später dann allgemeiner tätig geworden sind. Das heißt nicht, dass man das muss, aber man darf das doch als gute Beispiele hervorheben. Nichts anderes wollten die Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen sagen, Frau Kollegin. Man muss nicht das eine gegen das andere ausspielen.