Protocol of the Session on February 20, 2013

(Beifall SPD und SSW)

- Vielen Dank, Herr Weber, vielen Dank, Herr Harms. Gerade über Ihren Applaus, Herr Harms, freue ich mich besonders; denn ich wollte Sie jetzt auch zitieren, denn Sie haben - manchmal kommt dies vor - etwas sehr, sehr Gutes gesagt, was ich sehr unterstütze.

(Zuruf SSW)

- Ja, es kommt bei dem Kollegen Harms durchaus nicht so selten vor. Ich möchte einmal den Kollegen Lars Harms vom 17. Juni 2009 zitieren.

(Johannes Callsen [CDU]: So weit zurück ist das?)

- Ja, ich musste bis in das Jahr 2009 zurückgehen, bis ich etwas gefunden hatte, wo ich den Kollegen Lars Harms zitieren kann. Aber lassen Sie mich das bitte zitieren:

„Die geltende Lösung wurde im Einvernehmen mit den Kirchen und Gewerkschaften getroffen. Ich denke aber, dass man im Sinne der Stadt Kiel - als größter Kreuzfahrthafen Deutschlands - diese Lösung aufs Neue überdenken sollte. Eine tote Innenstadt am Sonntag ist nicht gerade werbewirksam für den Kreuzfahrtstandort Kiel. Die bisherige Lösung ist nicht ausreichend. Daher muss die Möglichkeit der Anpassung an die Wirklichkeit endlich genutzt werden. In Zeiten der wirtschaftlichen Krise können wir uns nicht erlauben, auf diese Einnahmemöglichkeiten zu verzichten.“

(Beifall SSW)

„Deshalb sind auch wir als SSW bereit, über die Bäderregelung neu nachzudenken.“

Ich deute Ihren Applaus jetzt so - das meine ich ganz ernsthaft -, dass wir tatsächlich auch im Ausschuss einmal darüber reden sollten, auch darüber, welche Orte wir noch einmal in die Verordnung hineinnehmen, mit welchen Orten man reden sollte. Ich erwarte aber auch vom Minister, dass er dann auch aktiv auf die entsprechenden Orte zugeht und diesen Impuls dann auch wirklich anstößt. Aber da

zu dann mehr in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. - Für die Fraktion der PIRATEN erteile ich nun dem Herrn Abgeordneten Dr. Patrick Breyer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bäderverordnung ist für das Urlaubsland Schleswig-Holstein von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Gerade an den Nachsaisonwochenenden kommen Tagesgäste und Kurzurlauber gezielt in den Norden.

Genau dann beleben die Sonntagsöffnungen die Tourismusorte, die wir hier haben.

(Zuruf SPD: Zum Beispiel Lübeck!)

In der Nebensaison oder bei schlechtem Wetter ist eben das Einkaufen eine zentrale Urlaubsaktivität. In Timmendorfer Strand zum Beispiel werden an einem Wochenende höhere Umsätze erzielt als innerhalb einer Woche. Liberale Ladenöffnungszeiten sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des schleswig-holsteinischen Tourismus.

Nun haben die evangelische und die katholische Kirche in Schleswig-Holstein eine massive Einschränkung der bisher geltenden Bäderregelung gefordert und Klage eingereicht. Ohne nun die Entscheidung des Gerichts abzuwarten, will die Landesregierung mit den Kirchen einen Kompromiss schließen, der - der Vorwurf bleibt - intransparent, hinter verschlossenen Türen und ohne Beteiligung der betroffenen Orte ausgehandelt worden ist. Die geplante Schließung in den Wintermonaten und die Verkürzung der Öffnungszeiten auf sechs Stunden wird Einbußen in den Tourismusregionen nach sich ziehen. Aus Sicht der PIRATEN tut ein Kompromiss an dieser Stelle nicht Not.

Der Klage der Kirchen messe ich keine hinreichenden Erfolgsaussichten zu; denn die Urteile in anderen Ländern, die Sie genannt haben, sind auf Schleswig-Holstein nicht übertragbar. Wir sollten die Kirchen im 20. Jahrhundert nicht Politik machen lassen; das sage ich ganz klar. Ich möchte auch sagen, dass bei den Gerichten die Frage allemal besser aufgehoben ist als bei einer Glaubensgemeinschaft.

Da verwundert mich an der Stelle die Argumentation der Landesregierung auch sehr. Wenn Sie sagen, dass Ihr jetziger Kompromiss den Sonntagschutz angemessen berücksichtigt, wollen Sie dann etwa den Gerichten unterstellen, dass deren Entscheidung ihn nicht angemessen berücksichtigt hätte, dass die weitergegangen wären, als es eine angemessene Berücksichtigung des Sonntagsschutzes zulässt? Da unterstellen Sie den Gerichten doch eine falsche Entscheidung. Ich glaube, es ist auch falsch, den Gerichten vorzuwerfen, hier Politik zu machen, wenn sie einfach die Verfassung anwenden. Das ist ihr ureigenstes Handwerk. Dazu sind sie verpflichtet. Diesen Vorwurf der Politik zu machen, kann ich nur entscheidend zurückweisen.

(Beifall CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir einmal über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus. In Nordrhein-Westfalen dürfen touristische Orte sonntags acht Stunden lang öffnen, ebenso im nahen Niedersachsen, wo im Übrigen nur sechs Wochen im Jahr von der Bäderregelung ausgenommen sind, ganz zu schweigen von Dänemark, wo der Sonntag weitgehend freigegeben ist. Es stellt sich also heraus, dass unsere Seebäder, zum Beispiel in der Konkurrenz um Hamburger Gäste, ins Hintertreffen geraten. Dafür ist diese Landesregierung verantwortlich.

(Zurufe SPD)

Da Sie sich aber bereits festgelegt haben, unbedingt einen Kompromiss schließen zu wollen, sollten Sie wenigstens die Initiative der Ostseebäder, die jetzt eine Nachbesserung fordern, ernst nehmen. Diejenigen Bäder, die fast ausschließlich vom Tourismus leben, sind eben auch im Winter auf Tagestouristen angewiesen, und die angekündigte Sonntagsschließung in den Wintermonaten führt dort zu besonderen Härten. Deshalb sind die Landesregierung und die Kirchen aufgerufen, zumindest an den Verhandlungstisch zurückzukehren und diese Regelung nachzubessern. - Danke.

(Beifall PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Abgeordneten des SSW erteile ich dem Herrn Kollegen Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Tourismus bei uns im Land

(Oliver Kumbartzky)

hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert. Er ist für viele Kommunen und Regionen die wichtigste Einnahmequelle und bietet vielen Menschen im Land einen Arbeitsplatz. Um den Touristen den Aufenthalt auch außerhalb der Saison so schmackhaft wie möglich zu machen und um den Kundenwünschen nachzukommen, wurde seinerzeit die Bäderverordnung auf den Weg gebracht. Die Verordnung ist ein rechtliches Instrument, um diesem Stellenwert gerecht zu werden. Dort, wo die Bäderregelung Anwendung findet, hat die Wirtschaft die Möglichkeit, ein attraktives Einkaufsangebot für Touristen und Tagesgäste zu schaffen. Der SSW hat die Bäderverordnung stets begrüßt. Wir haben die Bäderregelung als tragbaren politischen Kompromiss angesehen, auch wenn ich jetzt höre, dass Lars Harms da in Kiel vielleicht gern ein bisschen mehr gesehen hätte. Aber für uns war das ein tragbarer politischer Kompromiss; denn wenn man den Wünschen der Tourismus- und Wirtschaftsorganisationen gefolgt wäre, dann gäbe es kaum Einschränkungen, um den veränderten Feriengewohnheiten der Gäste entgegenzukommen und um die Attraktivität des touristischen Angebots zu verbessern. Das heißt, es wurden seinerzeit durchaus die Wünsche der Kirchen und der Gewerkschaften berücksichtigt.

Gleichwohl hatten die Kirchen seinerzeit eine Klage eingereicht, die wie ein Damoklesschwert über der Bäderverordnung hing. Mit einem Gerichtsurteil wie in Mecklenburg-Vorpommern wäre uns sicherlich nicht gedient gewesen. Aus diesem Grund musste gehandelt werden. Dies möchte ich einmal in aller Deutlichkeit betonen; denn häufig entsteht hier der Eindruck, als wollte die Landesregierung die Bäderverordnung von sich aus ändern. Dies ist mitnichten der Fall. Die Landesregierung hat das Heft seinerzeit in die Hand genommen und ist auf die Betroffenen zugegangen mit dem Bestreben, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

(Beifall SSW)

Hierzu hat es mehrere Gesprächsrunden gegeben. Klar war dabei von vornherein, dass die Bäderregelung in ihrer alten Form nicht bestehen bleiben würde.

Für den SSW stand fest, dass das vordringlichste Ziel der Landesregierung sein muss, die Klage abzuwenden, um den Tourismus zu fördern und um Arbeitsplätze zu erhalten.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Dies ist der Landesregierung gelungen. Der Dialog hat sich gelohnt. Wir haben nun eine Bäderrege

lung, die von allen Beteiligten so getragen werden kann. Dafür gebührt dem Tourismusminister Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die neue Regelung ist nun für die nächsten fünf Jahre gesichert - mit der Option auf weitere fünf Jahre. Damit haben unsere Tourismusstandorte für eine lange Zeit Planungssicherheit. Auch mit den nun bestehenden Änderungen wird den Orten, die künftig die Bäderregelung in Anspruch nehmen wollen, die Möglichkeit der flexiblen Handhabung gegeben. Dies ist gut, und das ist auch wichtig.

Dass nun Kritik an der neuen Bäderregelung aus den Reihen der Opposition geäußert wird, liegt in deren Verständnis von Oppositionsarbeit. Doch in diesem Fall kann ich nur sagen, dass es nun wirklich keinen Anlass gibt, die Landesregierung für den Kompromiss zu schelten. Weiter gefasste liberale Regelungen, wie sie sich die FDP schon immer gewünscht hat, waren schon damals nicht umsetzbar. Es hat im Jahre 2008 einen Kompromiss gegeben, der von den Kirchen so jedoch nicht mehr getragen wurde. Das muss auch die FDP erkennen. Allein „wünsch dir was“ hilft im Dialog nicht weiter und bringt keine Kompromisse hervor.

Ebenso halte ich die Kritik vonseiten der CDU an den getroffenen Regelungen für wenig konstruktiv. Der Dialog wurde auch mit Vertretern des Tourismus und der Wirtschaft geführt. Diese waren im Prozessverlauf mit dabei. Dass die CDU in diesem Zusammenhang ihr Herz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entdeckt hat, haut mich fast von den Socken. Das hätte ich von anderer Seite eher erwartet.

(Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu behaupten, die verkürzten Öffnungszeiten würden dazu führen, dass nun die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze durch Minijobs verlorengehen, ist schlichtweg reine Panikmache. Wir reden von einer Reduzierung der Arbeitszeit von acht auf sechs Stunden am Sonntag. Das ist sicherlich nicht der Untergang des Abendlandes.

Die Landesregierung hat sehr gut und im Sinne des Tourismus verhandelt. Sie hat dankenswerterweise die Bäderregelung für Schleswig-Holstein gerettet. Dankbar müssen wir aber auch dafür sein, dass nicht FDP und CDU hier den Dialog geführt haben; denn dann wäre die Bäderverordnung wohl abschließend vor Gericht gelandet.

(Flemming Meyer)

(Lebhafter Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf: Das hat irgendei- nen Haken, dass ihr so lange geklatscht habt! - Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat noch einmal um das Wort gebeten. Ich erteile es nun dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Reinhard Meyer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da es 18 Uhr ist - wir haben uns vorgenommen, bis 18 Uhr zu tagen -,

(Wolfgang Baasch [SPD]: Ladenschluss!)

und mein Namensvetter Herr Meyer zum Schluss alles gesagt hat, was gesagt werden muss, möchte ich es an dieser Stelle dabei belassen. - Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und stelle fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 18/432, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Ein Antrag ist nicht gestellt. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.