Protocol of the Session on February 20, 2013

(Beifall FDP)

Vor dieser Debatte habe ich auch noch einen Bericht vom 9. August 2012 im „Hamburger Abendblatt“ gelesen, in der sich dieser Wirtschaftsminister folgendermaßen geäußert hat:

„Ich bin der Meinung, dass die Bäderregelung, die zurzeit in Schleswig-Holstein existiert, gut ist...“

Das sagt Minister Meyer.

(Beifall FDP)

Weiter heißt es in dem Artikel:

„Zugleich griff er die Kirchen an, weil sie gegen das Sonntags-Shopping in SchleswigHolstein vorgehen, gegen eine ähnliche Regelung in Niedersachsen aber nicht.“

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen, dass die Regelung im Jahr 2008 entstanden ist, als noch die Große Koalition regierte, unter Zustimmung aller Beteiligten, also auch mit Zustimmung von Gewerkschaften und Kirchen. Erlassen wurde die Verordnung von dem damaligen Minister Werner Marnette im Einvernehmen mit dem von der SPD-geführten Innenministerium. Dass Sie diesen

(Detlef Matthiessen)

Kompromiss nun zum Leidwesen des Tourismus opfern, finde ich wirklich höchst bedauerlich.

(Beifall FDP)

Herr Meyer, ganz ehrlich, Ihre Ausführungen in der letzten Landtagsdebatte zum Tourismuskonzept fand ich allesamt wirklich gut und unterstützenswert. Mit dieser Auffassung stehe ich auch nicht allein. Ich hätte wirklich gedacht, dass Sie dem Tourismus in Schleswig-Holstein einen gewissen Schub geben können. Aber sämtliche Hoffnungen auf Sie sind nun mit der neuen Bäderregelung wirklich im wahrsten Sinne des Wortes baden gegangen.

(Zuruf SPD)

Das scheint Sie ja zu treffen.

(Lachen SPD)

- Moment! Ich versuche das einmal in Ihrer Sprache zu erläutern. Von einem starken Minister hätte ich mir wirklich ein starkes Signal für ein starkes Schleswig-Holstein erwartet. Mit einer klugen Bäderregelung wäre dies nämlich ein starkes Signal geworden.

(Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde es auch interessant, Herr Meyer, dass Sie sagen, Sie gingen davon aus, dass diese Regelung, die, wie gesagt, Schwarz-Rot damals unterschrieben hatte, verfassungswidrig sei. Das sagen Sie ja. Ich meine, man hätte das auch überprüfen können, aber es gibt nun durchaus einen kleinen Silberstreif am Horizont.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Eichstädt?

Herr Eichstädt, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, können Sie sich auch vorstellen, dass ein weitschauender und vorausschauender Minister für diesen Bereich auch Schaden vom Land abwenden kann, in dem er Schlimmeres verhindert, wie in diesem Fall geschehen?

(Christopher Vogt [FDP]: Warum denn? Das hat doch mit einer verfassungswidrigen Re- gelung nichts zu tun!)

Sie gehen also auch davon aus, dass die Regelung verfassungswidrig war?

- Ja. Ich darf Sie aber daran erinnern, dass Sie, seitdem wir jetzt diese -

- Damit kommen wir zur Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns. Mit dem Beispiel müssen Sie jetzt gar nicht kommen.

- Damit haben wir eine Regelung in Kraft gesetzt, dass, nachdem zwei wichtige Urteile gefällt worden sind, eines vom Gericht in Greifswald und eines vom Bundesverfassungsgericht zur Situation in Berlin -

- Aber in Mecklenburg-Vorpommern - das nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis - gibt es eine andere Landesverfassung als in Schleswig-Holstein.

- Wir reden nicht über die Landesverfassung, Herr Kollege, wenn ich Sie berichtigen darf, sondern wir reden über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Urteils.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Ich wollte Ihnen aber jetzt gerade einmal eine Brücke bauen, Herr Kollege Eichstädt. Bei der neuen Lösung gibt es ja durchaus einen Silberstreif am Horizont.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenbemerkung des Kollegen Kubicki?

Lassen Sie mich überlegen. - Ja.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich wollte auf den Einwurf des Herrn Kollegen Eichstädt mit Ihrer Genehmigung nur feststellen, dass über die Verfassungsgemäßheit von Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, nicht aber das OVG. Über die Verfassungsgemäßheit von Gesetzen oder Verordnungen entscheidet nicht ein OVG, sondern nur das Bundesverfassungsgericht. Deshalb kann die Entscheidung des OVG Greifswald, Herr Kollege, nicht bindend sein bei der Frage, ob eine Regelung verfassungswidrig ist.

(Zuruf Peter Eichstädt [SPD])

(Oliver Kumbartzky)

Herr Abgeordneter Kumbartzky, es gibt den Bedarf einer weiteren Zwischenbemerkung, diesmal des Herrn Kollegen Dr. Breyer. Lassen Sie diese zu?

Sehr gerne, ja.

Herr Dr. Breyer, Sie haben das Wort.

Danke. Mit Ihrer Genehmigung möchte ich dem Herrn Kollegen Kubicki in dem Punkt korrigieren, dass über die Verfassungsgemäßheit von Verordnungen nicht nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, sondern eben auch Oberverwaltungsgerichte.

Herr Kumbartzky, eine weitere Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Eichstädt wird gewünscht.

Zum selben Thema?

Herr Eichstädt, bitte.

Herr Kollege, hätten Sie Lust, den Kollegen Kubicki darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Urteil 2010 zur Situation der Ladenöffnungszeiten am Sonntag in Berlin um ein Urteil und eine Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts gehandelt hat?

Wir werden das erörtern.

(Beifall FDP)

Aber jetzt haben Sie mich gestört. Ich wollte ja gerade eine Brücke bauen.

(Heiterkeit - Zuruf: Wer hat denn angefan- gen?)

Ich komme noch einmal auf den Silberstreif am Horizont zurück. Es wurde ja eine gewisse Zahl von Orten festgelegt. Man könnte die Liste aber auch aufmachen und neuen Orten erlauben, in den

Genuss der Bäderverordnung zu kommen. Zwar gibt es durchaus auch Orte, die diese Bäderverordnung nicht nutzen; die könnte man dann herausnehmen und dafür andere in die Regelung hineinnehmen, wie beispielsweise Kiel oder Stadtteile von Kiel oder Lübeck oder Stadtteile von Lübeck. Mir fallen bestimmt auch noch andere Orte ein.

(Beifall SPD und SSW)