An dem Kompromiss waren viele beteiligt: die Kirchen, die Gewerkschaften, die Industrie- und Handelskammern, die Einzelhandelsverbände, der Tourismusverband, der DEHOGA und die kommunalen Landesverbände. An der Stelle zu behaupten - wie manche in der Öffentlichkeit -, hier gebe es Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg, ist nicht richtig. Es waren alle Verbände am Tisch.
Natürlich ist es so, wenn man über einen Kompromiss redet, weil man einen Rechtsstreit vermeiden will, dass alle aufeinander zugehen müssen. Dass am Ende alle diesen Kompromiss mit Schmerzen annehmen, zeigt doch, dass sich jeder bewegt hat und dass wir einen vernünftigen Ausgleich gefunden haben im Interesse des Tourismus in Schleswig-Holstein. Das will ich an der Stelle ganz deutlich sagen.
Insbesondere denjenigen, die darauf beharren, dass alles so bleiben soll, wie es ist, sage ich ganz deutlich: Das hätte zu keiner Lösung geführt beziehungsweise zu einer Lösung, von der ich fest überzeugt bin, sie wäre schlechter als das, was wir jetzt ausgehandelt haben. Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass wir keine politische Kapitulation machen sollten, indem wir die Entscheidung den Gerichten überlassen. Auch ein Urteil des OVG Greifswald hätte eine große Rolle gespielt, und zwar nicht im Sinne der Touristiker, die mehr gefordert haben.
Gerade im Standortwettbewerb glaube ich, dass wir mit der neuen Bäderregelung im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern einen guten Weg gefunden haben.
Ich sage noch einmal ganz deutlich: Nach dem schleswig-holsteinischen Ladenöffnungszeitengesetz ist Ladenöffnung an Sonntagen die absolute Ausnahme. Das hat nicht nur religiöse Gründe. Deswegen haben wir mit dem neuen Kompromiss das Regel-Ausnahme-Verhältnis gewahrt. Das ist in der Koalitionsvereinbarung klar niedergeschrieben. Damit ist die Bäderregelung immer noch eine Ausnahmeregelung. Ich sage allen, die den Streit über die Ladenöffnungszeiten in Deutschland auf dem Rücken der Bäderregelung führen wollen: Das ist der falsche Weg. Da muss man den direkten Weg gehen.
Wir haben jetzt die Eckpunkte in eine konkrete Bäderverordnung zu formulieren. Wir werden mit allen Beteiligten Mitte März wieder zusammenkommen. Ich gehe davon aus, dass wir die Bäderverordnung dann endgültig vorlegen. Es wird - das sage ich ganz deutlich - in dieser Runde nach den Eckpunkten und Kompromissen um Klarstellungen und Konkretisierungen gehen, aber nicht um den Grundsatz des Kompromisses. Der steht.
Vielen Dank, Herr Minister. - Auf der Tribüne ist mittlerweile Ruhe eingekehrt. Ich begrüße noch einmal gemeinsam mit Ihnen Mitglieder des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus!
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Hartmut Hamerich von der CDUFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, herzlichen Dank für den Bericht zur Bäderverordnung, die möglicherweise irgendwann nach März erlassen wird. Ich will den Kompromiss auch nicht kritisieren. Wir waren an der Kompromissfindung nicht beteiligt. Ihn haben die zu verantworten, die daran beteiligt waren.
Ich kritisiere aber die Glorifizierung dieser Regelung, die jetzt gefunden worden ist. Es wird eine Menge negativer Auswirkungen haben. Es waren längst nicht alle daran beteiligt, Herr Minister, auch wenn Sie sagen, dass die IHK dabei war, dass die Verbände dabei waren, DEHOGA dabei war. Der Vertreter des Einzelhandels stammt meines Erachtens von einem großen Konzern, der in einer Stadt zu Hause ist, in der - so weit ich das weiß - gar keine Bäderregelung gilt. Es gibt einige Tourismusorte, die sich ein Stück weit vernachlässigt fühlen, nämlich die Tourismusorte in der Ostseeregion, die damit zu kämpfen haben, dass der Ganzjahrestourismus in nächster Zukunft möglicherweise nicht mehr so stattfinden wird.
Ich will die positiven Dinge aufführen, damit Sie, Herr Minister und die regierungstragenden Fraktionen, sehen, dass wir das nicht nur kritisch sehen. Positiv ist auf jeden Fall, dass es keine Klage geben wird. Darüber freuen wir uns.
Positiv ist es, dass es keine Kategorisierung der Tourismusorte geben wird. Darüber freuen wir uns auch. Es gibt nicht die Tourismusorte erster, zweiter und dritter Ordnung. Das ist alles in Ordnung. Das wollen wir anerkennen. Der Grund dafür, dass das nicht installiert wird, ist die Tatsache, dass die Fachhochschule Westküste klipp und klar gesagt hat: Es ist empirisch nicht nachweisbar, wie man kategorisieren kann. Das ist aber auch gut so.
Es ist aber auch einiges negativ. Es werden zehn Sonntage gestrichen. Diese zehn Sonntage befinden sich zum größten Teil in den Wintermonaten. Es gibt nur noch einen Adventssonntag, an dem geöffnet ist. Wir haben maximal zwei Sonntage im Januar, weil das nur bis zum 14. Januar geht. Die Sonntage im gesamten Februar und bis Mitte März sind geschlossen. Auf das ganze Jahr gerechnet
sind das über 20 % weniger Sonntage. Wir haben sechs statt acht Stunden Öffnungszeit, die in einem Fenster von acht Stunden vereinbart sind. Das bedeutet 25 % weniger Stunden an diesen Tagen. Ich glaube nicht unbedingt, dass das der Destination einen Abbruch bringt. Aber das bringt den Arbeitnehmern ein Minus im Portemonnaie. Es sind 25 % weniger Stunden, die sie arbeiten.
- Dort arbeiten nicht nur Leute, die unter 450-€Aspekten eingestellt worden sind. Es gibt eine Menge sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge.
Man muss einfach einmal mit den Vertretern von Handel und Gewerbe reden. Wenn man das macht, stellt man fest, sie sagen, es werden Arbeitsplätze in Gefahr geraten und aus zwei 450-€-Jobs wird vielleicht einer werden. Das muss man einfach akzeptieren. Ich glaube, man hätte diese Orte, die stark davon betroffen sind, stärker beteiligen sollen.
Warum gibt es denn jetzt ein Schreiben von elf Kommunen aus dem Bereich der Ostseeküste und Eckernförde? Warum gibt es diese elf Kommunen, die klipp und klar fordern, dass nachverhandelt wird?
Ich habe ein Problem damit. Dass nachverhandelt wird, ist möglicherweise richtig. Ich möchte aber auch nicht in eine Kategorisierung hineinkommen.
Ich möchte versuchen, dahin zu kommen, diesen Orten etwas anderes anzubieten, vielleicht andere Zeitfenster. Vielleicht kann man darüber reden. Deshalb sollten wir den Bericht im Ausschuss behandeln und versuchen, andere Fenster zu finden. Ich habe nicht das Problem, die Zeiten um einige Sonntage zu kürzen. Aber müssen wir im ganzen Land Schleswig-Holstein festlegen: „Es sind die Sonntage, die wegfallen, es sind die Feiertage, die wegfallen“? Warum kann man nicht einen gewissen Spielraum lassen und sagen: Aus 45 Sonntagen, die es bisher waren, werden es 38. Dann kürzen wir sieben. Dann sind wir immer noch in der Ausnahmesituation.
Von rund 1.180 Kommunen betrifft es 96 oder 108 - je nachdem, wie Sie es berechnen wollen. Wir sollten dazu übergehen und sagen: Schon das ist die Sondersituation. Es betrifft maximal 10 % der
Kommunen. Ich gehe davon aus, dass nicht einmal 50 % der Kommunen, die in der Bäderregelung festgeschrieben sind, das nutzen. Davon sind es insgesamt zwölf, die das voll umfänglich so nutzen, wie sie es nutzen dürfen. Da kann man wohl noch ein bisschen nachjustieren. Wir täten den Kommunen einen großen Gefallen, wenn wir nachsteuerten und versuchten, sie mit ins Boot zu nehmen.
Nicht nur die Kommunen in den Regionen haben damit ein gewisses Problem, sondern auch die Kirchen. Ich frage unsere Eminenz von Sylt: Lieber Dr. Andreas Tietze, wie sieht das aus - ich kenne nicht so viele hier in Schleswig-Holstein -: Gilt diese Bäderordnung auch in den Wallfahrtsorten der Kirche?
Herr Kollege Hamerich, Sie müssen leider zum Schluss kommen. Ihre Redezeit ist schon um eine halbe Minute überschritten. Deswegen bitte ich Sie um die Formulierung Ihres letzten Satzes.
Ich bin auch durch. - Ich bitte, das in den Ausschuss zu überweisen, damit wir im Ausschuss noch über einige Nachjustierungen reden können. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich unterbreche meine Überlegungen und mein Nachsinnen, wo wir in Schleswig-Holstein Wallfahrtsorte haben. Möglicherweise kann uns das an anderer Stelle erklärt werden.
(Hartmut Hamerich [CDU]: Das musst du besser wissen als ich! - Christopher Vogt [FDP]: Rondeshagen ist keiner!)
Herr Hamerich, es wäre auf vieles einzugehen, aber ich will nur einen Punkt herausgreifen. Sie sagen, dass an diesem Runden Tisch nicht alle beteiligt gewesen seien, die hätten beteiligt werden können. Sie haben Ihre Aufzählung ein bisschen manipuliert. Sie haben zumindest unterschlagen, dass die IHK beteiligt war,
dass der Einzelhandelsverband beteiligt war, dass DEHOGA beteiligt war und von der Ostsee auch der Tourismusverband Schleswig-Holstein. Alle haben zugestimmt.
Über den von der CDU eingebrachten Berichtsantrag hat sich in der Zwischenzeit ein bisschen der Staub der Geschichte gelegt, denn seit dem 29. Januar reden wir nicht mehr über das, was möglicherweise aus der Bäderregelung werden könnte, sondern wir reden über einen Kompromiss, der die Bäderregelung langfristig erhält und einen gelungenen Ausgleich zwischen sehr unterschiedlichen Interessen beinhaltet. Das war nur möglich, weil sich alle Beteiligten aufeinander zubewegt haben.
Lieber Kollege Hamerich, Sie haben es eben anklingen lassen: Ich erinnere mich noch sehr gut an die Wirtschaftsausschusssitzung am 30. Januar, in der der Minister den Kompromiss vorstellte. Damals konnten selbst Sie - wenn auch nur zähneknirschend - eine gewisse Anerkennung nicht verbergen und brachten dies auch zum Ausdruck.
Ich glaube, Sie saßen damals neben Ihrem Kollegen Arp, der sich ob des großen Erfolgs dieses Runden Tisches ungewöhnlich sprachlos gab. Nun gut, das haben Sie alles schnell überwunden, das haben wir eben gehört. Sie haben zurück in die alte Melodie der Opposition gefunden. Allen war aber klar, dass eine gerichtliche Entscheidung die große Gefahr mit sich gebracht hätte, dass viel weitgehendere Einschränkungen auf die Touristenorte zugekommen wären. Es war deshalb richtig und wichtig, den Dialog zu suchen, wie die neue Landesregierung es nun schon in verschiedensten Fällen erfolgreich praktiziert hat.
Es galt, einen Kompromiss zu finden, der das verfassungsrechtlich und höchstrichterlich ausdrücklich geforderte Regel-Ausnahme-Prinzip angemessen berücksichtigt. Wenn wir über die Bäderregelung reden, reden wir über das Grundrecht auf Achtung der Sonntagsruhe in unserer Verfassung. Auch wenn die Sonntagsruhe im Grundgesetz nicht ohne Weiteres zu finden ist, denn sie ist dort etwas versteckt, so ist sie genauso zu beachten wie andere Verfassungsgrundsätze.
Das Bundesverfassungsgericht hat, ich glaube, das war im Jahr 2010, bezogen auf das Berliner Ladenschlussgesetz dazu eine ganz klare Entscheidung getroffen. In diesem Urteil gebietet das Verfas