Protocol of the Session on February 20, 2013

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 8. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist der Abgeordnete Uli König von der Fraktion der PIRATEN.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Carl-Friedrich-von-WeizsäckerGymnasiums aus Barmstedt. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Dem Kollegen Rasmus Andresen möchte ich ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren und ihm alles Gute wünschen. - Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Die Fraktion der CDU hat im Wege der Dringlichkeit einen Antrag eingereicht, den ich aufrufe:

Bericht der Landesregierung zu den Bedingungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes für eine Stützung der Sparkassen in Schleswig-Holstein

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/542

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich erteile Herrn Abgeordneten Koch von der CDUFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern Mittag erreichte uns alle die Meldung aus der Vorabberichterstattung des Wirtschaftsmagazins „Capital“ zu den Bedingungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu weiteren Stützungsmaßnahmen bei den schleswig-holsteinischen Sparkassen. Es ist gerade einmal drei Wochen her, dass die Regierungsmehrheit in diesem Haus das Sparkassengesetz geändert, die Beteiligungsmöglichkeit der Hamburger Sparkasse gestrichen und damit unseren Sparkassen die einzige externe Möglichkeit zur Kapitalaufstockung genommen hat. Jetzt werden die möglichen Konsequenzen sichtbar.

Besorgniserregend ist dabei nicht nur die in dem Artikel genannte Summe für mögliche Stützungs

maßnahmen von bis zu 500 Millionen €, sondern darüber hinaus die Tatsache, dass die Forderungen des DSGV eine neue Dimension erreichen. Erstmals richten sie sich nicht allein gegen einzelne Stützungsmaßnahmen von Sparkassen, sondern sie würden den Schleswig-Holsteinischen Sparkassenund Giroverband in seiner Gesamtheit treffen und damit die Eigenständigkeit unserer Sparkassen infrage stellen.

Darüber hinaus ist das Land Schleswig-Holstein durch die Forderung, den Sparkassen die Anteile der HSH Nordbank abzunehmen, direkt betroffen.

(Zuruf Birgit Herdejürgen [SPD])

- Frau Kollegin, die Dringlichkeit begründe ich gerade.

(Weitere Zurufe SPD)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, lesen Sie unsere Geschäftsordnung. Der Kollege Rasmus Andresen hat gestern in seiner Pressemitteilung davon gesprochen, dass dies gravierende Folgen für unser Land hätte. Der Kollege Stegner hat mitgeteilt, dass eine Übernahme der HSH-Anteile nicht zu leisten sei. Insofern stellt sich die Frage: Was passiert und welche Konsequenzen hat es, wenn eine Stützung durch den DSDV nicht zustande kommt, weil die Bedingungen nicht akzeptabel sind? - Genau mit diesen Fragen sollte sich der Landtag unverzüglich beschäftigen. Genau dazu sollte die Landesregierung das Parlament schnellstmöglich informieren und dabei Position beziehen und deutlich machen, ob sie die gleichen Positionen vertritt wie es die gestrigen Äußerungen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen verlauten ließen.

Deshalb ist unser Dringlichkeitsantrag notwendig und erforderlich. Er ist genauso notwendig und erforderlich, wie es vor wenigen Wochen der Dringlichkeitsantrag zum drohenden Verkauf der Provinzial-Versicherung gewesen ist. Unser Dringlichkeitsantrag ist genauso notwendig und erforderlich, wie es in der letzten Wahlperiode der Dringlichkeitsantrag der SPD zu den Arbeitsplätzen bei der HSH Nordbank als Konsequenz aus den EU-Auflagen gewesen ist.

(Zurufe SPD)

- Die Dringlichkeit ergibt sich formal aus den gestern bekannt gewordenen Meldungen.

(Zurufe SPD: Ah!)

Sie ergibt sich inhaltlich aus den schwerwiegenden Folgen für unsere Sparkassen, für ihre Finanzierungsfunktion für den schleswig-holsteinischen

1354 Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 19. Sitzung - Mittwoch, 20. Februar 2013

Mittelstand und damit für das gesamte Land. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir die geschäftsleitende Bemerkung, dass das Haus die Regelungen über die Begründung der Dringlichkeit selbst dahin gehend geändert hat, dass diese sehr weiträumig ausgelegt werden können. Ansonsten hätte das Präsidium eingegriffen. Vielen Dank aber für die Hinweise, die Sie mir gegeben haben.

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Dringlichkeit? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse über die Dringlichkeit abstimmen. Wer stimmt der Dringlichkeit dieses Antrags zu? - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit bei einer Gegenstimme erreicht. Die Dringlichkeit ist gegeben.

Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 32 A in die Tagesordnung einzureihen und am Freitag aufzurufen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer mögen sich über die Redezeiten verständigen und mir einen Vorschlag über den genauen Zeitpunkt des Aufrufs machen.

Es gibt eine Wortmeldung zur Dringlichkeit. - Frau Abgeordnete Herdejürgen, Sie haben das Wort.

Ich habe mich nicht zur Dringlichkeit, aber zum Zeitpunkt des Aufrufs zu Wort gemeldet. Darüber möchten wir mit den Parlamentarischen Geschäftsführern gern noch eine Einigung erzielen. Wir würden das Thema gern schon am Donnerstag aufrufen, aber darüber möchten wir gern noch einmal miteinander sprechen.

Wir nehmen auf, dass beide Fragen von den Parlamentarischen Geschäftsführern beraten werden und dass das Ergebnis dem Präsidium mitgeteilt wird.

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:

Zu den Tagesordnungspunkten 5, 8, 9, 12, 17, 26, 31 sowie 34 bis 36 ist eine Aussprache nicht geplant.

Von der Tagesordnung abgesetzt werden soll der Tagesordnungspunkt 33.

Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 3, 18 und 42, Regierungserklärung und Bericht der Landesregierung zu den Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 und Antrag zum Nord-Ostsee-Kanal, sowie die Tagesordnungspunkte 11 und 21, Staatsvertrag und Antrag zur Sicherheitsverwahrung und zur Therapieunterbringung. Gemeinsam beraten werden sollen auch die Tagesordnungspunkte 13 und 30, Anträge zum Optionszwang und zur Optionsregelung, wie auch die Tagesordnungspunkte 16 und 24, Anträge zur kommunalen Trinkwasserversorgung. Schließlich sollen noch gemeinsam beraten werden die Tagesordnungspunkte 22 und 38, Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung sowie Übertragung des Tarifabschlusses für Beamte.

Der Tagesordnungspunkt 1 hat durch die Rücknahme des Einspruchs seine Erledigung gefunden. Anträge zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde liegen nicht vor.

Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung.

Angekündigt ist jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung des Herrn Oppositionsführers, des Herrn Abgeordneten Callsen. - Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 4 von der Tagesordnung abzusetzen. Die Koalition will mit dem Vorschaltgesetz zum Schulgesetz heute in der zweiten Lesung vorangehen. Sie will damit Pflöcke einschlagen, die ihrer Ideologie entsprechen und den Schulen Entscheidungen verweigern, die die Koalition nicht will. Dabei kommt erst am kommenden Sonnabend die zweite Runde der Bildungskonferenz zusammen, auf der ausdrücklich die Empfehlungen behandelt und präsentiert werden sollen. Wenn dieser Dialog Sinn haben soll, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir diesen Empfehlungen heute im Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht vorgreifen; sonst werden alle Teilnehmer der Bildungskonferenz an der Nase herumgeführt.

Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 19. Sitzung - Mittwoch, 20. Februar 2013 1355

(Tobias Koch)

Ich will noch eine Bemerkung machen. Sie knallen uns hier heute einen weiteren Änderungsantrag zum Schulgesetz vor die Nase. Ich kann das eigentlich nicht anders umschreiben als mit der Frage: Was ist das eigentlich für eine dilettantische Arbeit dieser Regierungskoalition?

(Beifall CDU und FDP)

Nach den Beratungen im Ausschuss rechtfertigt es dieser Änderungsantrag nicht, dass wir in dieser Plenartagung abschließend über das Schulgesetz beschließen.

Ich appelliere ganz besonders an die Grünen, die im Wahlkampf immer von einem Moratorium, von Ruhe an den Schulen, gesprochen haben. Davon ist offenbar nichts geblieben. Sie haben sich von der SPD unter Druck setzen lassen. Ihre Glaubwürdigkeit bleibt auf der Strecke. Wenn Sie glaubwürdig bleiben wollen, setzen Sie diesen Tagesordnungspunkt 4 heute ab.

(Beifall CDU und FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Stegner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon faszinierend, den Fraktionsvorsitzenden der Union über Dialog reden zu hören, wenn es um das Thema Schule geht. Dieser Dialog kam bei Ihnen, als Sie regiert haben, gar nicht vor. Sie haben ja auch eine Weile gebraucht, bis Sie sich an dem Dialogforum von Frau Ministerin Wende beteiligt haben. Inzwischen tun Sie das; das begrüßen wir sehr.

Ich verweise auf das, was der Kollege Habersaat zu dem Thema schon einmal vor diesem Hohen Haus gesagt hat. Es geht darum, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dieser Dialog auch einmünden kann in ein Schulgesetz, das wir erst im kommenden Jahr beschließen wollen. Wie Sie wissen, haben wir vereinbart, es erst zum Schuljahr 2014/15 in Kraft treten zu lassen. Dem dient dieser Dialog, an dem Sie sich jetzt endlich beteiligen.

Was wir allerdings mit dem Vorschaltgesetz tun und auch dringend tun müssen, ist, weitere Verschlechterungen zu verhindern, die die schwarzgelbe Koalition auf den Weg gebracht hat. Das haben wir versprochen, und das werden wir tun. Dar

über werden wir morgen beraten. Deswegen werden wir Ihren Antrag im Haus ablehnen.