Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete und Vorsitzende der CDU-Fraktion, Johannes Callsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dezember vergangenen Jahres haben wir uns im Zusammenhang mit dem Europabericht der Landesregierung auch mit Fragen der Kultur- und Minder
heitenpolitik befasst. Verehrte Frau Ministerin, damals haben wir allerdings von keinen neuen Ansätzen zur Europapolitik gehört. Es gab insbesondere auch keinen Hinweis darauf, wie die neuen Förderprogramme der Europäischen Kommission von der Landesregierung für Schleswig-Holstein genutzt werden sollen. Dabei hätten gerade die Chancen, die sich aus der Bewerbung Sønderborgs um die Kulturhauptstadt Europas ergeben, genug Ansätze geliefert, um zusätzliche Akzente zu setzen. Damals haben wir alle die Bewerbung Sønderborgs unterstützt. Die Auszeichnung Sønderborgs als Kulturhauptstadt wäre ein Gewinn für die Region gewesen.
Gleichwohl hat die Bewerbung - auch wenn sie am Ende leider erfolglos war - Kräfte in der Region freigesetzt. Die Vertreter der Regionen nördlich und südlich der Grenze arbeiten nun gemeinsam an einer deutsch-dänischen Kulturregion. Das ist eine gute Grundlage, die Potenzial für eine Weiterentwicklung in sich birgt.
Deswegen verweisen wir mit unserem Antrag auf das 2011 von der Europäischen Kommission eingeführte sogenannte Europäische Kulturerbe-Siegel. Dabei geht es nicht darum, einzelne Gebäude auszuzeichnen, sondern um eine Auszeichnung ganzer Regionen, und zwar solcher Regionen, die für den europäischen Einigungsprozess eine besondere Bedeutung gehabt haben.
Zur europäischen Einigung gehört ohne Frage auch die Minderheitenpolitik. Wir sind uns sicherlich einig, dass Schleswig-Holstein in diesem Zusammenhang ein Vorbild für Europa, eine Modellregion in Europa ist.
In der Historie unserer beiden Länder hat sich gezeigt, dass aus dem Gegeneinander früherer Jahrhunderte ein friedvolles Miteinander geworden ist. Nördlich und südlich der Grenze gibt es viele Orte, die an die gemeinsame Geschichte erinnern. Dies ist auch eine Mahnung für die Zukunft. Dabei denke ich an die Idstedt-Halle, an das Danewerk, an die Düppeler Schanzen und viele andere Einrichtungen, die es nördlich und südlich der Grenze gibt. Es sind aber auch die Minderheiten nördlich und südlich der Grenze, die durch ihre aktive Arbeit dafür stehen, dass Minderheitenpolitik sichtbar wird.
Darüber hinaus gibt es die Bildungseinrichtungen. Ich nenne die Europäische Akademie in Sankelmark, aber auch das in Flensburg ansässige europäische Minderheitenzentrum, die beide in ein solches Projekt einbezogen werden sollten.
Wir sind der Überzeugung, das Europäische Kulturerbe-Siegel für die Region Schleswig-Holstein/ Sønderjylland wäre eine große Anerkennung und Auszeichnung für die hier praktizierte vorbildliche Minderheitenpolitik. Das wäre auch ein Beitrag zu mehr Verständnis gegenüber Minderheiten. Nach unserer Überzeugung würde das auch Türen öffnen für zusätzliche EU-Programme und eine entsprechende Förderung.
Deswegen werbe ich für die Unterstützung unserer Initiative und bitte die Landesregierung, dies mit allen betroffenen Akteuren in der Region zu erörtern und zu diskutieren.
Ich schlage vor, dass wir uns über die Einzelheiten in dem dafür zuständigen Europaausschuss weiter unterhalten, um das Ganze auf einen positiven Weg zu bringen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Beim Europäischen Kulturerbe-Siegel geht es darum, Stätten, die in der Geschichte und beim Aufbau der Europäischen Union eine wesentliche Rolle gespielt haben, besser bekannt zu machen und aufzuwerten. Es gibt derzeit 68 Träger dieses Siegels in insgesamt 19 Ländern.
Deutschland hat sich bei der Bewerbung auf zwei thematische Netzwerke konzentriert, nämlich auf die „Stätten der Reformation“ und den „Eisernen Vorhang“.
Heute Morgen haben wir betont, dass wir nach den vergangenen zwei Tagen wieder ganz lieb miteinander sein wollen.
Als ich neulich in den „Schleswiger Nachrichten“ von dieser Idee der Kreis-CDU las, wusste ich nicht recht, ob ich weinen oder lachen sollte. Was bewegt die CDU, einen solchen Antrag zu stellen? Wir wissen es nicht. Deswegen möchte ich einen Blick zurück werfen. Mein Verdacht ist: Doppelmoral oder partielle Amnesie.
Es ist gerade einmal acht Monate her, da hat die CDU - besonders die CDU unter der Führung des Fraktionsvorsitzenden im Kreis Schleswig-Flensburg - keine Mühen und Kosten gescheut, vor der ach so großen Gefahr zu warnen, die von der dänischen Minderheit ausgehe. Es gab teure Plakataktionen und teure Werbekampagnen.
Frau Kollegin Pauls, bei aller Wertschätzung und auch bei allem Bemühen, heute hier keine Wogen aufschlagen zu lassen: Die Unterstellung, wir hätten behauptet, von der dänischen Minderheit gehe eine Gefahr aus, halte ich für eine Unerhörtheit. Das weise ich für die CDU ausdrücklich zurück.
Lieber Kollege Callsen, Sie verwendeten das Wort „Dänen-Ampel“. Ich habe diese Plakate noch sehr gut in Erinnerung. Darauf wurde eine Schlitterpartie dargestellt. Ein Verkehrsschild.
Kreis unterschrieben worden sind. Ich muss gestehen, dass es mich echt geschüttelt hat, dass Sie es nötig hatten, auf diese Art und Weise alte Vorurteile zu schüren. Dass Sie das schon wieder vergessen haben, unterstreicht meine Behauptung zu Beginn meiner Rede, dass eine partielle Amnesie vorliegt. Damit aber nicht genug.
Zum Haushalt 2013 - das ist noch nicht so lange her, vielleicht können Sie sich daran erinnern - forderte die CDU ursprünglich, die Zuschüsse für die dänischen Schulen um fast 3 Millionen € zu kürzen. Außerdem wollten Sie die Mittel für die kulturelle Tätigkeit der dänischen Minderheit um 30.000 € reduzieren.
Frau Kollegin Pauls, bevor hier weiter Geschichtsklitterung betrieben wird, darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir, wenn wir die Zuschüsse an die dänischen Schulen hätten reduzieren wollen, offensiv einen Antrag auf Festschreibung der 85 % im Schulgesetz hätten einbringen müssen. Einen solchen Antrag haben wir aber nicht eingebracht. Es steht so im Gesetz, und wir stehen zu der 100-%-Regelung.
Das freut mich sehr. Dass Sie zu der Erkenntnis gekommen sind, dass Gleichstellung richtig ist, freut mich sehr.