Protocol of the Session on January 23, 2013

Glauben Sie wirklich, die örtliche SPD und Herr Eichstädt hätten dem zugestimmt, wenn das die Privatisierung der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg zur Folge gehabt hätte?

Lassen Sie mich auf die von Ihnen skizzierten Lösungsvorschläge kurz eingehen. Der Lösungsansatz der Vergangenheit, Konsolidierung durch Fusionierung, hat sich nicht bewährt. Es zeigt sich immer wieder, dass durch den Zusammenschluss zweier angeschlagener Institute kein gesundes entsteht. Solche Fusionen stoßen zudem beim stärkeren Partner auf massiven Widerstand. Warum soll der, der besser gewirtschaftet hat als der andere, für die Fehler des anderen aufkommen?

Vielleicht noch ein Hinweis: Herr Dr. Stegner, reine Größe ist vor allem bei Banken kein Garant für Erfolg. Wäre das nämlich so, dann würde die WestLB heute noch bestehen.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Eine Beteiligung durch den Dachverband der Sparkassen, den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, wird europarechtlich schlicht und ergreifend nicht möglich sein, Herr Dr. Stegner. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Er ist ein privater Verein, nicht mehr und nicht weniger. Wer also dem DSGV die Möglichkeit einräumen will, sich an Sparkassen zu beteiligen, der kann es anderen Vereinen nicht verbieten; weder dem Allgemeinen Deutschen Automobilclub noch einem Verein, gegründet von einer privaten Bank, der ausschließlich den Zweck verfolgt, sich an Sparkassen zu beteiligen. Wie absurd es ist, was Sie treiben, zeigt die Tatsache, dass sich der DSGV beteiligen soll, die Haspa als dessen mittelbares Mitglied jedoch nicht. Das ist besonders komisch.

(Beifall FDP)

Dieser Gesetzentwurf schwächt die Sparkassen und stärkt sie nicht. Er gibt ihnen keine Lösungen für die künftigen Probleme, außer jene, ihr Geschäft zurückzufahren und das Feld den anderen Banken zu überlassen. Wer diesem Gesetz zustimmt, der stärkt nicht das bewährte Drei-Säulen-Bankenmodell, sondern er schwächt es eklatant.

Herr Dr. Stegner, Sie haben in der Pressekonferenz gesagt: „Landespolitik kann und will nicht die Probleme der Sparkassen lösen.“ Die Aufgabe der Politik ist es aber doch, pragmatische, zeitgemäße Lösungen für auftretende Probleme zu liefern. Dabei darf ideologische Verblendung kein Maßstab sein.

(Wolfgang Kubicki)

Ihr Gesetz wird viele Sparkassen im Land ruinieren, das sage ich Ihnen voraus. Sie ruinieren die Sparkassenlandschaft insgesamt. Deshalb bitte ich Sie alle: Lassen Sie uns den Gesetzentwurf ausführlich und sorgfältig in einer Anhörung beraten. Sie sind frei gewählte Abgeordnete. Sie sind einzig und allein Ihrem Gewissen verpflichtet. Heute geht es nicht um Gelb, Grün oder Rot, heute geht es um die Überlebensfähigkeit der Sparkassen, wie Ihnen die Sparkasse Hohenwestedt ziemlich deutlich gemacht hat. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Für die Fraktion der PIRATEN hat Herr Abgeordneter Torge Schmidt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation der Sparkassen ist, wie wir heute schon mehrfach gehört haben, dramatisch. Scheinbar ist sie aber noch nicht dramatisch genug, wenn weiterhin Gelder für Einladungen zu Luxustagungen an politische Entscheidungsträger verwendet werden können. Verzeihen Sie mir diese Spitze. Die Einladung des Sparkassen- und Giroverbands kommt schon recht komisch, wenn wir parallel dazu über notleidende Banken diskutieren.

(Beifall PIRATEN)

Es drohen weitere Abschreibungen aufgrund von Beteiligungen an der HSH Nordbank und der Landesbank Berlin. Die Mindestanforderungen der Basel-III-Kriterien rücken in weite Ferne. Eine Möglichkeit, diesen wieder näherzukommen, ist die Bindung neuer Eigenkapitalgeber. Sie können sich derzeit als 25,1-prozentige Minderheitsbeteiligung am Stammkapital der schleswig-holsteinischen Sparkassen beteiligen und so zu einer Erhöhung des Kernkapitals führen.

Einen Interessenten gibt es bereits, nämlich die Hamburger Sparkasse. Was noch den Namen einer Sparkasse trägt, ist in Wirklichkeit eine Aktiengesellschaft. Sie wird zu 100 % von der HASPA Finanzholding gehalten. Diese hält unter anderem weitere Beteiligungen an der LBS Schleswig-Holstein AG und der Sparkasse zu Lübeck AG.

Ihre einmalige Struktur nach dem alten hamburgischen Recht ist zugleich der Grund für die Beteiligungsproblematik. Sie kann zum Einfallstor einer kompletten Privatisierung dieser Säule des Bankensystems werden. Wir halten entsprechende Kla

gen auf europäischer Ebene für nicht ausgeschlossen, aber auch nicht für realistisch. Wie die Sparkasse Hohenwestedt in ihrem Faktenpapier vom 21. Januar 2013 mitteilte, gehen die Verhandlungen bereits bis auf das Jahr 2010 zurück. Das Kartellamt erteilte seine Genehmigung am 10. Juli 2012. Die BaFin bestätigte am 10. Dezember 2012, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Mitteln um Kernkapital handele.

Die regierungstragenden Fraktionen möchten nun im Eilverfahren das Sparkassengesetz ändern und die anstehende Minderheitsbeteiligung der Haspa bei der kleinen Sparkasse Hohenwestedt abwenden. Dabei bleiben noch ein paar offene Fragen: Was bedeutet dies für die bisherige Beteiligung an der Sparkasse zu Lübeck AG? Möchte die Regierung auch an diese Struktur langfristig ran und eine Rückabwicklung der AG bewirken?

Es kann nicht sein, dass eine so weitreichende Gesetzesänderung in einer Zwei-Tages-Frist überhastet entschieden werden soll. Aufgrund eines Präzedenzfalls soll nun die komplette Beteiligungsstruktur über den Haufen geworfen werden.

(Beifall PIRATEN, FDP und vereinzelt CDU)

Die weitreichenden Auswirkungen auf die Struktur der Sparkassen und die Stabilität des Bankensystems können nicht über ein Eilverfahren im Parlament ignoriert werden. In jedem geordneten Verfahren würde man zunächst die Bankenaufsicht, bestehend aus BaFin und Bundesbank, anhören.

Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht - wenn auch schön umschrieben - eine Umgehung von Basel III vor. Stille Einlagen sollen durch die Anteile am Stammkapital substituiert werden. Entscheidend dabei ist, dass sich nicht die Finanzgeber ändern sollen, sondern ihr Mitspracherecht. Bisher sahen die Fraktionen keinen Anlass, die Struktur der stillen Einlage zu kritisieren. Dies allein zu tun, um die Rahmenbedingungen von Basel III zu umgehen und die Kriterien zu erfüllen, kann nicht ernsthaft unsere Zustimmung erhalten.

(Beifall PIRATEN, FDP und vereinzelt CDU)

Basel III wurde entwickelt, um den Bankensektor und die Bankenstruktur nachhaltig zu stärken und zu stabilisieren. Schon bei der Einführung soll nun getrickst werden. Ich dachte, die HSH Nordbank reicht uns diesbezüglich.

Es gibt aber noch eine zweite Problematik, die gegen den Vorschlag spricht, dass sich der Deutsche

(Wolfgang Kubicki)

Sparkassen- und Giroverband sowie die regionalen Mitgliedsverbände nun auch am Stammkapital beteiligen können: Im Gegensatz zu einzelnen Sparkassen ist der Verband in der Lage, flächendeckend Beteiligungen einzugehen. Das vorgesehene Stimmrecht und die gegenseitige Einflussnahme werden dazu führen, dass sich langfristig in allen Sparkassen mit einer solchen Beteiligungsstruktur eine gleiche Geschäftspolitik durchsetzen wird, und zwar trotz der Minderheitsbeteiligung. De facto nehmen der Gleichklang und die Verknüpfung der Institute zu.

Können Sie ausschließen, dass es so zu einer indirekten Fusion kommt? Welche Auswirkungen dies auf das systemische Risiko - „too connected“ oder sogar „too big to fail“ - und auf die Bankenstabilität hätte, muss ich Ihnen doch nicht erklären. Der gut gemeinte Vorschlag kann leider auch zum Bumerang werden.

(Beifall PIRATEN)

Wie Sie sehen, gibt es noch viele offene Fragen, die im Raum stehen. Vieles müsste in einem ordentlichen Anhörungsverfahren geklärt werden. Man kann zum Beispiel über eine Befristung des Entwurfs der Regierung nachdenken. Damit würden wir uns Zeit verschaffen, um ausführlich über die Auswirkungen der vorhandenen Gesetzentwürfe zu sprechen.

(Beifall PIRATEN)

Jetzt aber hier einen Blindflug der regierungstragenden Fraktionen zu unterstützen, der im Hauruckverfahren durchgesetzt werden soll, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Eigentlich müsste man das komplette Verfahren im Ausschuss boykottieren; aber ich bin ein gesitteter Mensch.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ungefähr die Hälfte aller Bürger in Schleswig-Holstein sind Kunden einer Sparkasse. Die Sparkassen finanzieren jede zweite Existenzgründung in Schleswig-Holstein, auch im ländlichen Raum. Mit über 55 % im Jahr 2012 liegt der Marktanteil der Sparkassen über dem aller anderen Bankengruppen im Land, wenn es um Kredite

an Unternehmen und Selbständige geht. Mit ihrem regionalen Profil sind sie selbstverständlich in allen Regionen des Landes vertreten und für alle Bürger zugänglich, und das nicht nur im pragmatischen Sinne.

Die Sparkassen sind das Rückgrat der Geld- und Kreditversorgung der überwiegend mittelständischen Wirtschaft, des Handwerks und natürlich auch der Privatkunden. Die Sparkassen gehören unbestritten zum täglichen Leben bei uns im Land. Wir als Küstenkoalition wollen die Sparkassen - in diesem Fall die öffentlich-rechtlichen - in unserem Land schützen. Gerade weil die Sparkassen nicht privatisiert, sondern überwiegend in öffentlicher Hand sind, können sie ihre Geschäftspolitik sehr viel stärker auf die regionale Wirtschaft und den Mittelstand ausrichten als die Privatbanken der großen deutschen Kreditanstalten.

Die Sparkassen unterscheiden sich in ihrer Geschäftspolitik von privaten Banken. Sie sind nicht rein renditeorientiert, und sie sind flächendeckend vertreten, insbesondere in ländlichen Regionen. Vor allem unterscheiden sich die Sparkassen aber von vielen anderen Großbanken durch das Regionalprinzip und durch die Gemeinwohlorientierung, welche gesetzlich verankert ist.

Wir wollen die Sparkassen vor einer Privatisierung bewahren, und das lieber heute als morgen. Schon lange ist das Interesse der Haspa bekannt. Nun liegt der Antrag vor. Wir haben es also auf Papier, schwarz auf weiß. Deshalb besteht hier und heute Handlungsbedarf. Schon 2010 haben wir als SSW uns zu diesem Thema positioniert. Im Koalitionsvertrag ist unser Nein zur Privatisierung fixiert. Der politische Wille ist also keineswegs eine Überraschung.

Grundsätzlich haben wir vom SSW natürlich nichts gegen die Haspa an sich; im Gegenteil: Wir halten sie für ein verantwortungsvoll wirtschaftendes Institut. Doch in diesem Fall ist Vorsicht geboten. Wir brauchen jetzt eine Korrektur des Sparkassengesetzes. Man könnte es auch, wie mein Kollege Stegner das schon formuliert hat, Gefahrenabwehrgesetz nennen.

Das jetzige zügige Handeln sind wir nicht nur den Sparkassen schuldig, sondern - das vergisst man immer leicht - auch allen anderen Ländern in der Bundesrepublik. Die Haspa ist rechtlich ein echter Sonderfall. Sie ist weder eine öffentlich-rechtliche Sparkasse noch eine Privatbank. Zur Erinnerung: Die Hamburger Sparkasse ist eine AG, die Finanz

(Torge Schmidt)

holding darüber ist eine Gesellschaft, die nach altem Hamburger Recht ihre Geschäfte betreibt.

Bisher gibt es von der EU nur Einschätzungen bezüglich der Kategorisierung der Haspa. Es ist jedoch nicht auszuschließen - das ist das Entscheidende -, dass die Haspa als eine Privatbank angesehen wird. Mit dem Argument der Wettbewerbsbenachteiligung könnten sich dann aber andere Banken wie zum Beispiel die Deutsche Bank bei der EU einklagen. Damit wäre das Sparkassenwesen in ganz Deutschland auf den Kopf gestellt.

An dieser Stelle müssen wir uns auch einmal Gedanken darüber machen, was bei einer solchen Klage von Privatbanken passiert. Was wird die Europäische Kommission darauf antworten? Wird die EU den Klägern recht geben? Wenn ja, dann müsste das Gesetz beziehungsweise die Kooperation zwischen der Haspa und den Sparkassen rückgängig gemacht werden. Dass das geht, ist klar. Aber wie das finanziert werden soll, weiß kein Mensch. Das ist eine Schwäche der jetzigen Gesetzesgrundlage. Es ist schön, dass gesagt wird, dass man rückabwickeln kann, dass das Kapital der Haspa in einem solchen Fall wieder abgezogen werden könnte. Aber das sind 25 % der Anteile. Das ist eine Menge Geld. Das sind nicht nur ein paar Hunderteuroscheine, sondern dabei geht es um Millionen. Ob die Kommunen als Träger dieses Geld bezahlen könnten, wage ich zu bezweifeln. Und dass kurzfristig ein Weißer Ritter erscheint und sagt: „Ich gebe da Geld rein“, glaube ich auch nicht. Deshalb ist es, wie ich finde, nur fair und sauber, wenn man vorher eine gesetzliche Regelung schafft, die dieses Problem aus der Welt schafft. Wir werden das tun.

(Beifall SSW und Dr. Marret Bohn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Was bedeutet also die mögliche Privatisierung einzelner Sparkassen durch die Hintertür? In diesem Fall würde sich demzufolge eine Privatbank Anteile an einer Sparkasse hier im Land kaufen. Mit einem Anteil von beispielsweise 25 % hätte die Privatbank als Teilhaberin einen bedeutenden Einfluss auf die Geschäfte der Sparkasse. Die kommunalen Sparkassen würden dann extrem unter Druck geraten, und sie müssten ihre Geschäftspolitik auf mehr Renditeorientierung umstellen. Aus der Bankenkrise der Vergangenheit haben wir aber eines gelernt, nämlich, dass das genau der falsche Weg ist. Die Sparkassen sind zu einem großen Teil gut durch diese Krise gekommen, weil sie eben nicht eine so immense Renditeorientierung hatten wie die Privatbanken.

Ich halte also fest: Die eigenständige Geschäftspolitik der Sparkasse wäre passé, und eine charakterlose Pseudo-Sparkasse stünde demnach vor der Tür, die sich nur noch scharf am Gewinn orientieren würde, auf Druck eines Anteilseigners, einer privaten Bank. Ich glaube, das ist genau das, was wir nicht haben wollen. Deswegen wollen wir heute schnell diesen Schritt gehen, damit dies überhaupt nicht erst in Erwägung gezogen werden kann.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der SSW möchte ein solches Szenario nicht mittragen. Doch was sind die Alternativen, um unsere Sparkassen zu schützen und zu unterstützen? - Im Antrag der CDU wird eine Möglichkeit beschrieben. Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit. Eine ordentliche Anhörung, in der alle Anregungen diskutiert werden können, kann anhand des CDUGesetzentwurfs durchgeführt werden. Beispielsweise bestünde die Gelegenheit zur Fusion der Sparkassen in Schleswig-Holstein. Das müssen und können die Sparkassen faktisch aber nur selbst entscheiden. Wir von der politischen Seite dürfen die Entschlusskraft und die Verantwortlichkeit der Sparkassen nicht antasten. Jedoch können wir den Weg bereiten, um eventuelle Fusionierungen zu erleichtern.