(Wolfgang Kubicki [FDP]: Welche Privati- sierung? - Dr. Heiner Garg [FDP]: Welche Privatisierung denn?)
- Ich komme noch dazu. Wir begrüßen ausdrücklich - das hat der Kollege Dr. Stegner auch schon gesagt -, dass sowohl der Präsident des Sparkassenund Giroverbands Schleswig-Holstein, Herr Boll den ich hier herzlich begrüße; er ist anwesend -, als auch der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, Herr Fahrenschon, unsere Gesetzesänderung unterstützen.
Ich nehme dazu Stellung, wie sie sich zu aktuellen Gesetzentwürfen verhalten. Sie haben gestern beide sehr deutlich gemacht, dass wir den richtigen Weg gehen.
Was sie vor ein paar Jahren gesagt haben, war vor ein paar Jahren. Jetzt unterstützen sie unsere Gesetzentwürfe. Es mag sein, dass Ihnen das nicht passt, aber das ist die finanzpolitische Realität in Schleswig-Holstein und darüber hinaus.
die Sorgen der Angestellten der Sparkasse in Hohenwestedt nicht ernst. Das ist nichts, was wir nebenbei irgendwie abtun, sondern in der Debatte sehr ernst nehmen. Wir können in der Debatte deutlich sagen, dass wir sie unterstützen, auch wenn wir in dieser Frage zurzeit eine andere Meinung haben. Sparkassen haben unsere Unterstützung als öffentliche Arbeitgeber.
Ich möchte noch eines zu dem Personalrat der Sparkasse Hohenwestedt sagen. In dem Brief, den er den Fraktionsvorsitzenden, aber auch den finanzpolitischen Sprechern geschrieben hat, macht er unter Punkt 4 selbst deutlich, dass er sich die Möglichkeit einer Rückabwicklung der Haspa-Klausel offenhalten will.
(Johannes Callsen [CDU]: Das steht im Ge- setz! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das steht im Gesetz! - Johannes Callsen [CDU]: Aus gutem Grund!)
Sie sagen nur: Lasst erst einmal die EU entscheiden. Unsere Einschätzung ist: Dann ist es zu spät. Das ist der Unterschied. In der Sache gibt es keinen Unterschied zwischen unserer Auffassung und der des Personalrats in Hohenwestedt, der sich selbst in seinem Brief als eine Option den Weg offenhält, den wir jetzt gehen.
Einfach nur die Tür zuzuschlagen, wäre zu einfach. Wir stehen jetzt in der Pflicht, zusammen mit den Sparkassen - auch so lese ich die Stellungnahmen der beiden Sparkassenverbände - nach Alternativen zu suchen. Dafür haben wir nicht unendlich viel Zeit, weil die Lage bei drei der 14 Sparkassen in Schleswig-Holstein sehr angespannt ist.
Die Kapitaldecke wird immer dünner, beispielsweise wegen der hohen Abschreibungen auf die Beteiligungen an der HSH Nordbank im dreistelligen und bei der Landesbank Berlin im zweistelligen Millionenbereich. Hinzu kommen neue Eigenkapitalanforderungen und Basel III. Wann genau sie verbindlich werden, ist noch nicht ganz klar, doch dass sie kommen werden, ist sicher.
Ich weise einen Vorwurf scharf zurück, Herr Koch und Herr Garg, der in den vergangenen Tagen von der Opposition immer wieder erhoben wurde. Das ist die Frage, was Ihr Haspa-Gesetz bisher eigentlich erreicht hat. Ist das Haspa-Gesetz so, wie es derzeit vorliegt, in der Eigenkapitalfrage eine Lösung gewesen? Da muss man doch sagen, dass das
bisher gar nicht der Fall gewesen ist, weil der einzige Fall, bei dem es relevant hätte werden können, nämlich bei der Sparkasse Lauenburg, vom Bundeskartellamt gestoppt wurde. Sie sind da auf den Bauch gefallen. Wir müssen andere Wege gehen.
Etwas Versöhnliches zum Schluss: Es lohnt sich, über den CDU-Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, weiter nachzudenken. Das kann ein Schritt sein, mit dem wir uns in der weiteren Beratung beschäftigen werden. Wir müssen auch darüber diskutieren, ob ein Zusammenschluss zu einer Landessparkasse oder eine andere Möglichkeit eine Lösung sein könnte. Dies werden wir gemeinsam mit den Sparkassen diskutieren. Auch die Frage, ob die Bildung von Stammkapital der einzige und richtige Ausweg ist, um die Eigenkapitalbasis zu stärken, muss in der Folge beantwortet werden.
Der Kollege Stegner hat sehr deutlich gemacht, dass wir das aufgrund der Eile in zwei Schritten machen müssen. Das werden wir tun. Wir werden im Laufe dieser Tagung einen wichtigen Beschluss treffen. Das ist der Anfang und nicht der Abschluss. Über alle anderen Fragen werden wir in den nächsten Wochen und Monaten intensiv mit den Sparkassen, aber auch mit anderen Akteuren im Finanzsektor, beispielsweise auch aus der Wissenschaft da gibt es kluge Köpfe, die man zu den Folgefragen anhören kann -, beraten. In dieser einen Frage müssen wir dringend handeln, bevor es zu spät ist. Deswegen stehen wir komplett hinter dem Verfahren und tun dies mit gutem Gewissen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre mittlerweile seit über 20 Jahren diesem Hohen Hause an. Aber mir ist eine Debatte mit so vielen Unwahrheiten, mit so viel Unwissenheit und so vielen bewussten Täuschungen nicht bekannt. Wir diskutieren heute nicht über die Möglichkeit einer Privatisierung von Sparkassen, sondern wir reden einzig und allein davon, dass den Sparkassen in diesem Land mit einer Minderheitsbeteiligung von 25,1 % anderer Sparkassen eine langfristige Überlebensperspektive geboten werden kann, und nicht mehr.
Lassen Sie mich, bevor ich in die Debatte einsteige, zwei Äußerungen ansprechen, über die ich mich in den vergangenen Tagen sehr geärgert habe und über die ich mich heute auch noch geärgert habe, Herr Dr. Stegner. Man darf in der Sache anderer Auffassung sein, man darf auch darüber Argumente austauschen, ja sogar streiten. Aber man darf dabei nicht historische Errungenschaften infrage stellen. Das haben Sie zweimal gemacht. Erstens wurde durch plumpe und ungerechtfertigte Anmerkungen über die Haspa die von Ihnen immer so hochgehaltene Zusammenarbeit mit Hamburg beschädigt, und zweitens werden Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs von Ihnen ständig diffamiert, nur weil sie Ihnen nicht passen. Das ist nicht mein Rechtsstaatsverständnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beides gehört sich für achtbare Demokraten nicht. Ich hätte mir gern das eine oder andere Wort aus der Regierungskoalition gewünscht. Das hat das Maß des Anstandes nach meiner Auffassung bei Weitem übertroffen.
Nun zur Sache. Viele Sparkassen befinden sich bereits heute in einer Schieflage. Schwere Managementfehler, eine unprofessionelle und unzureichende Aufsicht und Überwachung - übrigens auch durch den Sparkassen- und Giroverband SchleswigHolstein - sowie hohe Abschreibungen an ihren Beteiligungen bei der HSH Nordbank und der Landesbank Berlin haben viele Sparkassen in unserem Land in eine fast aussichtlose Notlage gebracht. Der hohe Abschreibungsbedarf bei der HSH Nordbank resultiert auch aus einer unzureichenden Überwachung des Aufsichtsrats - Herr Dr. Stegner! - vor dem Jahr 2008. Es waren Sozialdemokraten, die aus der Landesbank eine Aktiengesellschaft gemacht haben. Das waren nicht wir, das waren Sie, die Sie jetzt vehement gegen private Rechtsformen auftreten. Mit welcher Überheblichkeit sich manche heute hier aufblasen, obwohl sie selbst maßgeblich an diesem Dilemma beteiligt waren, ist wirklich kaum zu glauben.
Verwunderlich ist auch, dass die Regierungsfraktionen an der Möglichkeit festhalten wollen, dass eine Bildung von Stammkapital auch künftig möglich sein soll. Ich kann mich an eine Debatte erinnern, Herr Dr. Stegner, in der Sie und andere erklärt haben, die Bildung von Stammkapital sei das Einfallstor für Privatisierung, das sei eigentlich ganz schlimm, öffentlich-rechtliche Sparkassen brauchten kein Stammkapital. Das aber halten Sie in dem
Gesetz, und ich bin gespannt, wie der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes den anderen Sparkassen in Deutschland erklären will, dass der DSGV nun mittlerweile diese Form der Stammkapitalbildung für ein wunderbares Modell in ganz Deutschland hält.
Noch in der letzten Legislaturperiode haben Sie das als ein „wesensfremdes Merkmal“ der Sparkassen bezeichnet. Ich würde gern wissen, warum sich dieses wesensfremde Wesen auf einmal zu einer natürlichen Spezies entwickelt hat.
Die Eigenkapitalquote vieler Sparkassen im Land bewegt sich bereits heute am Rande der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen. Durch Basel III werden diese Eigenkapitalforderungen bis 2014 sukzessive sehr stark ansteigen. Zugleich müssen viele Kredite mit einem höheren Eigenkapitalanteil der Sparkasse hinterlegt werden.
Die Sparkassen müssen nun innerhalb weniger Jahre ihre Eigenkapitalquote massiv steigern. Das geht durch folgende Möglichkeiten: durch die Bildung einer Gewinnrücklage, das heißt, höhere Einbehaltung der Nettoerträge, wie hoch auch immer diese im Zweifel ausfallen mögen. Dies wäre nur zu einem geringen Teil möglich, hätte aber zugleich massive Konsequenzen für das kulturelle und sportliche Leben in den Regionen. Die von den Sparkassen bezeichnete Bürgerdividende würde in vielen Fällen ganz entfallen.
Eine Beteiligung am Stammkapital durch andere öffentlich-rechtliche Sparkassen oder deren Träger ist eine vollkommene Illusion, weil erstens für jede Sparkasse die erhöhten Eigenkapitalforderungen durch Basel III eine Herausforderung darstellen. Zweitens ist die Beteiligung an einer Sparkasse, die sich in einer Schieflage befindet, betriebswirtschaftlich wenig attraktiv und den Gremien kaum vermittelbar. Drittens sind die Kommunen überhaupt nicht in der Lage, die erforderlichen Mittel in der entsprechenden Höhe aufzubringen. Diese bewegen sich finanziell auf noch viel dünnerem Eis. Das haben zum Glück auch Sie, Herr Dr. Stegner, bei Ihrer Pressekonferenz in der vergangenen Woche bestätigt.
Man kann noch eine Verringerung des Kreditengagements heranziehen. Von allen vorgestellten Lösungsmöglichkeiten wäre dies die schlimmste. Es würde das Handwerk und die regionale Wirtschaft mit ihren kleinen und mittleren Unternehmen ebenso treffen wie die Verbraucher. Viele Sparkassen wären nicht mehr in der Lage, ihren gesetzlichen
Aufgaben nachzukommen, die flächendeckende Versorgung mit kredit- und finanzwirtschaftlichen Dienstleistungen in der Fläche für die Wirtschaft und alle Bevölkerungsteile sicherzustellen. Herr Boll ist ja hier. Ich sage noch einmal: Es ist schön, dass Sie erklärt haben, dass das, was jetzt vorgeschlagen wird, in Schleswig-Holstein auch Arbeitsplätze kosten wird. Vielen Dank für eine solche Einschätzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz erlaubt höchstens eine Beteiligung von 25,1 % und das nur von Mitgliedern eines regionalen Sparkassen- und Giroverbands, die unter staatlicher Aufsicht zur Wahrung sparkassentypischer Aufgaben verpflichtet sind und Ausschüttungen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zuführen müssen. Nur das erlaubt das Gesetz und nichts anderes. Strenger kann man ein Gesetz nicht fassen. Wo also ist die hier angebliche Privatisierung von Sparkassen gesetzlich festgeschrieben? - Das wurde auch in der Anhörung trotz kritischer Nachfragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW so bestätigt.
Wer nun immer noch beunruhigt ist, den bitte ich doch, sich vom Innenministerium den genauen Wortlaut des Vertrages mit der Sparkasse Hohenwestedt im Innen- und Rechtsausschuss erklären zu lassen. Im Vertrag zwischen der Haspa und der Sparkasse Hohenwestedt gibt es eine Klausel, die garantiert, dass die Haspa im Fall einer erfolgreichen Klage einer Privatbank wieder aussteigen würde. Für eine Haftungsinanspruchnahme bleibt kein Raum. Die Haspa bekommt ihr eingezahltes Kapital zurück, Ende der Fahnenstange. Wo da ein Schaden für die Bank, für die Kommune oder für das Land entstehen soll, möge mir einmal jemand erklären.
Es zeigt sich, dass selbst für den äußert unwahrscheinlichen Fall des Erfolgs einer Klage Vorsorge getroffen ist. Eine Rückabwicklung wäre problemlos möglich. Dem Land würden keine Kosten entstehen.
Dass das Gesetz übrigens kein Teufelszeug ist, haben auch viele vernünftige Sozialdemokraten anerkannt. Im Kreistag des Herzogtums Lauenburg hat eine Vielzahl sozialdemokratischer Kreisräte, darunter auch der anwesende Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt, im Juni 2011 einer 25,1-prozentigen Beteiligung der Haspa an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg zugestimmt.
Glauben Sie wirklich, die örtliche SPD und Herr Eichstädt hätten dem zugestimmt, wenn das die Privatisierung der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg zur Folge gehabt hätte?