Herr Kubicki, es ist zwar öffentlich, aber nicht jeder hat die Zeit und das Geld, sich dort hinzubegeben.
Im Plenum besteht eine Anwesenheitspflicht für alle Abgeordneten. Im Finanzausschuss beispielsweise sind nicht alle Abgeordneten anwesend. Das Plenum wird übertragen, und es gibt ein Wortprotokoll. Das Problem an der ganzen Sache ist vielleicht, dass Sie einen Dammbruch befürchten. Sie
werden jetzt vielleicht denken: Wer kommt dann als Nächster? Dann werden hier demnächst der Datenschutzbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte, die Bürgerbeauftragte, der Ausländerbeauftragte und was weiß ich wer sonst noch alles auftreten.
Ich habe das Wort, genau. - Der Punkt ist: In diesem Land hängt alles vom Geld ab. Auch wenn es mir im Herzen wehtut: Wenn der Datenschutz hier vor die Wand fährt, wird es trotzdem weitergehen. Wenn unser Haushalt vor die Wand fährt, dann ist hier überhaupt nichts mehr los. Dann sieht es hier aus wie in Griechenland.
Einige von uns möchten gern Frauenhäuser stärken. Das geht nicht ohne Geld. Nach meinem Besuch in der JVA Lübeck in der letzten Woche möchte ich gern mehr Geld für das Personal heranschaffen. Es gibt Leute, die möchten gern die A 20 zwischen der A 23 und der Elbquerung ausbauen.
Dafür brauchen wir Geld. Manche kennen das als die Baustellenzufahrt von Herrn Arp. Daher fordere ich heute: Lassen Sie uns dem Präsidenten des Landesrechnungshofs ein Rederecht einräumen. Trauen Sie sich, dem Landesrechnungshof zuzuhören. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die „taz“ wird von Ihnen sehr oft gelesen und auch von uns verstanden.
Sie schrieb gestern: „Weiterer Piratenquatsch“. Das ist einer von vielen Titeln. Was will sie damit ei
gentlich sagen? Wo immer Sie auftreten - ob hier oder in anderen Landesparlamenten -, kümmern Sie sich nicht um die Probleme der Menschen, nicht um die Themen des Landes, sondern verursachen Quatsch. Herr König, gestern stand in den „Kieler Nachrichten“: „König räumt Landeshaus“. Offensichtlich war das nicht richtig, denn Sie waren ja eben wieder hier.
Sie schaden - das will ich Ihnen einfach einmal sagen - mit Ihrem Auftreten dem Ansehen aller Politiker. Wenn gerade die PIRATEN solch einen Absturz bei den Umfragewerten in den letzten Monaten hatten, dann ist das auf Ihr Auftreten zurückzuführen, wie es hier bei vielen Themen der Fall ist. Herr König, seien Sie froh, dass nicht noch mehr von Ihnen öffentlich übertragen wird. Dann wären Sie nämlich längst bei der Null-Prozent-Grenze.
Es gibt von Ihnen Anträge zur Geschäftsordnung sowie zur Einrichtung eines Landesspendenkontos. Ich könnte die vielen Anträge, die Sie in den letzten Wochen und Monaten, seitdem Sie hier sind, gestellt haben, allesamt wiederholen. All das hilft den Menschen draußen vor Ort nicht, die sich um ihre Arbeitsplätze Sorgen machen, eine bessere Infrastruktur oder eine bessere Bildung haben wollen. Die Themen bedienen Sie nicht.
Es hätte gereicht, einmal einen Blick ins Gesetzbuch zu werfen. Denn es gibt ein Gesetz über den Landesrechnungshof. Die Bestimmungen über den Landesrechnungshof sind dort verankert - und nicht in der Geschäftsordnung. Im Gesetz über den Landesrechnungshof heißt es ganz deutlich, dass der Landesrechnungshof eine Oberste Landesbehörde ist. Es sagt nicht mehr und nicht weniger. Für die Mitglieder des Landesrechnungshofes ist es wichtig, dass sie – neben den Richtern – unabhängig sind. Für uns ist es wichtig, dass sie ihre Beratung wahrnehmen. Ich sage das ganz bewusst in Gegenwart des jetzigen Präsidenten, der dieses immer wieder gemacht hat und nie im Interesse der Regierung, auch nicht im Interesse des Parlaments,
sondern im Interesse des Haushalts handelte. Das ist die Aufgabe des Landesrechungshofs. - Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar, Herr Altmann. Sie haben es auch heute wieder geschafft, den Titel beim „sh:z“ mit einer Ihrer vielen Anmerkungen zu besetzen. Auch dadurch mahnen Sie immer wieder.
Ob es uns nun gefällt oder ob wir in der Regierung sind oder nicht, ist gar nicht entscheidend, sondern dies zeigt, wie unabhängig der Rechnungshof ist. Seine Vertreter sind in den Finanzausschusssitzungen mit dabei und erheben dort zum Teil auch immer wieder berechtigt ihre mahnende Stimme. Auch das ist ihr gutes Recht.
Ich will aber auch sagen: Wir als CDU-Fraktion lehnen das Rederecht hier im Landtag ab. Das machen wir aus dem einfachen Grund: Derjenige, der hier redet, muss auch die politische Verantwortung draußen tragen. Deshalb ist es wichtig - das hat mit der Würde und der Aufgabe eines Abgeordneten und des Parlamentarismus hier in Schleswig-Holstein, aber auch in Deutschland, zu tun -, dass hier während der parlamentarischen Debatte nur Parlamentarier reden - und sonst niemand. Denn die Abgeordneten tragen dafür vor der Öffentlichkeit die Verantwortung. Bei allen anderen Veranstaltungen kommen sie auch zu Wort. Natürlich muss auch die Regierung reden, sie ist doch Teil des Parlaments. Was haben Sie denn für ein Parlamentsverständnis, Herr König?
Wir reden über die Abgeordneten, die hier über dieses Gesetz entscheiden und bestimmen - und über sonst niemanden. Ich sage noch einmal: Sie haben hier keinen Gesetzentwurf eingebracht - nicht einmal das können Sie richtig -, sondern eine Änderung der Geschäftsordnung. Dafür fehlt Ihnen aber jede Grundlage.
Meine Damen und Herren, viel zu oft wird gerade im politischen Gestaltungsraum versucht, die Verantwortung immer wieder auf irgendwelche Gremien zu übertragen: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann gründ ich einen Arbeitskreis. - Das alles gibt es hier nicht. Hier gibt es Parlamentarismus. Wir stehen hier. Wir müssen uns mit dem, was wir hier sagen, vor der Öffentlichkeit rechtfertigen, ob es uns gefällt oder nicht. Das aber ist mein Verständnis von Parlamentarismus. Deshalb bin ich so sehr dafür, dass wir das nur auf uns allein beschränken und auf niemand anderen übertragen. Dafür muss man uns hinterher auch zur Rechenschaft ziehen können.
Aber ich will bei dieser Gelegenheit einen weiteren Blick in diese Richtung richten. Sie alle wissen, dass das Vorschlagsrecht zur Wahl des Landesrechnungshofpräsidenten bei der CDU liegt. Das ist guter Brauch, der in diesem Haus seit Jahrzehnten getragen wurde.
- Es liegt jetzt bei uns. Lieber Kollege Harms, wir wechseln ab, sonst wäre dieser geschätzte Präsident nicht Präsident geworden. Er gehört nicht der CDU an, obwohl er viele gute Ansätze von uns teilt. Bei vielen wichtigen Entscheidungen wie zur Haushaltsstrukturkommission hat er beratend mitgeholfen. Ich meine, wir sollten möglichst schnell zu diesem Verfahren zurückkehren und das Vorschlagsrecht der CDU überlassen, damit wir das Amt des Präsidenten nicht beschädigen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Für die SPD-Fraktion hat der Vorsitzende der Fraktion, Herr Abgeordneter Dr. Ralf Stegner, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die PIRATEN haben seit ihrem Einzug in den Landtag sehr viel über Spielregeln und ähnliche Dinge gesprochen. Sie haben relativ wenig über die Probleme gesprochen, die die Menschen des Landes beschäftigen. Insofern würde ich Sie ermutigen, eher Letzteres zu tun. Positiv ist aber, dass Sie heute einen Antrag vorgelegt haben, der uns Gelegenheit bietet, über das zu reden, wofür der Rechnungshof da ist und wofür nicht. Dafür bedanke ich mich.
Um es vorwegzunehmen: Mitglieder des Parlaments sind die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten. Sie bilden die gesetzgebende Gewalt, die Legislative, die in unserem politischen System neben der Exekutive und der Judikative besteht. Was sind die Aufgaben des Landesrechnungshofs? - Schauen Sie in unsere Landesverfassung. Dort steht in Artikel 56 Abs. 1 Satz 1:
Gesetz unterworfenen Behörde, und dessen Mitglieder haben richterliche Unabhängigkeit. Der Landesrechnungshof dient somit der Finanzkontrolle. Seine Aufgabe ist es, die Haushaltsführung der öffentlichen Verwaltung zu prüfen; zum einen in der Frage, ob die Vorschriften des Haushaltsrechts eingehalten wurden, und zum anderen, ob dies auch wirtschaftlich geschieht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine politische Funktion wird dem Landesrechnungshof durch die Verfassung nicht zugewiesen.
Seine Unabhängigkeit ist vielmehr auch die Verpflichtung zu politischer Neutralität. Um es einfacher zu sagen: Es geht den Landesrechnungshof schlicht nichts an, welche politischen Intentionen eine Landesregierung verfolgt. Die politische Einschätzung des Landesrechnungshofs zur Gleichbehandlung der Schulen der dänischen Minderheit, zu Inklusion oder Frauenhäusern oder zu Grundsatzfragen der Bildungspolitik mag man interessant finden oder nicht, sie gehört aber nicht zum Aufgabenspektrum im Rahmen unserer Verfassung.
Er soll überwachen, dass die Umsetzung im Einklang mit dem Haushaltsrecht des Landes erfolgt, nicht mehr und nicht weniger. Ich will das ausdrücklich sagen, weil ich manchmal etwas anderes lese. Der Landesrechnungshof ist nicht Normgeber. Er ist nicht vierte oder fünfte Gewalt. Der Landtag macht Rechnungshofgesetze, nicht umgekehrt.
Dazu passt ohne Wenn und Aber, und ich betone das ausdrücklich, um hier nicht missverstanden zu werden: unabhängige und kritische Prüfung - ja. Bewertung und Kontrolle - ja; nicht aber Vorgaben gegenüber dem eigentlichen Normgeber, nämlich dem Parlament. Weder gehört der Landesrechnungshof-Chef in sogenannte Haushaltsstrukturkommissionen einer Landesregierung, noch hat er den Fraktionen Vorschriften dahin gehend zu machen, wie sie ihre politische Arbeit zu gestalten haben.