Protocol of the Session on February 22, 2017

Meine Damen und Herren, wo ich gerade beim Thema Kirchen bin, muss ich sagen, dass ich das schon etwas lustig finde - das kann man so vielleicht nicht sagen -, aber ich finde es schon sehr merkwürdig: Sie können sich vielleicht noch daran erinnern, es ist noch gar nicht so lange her, dass wir hier über eine Verfassungsänderung geredet haben. Da gab es den Abgeordneten Daniel Günther, seines Zeichens formaler Oppositionsführer in diesem Haus, der gesagt hat: Wir wollen unbedingt einen Gottesbezug in der Landesverfassung; wir wollen da drinstehen haben „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“! - Wo ist diese Verantwortung

jetzt, jetzt, wenn Sie wirklich einmal etwas machen können?

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie stimmen für einen Satz, aber wenn es darum geht, eine Verantwortung auch zu leben, es auch zu tun, dann schlagen Sie sich in die Büsche, dann tun Sie nichts, dann sagen Sie: Ach, ein Afghane, für ihn gilt diese Verantwortung natürlich nicht, weder vor Gott noch vor den Menschen.

Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist. Wenn wir so etwas wollen, dann sollten wir das auch leben, immer da, wo wir gerade stehen, alle Möglichkeiten nutzen, die wir haben, um das auch umzusetzen. Ich habe nicht einmal dafür gestimmt, aber drolligerweise bin ich jetzt derjenige, der sich dafür einsetzt, dass genau das getan wird, was Sie hier in diesem Haus einmal beantragt haben.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Harms, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?

Selbstverständlich.

Lieber Kollege Harms, bei Ihren Ausführungen ist mir der Gedanke gekommen, ob da nicht konsequenterweise gefordert werden müsste, dass der Bundeswehreinsatz in Afghanistan verstärkt wird, um die Sicherheitslage der dort lebenden Menschen zu verbessern. Das wäre daraus die logische Konsequenz. Denn wir können die Menschen dort doch nicht ihrem Schicksal überlassen.

- Herr Kubicki, ob ein Militäreinsatz immer eine logische Konsequenz sein muss, nur weil in einem Land Bürgerkrieg herrscht,

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

will ich nicht als Standardregel so stehenlassen wollen. Ich kann mich an Militäreinsätze erinnern, die nicht unbedingt dazu geführt haben, dass Regionen stabilisiert worden sind. Ich glaube, es ist aber auch wichtig, hier noch einmal deutlich zu machen, dass wir hinter den Soldaten, die dort einen unglaublich schweren und harten Dienst leisten, ste

(Lars Harms)

hen. Dass die Soldaten dort sind, zeigt eigentlich, dass Afghanistan nicht sicher ist. Das müsste die eigentliche Schlussfolgerung daraus sein.

(Vereinzelter Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es gibt auch einige andere Länder, die diese Schlussfolgerung gezogen haben. Zumindest Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Bremen tun es ähnlich wie wir.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nein!)

Allerdings, lieber Herr Kollege Kubicki, gibt es da in der Tat einen Unterschied. Sie legen sich mit dem Bund nicht so offensichtlich an, wie wir es tun. Ich sage Ihnen aber auch ganz ehrlich: Aus unserer Haltung heraus tun wir das gern. Denn ich glaube, es gibt nichts Verwerflicheres, als dass sich ein Bundesinnenminister hinstellt und sagt: Na ja, wenn ein Taliban eine Person direkt angreift, dann ist diese Person schützenswert. Geht irgendwo auf einem Markt in Kabul eine Bombe hoch, mein Gott, das ist dann ein Kollateralschaden, deswegen müssen die Leute doch nicht geschützt werden.

Ich glaube, diese Botschaft, die dabei herauskommt, ist weder eine christliche noch eine humanitäre Botschaft und auch keine Botschaft, die aus diesem Land in die Welt geschickt werden sollte. Das sind ganz andere Botschaften. Dass wir uns für andere Botschaften einsetzen und diese offen auch nach außen tragen, kann uns auch ein wenig stolz machen.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Wo liegt das eigentliche Problem? Ich finde, das eigentliche Problem liegt immer noch darin, dass wir diejenigen, die aus verschiedensten Ländern kommen können, die sich hier gut integriert haben, die formalrechtlich irgendeinen Aufenthaltsstatus einer Duldung haben, die aber womöglich ihr Bleiberecht abgesprochen bekommen, nicht hierbehalten können. Es gibt da keine einfache Regelung, die sagt: Ist einer integriert, ist das nachweisbar, darf er trotzdem bleiben, weil er uns allen gut tut.

Das Beispiel aus Heide, das der Kollege Stegner gerade eben brachte und das gestern im NDR-Fernsehen gebracht worden ist, ist ein Paradebeispiel dafür. Da ist jemand seit fünf Jahren hier, der ist schlau wie nichts, der hilft bei der Integration von Flüchtlingen, der spricht nach fünf Jahren fließend Deutsch, ist Afghane und bekommt seine Abschiebenachricht. - Das kann es doch nicht sein. Helfen Sie dem CDU-Bürgermeister Stecher. Das ist ein

ordentlicher und pragmatischer Mensch. Der will nur, dass jemand, der hier ist, auch weiter hierbleiben und etwas für diese Gesellschaft tun kann.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Dafür brauchen wir rechtliche Regelungen, und auch da muss sich die CDU auf Bundesebene und hier im Land ein bisschen bewegen.

Ein Letztes zu diesem „großen Papier“. Das ist im Übrigen noch kein Papier, das alle schon im Konsens durchgewunken haben. Dazu haben die Ministerpräsidenten in Gänze erst einmal gesagt, sie wollten vorher die konkrete Formulierung sehen; erst wenn diese stehe, würden sie diese im Einzelnen bewerten und prüfen, ob sie rechtsstaatlich tragbar sei.

Wir wollen erst einmal abwarten, ob jede Regel dieser 15 Punkte auch durchkommt. Ich persönlich bin mir da nicht so sicher.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Es gibt aber tatsächlich einen vernünftigen Punkt: Die freiwillige Rückkehr soll mit 40 Millionen € für Rückkehrprogramme gestärkt werden, 50 Millionen € sollen für Reintegrationsprogramme in den jeweiligen Ländern genutzt werden. Das ist ein erster richtiger Schritt.

Der Beschluss betrifft nicht nur Flüchtlinge aus Afghanistan, sondern alle Menschen, die nicht in Deutschland bleiben können. Statt Armeen in diese Länder zu schicken, ist es besser, den Leuten, die zurückgehen müssen, zu helfen und auf diesem Weg zu versuchen, eine Art Entwicklungshilfe hinzubekommen. Ich glaube, dass dies der richtige Weg ist.

Über so etwas müsste man sich eigentlich wesentlich mehr unterhalten als über Abschiebungen. Wir müssen darüber sprechen, wie wir es hinkriegen können, dass sich in diesen Ländern die Lage verbessert. Wenn die Lage dort besser wäre, hätte keiner mehr einen Grund, hierher zu kommen. Das ist unsere eigentliche politische Aufgabe.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags die Mitglieder des Flüchtlingsrates Martin Link und Jasmin Azazmah, Schülerinnen

(Lars Harms)

und Schüler der Immanuel Kant Schule Neumünster sowie Anwärter des gehobenen Dienstes beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Kiel. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Das Wort für die Landesregierung hat der Herr Ministerpräsident Torsten Albig.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! § 60 a Aufenthaltsgesetz ist jetzt oft erwähnt worden. Ich möchte ihn einmal auszugsweise vorlesen:

„Die oberste Landesbehörde kann aus humanitären Gründen anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Absatz 1.“

In § 23 Absatz 1 steht, dass wir in Übereinstimmung mit dem Bundesinnenminister Aufenthaltserlaubnisse erteilen können - dies aber in der Tat nur, wenn er zustimmt.

Wir wenden also Recht an, wenn wir § 60 a Aufenthaltsgesetz anwenden. Wir haben dem Bund diese Absicht in einem Beteiligungsverfahren mitgeteilt. Wir haben Bund und Länder um Stellungnahmen gebeten. Sie haben uns keine andere Sichtweise gebracht. Aus humanitären Gründen wenden wir die Regelung des § 60 a Aufenthaltsgesetz an. Wir sind humanitär aufgefordert, dies zu tun.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Warum sind wir humanitär aufgefordert? - Weil mit Ausnahme des Auswärtigen Amtes alle, die die Sicherheitslage in Afghanistan bewerten, zu einer komplett abweichenden Auffassung kommen. An der Spitze steht das UNHCR, von dem man schlechterdings nicht behaupten kann, es sei irgendwie interessengeleitet. Es beschreibt in einem Bericht, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan dramatisch verschlechtert habe.

Alle christlichen Kirchen unterstützen diese Position. Erzbischof Heße hat dazu gesagt - ich zitiere es -:

„Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich im Verlauf des letzten Jahres weiter verschlechtert.“

Präses Rekowski hat ergänzt:

„Die Berichte des Flüchtlingswerkes weisen darauf hin, dass Rückführungen nach Afghanistan humanitär unverantwortlich sind.“

Die Nordkirche sagt:

„Gerade die Nachrichten der letzten Tage verdeutlichen erneut: Die Gewalt, der die Menschen in Afghanistan ausgesetzt sind, ist allgegenwärtig, auch in als ursprünglich sicher eingestuften Regionen. Sie macht nicht einmal vor Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz halt, das nach den Morden an sechs seiner Mitarbeiter seine Arbeit in Afghanistan vorerst aussetzen musste.“

Das Gleiche haben auf der Kirchenkonferenz in Bayern Landesbischof Bedford-Strohm und Erzbischof Marx gesagt.

Wofür um alles in der Welt steht das „C“ in Ihrem Parteinamen, wenn Sie das vollkommen ignorieren? Ich kann es nicht verstehen.