- Die Krawatte ist zufällig gewählt, Herr Dr. Stegner. Ich finde, im Parlament kann man ruhig einmal eine Krawatte tragen, Herr Stegner.
Wir hatten im November-Plenum das Zugeständnis gemacht, dass wir in dieser Sitzung lediglich einen mündlichen Bericht von der Landesregierung zum Thema Hochschulbau bekommen. Den Berichtsantrag hatten wir gestellt, um uns einen besseren Überblick über den baulichen Bedarf an den Hochschulen und die entsprechenden Vorstellungen der Landesregierung zu verschaffen, wie dieser Bedarf in dieser Legislaturperiode gedeckt werden soll. In dieser Legislaturperiode wollen wir uns
Frau Ministerin, ich muss leider sagen: Sehr viel schlauer sind wir durch Ihren Bericht heute eigentlich nicht geworden. Natürlich ist der Bedarf gewaltig. Wir hätten heute aber gern etwas konkreter von Ihnen gehört, welche Neubauprojekte und Sanierungen in dieser Legislaturperiode vorgesehen sind. So hatten wir das auch gefordert. Darauf habe ich heute noch keine ganz konkrete Antwort vernehmen können.
Sie haben aber schon die Prioritäten genannt und gesagt, nach welchen Kriterien entschieden werden soll. Es bleibt aber für mich die Frage offen, wie die angesprochenen zusätzlichen Mittel vom Bund und vor allem von der EU akquiriert werden sollen. Sie hatten auch die ELER-Mittel angesprochen. Ich weiß, ehrlich gesagt, auch nicht so recht, wie sich die Landesregierung das da vorstellt.
Wir werden an dem Thema dranbleiben. Uns eint jedoch, dass wir den Hochschulen Schritt für Schritt beim Abbau des Investitionsstaus helfen wollen. Das Sondervermögen, das aus dem schwarz-gelben Haushalt 2012 gebildet werden soll, ist ein guter Anfang, den Sanierungsstau an unseren Hochschulen auszulösen.
Meine Damen und Herren, dringend benötigte Sanierungen werden vorgezogen und bringen in den kommenden Haushalten mehr Spielräume, die den Hochschulen zugutekommen müssen. Festzuhalten ist, dass die von uns erwirtschafteten Spielräume aus dem Haushalt 2012 genutzt werden, um die Aufgabe der Auflösung des gewaltigen Investitionsstaus an den Hochschulen anzupacken. Der Präsident des Landesrechnungshofs hat gestern im Finanzausschuss noch einmal völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen, freundlich ausgedrückt, haushaltstechnisch nicht allzu vorbildlich ist. Wir unterstützen das Vorgehen aber dennoch, wehren uns allerdings gegen die lächerliche Behauptung aus den Reihen der Koalition, dass Schwarz-Gelb für den Sanierungsstau an den Hochschulen verantwortlich sei. Jeder, der solchen Unsinn behauptet - Herr Harms und Herr Andresen, ich schaue Sie völlig zufällig an -, hat entweder keine Ahnung, wie es in den Hochschulen aussieht,
Meine Damen und Herren, wir nutzen Spielräume auf dem Weg zu einem ausgeglichen Haushalt. Wir finanzieren dieses Sondervermögen durch neue Schulden, die eigentlich für Zinszahlungen vorgesehen waren. Schuldenfinanzierung ist nun wahrlich kein Grund, sich auf die Schulter zu klopfen. Dass wir diese Kredite aber nun für Investitionen an den Hochschulen nutzen, statt damit Zinsen zu bezahlen, ist immerhin schon eine positive Entwicklung.
Die Koalition hatte ursprünglich vorgeschlagen, 30 Millionen € in das Sondervermögen für die Hochschulen zu geben. Wir hatten 50 Millionen € vorgeschlagen, also 20 Millionen € mehr. Wer mitgerechnet hat: Das ist kein Vorschlag aus der Opposition nach dem Motto „viel hilft viel“, sondern wir hatten uns an dem orientiert, was wohl noch an verfügbarem Zinsspielraum vorhanden sein wird. Nach Aussage der Finanzministerin kommt das ziemlich gut hin. Ich glaube, dass sie im Finanzausschuss in der letzten Woche von knapp 60 Millionen € gesprochen hat. Deswegen sind diese 50 Millionen €, glaube ich, ein guter Betrag, den wir investieren können.
Die Koalitionsfraktionen hatten uns signalisiert, dass man dort zusammenkommen könne. Das ist jetzt, bedingt durch den Gipfel mit den Kommunen - die Landesregierung hatte sich mit den Kommunen über den Krippenausbau geeinigt -, nicht mehr ganz der Fall. Immerhin sind 51,5 Millionen € näher an 50 Millionen € als an 30 Millionen €. Insofern sind wir froh, dass wir uns zumindest im Großen und Ganzen einig geworden sind. Sie wollen nun 40 Millionen € für die Hochschulen und 11,5 Millionen € für die energetische Sanierung bei Schulen und Krippen ausgeben. Das können wir im Sinne der Sache mittragen. Wir haben das gestern im Ausschuss auch schon getan.
Meine Damen und Herren, manchmal ist auch die zweitbeste Lösung eine gute Lösung. Insofern machen wir das mit.
Ich hatte es bereits gestern im Finanzausschuss deutlich gemacht und möchte das hier auch noch einmal betonen: Die Landesregierung sollte die zusätzlichen Mittel, die wir nun aus dem Haushalt
2012 bewilligen, nutzen, um nicht nur die Sanierung von Hochschulgebäuden in Kiel vorzuziehen, sondern auch um den Bedarf an benötigten neuen Gebäuden in Lübeck und Flensburg schneller als vorgesehen abzudecken.
Ich war gestern im Ausschuss einigermaßen erschrocken, als auf meine Frage geantwortet wurde: Nein, damit sollen nur die energetischen Sanierungen schneller vonstattengehen. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mich über den Einwand der Finanzministerin gefreut habe, dadurch entstünde in den nächsten Jahren mehr Spielraum, der gegebenenfalls für neue Projekte genutzt werden solle.
Wenn wir uns die Situation an den Hochschulen anschauen, sehen wir, dass die Situation im Hochschulbau an der Uni Kiel im Vergleich zum Campus in Lübeck - ich nenne beispielsweise die Fachhochschule - eine völlig andere ist. Dort wird seit Jahren ein neues Seminargebäude gefordert. Ich bin der Meinung, wir können eigentlich nicht zulassen, dass Studenten in Kinosälen - wie es in Lübeck passiert - beziehungsweise zu ganz früher oder zu ganz später Stunde ihre Veranstaltungen besuchen müssen, weil einfach keine Räumlichkeiten vorhanden sind, wo sie stattfinden können. Deswegen brauchen wir eben nicht nur Sanierung, teilweise brauchen wir auch neue Gebäude an den Hochschulen.
Deswegen hoffe ich, dass das auch so vonstattengehen und kein haushaltstechnischer Etikettenschwindel sein wird. Wir finden das Programm PROFI nicht besonders toll. Allerdings ist für uns völlig klar, dass unsere Hochschulen angesichts des Investitionsstaus und der anstehenden Herausforderungen in den nächsten Jahren mehr Mittel brauchen. Ich fordere die Landesregierung deshalb dazu auf, die Blockadehaltung bei der Aufhebung des Kooperationsverbots aufzugeben und sich kompromissbereiter zu zeigen. Wie gesagt, manchmal ist die zweitbeste Lösung auch eine gute Lösung. Frau Schavan hat noch einmal an die Länder appelliert, im Bundesrat ihre Blockade aufzugeben und kompromissbereiter zu sein. Ich denke, dass momentan die Chance vorhanden ist, zu einer Lösung zu kommen, auch wenn es nicht die beste Variante sein wird. Ich finde, man sollte trotzdem darauf eingehen.
Meine Damen und Herren, gestern hat der Senat der Universität Lübeck einstimmig beschlossen, dass die Uni in eine Stiftungsuniversität umgewandelt werden soll. Wir begrüßen das und beglückwünschen auch die Universität zu diesem deutlichen Signal. Es sah nicht immer so aus, dass es eine einstimmige Entscheidung werden könnte. Der Begriff „Stiftungsuni“ ist etwas irreführend, da es sich um eine Zuwendungsstiftung handeln soll. Das heißt, die Landesmittel bleiben erhalten, und on top können zusätzliche Mittel generiert werden. Die Uni Lübeck wird dadurch freier, autonomer. Das ist, denke ich, genau der richtige Weg für diese Universität.
Wir freuen uns auch darüber, dass einige hier in diesem Hohen Haus ihre Abneigung gegen dieses Modell abgelegt haben. Noch vor einigen Monaten gab es zu diesem Stiftungsmodell sehr kritische Töne aus den Reihen der heutigen Koalition. Das hat sich offensichtlich - wie man hört - auch durch den Einsatz der Ministerin gelegt. Insofern ist auch das positiv.
An dieser Stelle möchte ich allerdings nicht versäumen, die Landesregierung aufzufordern, das Stiftungsmodell möglichst schnell umzusetzen. Wir hatten den Beginn von 2014 dafür vorgesehen. Sie wollen dies für Anfang 2015. Ich denke, das sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, das Stiftungsmodell der Universität Lübeck ist ein guter Anfang. Wir von meiner Fraktion werden in den nächsten Jahren Initiativen dahin gehend vorlegen, dass wir die Autonomie der Hochschulen in Schleswig-Holstein insgesamt weiter stärken. Es gibt aus meiner Sicht in anderen Bundesländern wie in Nordrhein-Westfalen gute Beispiele dafür, wie wir den Universitäten insgesamt mehr Autonomie verschaffen können.
Zu dem Antrag der Koalition zum Hochschulpakt möchte ich abschließend sagen: Angesichts der Prognosen und der neuen Zahlen sehen wir die Notwendigkeit einer dritten Programmphase des Hochschulpaktes. Die Ministerin hat gesagt, dass sie dies ebenso sieht. Ich weiß nicht, ob es dem einen oder anderen aufgefallen ist, aber sie hat auf das Problem der Kofinanzierung hingewiesen. Sie haben gesagt, Sie werden sich auf der Arbeitsebene dafür einsetzen, dass dies vorangetrieben wird. Ich finde aber, wir sollten Ihren Antrag noch einmal im Finanzausschuss und im Bildungsausschuss genauer beraten und gerade die Frage der Kofinanzierung
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle reden von der Energiewende, und ausgerechnet der öffentliche Bereich ist oft derjenige, der daraus die wenigsten Konsequenzen zieht. Viele Bauwerke, in denen heute Schüler und Studierende der Zukunft entgegenstreben, dienen - hoffentlich meist unfreiwillig - auch der Beheizung der unmittelbaren Umgebung. Das hat natürlich auch etwas mit Verhalten zu tun. Wenn in der Pause gelüftet wird, dann kommt kaum jemand auf die Idee, die Heizung herunterzudrehen. Es gibt hier noch andere Beispiele.
Mein Kollege Lars Winter hat in der letzten Tagung deutlich gemacht, dass unsere Hochschulen ein Sonderprogramm zur baulichen Sanierung und insbesondere zur energetischen Modernisierung benötigen. Der Gesetzentwurf der Koalition ist in den vergangenen Wochen intensiv beraten worden. Die FDP forderte die Aufstockung der Mittel, und auch die CDU findet in der Opposition Gefallen an Anträgen nach dem Motto: höher, weiter, schneller.
Wir haben Ihnen im Finanzausschuss als Ergebnis dieser Beratungen, aber auch als Konsequenz aus der etwas entspannten Haushaltssituation, einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt, der das Volumen des Sondervermögens Hochschule von 30 auf 40 Millionen € erhöht. Zugleich begründen wir ein weiteres Sondervermögen für die energetische Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Höhe von 11,5 Millionen €. Damit tragen wir auch der Einigung zwischen den Kommunen und dem Land über den Ausbau der Betreuung von unter dreijährigen „Kindern“ Rechnung.
Wir verkennen nicht, dass auch 40 Millionen € eines Sondervermögens nicht alle berechtigten Wünsche erfüllen und nicht einmal alle Notwendigkeiten, die sich aus dem baulichen Zustand unserer Hochschulen ergeben, finanzieren können. Es ist aber mit Sicherheit weit mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Das Parlament wird nach Wegen suchen müssen, wie wir den Hochschulen innerhalb der engen Grenzen, die der Landeshaushalt uns allen setzt, in diesem Bereich hel
fen können. Ob der Weg, den die Universität zur Stiftungsuniversität gehen will, hier eine Lösung bietet, werden wir genau beobachten. Herr Vogt, Abneigung, Skepsis und konstruktive Kritik sind verschiedene Abstufungen, die wir in diesem Zusammenhang noch einmal feiner differenzieren können.
In den nächsten Jahren dürfen wir in ganz Deutschland einen weiteren Zuwachs an Studienanfängern erwarten, natürlich auch bei uns. Das ist ein Grund zur Freude, denn wir brauchen mehr akademisch qualifizierte Kräfte, aber dies stellt uns auch vor Herausforderungen. Die Vorausberechnungen aus dem Jahr 2009 versprachen für das Jahr 2011 bundesweit rund 413.000 Studienanfänger. Diese Zahl bildete die Grundlage für den Hochschulpakt II und damit auch für die Berechnung der Fördermittelhöhe des Bundes. Tatsächlich haben rund 518.000 Hochschulzugangsberechtigte in Deutschland ihr Studium aufgenommen. Das ist ein Plus von mehr als 100.000. Für 2012 zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab, auch wenn sie nicht ganz so drastisch sein wird. Die Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz prognostizieren, dass wir bis 2020 circa 750.000 Studienanfängerplätze mehr benötigen werden als bisher angenommen. Allein diese Zahl belegt, dass der Hochschulpakt II keineswegs ausreichend ist, um seine Ziele umzusetzen. Dann wären alle Bemühungen der letzten Jahre nur ein netter Versuch ohne Konsequenz und Nachhaltigkeit.
Unser Ziel war es doch, mehr jungen Menschen die Chance zu geben, sich akademisch zu qualifizieren, einen Hochschulabschluss zu erlangen und so den immer größer werdenden Fachkräftebedarf zu decken. Die demografische Entwicklung, die doppelten Abiturjahrgänge und der Wegfall der Wehrpflicht sind dabei zusätzliche Aspekte, die wir nicht außer Acht lassen dürfen.
Wir allein können die steigende Studienplatznachfrage ohne die Hilfe des Bundes nicht bewältigen. Auch auf den drohenden Mangel an Masterstudienplätzen müssen wir entsprechend reagieren, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, das zu beenden, was sie angefangen haben. Die Befürchtung der Bachelor-Absolventen, einen Weg einzuschlagen, den sie nicht zu Ende gehen können, obgleich ihre Leistungen gut sind, ist legitim und muss von uns ernst genommen werden.