Protocol of the Session on January 25, 2017

Auf unterschiedlichen Kanälen wurde bereits mit möglichen Interessenten gesprochen. Nun also können mögliche Käufer bis zum 27. Februar ihr Interesse auch ganz offiziell bekunden. Es geht also ans Eingemachte. Derzeit stehen alle Zeichen auf Verkauf, der vonseiten der EU-Kommission klar terminiert ist. Das Gesamtausmaß dieser Vorgabe der EU-Kommission kennen wir allerdings nicht. Wir wissen nicht einmal, wie sich dieser Verkauf auswirken wird, was beispielsweise die Einhaltung von Garantien angeht. Das ist auch alles noch nicht geklärt. Das alles wird Ergebnis des Verkaufs sein, wenn es einen geben wird. Das wird noch eine ganz spannende Geschichte.

Es ist kein Geheimnis, dass dieser Verkauf von enormer Bedeutung für unser Land ist. Es ist eines der wichtigsten Ziele der letzten zehn Jahre. Der Verkauf einer Bank ist aber gewiss kein unkompli

ziertes Verfahren. Ich bin mir aber sicher, dass das Parlament mit Ministerin Heinold und ihrem Staatssekretär und dem Team, das sich im Finanzministerium damit beschäftigt, die richtigen Partner für diese Aufgabe an seiner Seite hat. Sie werden uns auch weiterhin über den aktuellen Stand der Entwicklung informieren. Natürlich werden wir als Parlament formal eingebunden sein und Beschlüsse zu fassen haben. Nun gilt es, auch vonseiten des Parlaments diesen Verkaufsprozess möglichst positiv zu begleiten, auch um die Stärken der Bank darzustellen, insbesondere aber auch um Schaden vom Land abzuhalten. Je positiver wir über die Bank sprechen, auch wenn sich das merkwürdig anhört, desto größer sind unsere Erfolgschancen, diese Bank verkaufen zu können, und die Zukunftsvoraussetzungen, die sich damit verbinden, meistern zu können. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern den letzten Satz meiner Rede nachholen, damit man weiß, wo die Rede endet. - Besonders lustig fand ich die Erklärung des Ministerpräsidenten, dass ihm Hamburger Reeder zugerufen hätten, er solle die Füße stillhalten und die Bank am Leben erhalten. Das würde ich auch machen, wenn ich wüsste, dass mir die Bank anschließend Milliardenbeträge erlässt. Die Aussage „Haltet die Füße still“ ist sozialdemokratische Politik der Neuzeit.

Mein Kollege Garg hat mich darauf hingewiesen, dass ich im Rahmen von Altersmilde, der ich langsam entgegensehe, bestimmte Redebeiträge, die an Qualität zu wünschen übrig lassen, nicht als solche qualifiziere. Ich kann nur sagen: Gott bewahre mögliche Investoren davor, dass Leute aus diesem Parlament den Verkaufsprozess begleiten. Diese laufen gleich wieder weg, weil sie feststellen, dass die Leute aus diesem Parlament überhaupt keine Ahnung haben, worüber sie reden.

Zugunsten von Monika Heinold und den Grünen insgesamt möchte ich sagen, dass wir gemeinsam 2009 die richtige Ahnung hatten, dass die Sache mit der Sunrise-Garantie irgendwie in die Hose geht. Die Behauptung damals war, Herr Kollege Koch,

(Lars Harms)

diese Garantie werde nie gezogen werden müssen, weil sie nur dazu diene, die Kapitalkennziffern zu verbessern, und wir anders als der Bund, der das auf seine eigene Rechnung genommen hätte, an den künftigen Erträgen richtig toll partizipieren wollten. Alles, was dann kommt, ist Folge dieser Entscheidung - bis heute! Deshalb sage ich schon, man sollte sich bei Angriffen an die Überlegung, die damals vorherrschte, erinnern.

Der Kollege Harms sagt, bei einer Garantie wisse man genau, dass sie in voller Höhe gezogen werde. Herr Harms, ich kann Ihnen sagen, dass das rechtlich unzulässig ist. Wenn wir wissen, dass eine Garantie in voller Höhe gezogen wird, darf sie gar nicht ausgesprochen werden. Das zur Frage der parlamentarischen Wirkung.

Hier steht so einiges im Raum, was einen falschen Eindruck erweckt. Nach wie vor bin ich der Auffassung, dass uns die Bank regelmäßig mit falschen Prognosen versorgt und wir eigentlich gewahrschaut sein sollten, diesen falschen Prognosen zu folgen. Entscheidend ist nicht, was die Bank will und was der Bank hilft, sondern entscheidend ist, was das Land will und was dem Land hilft. An der Bank sind auch noch 11 % andere beteiligt, nicht nur Hamburg und Schleswig-Holstein, was darauf hindeutet, dass man nicht so verfahren kann, wie der Kollege Andresen und andere das im Kopf haben, dass man als beteiligter Eigentümer einfach hingehen und die Bank zu Geschäften veranlassen kann, die nachträglich für sie und außerhalb des Bewilligungsrahmens der EU-Kommission liegen.

Ich werde Randnummer 110 der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 5. Dezember 2016 zitieren:

„Insbesondere hat die Kommission klargestellt, dass sie aufgrund der Beschaffenheit des Portfolios und angesichts des Fehlens eines Käufers auf dem Markt ihre Bewertung auf die Grundsätze der Marktwertermittlung im Sinne der Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva stützt. Das vorrangige Ziel der Bewertung besteht demnach nicht darin, den angemessenen Zeitwert zu bestimmen, sondern einen Marktwert, bei dem die Kommission - wenn er als Übertragungspreis bei einer Transaktion mit einer öffentlichen Stelle verwendet wird - davon ausgehen kann, dass der Bank kein Vorteil entsteht.“

Das bedeutet: Ich ziehe eine Obergrenze ein, von der ich sage, sie sei beihilferechtlich irrelevant. Das bedeutet aber nicht, dass das der Wert ist, zu dem

das Land Schleswig-Holstein diese Portfolien erwerben darf. Wir sind nämlich haushaltsrechtlich gebunden, sie zu dem Preis zu erwerben, der aufgrund der Marktlage zu ermitteln ist.

Wenn Sie behaupten, die Kommission habe etwas anderes gesagt, sind Sie falsch unterrichtet, und die Öffentlichkeit ist auch falsch unterrichtet. Tun Sie nicht so, als sei das, was Sie tun, etwas, was Ihnen die Kommission vorschreibt. Sie erlaubt Ihnen einiges, aber das, was Sie tun, wollen Sie tun. Dafür müssen Sie im Zweifel auch die Verantwortung tragen. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wenn ich der Debatte richtig gefolgt bin, ist von dem Kollegen Rother beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/5006, dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig überwiesen.

Zu dem Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/5003, ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/3934

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/5039

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Kollegin Barbara Ostmeier, die ich jetzt gerade nicht entdecke, das Wort. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der die Berichterstattung für den Innen- und Rechtsausschuss übernehmen möchte? - Frau Kollegin Nicolaisen, danke schön.

Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.

(Wolfgang Kubicki)

Herzlichen Dank. - Gibt es Wortmeldungen dazu? Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Frau Abgeordneten Petra Nicolaisen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Schluss der Tagesordnung kommen wir heute zu einem traurigen Thema, das wir immer gern aus unserem Alltag verdrängen. Es geht nämlich um das Sterben und den würdigen Umgang mit unseren Verstorbenen. Für mich und für meine Fraktion ist eines klar: Die Würde eines Menschen endet nicht mit seinem Tode. Es muss uns als Parlament ein Anliegen sein, dem Tod und der Trauer einen angemessenen Rahmen zu geben.

Die Fraktion der PIRATEN hat eine Umfrage zur Lockerung des Friedhofszwangs in SchleswigHolsteins Bestattungsgesetz in Auftrag gegeben. 307 Personen wurden befragt, davon stehen circa 75 % vermeintlich hinter dem Vorstoß.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Folgende Frage wurde gestellt: Es gibt eine Gesetzesinitiative zur Lockerung des Friedhofszwangs. Wer eine Einäscherung wünscht, soll schriftlich festlegen können, was mit der eigenen Asche einmal geschehen soll. Man soll seinen Angehörigen erlauben können, die Urne bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen, zum Beispiel im eigenen Garten, soll in Zukunft möglich werden, wenn die verstorbene Person dies schriftlich verfügt hat. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?

Lockerung des Friedhofszwangs und des Bestattungsgesetzes klingt zunächst einmal gut; schon allein, weil das Wort Zwang einen negativen Unterton hat. Ich glaube allerdings nicht, dass jeder der Befragten dieser 75 % in der Kürze einer Umfrage alle Aspekte des Themas erfassen konnte. Die meisten werden die aktuelle Gesetzeslage hier in Schleswig-Holstein nicht einmal kennen. An dieser Stelle verweise ich gern noch einmal auf unsere Bedenken:

Das Ausbringen der Asche auf Privatgrundstücken lehnen wir ab. Es gibt bereits heute unterschiedliche Möglichkeiten, wie mit der Asche von Verstorbenen umgegangen werden kann.

Absolut indiskutabel ist für mich die Vorstellung, die Asche von Verstorbenen auf dem Kaminsims zwischenzulagern. Der Zeitraum von zwei Jahren ist willkürlich. Die Frage, wie ein würdiger Umgang nach dem Ablauf dieses Zeitraumes sichergestellt werden soll, ist nicht zufriedenstellend beantwortet. Und für mich gilt: Die Asche von Verstorbenen gehört nicht ins Wohnzimmer.

In Bremen hat es eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes gegeben, und - hört, hört! - diese wurde nicht in dem erwarteten Maß in Anspruch genommen.

Für mich ist es auch wichtig, dass alle Hinterbliebenen die Möglichkeit haben, zu trauern und damit Zugang zu einem Ort des stillen Gedenkens zu haben. Dies lässt die derzeitige Rechtslage zu.

Leben und Sterben sind untrennbar miteinander verbunden. Tod und Trauer lassen sich nicht privatisieren. Die jüngsten Katastrophen und Terroranschläge haben dies bewiesen. Die Aussage von Gothart Magaard in der „Schleswig-Holstein am Sonntag“ vom letzten Sonntag zur Privatisierung von Tod und Trauer teile ich ausdrücklich: Wer Tod und Trauer privatisieren will, muss auch erklären, was dies für unsere Erinnerungskultur bedeutet. Welchen Stellenwert wird die für unsere heutige Gesellschaft so wichtige Gedenkstättenarbeit künftig haben, wenn wir den Tod als reine Privatsache in die Anonymität verbannen? Unser kulturelles Gedächtnis ist keine Cloud, keine Rechnerwolke mit Daten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion kann einer Lockerung des Bestattungsgesetzes nicht folgen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie geht auch über den Tod hinaus. Dabei ist es egal, ob man erst wenige Wochen oder viele Jahre alt war, ob man wenige Gramm oder viele Kilo wog. Es muss sichergestellt werden, dass die sterblichen Überreste nicht irgendwo und irgendwann ich sage ganz bewusst - „,entsorgt“ werden.

(Beifall CDU)

Frau Kollegin!

Auch wenn meine Fraktion den Gesetzentwurf ablehnt, war die Diskussion nicht vergebens. Das Thema Tod und der Umgang damit muss auch immer ein Thema der Politik sein.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten König?

Nein, ich komme zum Schluss. Letzter Satz: Ich bin mir sicher, dass dieses Parlament dem Thema einen angemessenen Rahmen gegeben hat. Hierfür bedanke ich mich ausdrücklich. Wir werden der Gesetzesinitiative aber nicht zustimmen.

(Beifall CDU und vereinzelt FDP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Kollegen Wolfgang Baasch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes, eingebracht von der Fraktion der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag, haben wir in einer umfassenden schriftlichen Anhörung sowie in einer intensiven mündlichen Anhörung und in vielen Diskussionen im Innen- und Rechtsausschuss und im Sozialausschuss beraten. Im Ergebnis bleibt für mich festzustellen: In Schleswig-Holstein sind Bestattungen modern und zeitgemäß geregelt. Die Änderungen zum Bestattungsgesetz, wie sie die Piratenfraktion vorgeschlagen hat, sind nicht notwendig.

In Schleswig-Holstein kann die Bestattung nach dem Wunsch der Verstorbenen beziehungsweise der Hinterbliebenen wahlweise in einem Sarg oder in einem Leichentuch erfolgen. Bei einer Urnenbeisetzung kann in Schleswig-Holstein diese auch auf See erfolgen sowie in Urnenhallen, Urnenmauern oder etwa an einem Baum in einem Urnenhain oder Friedwald. Damit ist es bereits heute möglich, auf viele unterschiedliche persönliche Wünsche einzugehen.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)