Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können uns gern über den Investitionsbegriff streiten. Worüber ich mich aber nicht mehr streiten will, ist, dass es in
diesem Land verdammt notwendig ist, endlich mehr Geld in die Hand zu nehmen, um unsere verrottete öffentliche Infrastruktur wieder auf Vordermann zu bringen. Darüber müssen wir uns endlich unterhalten.
Wir haben einen Vorschlag dazu gemacht. Ich glaube, es ist sehr intelligent, im Sinne der Generationengerechtigkeit dafür zu sorgen, dass wir jungen Menschen nicht nur Schulden auf der Bank hinterlassen, sondern jungen Menschen auch keine Schulden in Beton, in Infrastruktur hinterlassen. Eine schwarze Null nützt jungen Menschen nämlich überhaupt nichts.
- Eine schwarze Null nützt überhaupt nichts, wenn am Ende Straßen, Schienen, Krankenhäuser und Schulen in einem Zustand sind, der erbärmlich ist. Deswegen freue ich mich auf die Ausschussberatung, ganz besonders mit Ihnen, lieber Kollege Andresen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordnete Anke Erdmann und ich haben seit der Dezembertagung die Vereinbarung, dass wir uns im Parlament gegenseitig auf Falschmeldungen hinweisen. Ich will diese Vereinbarung heute einmal auf den Kollegen Andresen ausdehnen, der vorhin behauptete, die Regierung, die Regierungsfraktionen hätten bereits 500 Millionen € Sanierungsstau abgebaut. Da hat er vermutlich in der Fortschreibung des Infrastrukturberichts nachgelesen. Ich zitiere von Seite 34:
Das haben Sie großzügig auf 500 Millionen € aufgerundet. Das mag wahrscheinlich Ihre Zahlenbasis gewesen sein.
Sie hätten nur einmal auf die nächste Seite desselben Berichts umblättern müssen, auf der Sie lesen können:
„Gegenüber dem ersten Infrastrukturbericht sind rund 450 Millionen € als zusätzlicher Mittelbedarf identifiziert worden.“
Das heißt, während Sie auf der einen Seite 459 Millionen € abgebaut haben, sind gleichzeitig 450 Millionen € Sanierungsstau dazugekommen. Das macht in der Summe also gerade einmal eine Reduzierung des Sanierungsstaus von ganzen 9 Millionen € in zwei Jahren.
Und dann lamentieren Sie hier herum, ob die Investitionsquote das richtige Maß sei und wie man den Investitionsbegriff definieren müsse.
(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie Fakten nennen, müs- sen Sie die Fakten auch richtig nennen! Das ist kein Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe! - Glocke Präsident)
- Der Sanierungsstau in unserem Land ist nur um 9 Millionen € gesunken, Herr Kollege Andresen nicht um 500 Millionen, sondern um 9 Millionen € in zwei Jahren.
Herr Dr. Stegner, das ist kein anerkanntes Konzept, das Sie mit dem IMPULS-Programm vorgelegt haben, das ist ein untaugliches Konzept, weil es auf diesem Wege nie gelingen wird, den Sanierungsstau zu beseitigen.
Sie haben eine Stichtagsbetrachtung zum Jahre 2014 vorgenommen, und diese Stichtagsbetrachtung wollen Sie endlich 2030 abgearbeitet haben und vernachlässigen alles, was auf der Wegstrecke bis 2030 an neuen Sanierungsbedarfen hinzukommt
und außerdem die gesamten Preissteigerungen. Deswegen werden Sie auf dem Wege nie fertig werden. Da müssen sie gar nicht über Quoten und Investitionsbegriffe lamentieren; Sie haben es einfach nicht geschafft. 9 Millionen € in zwei Jahren das ist Ihre Bilanz. - Herzlichen Dank.
Der nächste Dreiminutenbeitrag wird vom Abgeordneten Torge Schmidt wahrgenommen. Nach dem Abgeordneten Schmidt kommen der Abgeordnete Dr. Ralf Stegner und danach der Abgeordnete Martin Habersaat.
Vielen Dank, Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Garg, ich habe in meiner Rede ausgeführt, dass Bayern einmal eine Investitionsquote von über 20 % hatte. Wie Sie richtig ausgeführt haben, hat Bayern die Quote heruntergefahren.
Aber sei es drum, wir sollten uns nicht darüber streiten, was Bayern macht, wir sind hier in Schleswig-Holstein, und es ist wichtiger zu gucken, was wir in Schleswig-Holstein machen.
Ich stelle mir die Frage, was passiert, wenn wir Ihrem Gesetzentwurf zustimmten und in der Verfassung eine Investitionsquote von 12,5 % verankerten. Wenn wir den Investitionsstau 2030 abgebaut und in der Verfassung immer noch drinstehen haben, dass die Investitionsquote 12,5 % betragen soll, frage ich mich, ob wir dann tatsächlich immer noch so viel investieren müssen, obwohl wir für den Erhalt unserer Infrastruktur locker mit weniger als 12,5 % auskommen würden. Müssten wir dann irgendwelche Bauprojekte erfinden, nur um die in der Verfassung festgeschriebenen 12,5 % zu erreichen?
Was ich damit sagen möchte: Solche festen Werte in die Verfassung zu schreiben, ist der falsche Weg.
Die Haushaltsgesetzgebung ist das Königsrecht des Parlaments. Jede einzelne Partei ist für ihre eigenen politischen Schwerpunkte verantwortlich. Wir sollten nicht einen Schwerpunkt - Investitionsquote - in der Verfassung festschreiben, sondern die Entscheidung darüber dem Parlament überlassen.
Ich möchte aber der Kritik insofern recht geben, als die Investitionsquote in den letzten Jahren durchaus zu niedrig war. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir diese in der Verfassung festschreiben möchten. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf hauptsächlich dem Wahlkampf geschuldet ist, sonst würden wir nicht in der drittletzten Tagung der Wahlperiode über ihn beraten.
Wenn Ihnen die Investitionsquote so wichtig wäre, hätten Sie sie in den Auftrag an die Verfassungskommission in dieser Legislaturperiode aufgenommen. Das haben Sie nicht getan, deswegen ist es ein reiner Wahlkampfgesetzentwurf. Aber sei es drum: Wir haben wieder einmal über die Investitionsquote gesprochen. - Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Wenn man der Debatte hier folgt, so ist das sehr amüsant. Hier werden mit größtem Pathos Dinge zurückgewiesen, die keiner behauptet hat. Mit noch größerem Pathos werden Dinge gefordert, die man eigentlich tun müsste, die die Landesregierung aber schon macht. Das vergessen Sie dann zu erwähnen.
Wie groß muss der Frust eigentlich sein, dass wir Schulden tilgen und all das machen, was Sie gerne hätten machen wollen, und dass wir schwarze Zahlen schreiben, damit aber rot-grün-blaue Politik machen? Das muss schon ein ziemlich großer Frust sein. Und dann sagen Sie noch, Herr Kollege Garg, schwarze Nullen taugten nichts. Auf diese Formulierung habe ich eigentlich das Copyright, ich sage das ja immer. Ich verstehe, dass es schwierig ist, wenn man da drüben sitzt, das den schwarzen Nullen zu sagen. Das ist ein Punkt, der von niemandem bestritten wird.
Der Höhepunkt ist, dass Sie gar nicht bestreiten, dass die Investitionsquote ein untaugliches Instrument ist, weil sie viele Mängel hat. Statt dass Sie nun einen Antrag einbringen, in dem Sie sagen, Sie wollen bei diesem altertümlichen Instrument blei
ben, wollen Sie sogar die Verfassung unseres Landes ändern und uns zwingen, etwas, das vollkommen untauglich ist, auch noch als Vorschrift anzuwenden und damit die Freiheit der Parlamentarier einzuschränken.
(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN - Christopher Vogt [FDP]: Sie waren ja auch gegen die Schuldenbremse!)