Protocol of the Session on December 16, 2016

Zweiter Bericht über die Entwicklung der Schülerkostensätze nach Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/4902

Ich erteile das Wort der Ministerin für Schule und Berufsbildung, Frau Ernst.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Bildungsministerium hat in dieser Wahlperiode die Finanzierung der Ersatzschulen erfolgreich neu geregelt. Das belegt auch der hier vorliegende zweite Bericht. Bessere Förderung, mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und ein angemessenes Verhältnis

zur Finanzierung der öffentlichen Schulen waren die Ziele, und diese wurden erreicht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Der Gesamtzuschuss für die allgemeinbildenden Ersatzschulen und privaten Förderzentren einschließlich der Waldorfschulen wird 2017 voraussichtlich von 48 Millionen € auf 50,5 Millionen € steigen. Der Gesamtzuschuss der berufsbildenden Ersatzschulen wird im Jahr 2017 bei 7,2 Millionen € liegen. Die Schulen der dänischen Minderheit werden voraussichtlich rund 37,6 Millionen € erhalten. Die Küstenkoalition hatte sich vorgenommen, die Förderung der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft in dieser Wahlperiode jährlich um einen Betrag von 1,5 Millionen € zu verbessern. Das haben wir mehr als erreicht;

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

denn strukturell, das heißt, bereinigt um die gestiegene Zahl der Schülerinnen und Schüler, sind die Ausgaben um 8,5 Millionen € gestiegen. Das ist eine erhebliche Verbesserung.

Betrachtet man die allgemeinbildenden Ersatzschulen und die privaten Förderzentren, hat es seit dem Jahr 2012 eine Steigerung um 11,2 Millionen € gegeben - das ist ein erheblicher Betrag.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Seit Inkrafttreten der Neuordnung am 1. Januar 2014 gilt die gleiche Berechnungsmethode der Schülerkostensätze für jede Schulart. Das war vorher nicht so. Dieses Verfahren wurde mit den Privatschulverbänden, mit dem Dänischen Schulverein in einem breiten Dialogprozess gefunden. Die Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung trifft inzwischen bei allen privaten Schulträgern auf hohe Akzeptanz. Das freut uns sehr. Auf dieser Grundlage können wir gut weiterarbeiten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung hat inzwischen dazu geführt, dass alle Schülerkostensätze der allgemeinbildenden Ersatzschulen zum Teil sehr deutlich gestiegen sind, bei den Grundschulen seit 2013 um 38 %, bei den Gemeinschaftsschulen um 24 %. Auch die Sätze der Gymnasien in freier Trägerschaft und der Waldorfschulen sowie der privaten Förderzentren liegen über dem Niveau von 2013.

(Flemming Meyer)

Bei den berufsbildenden Ersatzschulen führte die Neuregelung zunächst zu einem Absinken der Schülerkostensätze. Das war dem Umstand geschuldet, dass die Finanzierung teilweise über den Sätzen bei den öffentlichen Schulen lag. Dies wurde jedoch durch eine Übergangsregelung abgemildert. Inzwischen liegen auch hier die Sätze vielfach über dem Stand von 2013. Die meisten beruflichen Schulen profitieren. Bei den drei Ersatzschulen, bei denen der Effekt noch nicht eingetreten ist, wurde die Übergangsregelung verlängert, sodass die Schülerkostensätze im Vergleich zum Vorjahr leicht steigen werden.

Die Finanzierung der Ersatzschulen ist fair. 100 % für die Schulen der dänischen Minderheit. Sie sind die Schulen der dänischen Minderheit und deshalb den öffentlichen Schulen in der Finanzierung gleichgestellt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

100 % für das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und dem entsprechenden Inklusionszuschlag, 90 % für die Förderzentren und den Inklusionszuschlag für die sonstigen Förderschwerpunkte. Auch dieser Inklusionszuschlag ist gestiegen. 82 % für die allgemeinbildenden Ersatzschulen und die berufsbildenden Gymnasien und 75 % für die berufsbildenden Ersatzschulen.

Wir haben zu Beginn der Wahlperiode versprochen, die Förderung der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft zu verbessern. Das haben wir versprochen, und wir haben es gehalten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir sichern damit mit allen eine vielfältige Schullandschaft in Schleswig-Holstein. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Peter Sönnichsen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2013 wurde die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft neu geregelt. Nach langem Ringen im Bildungsausschuss hatte die Landesregierung damals zugesagt, sie zu

evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Jetzt liegt der zweite Bericht über die Entwicklung der Schülerkostensätze nach Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung vor, für den ich mich bei der Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bildungsministerium bedanke.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Liest man den vorgelegten Bericht durch, muss man anerkennen, dass sich die Situation der Schulen in freier Trägerschaft scheinbar verbessert hat.

(Lars Winter [SPD]: Scheinbar?)

- Ich erkläre Ihnen das gleich! So haben sich die Schülerkosten für die allgemeinbildenden Schulen erhöht. Auch die Schülerkostensätze der Gymnasien, die sich nach der Neuordnung anfänglich verringert haben, befinden sich mittlerweile gegenüber dem Jahr 2013 auf leicht verbessertem Niveau.

Erfreulich ist aus unserer Sicht auch, dass sich die Waldorfschulen auf dem Weg zu mehr Inklusion gemacht haben. Unterstützt durch die Landesförderzentren werden sie künftig mehr Schülerinnen und Schüler inklusiv beschulen. Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit auch die anderen Schulen in freier Trägerschaft eingebunden werden können. Sicherlich ist das Konzept der Waldorfschulen nicht eins zu eins übertragbar.

Also alles eitel Sonnenschein, könnte man denken. Betrachtet man allerdings die Entwicklung der privaten berufsbildenden Schulen und schaut sich die Situation insbesondere derjenigen mit dem Schwerpunkt Technik an, so muss ich Ihnen an dieser Stelle doch etwas Wasser in den Wein gießen.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Das kann ich mir vorstellen! - Hier konnten die immensen Einbußen seit 2013 eben nicht kompensiert werden. So stehen diese trotz der Übergangsregelung und deren Verlängerung vor einem finanziellen Scherbenhaufen.

Wenn einige dieser Schulen finanzielle Einbußen von mehreren 100.000 € verkraften müssen, wirkt sich das nicht nur auf die Investitionen aus, die sie nicht mehr tätigen können, sondern es wirkt sogar existenzbedrohend.

(Beifall Volker Dornquast [CDU])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Ihrem Koalitionsvertrag heißt es:

(Ministerin Britta Ernst)

„Auch Schulen in freier Trägerschaft sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Schullandschaft. Von ihnen gehen viele wertvolle Impulse für das Bildungswesen aus.“

Wie wichtig Ihnen diese Impulse sind, konnten wir in der Nachschiebeliste der Landesregierung und noch viel besser in den Änderungsanträgen der regierungstragenden Fraktionen zum Haushalt sehen. Dort wurden die Ansätze der privaten allgemeinbildenden Schulen um rund 1,3 Millionen € reduziert. Auch den privaten berufsbildenden Schulen haben Sie vorgestern 600.000 € weggenommen. Das macht nach Adam Riese fast 1,9 Millionen €, die Sie diesen wertvollen Impulsgebern verweigern.

(Beifall CDU und FDP)

Dieses Geld hätten diese Schulen bitter nötig, um damit zum Beispiel die Sozialstaffel zu refinanzieren oder die Elternbeiträge zu reduzieren. Sie sind ja immer für kostenfreie Bildung.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Sie hätten einen Antrag stellen kön- nen!)

An dieser Stelle ist das ein deutlicher Rückschritt.

Gern hätten die Schulen Ihnen auch Vorschläge unterbreitet, wie die gekürzten Mittel für die Schulen in freier Trägerschaft eingesetzt werden könnten. Aber dazu hat man ihnen nicht einmal die Möglichkeit gegeben. So viel also zum ewigen Mantra dieser Landesregierung über Ihre Dialogkultur.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Sie ist nichts anderes als Makulatur.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schulen in freier Trägerschaft sind eine Bereicherung unserer Schullandschaft, und sie bieten mit ihren besonderen pädagogischen Konzepten eine Ergänzung zum staatlichen Schulsystem, welches von vielen Schülern und Eltern dankend angenommen wird. Auf keine dieser Schulen wollen wir verzichten. Das ist und war immer die Auffassung der CDU.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Es sind Neue dazugekommen!)

Ich freue mich auf die weitere Beratung im Bildungsausschuss. - Ich danke fürs Zuhören.

(Beifall CDU und FDP)