Protocol of the Session on December 16, 2016

täuscht. Alle betonen die Wichtigkeit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, und fast alle betonen, wie wertvoll die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist. Und doch gibt es aus meiner Sicht noch immer zu wenig Unterstützung genau für diese Arbeit. Ich will niemandem böse Absichten unterstellen, aber ganz offensichtlich liegen Anspruch und Wirklichkeit deutlich auseinander. Der SSW ist deshalb der Auffassung, dass wir hier ruhig mal einen größeren Schritt nach vorne machen können. Lippenbekenntnisse bringen uns nicht weiter.

Wenn wir ehrlich sind, dann haben wir allein schon mit Blick auf den Arbeitsmarkt keine Zeit zu verlieren; denn hier wird ein enormes Potenzial verschenkt. Studien zeigen immer wieder überdeutlich, wie wichtig Frauen für den Erfolg von Unternehmen sind. Gleichzeitig gibt es seit Jahren mehr Absolventinnen als Absolventen an unseren Hochschulen. Und doch ist in Deutschland nur jeder fünfte Führungsposten von einer Frau besetzt. Sicher, in Schleswig-Holstein sind es mit circa 26 % etwas mehr. Aber die Unternehmen vergeben auch hier bei uns riesige Chancen, weil sie Frauen in den mittleren Führungsebenen nicht angemessen auf höhere Aufgaben vorbereiteten und sie eben nicht entsprechend fördern. Für mich ist deshalb völlig klar, dass wir beim Thema Frauen auf dem Arbeitsmarkt einen echten kulturellen Wandel brauchen. Hier müssen sich die Unternehmen genauso bewegen wie die öffentliche Verwaltung.

Für den SSW kann es auch keinen Zweifel daran geben, dass wir als Land nicht nur mit gutem Beispiel vorangehen, sondern eben auch den Rahmen für eine moderne Gleichstellungspolitik schaffen müssen. Vor diesem Hintergrund ist es also nur konsequent, wenn man vor allem auch die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sichert. Und genau dieses Ziel verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung.

Ich denke, allen hier ist bewusst, dass wir ohne die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten längst nicht da wären, wo wir heute, 2016, sind. Sie sind es, die die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen vor Ort verwirklichen. Sie informieren und beraten nicht nur, sondern sie setzen Frauenthemen eben auch immer wieder auf die Tagesordnung in den Kommunen. Ihre Mitarbeit bei Personalfragen und Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf halte ich für unverzichtbar. Durch ihre Beratungsarbeit gegenüber Kommunalpolitikern und Verwaltungen sind sie bei die

sem Thema zwar langsam, aber flächendeckend vorangekommen.

Eins wird dabei aber oft vergessen: Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten machen diesen wichtigen Job nicht selten unter erschwerten Bedingungen. Trotz der vielen zeitintensiven Aufgaben gibt es längst nicht überall die Einsicht, dass man für diese Tätigkeit auch die entsprechende Arbeitszeit braucht. Im Klartext haben Gleichstellungsbeauftragte also auch dort, wo es die Einwohnerzahl hergibt, nicht immer ihre volle Arbeitszeit zur Verfügung.

So können die Kommunen ihren Gleichstellungsauftrag aber nicht wirklich erfüllen. Deshalb stellen wir dies nun im Gesetz klar. Doch auch die weiteren Punkte im Entwurf sind wichtig, um die Gleichstellungsarbeit zu stärken.

Zum einen ist es in meinen Augen längst überfällig, dass haupt- und ehrenamtliche Beauftragte realistische und praktikable Widerspruchsrechte haben. Laut Mitbestimmungsgesetz hat beispielsweise der Personalrat zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Daran werden sich nun auch die Fristen für unsere Gleichstellungsbeauftragten orientieren.

Zum anderen ist es aus Sicht des SSW absolut sinnvoll, den Fall von Verwaltungskooperationen im Gesetz mitzudenken. Wenn also Verwaltungsgemeinschaften gebildet werden, die mehr als 15.000 Einwohner haben, dann muss in Zukunft eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit ganzer Stelle beschäftigt werden.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass damit Gleichstellungsarbeit in den Kommunen noch umfassender und professioneller geleistet werden kann. Vielleicht ist das auch erst einmal mit Umstellungen und Mühen verbunden, aber all das wird sich auszahlen; denn von der Gleichstellung von Männern und Frauen profitieren letztlich alle.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Zwischenrufe entlarven sich selbst.

(Anita Klahn [FDP]: Das stimmt!)

Erst einmal zu dem Thema, wir gängelten die armen Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, in der Gemeindeordnung legen wir solche Dinge fest wie: Was sind die Aufgaben des Bürgermeisters im Gegensatz zum Gemeinderat oder zum Hauptausschuss? Wir regeln sogar die Details der Niederschrift. - Was für ein fieser Eingriff in Artikel 28 des Grundgesetzes! Der Kollege Kalinka wollte ja einmal die Gemeindeordnung vereinfachen. Wenn Sie das ernst nehmen, dann machen Sie, Frau Nicolaisen, bitte einen Änderungsantrag, streichen Sie die Gemeindeordnung, und die Gemeinden bestimmen alles selbst. Zumindest zum Niederschriftenparagrafen erwarte ich jetzt einen Änderungsantrag von Ihnen, denn das können die offensichtlich alles selber regeln.

(Zuruf Barbara Ostmeier [CDU])

- Sie schütteln den Kopf, Frau Ostmeier, weil Sie genau wissen, dass das ein Ablenkungsargument ist. Natürlich sind wir als Landesgesetzgeber für die Kommunen zuständig und für die einheitliche Aufgabenerledigung. Deshalb regeln wir nicht nur die Niederschriften, sondern auch die Gleichstellungsbeauftragten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Sie können mir gern für die nächste Nebelkerze eine Zwischenfrage stellen.

Zum Thema: Ausgerechnet der Landrat von Ostholstein. Der Kollege Sager, der ein wirklich geschätzter Kollege ist, war genau der, der zum Haushalt 2017 ernsthaft auf die famose Idee gekommen ist, die Gleichstellungsbeauftragte mit einer Drittelstelle Inklusionsaufgaben betreuen zu lassen, Frau Nicolaisen. Haben Ihnen das die Kollegen von der CDU nicht erzählt? Das geht gar nicht, weil nämlich die Gleichstellungsbeauftragte weisungsunabhängig arbeitet. - So viel zur Qualität zum Thema Gleichstellungsbeauftragte des von Ihnen angeführten, sonst sehr guten Landrates.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf Anita Klahn [FDP])

- Ja, aber, Frau Klahn, nein, in diesem Fall nicht. Es bedurfte einer kleinen Beratung durch die SPDKreistagsfraktion dort, um zumindest auch die CDU davon abzubringen - er hat es dann auch nicht gemacht -, weil das rechtlich gar nicht funktioniert. Das fand ich schon spannend. Wir können uns gern noch einmal über den Schriftverkehr unterhalten. Auch das können Sie nicht als Beispiel nehmen.

(Jette Waldinger-Thiering)

Und ganz ehrlich: Es ist albern. Eine Gleichstellungsbeauftragte sitzt doch nicht einfach nur rum, sondern die muss die ganze Zeit in Personalangelegenheiten eingebunden sein. Die Zahl dieser Fälle ist übrigens nicht abhängig von der Zahl der Frauen, sondern von der Zahl der Stellen, weil sie bei jeder Stellenbesetzung Arbeit hat - neben den allgemeinen gesellschaftlichen Aufgaben.

(Zuruf Anita Klahn [FDP])

Es ist mir völlig unverständlich, wie man glauben kann, in einer Kreisverwaltung mit den nachgeordneten Bereichen ernsthaft mit einer halben Stelle oder mit einer 0,67-Stelle oder etwas in der Richtung auskommen zu können. Das ist dessen einfach nicht würdig.

Wenn Sie jetzt gesagt hätten, was viele auch in den 90ern gesagt haben - ich bin schon über 22 Jahre in der Kommunalpolitik, und da gab es auch durchaus viele Sozialdemokraten, die das gesagt haben -: Was soll das denn? So eine Aufgabe brauchen wir gar nicht. - Dann muss man es wenigstens sagen. Aber dieses ständige Entwässern und Wasserabgraben, keine Geschäftsstellentätigkeit geben! Im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben wir eine Geschäftskraft zugeordnet, weil es einigermaßen albern ist, die Arbeitskraft einer Gleichstellungsbeauftragten für den Papierkram zu verwenden. So geht Gelichstellungspolitik - in Rendsburg-Eckernförde zum Glück, Herr Neve ist da - zusammen mit der CDU. Das stand bei uns nie infrage.

Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Danke. Wenn alle anderen Kreise und Gemeinden das genauso gemacht hätten, dann bräuchte es diese Gesetzesinitiative nicht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 18/4860, dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen.

(Zurufe)

- Sondern? - Herr Dr. Dolgner.

Ich beantragte, das federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

Federführend dem Sozialausschuss, die Änderung der Gemeindeordnung? - Okay.

(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

- Ich nehme zur Kenntnis, dass es beantragt worden ist, und lasse darüber abstimmen, keine Sorge, alles gut.

(Heiterkeit)

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 18/4860, federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4928

Ich sehe, das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/4928 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2016

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 18/4924

Ich erteile dem Abgeordneten Volker Dornquast das Wort zur Berichterstattung, weil der Vorsitzende des Ausschusses verhindert ist und sich auch entsprechend entschuldigt hat. - Herr Abgeordneter, bitte.

(Dr. Kai Dolgner)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am heutigen Tag darf ich einmal den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses vortragen, und zwar den für das dritte Quartal 2016. In diesem Zeitraum hat der Petitionsausschuss 92 neue Petitionen erhalten. Bedingt durch die lange Sommerpause sind 32 Petitionen abschließend beraten worden, insgesamt konnten 19 Petitionen im Sinne oder teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten erledigt werden.

Im vorliegenden Zeitraum hat sich der Ausschuss unter anderem erneut mit dem Thema Beihilfe befasst. Infolge eines hohen Antragsrückstaus wendeten sich mehrere Betroffene mit Beschwerden und Anfragen hinsichtlich der verhältnismäßig langen Bearbeitungsdauer an den Ausschuss. Bei zu begleichenden Rechnungen kommt es dadurch dann natürlich bei einigen zu Problemen. Man muss aber auch feststellen, dass sich die Zeiträume für die Bearbeitung inzwischen erheblich verkürzt haben.