Protocol of the Session on November 16, 2016

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Nächster Punkt. Ich sage nur: Des Rätsels Lösung heißt 108. 108 Millionen € gibt die Landesregierung für die Kita-Finanzierung. Der Betrag steigt von vorher 70 Millionen € auf jetzt 108 Millionen €. Diese Erhöhung kann sich sehen lassen. Sie umfasst nicht nur die 10 Millionen €, die wir jetzt hereingegeben haben, sondern die Mittel stammen zum Teil auch aus den Qualitätsmitteln, die wir auch für den Ü-3-Bereich zur Verfügung stellen.

Dritter Vorwurf: Wir lassen uns schließlich auch verklagen. Das kam gestern zur Sprache. - Wir liegen auch mit den Kommunen im Streit, zum Beispiel beim FAG.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Mit Ihrem Offenen Kanal!)

- Es tut mir leid, dass ich leider nicht nach Ihnen reden kann, lieber Herr Garg. Deswegen nehme ich diesen Vorwurf schon vorweg.

(Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP])

Dieser Vorwurf trägt auch nicht. Denn wir haben beim FAG ausführlich - das haben das Innenministerium und wir alle - mit den Kommunen verhandelt. Dass es natürlich bei einer Neustrukturierung der Finanzen, bei der die einen mehr und die anderen weniger mehr bekommen - sie alle haben mehr wegen der anderen Steuereinnahmen -,

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ja fast wie ein neuer Haushalt!)

Unzufriedene gibt, die sagen, wir lassen das verfassungsrechtlich überprüfen, ist etwas völlig anderes, als wenn Kommunen kollektiv sagen: „Wir möchten gern Unterstützung bei den Kitas“, und die Landesregierung sagt: „Dann verklagt uns doch“. - Das ist ein völlig anderer Sachverhalt.

Deswegen trägt, Herr Garg, Ihr Argument, das Sie vielleicht gleich vortragen werden, nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Meine Damen und Herren, ich bin wirklich froh, dass wir den Kommunen gerade mit Blick auf die Integration - das ist mein Fachthema - mit dem Sockelbetrag Stabilität gegeben haben. Ich bin sehr froh, dass wir den Familiennachzug einbezogen haben. Das ist eine wichtige und sehr berechtigte Forderung der Kommunen gewesen.

Wir geben im nächsten Haushalt insgesamt 190 Millionen € für Flüchtlinge an die Kommunen. Deshalb sind wir mit vielen Dingen, lieber Herr Koch, schon längst in Vorleistung getreten. Wir haben den Kommunen geholfen, bevor der Bund überhaupt das Wort „Kommune“ aufschreiben konnte. Deshalb ist diese Rechnerei mit 68 Millionen € und dieser blöde Vorwurf, wir würden irgendwie Geld vom Bund einsacken, uns silberne Löffel kaufen und die Kommunen im Regen stehen lassen, nicht richtig.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

Meine Damen und Herren, die Küstenkoalition verhandelt mit den Kommunen auf Augenhöhe und kommt zu guten Ergebnissen. Das ist nicht nur für uns und die Kommunen gut, sondern das ist vor allem für alle Bürgerinnen und Bürger in SchleswigHolstein gut. - Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

(Zuruf SPD: Er lächelt schon so süffisant! - Zuruf SPD: Das ist freundlich, nicht süffi- sant!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich unglaublich, dass Sie sich so freuen.

(Heiterkeit)

Meine Begeisterung über die Begeisterung der Roten und der Grünen über schwarze Nullen kennt gar keine Grenzen. Ich wusste gar nicht, dass Sie davon so begeistert sind.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war schon immer so!)

(Eka von Kalben)

Am schönsten fand ich den Zwischenruf von Dr. Ralf Stegner, der gefragt hat: Seit wann regieren wir eigentlich? - Ich weiß nicht, ob Sie meine Antwort gehört haben: Sie regieren mit einer Unterbrechung von zwei Jahren und neun Monaten seit 1988. Das ist fast die gesamte Lebenszeit des Kollegen Christopher Vogt.

(Heiterkeit - Wortmeldungen Sven Krum- beck [PIRATEN] und Torge Schmidt [PIRA- TEN])

Herr Abgeordneter Dr. Garg, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Ich wäre zutiefst beleidigt, wenn an dieser Stelle keine gekommen wäre. - Aber selbstverständlich!

Lieber Herr Kollege Garg, Sie haben den Zwischenruf richtig gehört. Er bezog sich auf den Vorwurf des Kollegen Koch, wie lange wir schon deckeln. Ich übernehme für vieles Verantwortung, aber nicht noch für schwarz-gelbe Regierungszeiten. Der Unterschied, lieber Herr Kollege Garg, ist ganz einfach: Wir machen schwarze Nullen mit rot-grün-blauer und nicht mit schwarz-gelber Politik.

- Herr Kollege Stegner, erstens darf ich Sie daran erinnern, dass es die schwarz-gelbe Landesregierung war, die nach langer Zeit zum ersten Mal die Betriebskostenzuschüsse für die Kindergärten wieder von 60 auf 70 Millionen € erhöht hat.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Insofern trifft Ihr Vorwurf an dieser Stelle nicht.

Aber ganz im Ernst: Ich habe mich bei dem einen oder anderen Redebeitrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, gefragt, ob die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner wirklich interessiert, was hier zum Besten gegeben wird und wie was zustande gekommen ist. Ich glaube, dass die Menschen in diesem Land tatsächlich interessiert, ob die Versorgung mit Kinderbetreuung, mit Gesundheitsleistungen und ob die Versorgung der zu uns Geflüchteten vor Ort funktioniert.

(Zuruf Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich glaube, dass für die Menschen sekundär ist, wer das mit welchen Finanzmitteln wie bezahlt.

Vor diesem Hintergrund möchte ich auch als Oppositionsabgeordneter sagen: Was Sie, Herr Ministerpräsident, da ausgehandelt haben, ist zwar aus meiner Sicht nicht das Schlaraffenland, das der Kollege Stegner hier an die Wand gemalt hat,

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Aber nah dran!)

aber es ist weitgehend ein fairer Kompromiss.

Ich möchte an dieser Stelle nur einige Punkte herausgreifen, bei denen aus meiner Sicht in der Tat Nachbesserungsbedarf besteht. Das sind zum einen die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn Sie in die kommunalen Haushalte hineinschauen, sehen Sie, dass trotz drastisch sinkender Flüchtlingszahlen die Entlastung vor allem beim Land bleibt. Sie sehen auch, dass der Betrag, den die Haushalte der Kommunen und Kreise zu leisten haben, weitgehend unverändert bleibt. Das liegt schlicht und einfach daran, dass die 90/ 10-Regelung bei vielen, nämlich bei den Geduldeten und bei den Ausreisepflichtigen, nicht greift. Da bleibt es bei der 70/30-Regelung, was in der Tat bei der Aufstellung der Kreishaushalte dazu führt, dass die Kreise kaum veränderte Sockelbeträge haben. Insofern werden Sie verstehen, dass sich der diesbezügliche Jubel bei den Kreisen in Grenzen hält.

Zweitens. Liebe Frau Kollegin von Kalben, jetzt plaudere ich auch aus der Runde, in der wir uns gestern auseinandergesetzt haben.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellen eine unglaubliche finanzielle Belastung für die Kommunen dar. Sie haben gestern freundlicherweise darauf hingewiesen, dass über die Nachschiebeliste über 90 Millionen € mehr dafür zur Verfügung gestellt werden.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja, ja, ja!)

Sie haben gestern von 90 Millionen € mehr gesprochen. Ich gehe davon aus, dass diese 90 Millionen € eins zu eins an die Kommunen gehen und von diesen für das Auffangen der Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eingesetzt werden. Ansonsten hätten wir bei der nächsten Debatte hierzu ein Problem, denn dann hätten Sie mich auf eine falsche Fährte gesetzt, liebe Kollegin von Kalben, wovon ich jetzt erst einmal nicht ausgehe.

(Dr. Heiner Garg)

Herr Abgeordneter Dr. Garg, gestatten Sie eine Bemerkung der Frau Abgeordneten Midyatli?

Ja, selbstverständlich.

(Abgeordnete Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] begibt sich zum Saalmi- krofon - Christopher Vogt [FDP]: Die stehen jetzt schon Schlange!)

Ich habe eine Frage beziehungsweise eine Bemerkung zu Ihren Äußerungen vorhin. Ihnen ist schon klar, dass die 70/30-Regelung eine freiwillige Leistung des Landes darstellt? Normalerweise müssen die Kommunen 100 % übernehmen. Bei der Einigung im Rahmen des letzten Flüchtlingspakts hat man sich auf die 90/10-Regelung geeinigt. Der Ministerpräsident hatte 100 % angeboten, die Kommunen haben das abgelehnt und gesagt: Wir wollen gern die 10 % bei uns behalten. 90 % darf das Land übernehmen. Auch bei der 70/30-Regelung hat man sich mit den Kommunen darauf geeinigt. Das gehört der Fairness halber dazu. Denn für diesen Haushalt hatten wir fast 680 Millionen € Landesmittel bereitgestellt. Davon sind knapp 500 Millionen € abgeflossen. Das zu berücksichtigen, gehört zu der gesamten Geschichte dazu.

Man kann zwar alles den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern erzählen, aber man kann nicht sagen, dass dieses Land zu wenig im Rahmen der Flüchtlingshilfe getan habe.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

- Frau Kollegin Midyatli, wenn Sie stehen bleiben, dann kann ich Ihnen - a) antworten, und - b) wird es mir nicht auf die Redezeit angerechnet.