Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Namens der Landesregierung danke ich für diesen fraktionsübergreifenden Antrag. Ich besonders darf dafür danken, dass Olaf Schulze vorgeschlagen hat - ich war dabei, als er dies vorgeschlagen hat -, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu stellen. Das fand ich ein starkes Signal, das aus dem Umweltausschuss gesendet wurde. Es ist nicht selbstverständlich, dass man versucht, eine gemeinsame Position schon vor der Plenardebatte herzustellen. Ich fand, das war ein großes Zeichen. - Insofern danke dafür, Olaf.
Meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein ist bisher kein Antrag auf Fracking gestellt worden, wohl aber - in der vergangenen Sitzung des Umweltausschusses habe ich das noch nicht öffentlich gesagt, weil ich noch nicht sicher war, ob ich damit Betriebsgeheimnisse verletze; das ist inzwischen überprüft, sodass ich wenigstens die Zahlen nennen kann - Anträge auf Aufsuchungserlaubnis und auf Bewilligung. Das unterscheidet sich dadurch, dass die Bewilligungen auf Gebiete abzielen, bei denen man weiß, dass es dort Kohlenwasser
stoffe gibt. Es sind derer elf für Aufsuchungserlaubnisse in Schleswig-Holstein und acht für Bewilligungen. Es liegen also insgesamt 19 Anträge für Schleswig-Holstein vor, jeweils zur Gebietsabsteckung, aber noch keine Anträge auf Fracking und noch keine Anträge, die die Förderungsmaßnahmen bezeichnen.
Ich kann heute auch die Firmen benennen. Es sind die Firmen Blue Mountain Energy, Pacific Rodera Energy, ExxonMobil, Max Streicher, Central Anglia und RWE Dea, die diese Anträge gestellt haben. Manchmal haben diese Firmen auch Anträge in Konkurrenz zueinander gestellt, und dann beginnt das Betriebsgeheimnis.
Richtig ist auch, dass die Erteilung der Aufsuchungserlaubnisse durch das Bergrecht geregelt wird. Deshalb bewegen wir uns in einem Rahmen des gebundenen Rechts. Das heißt, es gibt an dieser Stelle keinen politischen Handlungsspielraum. Als Politiker, zumal als Minister, kann man versuchen, das Recht zu ändern. Man kann aber nicht das Recht brechen. Das heißt, wir können in eine Situation geraten, in der der politische Wille, den ich eindeutig teile und der wahrscheinlich gleich einstimmig zum Ausdruck gebracht wird, nicht dem entspricht, wie sich die Behörden und wie sich das Ministerium verhalten müssen.
Patrick Breyer hat bereits darauf hingewiesen, dass das historisch zu erklären, aber in keiner Weise politisch zu akzeptieren ist.
Ich stimme auch Flemming Meyer zu, dass die Diskussion über CCS in Schleswig-Holstein zu einer anderen Tonalität in dieser Debatte geführt hat, das heißt, die Politik und die Gesellschaft haben gelernt. Dass wir heute Mitbestimmungsrechte, Transparenz und Offenlegung fordern, heißt, das Umweltbewusstsein ist in den letzten Jahrzehnten gewachsen. Es heißt, dass es bei der Bevölkerung den Willen gibt, bei dieser Frage mitzureden. Das erklärte Ziel der Politik, diese Fragen jetzt politisch zu behandeln, ist ein gesellschaftlicher Fortschritt, für den ich nur dankbar sein kann.
Es ist dann so, dass, falls Betriebspläne eingereicht werden, also konkrete Bohrungen beantragt werden, diese nach dem bestehenden Recht, sofern sich das nicht ändern wird, untersucht werden. Dieses wird so erfolgen, dass das LBEG, das Landesamt
für Bergbau, auch noch einmal die Träger öffentlicher Belange zu Stellungnahmen einlädt. Gemeinden, Kreise, Wasser- und Bodenverbände werden dann informiert werden. Ich hoffe aber, dass wir nicht so weit kommen. Wie gesagt, es ist noch kein Antrag auf Fracking eingegangen.
Für mich stellt sich die Frage: Was kann man jetzt tun, bis sich das Recht ändert? Eine Reihe von Maßnahmen will ich kurz aufzählen, die - und das unterstreiche ich noch einmal - unter dem liegen, was ich mir wünschen würde. Sehr geehrter Herr Kollege Breyer, wenn die Welt so wäre, dass alle nur das tun würden, was ich will, indem ich sie anschreibe, dann kann ich Ihnen sagen, wäre mein Leben erheblich einfacher
Das Erste, was ich tun werde und auch schon im Begriff bin zu tun, ist, die Unternehmen anzuschreiben und sie rechtsverbindlich zu bitten, auf Fracking zu verzichten, sie somit bitten, sich selbst zu erklären.
Zweitens. Wir werden die Landräte und die betroffenen Landkreise einladen. Die Einladung ist ausgesprochen. Wir werden mit ihnen erörtern, wie man Informationen in die Öffentlichkeit bringen kann. Das findet jetzt erst einmal vor Weihnachten bei mir im Haus statt. Sofern die Kreise aber ein Informationsbedürfnis haben und eine Veranstaltung durchführen wollen, sind die genehmigenden Behörden LLUR und LBEG und selbstverständlich auch mein Ministerium bereit, solche Veranstaltungen immer mit durchzuführen und unterstützend zu helfen.
Die Bundesratsinitiative ist benannt worden. Ich hatte ehrlich gesagt ein schlechtes Gewissen, schon vor dem Landtagsbeschluss diese Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Er ist ja eigentlich hier der Souverän. Dann habe ich es aber doch getan, weil das Eisen eben heiß war und weil ich ahnen konnte, nachdem der Antrag von allen Fraktionen eingebracht wurde, wie sich das Haus positioniert, dass Sie mir das nicht vorhalten, sondern sagen, dass Sie das in Ordnung finden. Das freut mich wiederum.
Herr Minister, Sie würden die Unternehmen, die einen Antrag auf Erkundung stellen, schriftlich bitten, dies rechtsverbindlich zurückzuziehen? Was würden Sie machen, wenn die Unternehmen dies nicht machten?
- Nein, nicht zurückzuziehen. Sie stellen ja einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis. Das heißt, sie stellen einen Antrag, in dem Gebiet Kohlenwasserstoffe zu explorieren. Die Technik ist damit aber noch nicht benannt. In dieser Stunde reden wir aber davon - und das ist ja auch der Moment der Kritik, wenn ich die Klimadebatte einmal kurz beiseiteschiebe -, dass sie beim Fracking umwelttoxische Chemikalien zur Gewinnung von unkonventionellem Gas einbringen wollen. Ich fordere sie auf, rechtsverbindlich zu erklären, das nicht tun zu wollen. Sie können dann immer noch bohren. Sie können dann immer noch andere Techniken anwenden, aber wir hätten in Bezug auf diese Unternehmen eine gewisse Sicherheit, dass sie nicht umwelttoxische Materialien in das Erdreich einbringen wollen.
Das heißt, mit Wasser und hohem Druck zu bohren, wäre quasi genehmigungsfähig, das andere aber nicht?
- Das Problem ist, dass ich noch nicht einmal sicher ausschließen kann, dass das andere nicht auch genehmigungsfähig ist. Ich komme gleich dazu.
Ich habe die Zahlen bereits genannt: Es sind 19 Anträge, die sozusagen in der Pipeline sind - wenn ich im Bild bleiben darf. Wenn wir die auf drei bis vier Unternehmen reduzieren könnten, die sich nicht im Sinne des Landtags verhalten, wären wir in der politischen Debatte vielleicht schon einen gewissen Schritt weiter, immer eingeräumt, dass ich auf einer Rechtsbasis operiere, die ich an der Stelle für ungenügend halte.
haben es vorgelesen -, dass Frau Puttrich aus Hessen und Bayern dabei eine hervorragende Rolle gespielt haben. Mein Eindruck ist, dass die Debatte nicht zwischen schwarz-gelben oder rot-grünen Ländern erfolgt, sondern eher zwischen den Umweltministerien und anderen Ministerien. Es kann auch gut sein, dass rot-grün regierte Länder demnächst Aufsuchungserlaubnisse erteilen müssen hoffentlich nicht Schleswig-Holstein. Insofern kann ich nur sagen: Die Front gegen Fracking wird in dem Maße besser stehen, in dem das Gewicht von Umweltministern in den Kabinetten gestärkt wird.
Drittens. Die Fachaufsicht für das LBEG ist in meinem Haus. Letztlich bin ich für die Fachaufsicht verantwortlich. Insofern habe ich Sorge getragen, dass die Aufsuchungserlaubnisse noch einmal bei mir vorgelegt werden, sodass man sich nicht herausstehlen und sagen kann, dass das die Behörde wohl schon machen werde, wissend, dass im Zweifelsfall auch ich dann in der politischen Debatte stehen werde. Wenn wir hierbei gemeinsam vorangehen, ist man zu diesem Schritt geradezu gezwungen.
Der entscheidenste Moment ist vielleicht das Wasserhaushaltsgesetz. Das ist das Gesetz, welches wir haben. Bohrungen, die das Grundwasser berühren - und es sind große Gebiete in Schleswig-Holstein, in denen das Grundwasser eine erhebliche Rolle spielt -, sind eine Gewässerbenutzung und brauchen dann eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die ist zu versagen, wenn schädliche Gewässerveränderungen vorliegen oder zu befürchten sind. Dass sie zu befürchten sind, haben wir hier mehrfach beschrieben. Insofern ist das Wasserhaushaltsgesetz in diesem Fall vielleicht das schärfste Schwert, das wir gegen Fracking im Moment haben. Ich hoffe, es kommen weitere dazu.
Des Weiteren ist es richtig, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erst ab den genannten Mengen - 500 t Erdöl und 500.000 m3 Erdgas - erfolgen muss. Wir haben aber herausgefunden, dass eine UVP-Vorprüfung nach den Umweltverträglichkeitsrichtlinien der EU schon jetzt immer erfolgen kann. Das führt im positiven Fall dazu, dass in 80 % der Fälle, in denen diese Vorprüfung erfolgt, keine UVP mehr notwendig ist. Umgekehrt könnte man vielleicht sagen, dass in einer gewissen Anzahl von Fällen die europäische Umweltverträglichkeitsvorprüfung dazu führen wird, dass man auch Ausschlusskriterien definieren kann. Auch das ist jetzt schon möglich.
Ein weiterer Punkt ist - und der wurde schon erwähnt -, ob wir uns mit der Frage der Kenntnisse über unseren Grund ein bisschen intensiver beschäftigen wollen. Die stelle ich einmal anonym in den Raum. Herr Kumbartzky hat es ein Bodenkataster genannt. Ich würde von einer Landesuntergrundplanung sprechen. Ich würde es befürworten, wenn wir uns da einmal heranwagen würden. Ich befürworte das. Damit einhergeht - das ist in der Bundesratsinitiative mit genannt - die Frage, ob man die Stoffe, die beim Fracking potenziell geeignet sind, eingeleitet zu werden, systematisieren kann, das heißt, ob man umwelttoxische Stoffe clustern und dementsprechend noch ausschließen kann. Im Moment wissen wir ja gar nicht, worüber wir reden. Wir können lange Listen von Chemikalien vorlegen, die eingepresst wurden, aber wir wissen nicht, welche Chemikalien in der Planung sind. Ein Kataster aufzulegen könnte sozusagen ein halber Schritt auf dem Weg zum Ziel sein.
All das sind Möglichkeiten, die man jetzt schon nutzen kann und die wir nutzen werden, bis sich die Gesetzeslage ändert. Das CCS-Gesetz ist in der Ressortmitzeichnung. Es wird das Kabinett im Januar erreichen. Als die Diskussion im Bundesrat im Sommer war und ich ganz neu im Amt war, habe ich gesagt, dass wir das jetzt schnell durchziehen müssen, bis wir dann herausgefunden haben, dass die Willenserklärung des Kabinetts, die wir dann unverzüglich - ich glaube, eine Woche, nachdem der Bundesrat entschieden hat - bekundet hatten, reicht, um eine Art Moratorium für SchleswigHolstein zu verhängen. Es ist im Moment nicht möglich, gäbe es die Idee, CCS-Anträge in Schleswig-Holstein einzubringen, geschweige denn zu bearbeiten, weil eben kein Gesetz da ist. Wir sind somit im Moment auf der sichersten Seite, die wir überhaupt haben können. Gleichwohl - dann haben wir uns ein bisschen mehr Zeit genommen, auch mit anderen Ressorts länger zu reden - ist es eine nicht triviale Aufgabe, so ein sicheres Gesetz zu schmieden. Dennoch wird es nach Weihnachten das Kabinett erreichen und unmittelbar danach den Landtag.
Für Fracking ist kein Landesgesetz geplant, und es gibt auch keine rechtliche Grundlage, ein Landesgesetz zu planen, jedenfalls noch nicht. Das ist auch eine bittere Wahrheit. Denn sonst könnte man es in einem Abwasch mit erledigen.
Es bleibt noch der politische Schlussstrich: Getrieben durch die hohen Erdöl- und Erdgaspreise gibt es einen neuen Run auf jetzt auch unkonventionelles Erdöl oder - in diesem Fall vor allem - Erd
gas. Wenn wir die Klimaschutzziele, die wir uns selbst gesteckt haben, deutschlandweit und europaweit einhalten wollen - und vor allem in SchleswigHolstein, wo wir ja stolz darauf sind, Vorreiter zu sein, das heißt, bis 2050 bis zu 95 % der CO2-Emissionen einzusparen -, dann verbietet es sich, eine auslaufende Infrastruktur am Leben zu erhalten. Fracking ist der Herzschrittmacher für eine falsche Infrastruktur. Wir sollten dieses Leben nicht verlängern. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister. - Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um gut 5 Minuten überzogen. Diese Zeit würde jetzt auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung stehen. Ich sehe im Moment nicht, dass Sie davon Gebrauch machen wollen.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist im Verlauf der Debatte deutlich geworden, dass zunächst beide Anträge als eigenständig erklärt werden sollen, bevor wir in ein Abstimmungsverfahren eintreten können. Ich möchte Sie bitten, diesem so zuzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Weiter ist vom Kollegen Dr. Breyer beantragt worden, die Ziffern 1 bis 4 in dem Antrag der PIRATEN in der Drucksache 18/399 für erledigt zu erklären. Es soll lediglich über Ziffer 5 abgestimmt werden. Diese Ziffer 5 soll dem Ausschuss überwiesen werden. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist die Ziffer 5 der Drucksache 18/399 dem Umweltausschuss überwiesen worden.
Ich lasse dann über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW in Drucksache 18/386 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Entschuldigung! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine Enthaltung des Abgeordneten Magnussen. Damit ist dieser Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen worden.