- Das war eine künstlerische Pause. Danke, Detlef. Von dir bekomme ich am liebsten Applaus, das weißt du.
Der Antrag, den wir heute beschließen, ist natürlich Verpflichtung und Auftrag für die Landesregierung zugleich. Wir erwarten auch von der Landesregierung, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und umfassend über die Gefahren des Fracking aufgeklärt und über konkrete Aufsuchungs- und Erkundungsvorhaben informiert werden. Natürlich soll die Landesregierung auch alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern.
Ich will noch einen Punkt ansprechen. Der Ministerpräsident sagte in seiner Regierungserklärung am 13. Juni dieses Jahres zum Thema Energiewende:
„Meine - wie jede verantwortungsbewusste Regierung wird sich daran messen lassen, ob wir dieser historischen Aufgabe gerecht werden. Auch deshalb lehnen wir im Land CCS und Fracking unmissverständlich ab. Bis zu einem bundeseinheitlichen Verbot wird ein Landesgesetz beides verhindern.“
Ich frage mich in diesem Zusammenhang, was daraus geworden ist. Wie ist der Stand beim CCS-Gesetz? Das Kabinett hat ja am 17. Juli 2012 beschlossen, CCS-Speicherung im gesamten Landesgebiet gesetzlich auszuschließen. Das ist auch gut und richtig, weil eben auch schon die Bekundung allein eine blockierende Wirkung hat. Dennoch verkündete der Umweltminister dann per Pressemitteilung am 17. Juli, dass der Gesetzentwurf voraussichtlich im Spätsommer ins Kabinett und im November in den Landtag eingebracht werden soll. Nun haben wir Dezember. Ich würde mich freuen, Herr Minister, wenn Sie dazu gleich noch etwas sagen.
Das Land und die Bevölkerung warten natürlich auf ein solches Gesetz, Gleiches gilt für das von Herrn Albig angekündigte Frackingverbot-Gesetz. Die Regierung wird sich daran messen lassen müssen.
Es ist klar, wir stimmen heute diesem Antrag zu und stimmen auch dem Verfahren zu, das Herr Matthiessen für den Antrag der PIRATEN vorgeschlagen hat. - Vielen Dank.
Vielen Dank, lieber Herr Abgeordneter. - Ich darf jetzt für die PIRATEN-Fraktion das Wort dem Kollegen Dr. Patrick Breyer erteilen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, die Menschen in Segeberg, im Herzogtum Lauenburg, in Nordfriesland, in Dithmarschen, in Schleswig-Flensburg sind wirklich in Aufruhr und fürchten um ihr Grundwasser und ihren Boden, wenn das Fracking-Verfahren dort zum Einsatz käme. In der Tat, aus Niedersachsen, wo dieses Verfahren eingesetzt wird, ist bereits bekannt, dass an Förderstätten Bodenverseuchungen aufgetreten sind, die leider in der Regel geheim gehalten werden, sodass wir quasi nur die Spitze des Eisberges der Nachteile dieser Verfahren mitbekommen.
Es freut mich, dass wir uns alle in der Zielrichtung einig sind, dass wir dieses Verfahren nicht einsetzen wollen und, wenn man den Antrag genau liest, dass wir auch die Aufsuchung mit dem Ziel des Einsatzes dieses Verfahrens nicht wollen. Wir wollen dies nicht nur aus Umweltschutzgründen, vielmehr - dies möchte ich an dieser Stelle sagen müssen wir es auch aus klimaschutzpolitischen Gründen schaffen, aus den fossilen Energieträgern auszusteigen und auf erneuerbare Energien umzusteigen. Da schadet alles, was diesen Umstieg verzögert.
Ich begrüße es, dass Sie, Herr Umweltminister, zusammen mit Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative ergreifen, und freue mich auch darüber, dass Sie da einen Schwerpunkt auf Transparenz bei der Evaluierung der Risiken, die vorgenommen werden soll, gelegt haben. Nichtsdestotrotz
müssen wir uns im Klaren sein: Eine rein politische Ablehnung des Verfahrens reicht nicht aus, solange die Rechtsgrundlage dafür fehlt, entsprechende Anträge auch tatsächlich ablehnen zu können. Da fehlt mir eben noch eine klare Aussage.
Insbesondere würde ich Sie bitten, Herr Umweltminister, dass Sie den Unternehmen klar und öffentlich sagen, dass spätestens bei der Stufe, wo das Verfahren eingesetzt werden soll, wo die Bohrung begonnen wird, solche Anträge nicht genehmigt werden. Wir haben beim Kohlekraftwerk schon einmal gesehen, dass es Wunder tun kann, wenn man eine klare Ansage macht.
Eine solche fehlt mir allerdings zum Fracking. Wenn die Unternehmen wüssten, dass sie nicht fördern können, dann würden sie auch keine Aufsuchungsanträge stellen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass dem eine klare Absage vonseiten derjenigen erteilt wird, die für die Bewilligung der Anträge zuständig sind.
Das Problem, dass dies bisher nicht geschehen ist, liegt im Bergrecht. Das Bergrecht ermöglicht es nämlich nicht, dass wir eine Bedarfsanalyse durchführen und prüfen, ob wir diese Rohstoffe überhaupt brauchen. Das Bergrecht stammt aus Kriegszeiten und gewährt der Förderung von Rohstoffen absoluten Vorrang vor anderen Interessen. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund haben wir über den interfraktionellen Antrag hinaus einen Änderungsantrag gestellt, der genau auf dieses Problem eingeht und für den ich um Unterstützung werbe.
An dieser Stelle möchte ich die Worte von Herrn Karstens, Mitglied im Dithmarscher Kreistag für die CDU, wiedergeben, der vor zwei Wochen das veraltete Bergrecht kritisiert hat, weil dieses seinem Demokratieverständnis widerspreche. Dieser sagte: Da wird einfach ein Antrag über die Köpfe der Bürger hinweg gestellt, die in dem betroffenen Gebiet leben. - Genau darum geht es uns.
Wir fordern eine Ablösung des Bergrechts durch ein Umweltgesetzbuch, in dem ein Mitentscheidungsrecht der betroffenen Kreise verankert werden soll. Dabei soll es nicht nur um Prüfungsverfahren gehen. Eine Ausbeutung kann nur im Einklang mit den betroffenen Menschen vor Ort oder gar nicht vollzogen werden.
gehende Anträge und erteilte Bewilligungen. Das ist bisher überhaupt nicht gewährleistet. Nach unserer Überzeugung muss das öffentliche Informationsinteresse an Fracking Vorrang vor wirtschaftlichen Geschäftsinteressen haben.
Ich würde mich deswegen freuen, wenn diese Vorschläge, die darauf abzielen, das Genehmigungsverfahren transparent zu gestalten und Fracking zuverlässig zu verhindern, Ihre Zustimmung finden würden. Hierzu habe ich bereits sehr positive Signale gehört. Deswegen bin ich gern damit einverstanden, dass wir heute zunächst einmal über den interfraktionellen Antrag abstimmen. Dadurch erledigen sich die Punkte eins bis vier unseres Antrags. Dann können wir Punkt fünf unseres Antrags, bei dem es um die Ablösung des Bergrechts geht, abtrennen und als selbstständigen Antrag dem Ausschuss überweisen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einer neunen Fördertechnik strebt die Industrie an, Gas aus Gestein zu pressen. Durch das hydraulische Frakturieren kurz Fracking - wird ein Mix aus Sand, Wasser und giftigen Chemikalien in den Boden gepresst, um Schiefergas freizusetzen. Das Umweltbundesamt schätzt, dass rund 1,3 Billionen m3 Gas in deutschem Schiefergestein eingeschlossen sind. Diese Menge würde den Bedarf für 13 Jahre decken.
Was auf der einen Seite als technisches Know-how anerkannt wird, um damit auch die letzten Gasvorkommen auszubeuten, wird auf der anderen Seite wegen der großen Risiken für Natur und Mensch abgelehnt. Niemand kann exakt sagen, was im Untergrund passiert, wenn diese Fördermethode Anwendung findet.
So ist auch die Aussage des Chefökonomen der Internationalen Energiebehörde, Fatih Birol, zu verstehen, der Fracking als das Tor zu einem goldenen Zeitalter der Erdgasgewinnung sieht, jedoch gleichzeitig berechtigte Bedenken gegenüber dieser Technik zum Ausdruck bringt.
Es ist unbestritten: Die Förderung von Rohstoffen wird technisch immer aufwendiger und riskanter. Die Frage ist jedoch, welchen Preis wir dafür zahlen wollen. Die Gefahren, die von Fracking für Mensch und Umwelt ausgehen, sind unvorhersehbar. Durch das Verpressen kann es ungewollt zu Rissen in Gesteinsschichten kommen, wodurch die hochgiftigen und zum Teil radioaktiven Stoffe in den Boden und in das Grundwasser gelangen. Eine hundertprozentige Sicherheit wird nicht gewährt. Niemand kann vorhersagen, wie sich dieses Gemisch im Untergrund ausbreitet, wenn es unter hohem Druck in den Boden gepresst wird.
Daher birgt bereits die Anwendung dieser Technologie als Forschungsvorhaben oder der Einsatz nur in ausgewählten Arealen eine Gefahr in sich. Deshalb lehnt der SSW auch diese Türöffner für das Fracking ab.
Es ist gut, dass wir im Landtag einen klaren Beschluss zu diesem Thema fassen werden; denn das politische Signal nach außen muss eindeutig sein. Das haben uns die Erfahrungen mit der CCS-Technologie gelehrt.
Erst als die Bürgerinitiativen seinerzeit im Land aktiv wurden, hat auch die Politik hier im Land verstanden, dass die Menschen diese Technologie nicht wollen. Es war keine Handvoll Außenseiter, die sich gegen die CCS-Technologie gewehrt hat. Es war ein breiter gesellschaftlicher Zusammenschluss von Bürgern, Verbänden, Vereinen, Kirche und Politik vor Ort, der mobilgemacht hat. So wie seinerzeit gegen CCS mobilgemacht wurde, stehen die Bürgerinitiativen dieses Mal wieder auf und protestieren gegen das Fracking.
Wir müssen den Bürgerinitiativen im Land dankbar sein; denn erst durch ihr großes ehrenamtliches Engagement sind die Bevölkerung und letztendlich auch die Landespolitik für diese Themen sensibilisiert worden.
Dies scheint die Industrie leider nicht zu interessieren. Anders sind die Äußerungen des Vorsitzenden des Industrie- und Handelsverbandes Hamburg, Michael Westhagemann, nicht zu interpretieren, wenn dieser sagt, dass unter anderem die Warnungen zum Fracking aus dem Umweltbundesamt zu einer Deindustrialisierung des Landes führten. Es ist bemerkenswert, wenn ein Vertreter der Industrie die wirt
Hier möchte ich deutlich sagen: Der Beschluss, Fracking in Schleswig-Holstein nicht zuzulassen, ist eine politische Entscheidung und hat nichts mit Deindustrialisierung zu tun.
Es ist eine politische Abwägung, wobei wir die Risiken des Frackings viel höher einstufen als den Nutzen. Nur weil es derartige technische Möglichkeiten gibt, sind sie nicht unbedingt auch ein technischer Fortschritt.
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Namens der Landesregierung danke ich für diesen fraktionsübergreifenden Antrag. Ich besonders darf dafür danken, dass Olaf Schulze vorgeschlagen hat - ich war dabei, als er dies vorgeschlagen hat -, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu stellen. Das fand ich ein starkes Signal, das aus dem Umweltausschuss gesendet wurde. Es ist nicht selbstverständlich, dass man versucht, eine gemeinsame Position schon vor der Plenardebatte herzustellen. Ich fand, das war ein großes Zeichen. - Insofern danke dafür, Olaf.