Nun kommen wir zum Gesetzentwurf der CDUFraktion. Jetzt können Sie vielleicht auch gleich einmal bei mir klatschen. Der Gesetzentwurf kommt in gewisser Weise zu einer Unzeit, weil wir zum einen eine parlamentarische Beratung zum Thema Bürgerbeteiligung gerade erst hatten. Zum anderen werden die Regionalpläne in Kürze ins Anhörungsverfahren gehen. Deswegen ist der Gesetzentwurf in der Sache durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Er ist - das muss ich Ihnen leider sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU - aber nur ein sehr kleiner Schritt.
nungsprozess beinhaltet, aber eben auch nur ein Mehr an Beteiligung. Hierbei geht es aber nicht um Mitbestimmung. Das ist genau des Pudels Kern.
Die Menschen wollen nämlich mitbestimmen. Sie wollen demokratisch mitbestimmen, wenn es um die Ausweisung von Windeignungsflächen in ihren Gemeinden geht.
Wenn die Union also von mehr Mitbestimmung für die Gemeinden spricht, ist das in gewisser Weise irreführend. Es geht hier allein um eine Form der Beteiligung und gerade nicht um Mitbestimmung im engeren Sinne.
Das sollte man den Bürgerinnen und Bürgern im Land auch ganz klar sagen: Durch den Gesetzentwurf wird dem Willen der Bevölkerung vor Ort sei es in Form einer Ablehnung oder in Form einer Zustimmung - überhaupt nicht zur Durchsetzung verholfen.
Es soll nur eine zusätzliche Prüfpflicht der Landesplanungsbehörde geschaffen werden. Diese greift natürlich nur dann, wenn die Entscheidung der Gemeinde sachlich begründet ist. Das heißt, nur der Bürgerwille an sich würde gar nicht reichen.
Hinzu kommt, dass die Gemeinden letztlich nur abwägungserhebliche Belange, also nachvollziehbare Interessen im Sinne von § 2 Raumordnungsgesetz, geltend machen können, die von der Landesplanungsbehörde ohnehin bereits geprüft worden sind. Mit anderen Worten: In der Regel wird die Eingabe der Gemeinde wahrscheinlich gar nichts bewirken, weil die Landesplanungsbehörde noch einmal die gleiche Entscheidung treffen würde.
Ändert sie ihre Entscheidung ausnahmsweise doch, könnte das Gesetz sogar noch zu einem anderen Problem führen. Sollte die Landesplanungsbehörde nämlich zu dem Ergebnis kommen, dass die von der Gemeinde geltend gemachten abwägungserheblichen Belange bisher tatsächlich nicht ausreichend berücksichtigt wurden, könnten Flächen ausgewiesen werden, die bislang außen vor geblieben waren. Betroffen wäre dann eine andere Gemeinde, die möglicherweise gar keine Windenergienutzung wünscht. Der Schwarze Peter würde so also nur einfach weitergeschoben. Das schafft keinen Rechtsfrieden, sondern das schafft Misstrauen, meine Damen und Herren.
Wir Freie Demokraten wollen natürlich mehr Mitbestimmung für die Menschen im Land. Dafür müssen aber andere Optionen her. Deswegen haben wir schon mehrfach gefordert, dass die Landesregierung umgehend prüfen sollte, ob zumindest die positive gemeindliche Zustimmung zugunsten von Eignungsgebieten als Ausdruck kommunaler Planungsvorstellung relevant sein darf, wenn die Verhältnisse in der Planungsregion dies ermöglichen.
Hier wäre die Ausrichtung an gemeindlichen Wünschen kein Infragestellen der abwägungserheblichen Belange der Regionalplanung, sondern ein möglicherweise verbindlich berücksichtigungsfähiger öffentlicher Belang. Nebeneffekt wäre, dass Flächen, denen Gemeinden widersprechen, erst zweitrangig oder gar nicht ausgewählt werden.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Solange es keine rechtssicheren Lösungen in Sachen Bürgerbeteiligung gibt, sollte ernsthaft über das planwirtschaftliche 300-%-Ziel und die dementsprechende Zurverfügungstellung der Landesflächen diskutiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass mehr Windkraftanlagen derzeit keinen Einfluss auf den CO2-Ausstoß haben und in Schleswig-Holstein 2015 Wegwerfstrom im Wert von über 170 Millionen € produziert wurde, sind solche politischen Vorgaben kaum sachlich begründbar. Wachen Sie endlich aus Ihrer kollektiven Selbsthypnose bei der Energiewende auf! Machen Sie Energiewende für die Bürger, aber nicht gegen sie. - Vielen Dank.
Nein heißen. Was Sie in anderen Politikbereichen einfordern, bedeutet für uns PIRATEN, dass der Widerspruch einer Gemeinde oder ihrer Bürger gegen den Bau neuer Windmühlen auch beachtet werden muss, nicht weil wir gegen die Energiewende wären, sondern weil ohne Akzeptanz in der Bevölkerung das Mammutprojekt Energiewende zu scheitern droht. Das ist genau das Problem an diesem Planungsprozess, dass nämlich die starren Kriterien, die die Landesplanung über das gesamte Land legen und anwenden soll, die Menschen, die dagegen sind, doch geradezu zwingt, das Gesamtprojekt abzulehnen.
Sie können nämlich nicht selektiv für ihre Gemeinde sagen, dass sie es hier nicht wollen, während die Bürger anderswo vielleicht dafür sind. Sie können nur noch Einfluss nehmen, indem sie die Energiewende insgesamt ablehnen.
Deswegen wehre ich mich dagegen, dass Bürgerentscheide oder Gemeinderatsvoten als Ja-NeinEntscheidung diskreditiert werden, Detlef Matthiessen. Jeder Planer muss am Ende Ja oder Nein zu einer Planung sagen. Das ist Demokratie, und das ist nicht zu diskreditieren.
Es gibt doch genug Flächen in Schleswig-Holstein, die von Gemeinden und ihren Bürgern für den Bau neuer Windparks akzeptiert werden. Willkürliche Zahlen wie 300 % dürfen den Bürgerwillen nicht aushebeln.
Dass nun nach unserem Gesetzentwurf und nach der Ankündigung einer Volksinitiative die CDU einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat, das entpuppt sich leider als Luftnummer, meine sehr verehrten Damen und Herren. Zu Recht haben die Experten auf der dankenswerterweise von Ihnen, Herr Ministerpräsident, organisierten Veranstaltung darauf hingewiesen, dass weder die von Ihnen bisher zugesagte vertiefte Prüfung noch die von der CDU jetzt geforderte Berücksichtigung ablehnender Stellungnahmen noch das von der Koalition in den Raum gestellte Gesetz zur finanziellen Beteiligung an Windparks einer Ablehnung vor Ort zur Durchsetzung verhelfen würde. Damit ist das alles Augenwischerei und Irreführung der Öffentlichkeit.
Natürlich streiten die Juristen darüber, wie die Gerichte über das von uns geforderte Gesetz zur Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Windenergieplanung letztlich entscheiden würden. Klären
kann das nur ein Gutachten oder ein Urteil des Verfassungsgerichts. Deswegen fordern wir den Mut und die Durchsetzungskraft ein, solche neuen Wege zur Mitbestimmung der Bürger an der Infrastrukturplanung zu gehen und auszuloten.
Es kann nicht so sein, wie Sie es gesagt haben, Herr Matthiessen, dass die Ziele möglichst sicher durchzudrücken Vorrang haben soll vor allem, was die Bürger wollen und möchten. So kann es nicht gehen. So gefährden Sie das Gesamtprojekt der Energiewende.
Wer wie Sie, Herr Ministerpräsident, fordert oder ins Spiel bringt, Volksabstimmungen über Großprojekte durchzuführen, was ja richtig ist, der muss den Worten aber auch Taten folgen lassen und auch bereit sein, dafür ein Risiko einzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, geht nicht, gibt’s nicht bei diesem Thema. Wenn Mitentscheidung nicht geht, dann geht auch Energiewende nicht. Deswegen müssen wir da vorankommen. Direkte Demokratie ist die Zukunft. Deswegen: Lassen Sie es uns anpacken!
Nur noch ein Wort zum Thema Transparenz, weil eben auch die Kollegin Eickhoff-Weber darauf eingegangen ist. Wie transparent ist es denn, dass ich bis heute nicht zuverlässig erfahre, wenn in meiner Gemeinde ein Windpark geplant und beantragt worden ist? Genehmigungsanträge und ihr aktueller Stand werden bis heute nicht zuverlässig im Internet veröffentlicht. Warum eigentlich nicht? Warum müssen wir alle zwei Monate eine Anfrage stellen, um den aktuellen Stand der Genehmigungsanträge zu erfahren?
Das schürt doch das Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger, Herr Kollege Eichstädt, wenn sie den Eindruck haben, dass ihnen etwas vorenthalten wird, dass manche Genehmigungen sogar erst nach deren Erlass veröffentlicht werden und man den Bürgern dann sagt: „Ihr könnt ja hinterher dagegen klagen.“ So geht es nicht. So schüren Sie den Widerstand der Menschen gegen die Energiewende. Und die ist wichtig, wir brauchen sie. Deswegen brauchen wir Akzeptanz. Und die bekommen wir nur mit einem echten Mitentscheidungsrecht der Bürger. Dafür kämpfen wir PIRATEN auch weiterhin. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja schön, dass der Kollege Breyer über seine Kommune gesprochen hat. Allerdings können wir das alles nicht bewerten, weil er nicht bereit ist darzulegen, in welcher Kommune er lebt. Insofern lässt sich alles das, was er gesagt hat, gar nicht richtig verifizieren, meine Damen und Herren.
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 20. Januar 2012 zur Teilfortschreibung der Regionalpläne für die Planungsräume I und III mit den Ausführungen zur Steuerung der Windenergienutzung war plötzlich klar, dass die Ausweisung für Windeignungsflächen komplett auf neue Beine gestellt werden muss. Das ist ein Prozess, den wir dann auch angegangen sind.
Im Grunde genommen hat das Gericht klargemacht, dass Gemeinden bei der Auswahl von Flächen für die Windenergienutzung durch Gemeindebeschlüsse oder Bürgerentscheide nicht pauschal mitentscheiden dürfen. Soll heißen: Eine einfache gemeindliche Willensbekundung pro oder contra zur weiteren Nutzung der Windenergie auf gemeindlichem Gebiet ist unzulässig. Es sind somit von den Gemeinden inhaltlich stichhaltige Begründungen nötig.