Die Stellungnahmen aus den Anhörungen sind eindeutig. Nummer 1 Ihres Antrags sieht vor, dass der Rahmen für die Zahlung eines Entschädigungsanspruchs bei diskriminierungsfreier Nichteinstellung von drei bis hin zu zwölf Monatsgehältern angehoben werden soll. Im ersten Moment klingt es natürlich charmant, wenn ich für eine diskriminierungsfreie Nichtauswahl bis zu zwölf Monatsgehälter erhalte. Ich befürchte aber, dass es dadurch eher zu einem AGG-Hopping kommen kann, das wir bisher noch nicht haben. Das gab es auch damals als Befürchtung. Das muss auch so bleiben.
Andererseits betrifft die Deckelung einen Sonderfall, bei der sich ein Arbeitgeber einer Vielzahl von Bewerbern gegenübersieht. Sollte er in diesem Fall an alle Bewerber bis zu zwölf Monatsgehälter zahlen müssen? Das kann manchem kleinen Unternehmer ganz schön das Genick brechen und bis hin zur Insolvenz gehen. In den anderen Fällen können Ge
Ihr Vorschlag Nummer 3, die Sonderregelung der Kirchen auf den verkündungsnahen Bereich zu beschränken, ist laut den juristischen Stellungnahmen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 136 ff. der Weimarer Reichsverfassung steht dem entgegen. Dort ist geregelt, dass Kirchen über Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten selbstständig entscheiden können. Das ist auch gut so. Das wird Herrn Tietze sicherlich nicht gefallen. Der ist gar nicht da; das interessiert ihn wohl nicht so. - Wir wollen das auf keinen Fall.
Nun der letzte Punkt: Ihr Wunsch, dass Betriebsräte und Gewerkschaften nicht nur aufgefordert sind, sondern das Recht haben, sich für die Verwirklichung des Gesetzesziels einzusetzen, ist aus unserer Sicht nur logisch. Ein Blick in das Betriebsverfassungsgesetz unterstützt diese Logik: §§ 23, 80, 84, 85 zum Beispiel regeln das, alles Paragrafen, die die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Unternehmen regeln. Davon ist auch die Einhaltung des AGG nicht ausgenommen.
Auch wenn ich für Punkt 4 Ihres Antrags am meisten Sympathien hege, ist das ein bisschen zu wenig, um dem Antrag zuzustimmen. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ausdrücklich schade, dass Sie dem Antrag nicht zustimmen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Küstenkoalition hat eine Stelle eingerichtet, die ich für ganz besonders wichtig halte. Es nützt nichts, wenn wir nur ein Gesetz haben, das Diskriminierung verhindern soll und einen gesetzlichen Rahmen vorgibt, sondern ich finde es ausgesprochen richtig und angemessen, dass auch in den Ländern genau hingeguckt wird und die Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit haben, sich an jemanden zu wenden, der sie unterstützt und berät. Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich ausdrücklich bei Samiah
Das Ziel des Gesetzes - da sind wir noch beieinander - ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung - passend zu unserer Debatte gerade eben -, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Insofern klare grüne Linie. Da sind wir Grüne begeistert. Das ist aber die Theorie, es muss auch in der Praxis umgesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte es für ganz wichtig, dass die Betriebsräte und Gewerkschaften mehr Rechte bekommen, dass sie in ihrer Arbeit noch mehr unterstützt werden. Die Arbeitswelt heute wäre nicht diejenige, die wir haben, wenn es keine Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte gäbe, die sich für die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter starkmachen.
Wir haben den Bericht und die Vorschläge mit den Experten in den Ausschüssen beraten. Liebe Kollegin Rathje-Hoffmann, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie dabei gewesen sind. Ich kann mich daran nicht genau erinnern, aber ich kann mich gut an die Stellungnahmen erinnern. Das war einerseits spannend - das war die eine Seite der Medaille -, das war allerdings auch sehr ernüchternd - das war die andere Seite.
Kommen wir zur Verlängerung der Anzeigefristen. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass man nicht nur acht Wochen Zeit hat, sondern ein bisschen länger, um ein Unrecht, das geschehen ist, zu kritisieren und dafür zu sorgen, dass es abgestellt wird.
Den zweiten Punkt haben Sie richtig getroffen und auch bei unserer gemeinsamen Podiumsdiskussion angesprochen: die Kirchen. Ich freue mich über jeden Menschen, dem die Kirche und sein Glaube Halt gibt. Ich stehe aber auch dafür, dass die Kirche heutzutage ein Arbeitgeber ist wie viele andere auch. Dieser Arbeitgeber muss sich an dieselben Gesetze und Rechte halten wie alle anderen Arbeitgeber auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem langen Bericht, den wir ausführlich diskutiert haben, hat sich eines ganz deutlich gezeigt: Diskriminierung ist für viele Menschen leider immer noch Realität. Es ist wichtig, dass wir alles tun, um jede Art von Diskriminierung zu bekämpfen. Ich freue mich weiter auf die konstruktiven und guten Vorschläge aus der Antidiskriminierungsstelle. Wir Grüne werden sie gern weiter unterstützen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Das Erstaunliche an dem vorliegenden Antrag - auf den möchte ich mich in meiner Rede ausschließlich beziehen - ist, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem zustimmen wollen. Liebe Frau Dr. Bohn, in der Regel legen Sie doch größten Wert auf wissenschaftliche Expertise, tragfähige Analysen und repräsentative Studien, und die gibt es an dieser Stelle nicht. Es gibt keine repräsentativen Erhebungen, keine tragfähigen Studien, auf die sich die Forderungen der Koalition stützen. Für uns Liberale erscheint es eher, als ob in ihren Auswirkungen eine extrem kostspielige Ersatzhandlung zur Beruhigung des sozialdemokratischen Gewissens vorgenommen werden soll.
Die Fachleute warnen in ihren Stellungnahmen zum Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle recht deutlich, dass verschiedene Vorschläge nicht ganz sinnvoll sind. Die Bürgerbeauftragte hat dies in einem anschließenden Schreiben auch eingeräumt. Ich gehe die Punkte einmal durch.
Punkt 1: Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG. Schon die bisherige gesetzliche Regelung sieht eine entsprechende Sanktion vor, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt. Die Ausweitung des Entschädigungsanspruchs wäre unverhältnismäßig.
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband und auch Professor Dr. Oetker von der CAU verdeutlichen dies in ihren Stellungnahmen, dass § 15 Absatz 2 AGG einen Sonderfall betreffe und dass „in allen anderen Sachverhalten … die vom Gericht als ‚angemessen‘ erachtete Entschädigungshöhe auch
Punkt 2: § 15 Absatz 4 und § 21 Absatz 5 AGG. Eine Verlängerung der Anzeigefristen ist aus fachlicher Sicht nicht nötig. Auch hier zitiere ich aus der Stellungnahme: Die Frist beginnt erst mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen.
In der Praxis werden Ansprüche sofort oder gar nicht geltend gemacht. Im Übrigen hat auch der EuGH ausgeurteilt, dass eine zweimonatige Ausschlussfrist nicht als eine übermäßige Erschwerung der Geltendmachung von Rechten zu werten ist. Meine Damen und Herren, hier ist reine Symbolpolitik im Spiel.
Punkt 3: Nach unserer Kenntnis ist der sogenannte verkündungsferne Bereich nicht in die Privilegierung des § 9 Absatz 1 AGG einbezogen. So führen es zumindest zahlreiche Kommentare zum AGG aus. Dazu stützt sich die in § 9 AGG geregelte Begünstigung der Religionsgesellschaften auf Artikel 140 des Grundgesetzes. Sowohl die Juristen wie auch die Kirchen weisen auf diesen Schutz hin.
An dieser Stelle erinnere ich gern an die Diskussion mit dem Kollegen Dolgner gestern, der klar gesagt hat: Einen Schutz aus dem Grundgesetz kann man nicht aushebeln.
Punkt 4: Maßregelungsverbot gemäß § 16 AGG ausweiten. Der hier angesprochene Sachverhalt ist bereits von allgemeinen zivilrechtlichen Verbotstatbeständen erfasst. So wird eine Benachteiligung, die wegen der Ausübung von Rechten erfolgt, bereits sowohl vom Schikaneverbot - § 226 BGB - als auch vom Verbot des sittenwidrigen Verhaltens § 138 BGB - abgedeckt. Eine Änderung des AGG ist daher nicht notwendig.
Punkt 5 ist eine Superidee. Deswegen ist dieser Sachverhalt auch bereits im Betriebsverfassungsgesetz in den §§ 80, 84 und 85 normiert. Wenn Sie hier Handlungsbedarf sehen, dann vielleicht in der Praxisanwendung.
Meine Damen und Herren, im Arbeitsrecht besteht ein Klagerecht von Betriebsräten und Gewerkschaften. Die Sozialdemokratie scheint einfach kein Vertrauen mehr in die Gewerkschaften zu haben, nachdem sie die Tarifautonomie geschliffen hat.
Ihre Forderung ist nicht nur blanker Unsinn, sondern sie wirkt wie ein lukratives Beschäftigungsprogramm für Anwälte. Oder soll es vielleicht zur
Zu erwarten ist auf jeden Fall, dass Arbeitgeber ins Blaue hinein mit Klagen überzogen werden, zumal das völlig ohne Prozessrisiko ist, da es vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung gibt und man nie die Prozesskosten der Gegenpartei übernehmen müsste.
Wenn das die Zielsetzung der Koalition war, dann gratuliere ich Ihnen. Dieses Ziel erfüllt Ihr Antrag in hervorragender Weise. Meine Fraktion hofft allerdings, dass zumindest bei der Landesregierung genügend Sachverstand vorhanden ist, diese Aufforderung einfach zu ignorieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr dreieinhalb Jahren haben wir im Lande die Antidiskriminierungsstelle, und die hat am 7. Mai vergangenen Jahres ihren ersten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Dieser Bericht dürfte auch dem letzten Zweifler klarmachen, warum es eine solche Stelle braucht. Nach wie vor ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weder den SchleswigHolsteinern noch den Arbeitgebern oder Behörden in diesem Land hinreichend bekannt. Noch immer findet Diskriminierung in vielen Bereichen des täglichen Lebens viel zu häufig statt.
Vor diesem Hintergrund - da bin ich bei Marret Bohn - ist es mir persönlich und auch meiner Fraktion wichtig, Frau El Samadoni und ihrem gesamten Team für ihren engagierten und unermüdlichen Einsatz bei der Aufklärung, Beratung und Unterstützung diskriminierter Menschen in SchleswigHolstein ausdrücklich zu danken.
Darüber hinaus zeigt der Bericht der Antidiskriminierungsstelle, dass im Kampf gegen Diskriminierung noch einiger Verbesserungsbedarf besteht, nicht zuletzt auch auf gesetzlicher Ebene und dort insbesondere beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Hier liefert uns dieser Bericht eine Reihe von konkreten Vorschlägen, die allesamt auf
der - das ist jetzt wichtig - praktischen Erfahrung basieren, die Frau El Samadoni zusammen mit ihren Mitarbeitern in ihrer Behörde in den vergangenen fast vier Jahren gesammelt hat.