Protocol of the Session on July 21, 2016

Auch Sie wollten in diese Richtung arbeiten. Wenn man Ihrer Pressemitteilung glauben darf, wäre hier ein großer Schritt in diese Richtung erfolgt, Herr Peters. Das ist aber leider nicht so.

(Beifall PIRATEN)

Herr Kollege Peters, was Sie hier als großen Transparenzwurf verkaufen wollen, ist eher im Versuchsstadium stecken geblieben, und dann haben Sie auch noch eine Kehrtwendung gemacht.

(Beifall PIRATEN)

Ihr Entwurf erfüllt nicht ansatzweise Ihre Versprechen im Koalitionsvertrag und entspricht kaum dem, was Sie in der Pressemitteilung gesagt haben.

(Beifall PIRATEN)

Fangen wir mit dem Guten an: Sie wollen eine Internetplattform als Informationsregister einrichten. Das ist für Schleswig-Holstein zwar neu und gut, das gibt es aber schon in anderen Bundesländern. Ihre Kreativität hält sich also in Grenzen. Das war es dann aber auch.

Sie wollen nicht darstellen, wie das Register funktionieren soll, und überlassen diese Regelungen einer Rechtsverordnung der Landesregierung. Das ist wenig; bei dem Fachverstand, den Sie eingeholt haben, wäre ein bisschen mehr Information zum In

formationsregister im Gesetz nicht schlecht gewesen.

(Beifall PIRATEN)

Weiter kündigen Sie an, dass Ihr Entwurf dazu führe, dass die Veröffentlichung der Information der Grundsatz und die Nichtveröffentlichung die Ausnahme sei. Ich bin also jetzt schon bei den Ausschlussgründen, weil Ihr Entwurf nicht viel regelt. Sie lassen die Ausschlussgründe aber unverändert bestehen. Da wollen Sie nichts regeln. Wo ist denn der Wert Ihres Entwurfs? Sie wollen sich auf eine Formulierung beschränken, die vielleicht im Zivilrecht zu einer Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast führen würde, das IZG regelt aber ein Verwaltungsverfahren und führt später zu einem Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten. Gelten da dieselben Grundsätze? Wohl kaum.

Gilt nicht ohnehin im Verwaltungsrecht der Amtsermittlungsgrundsatz? Deswegen können Sie das von Ihnen gewünschte Regel-Ausnahme-Verhältnis ausschließlich durch die Einschränkung der Definition der Ausschlussgründe herbeiführen. Die Ausschlussgründe fassen Sie aber - wie gesagt - gar nicht an.

(Beifall PIRATEN)

Sie führen da nichts anderes herbei als die tatsächliche Einengung des Informationsanspruchs des Bürgers. Das tun Sie, obwohl sich insbesondere im Bereich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der jüngeren Vergangenheit sehr viel getan hat was in Ihrem Entwurf vollständig unberücksichtigt gelassen wird.

(Beifall PIRATEN)

Als Zwischenergebnis muss ich festhalten: Dieser Entwurf schafft nicht mehr Transparenz und Informationsfreiheit, sondern schränkt sie eher ein.

(Beifall PIRATEN)

Sie tun im Gesetz oben alles rein, was dazu führt, dass unten keine Informationen herauskommen. Einen Fortschritt sehe ich nicht.

Im Gegenteil, Sie schränken den Kreis der informationspflichtigen Stellen systematisch ein, anstatt ihn auszudehnen.

Auch der Landtag sollte uneingeschränkt informationspflichtig sein.

(Beifall PIRATEN)

Sie aber nehmen in einer Nacht- und Nebelaktion mit Ihrem Änderungsantrag den Wissenschaftli

(Dr. Ekkehard Klug)

chen Dienst von der Informationspflicht aus. Ihre Begründung dafür ist nicht ansatzweise nachvollziehbar.

(Beifall PIRATEN)

Warum soll der Bürger nicht wissen, welche Abgeordneten welches Gutachten in Auftrag gegeben haben? Das ist doch unglaubwürdig! Wir PIRATEN haben alle Gutachten verumdrucken lassen. Das ist Transparenz!

(Beifall PIRATEN)

Sie nehmen auch den Landesrechnungshof und die Justiz aus. Mit welcher Begründung? Der Landesrechnungshof selbst stand einer Informationspflicht durchaus positiv gegenüber. Wenn Sie wirklich ernst damit machen wollen, dass die Behörden die Grundlagen ihrer Entscheidungen und Handlungen offenlegen und erklären sollen, müssen Sie endlich alle Behörden - vielleicht mit wenigen Ausnahmen - informationspflichtig machen und besser und angemessener die sachlichen Ausnahmen regeln.

(Beifall PIRATEN)

Wie Sie Ihren Entwurf verkaufen, wird noch deutlicher, wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung verlauten lassen, dass Informationen, zu denen jedermann Zugang beantragt, gleichzeitig im Portal veröffentlicht werden. Das steht so nicht in Ihrem Entwurf. Richtig ist daran nur, dass die erteilten Auskünfte in das Register eingestellt werden. Es wird Ihnen aber einleuchten, dass zwischen beantragten und erteilten Auskünften ein nicht unerheblicher Unterschied besteht. Vor allem vergessen Sie, in Ihrer Pressemitteilung zu erwähnen, dass nur elektronisch erteilte Auskünfte in das Register kommen. Was ist bei Akteneinsicht, was ist mit schriftlichen Auskünften? Ich sehe schon, wie die Landesbehörden ihre Schreibmaschinen wieder aus dem Keller holen.

(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

So funktioniert ein wachsendes Register nicht.

(Beate Raudies [SPD]: Weil sie sonst nichts anderes zu tun haben, oder was?)

Den Gemeinden und Kreisen erlauben Sie großzügig, am Informationsverfahren teilzunehmen. Warum ist ausgerechnet der bürgernächste Verwaltungsträger nicht zwingend informationspflichtig? Scheut die Regierungskoalition solche Regelungen wegen der denkbaren Konnexität? In der Begründung zum Entwurf verweisen Sie mit Recht auf Artikel 53 der Landesverfassung. Danach sind Ge

meinden und Gemeindeverbände gleichrangig mit den Landesbehörden zur Transparenz verpflichtet.

(Beifall PIRATEN)

Alles in allem können wir einem solchen Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden einen eigenen Entwurf einbringen, der bereits mit unseren Fachleuten diskutiert und bearbeitet wird.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Ich danke Ihnen, Herr Präsident.

(Beifall PIRATEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Informationszugangsgesetz: Hinter dem Titel, der sich im ersten Moment vielleicht sehr technisch anhören mag, verbirgt sich etwas ganz Grundlegendes, nämlich dass jeder Bürger den freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, bekommen kann - ein wichtiges Recht, denn schließlich geht es hier darum, das Handeln des Staates genau aufzuzeichnen und darüber gegenüber den Bürgern zu informieren. Dieser Einblick in staatliches Handeln ist vor allem wichtig, weil er dazu beitragen kann, die Nachvollziehbarkeit der staatlichen Entscheidungsprozesse zu stärken. Es geht dabei nicht darum zu sagen, dass die Verwaltung in irgendeiner Art und Weise in den vergangenen 70 Jahren der Bundesrepublik Deutschland vor den Bürgern irgendetwas verheimlicht habe, sondern es geht darum, die technischen Möglichkeiten zu nutzen, noch offener werden zu können.

Betonen möchte ich, dass es hierbei um den freien Zugang zu Informationen geht. Dafür muss der Bürger keinerlei Berechtigungen oder Begründungen vorlegen, sondern es geht schlicht und ergreifend um den absolut freien Zugang zu Amtsinformationen. Das können beispielsweise Baugenehmigungen sein, Zulassungen oder auch amtliche Statistiken.

Nun hat es in der Vergangenheit Urteile vom Europäischen Gerichtshof sowie eine Reform unserer

(Torge Schmidt)

Landesverfassung gegeben, sodass jetzt diesen Entwicklungen im Gesetz entsprochen werden musste.

Zum Informationsfreiheitsgesetz ist - wie Sie sehen - ein weiterer Änderungsantrag aller Fraktionen, mit Ausnahme von den PIRATEN, eingebracht worden. Dabei möchte ich anmerken, dass ich froh bin, dass es gelungen ist, eine Einigung zwischen CDU, FDP und natürlich den Koalitionspartnern hinzubekommen. Schließlich geht es hier für uns als Parlament um Grundlegendes. Es geht in dem gesamten Gesetzentwurf darum, Verwaltung öffentlich zu machen, da sie die politischen Beschlüsse verwaltet. Davon ausgenommen sind natürlich Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten.

Der Ergänzungsvorschlag regelt, dass der Landtag im Rahmen seiner parlamentarischen Tätigkeit und nur dort - seine Dokumente nicht offenlegen muss. Hier soll der politische Meinungsbildungsprozess geschützt werden. Fraktionen müssen sich Gedanken machen dürfen, ohne dass diese gleich an die Öffentlichkeit gelangen. Vor allem muss es den Fraktionen gestattet sein, über den Zeitpunkt der Veröffentlichung frei zu entscheiden. Was letztendlich bei den Beratungen der Fraktionen herauskommt, wird auch immer als parlamentarische Initiative sichtbar werden, da dann ja ein Gesetzentwurf oder ein Antrag öffentlich vorgelegt wird und dann im Übrigen auch öffentlich beraten werden muss.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!)

Die Transparenz ist also da. Nur beim politischen Meinungsbildungsprozess vorher werden die Fraktionen geschützt.

Allerdings kann der Landtag seinen politischen Meinungsbildungsprozess gegebenenfalls auch ohne Zwang zur Offenlegung von internen Dokumenten durchführen. So sind auch die Fraktionen frei, dem Wissenschaftlichen Dienst Aufträge zu erteilen und möglicherweise auch Gutachten zu Thematiken, die beispielsweise doch nicht politisch aufgegriffen werden oder die anderweitig schützenswert sind, nicht öffentlich zu halten. Das schützt den besonders schützenswerten Meinungsbildungsprozess der Fraktionen und baut einer Verlagerung dieses Meinungsbildungsprozesses nach außen, außerhalb des Parlamentes, vor; denn wenn das alles öffentlich werden würde, dann kann ich mir gut vorstellen, dass Fraktionen eben auch Anwaltskanzleien oder eigene Mitarbeiter beschäftigen werden, um eben genau diese Informationen nicht öffentlich machen zu müssen. Ich glaube, das wäre falsch. Ich glaube, wir sind mit unserem Wissenschaftlichen