Ich komme nun zur verstärkten Privilegierung des Kontaktes zu Vertrauenspersonen wie Rechtsanwälten und Seelsorgern. Das ist nicht so geregelt, wie wir es uns vorstellen.
Was für uns ganz bedeutsam ist - das kennen wir auch aus dem Friesenhof -, ist die konkrete Anordnungs- und Regelungsbefugnis von ausnahmsweisen Inaugenscheinnahmen von Körperöffnungen und auch bei Fixierungen. Das muss schlüssig geregelt werden, das muss nachvollziehbar geregelt werden. Es ist unentbehrlich, es gehört zum Gefängnis. Wir alle wissen, dass inkorporal sehr vieles eingeschmuggelt wird.
Bei den biometrischen Daten schließen wir uns der Kritik des ULD an, der das so nicht will. Da kann man nachbessern.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist für mich die fehlende Freiwilligkeit für den Aufenthalt in den sozialtherapeutischen Anstalten. Wer in eine psychosomatische Klinik möchte, muss nachweisen, dass er introspektionsfähig ist. Das bedeutet, dass er bereit
ist, Einsicht zu leisten und andere in sich Einsicht nehmen zu lassen. Denn nur dann hat die gesamte Geschichte Erfolg und ist sinnvoll. Das ist hier so nicht geregelt.
Jetzt komme ich zum letzten Punkt, das ist das Tragen privater Kleidung. Hier war ich skeptisch und hatte auch die Meinung der GdP. Ich habe mich dann aber mit dem Vollzugsleiter in Oldenburg unterhalten. In Oldenburg befindet sich eines der strengsten und effizientesten Gefängnisse in Deutschland. Die Rückfallquote liegt dort unter 40 %. Man gestattet dort das Tragen von privater Kleidung außerhalb der Arbeitszeit und lebt dort in Klein- und Wohngruppen à acht bis zwölf Personen zusammen. Es ist dort wirklich streng geregelt, und man ist dort sehr erfolgreich damit vorgegangen. Allerdings kann ich es mir hier nur vorstellen, wenn das entsprechende Personal vorhanden ist, um den Reinigungsbedarf und den Kleidungstausch entsprechend zu kontrollieren.
Ansonsten muss ich sagen, theoretische Ansprüche zu definieren, die man praktisch nicht einhalten kann, weil das Personal nicht da ist, hilft bei der Resozialisierung nicht.
Letzter Satz! - Der Leiter der JVA in Oldenburg hat gesagt, dass es seine Aufgabe ist, neben Sühne und Vergeltung gute Nachbarn zu produzieren. Ob das möglich ist, wenn dafür kein Personal vorhanden ist, was einem als Recht zusteht, wage ich zu bezweifeln. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer die Diskussionen der letzten Tage und Wochen verfolgt hat, hat leider nicht die gesamte Bandbreite der Änderungen des Landesstrafvollzugsgesetzes mitbekommen können. In der letzten
Zeit drehte es sich vornehmlich darum, ob Justizvollzugsbeamte eine Waffe tragen sollten oder nicht. Die Verkürzung der Diskussion ist bedauerlich, aber wohl auch nicht zu ändern, da ein solches Thema natürlich das Medienthema schlechthin ist.
Glücklicherweise haben die Gewerkschaften der Justizvollzugsbeamten zweierlei im Vorwege klargestellt. Da ist zum einen die Klarstellung, dass tagsüber im Dienst keine Waffen getragen werden sollten, da die Sicherheitsvorkehrungen umfassend genug sind und Waffen im Fall der Fälle ja auch in die falschen Hände geraten können. Die zweite Klarstellung war, dass mit Recht darauf hingewiesen wurde, dass seit mehr als 30 Jahren keine Waffe mehr im Justizvollzug in Schleswig-Holstein gebraucht wurde.
Es besteht also - das ist ganz, ganz wichtig - kein Sicherheitsrisiko, und eigentlich ist eine solche Situation dann auch die Zeit, in der man fachliche Argumente mit aufnehmen sollte. Die Anhörung war da sehr deutlich, und zwar gegen die Nutzung und das Tragen von Waffen in Justizvollzugsanstalten. Dieses Verbot von Waffen in JVAs gibt es übrigens auch in Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen. Eine Anpassung wäre auch bei uns sinnvoll gewesen. Dass dieses jetzt nicht kommt, liegt daran, dass wir immer auch - trotz fachlich eindeutiger Stellungnahmen unser Ohr bei den Bediensteten haben. Wenn diese sagen, dass sie sich außer bei Gefangenentransporten auch im Nachtdienst die Möglichkeit des Tragens von Waffen wünschen, so verschließen wir uns dem nicht.
Die Begründung für die Ausweitung der Tragemöglichkeiten von Waffen ist laut GdP, dass man durch das regelmäßige Tragen von Waffen im Nachtdienst ein Gefühl für die Waffe entwickelt. Ob dies wirklich eine Grundvoraussetzung ist, will ich nicht beurteilen. Allerdings, meine Damen und Herren, ist das Tragen von Waffen im Nachtdienst absolut schadlos. Insofern kann man unseres Erachtens auch dem Wunsch der Gewerkschaftsvertreter ohne Schwierigkeiten nachkommen, was wir ja auch tun. Auch an dieser Entscheidung kann man wieder einmal die ständige Gesprächsbereitschaft dieser Küstenkoalition ablesen, die bis zuletzt bestand.
Eine äußerliche Neuerung wird sicherlich die Möglichkeit sein, private Kleidung in den JVAs tragen zu können. Das sollte eigentlich schon längst die
Regel sein, denn in Hamburg, Niedersachsen und Sachsen gibt es das schon, ohne dass hier gravierende Schwierigkeiten bekannt wären. Es sei mir dabei der Hinweis gestattet, dass wir mit den Hamburgern ja vielleicht in Zukunft noch enger zusammenarbeiten, was wir ja alle parteiübergreifend begrüßen würden. Da macht es dann auch Sinn, solche Bestimmungen grenzüberschreitend einheitlich zu fassen, was wir ja heute endlich auch machen werden.
In den Anhörungen zum Gesetzentwurf, aber auch auf anderen Veranstaltungen von Verbänden wurde immer wieder deutlich gemacht, dass das Ziel der Resozialisierung von Strafgefangenen oft besser erreicht werden kann, wenn die Situation in der JVA so weit wie möglich der in Freiheit ähnelt. Das geht natürlich nicht in allen Belangen, es sind ja Gefangene, aber hier ist ein Bereich, der durchaus besser gestaltet werden kann. Denn, meine Damen und Herren, U-Häftlinge und auch Frauen in JVAs dürfen private Kleidung heute schon tragen, und da macht es natürlich Sinn, darüber nachzudenken, ob nicht auch alle Gefangene private Kleidung tragen sollten. Frauen, U-Häftlinge und einige wenige mehr sind immerhin schon 30 % aller Insassen, und damit ist der Nachweis erbracht, dass das alles funktioniert.
Sollte es übrigens, meine Damen und Herren, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung - das ist ja immer die große Sorge der CDU - in der jeweiligen JVA nicht möglich sein, private Kleidung zu tragen, dann kann das Tragen von Anstaltskleidung angeordnet werden. Aber im Umkehrschluss, wenn die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet ist, spricht auch nichts dagegen, private Kleidung zu tragen; zumal die Gefangenen dann ja auch selbst die Kosten für die Reinigung und Reparatur tragen werden.
Wenn wir schon gerade bei der Resozialisierung von Gefangenen sind, dann erscheint es mir doch klar, dass es immer wichtig ist, dass die Menschen auch Kontakt zu ihren Familien aufrechterhalten können. Da ist es dann auch notwendig, dass Möglichkeiten geschaffen werden, damit man über neue Formen der Telekommunikation miteinander in Kontakt treten kann. Im Übrigen kann nach unserem Gesetzentwurf die Nutzung der neuen Telekommunikationsmöglichkeiten auch gestattet werden, sie muss es aber nicht. Wenn unter bestimmten Bedingungen Besuche Auge in Auge möglich sind, dann finde ich, dass es auch möglich sein sollte, über Skype miteinander unter genau den gleichen
Meine Damen und Herren, wichtig ist immer die Resozialisierung. Diese Kontaktaufnahme führt ja dazu, dass die Gefangenen sowohl zu ihren Kindern im Rheinland oder in Bayern Kontakt aufnehmen können, aber auch, dass Kontakte zu Familien im Ausland aufrechterhalten werden können. Leute, die resozialisiert die JVA verlassen, sind mir lieber als Leute, die in irgendeiner Art und Weise diesen Weg nicht geschafft haben.
Alles in allem, meine Damen und Herren, kann man sagen, dass wir ein wirklich super modernes Strafvollzugsrecht bekommen werden, das echt auf der Höhe der Zeit ist. Ich finde es klasse, dass wir das so gut hinbekommen haben. Ich finde es ebenfalls klasse, dass das Justizministerium mit unserer Ministerin schon vorher einen so klasse Aufschlag gemacht hat. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Zu einem Dreiminutenbeitrag hat jetzt die Kollegin Barbara Ostmeier von der CDUFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich noch einmal melden, um auf die Redebeiträge von Herrn Rother und Herrn Peters einzugehen. Erst einmal, Herr Kollege Rother, stelle ich fest, dass Sie alle Kritikpunkte, die wir geäußert haben, teilen. Sie sagen: Ja, das stimmt. - Weil es keine Lösung gibt, retten Sie sich am Ende damit, dass Sie sinngemäß eingestehen: Ein bisschen Ideologie tut so einem Gesetzentwurf gut.
Wer meiner Rede aufmerksam zugehört hat, wird festgestellt haben, dass ich mich durchaus mit einzelnen Aspekten auseinandergesetzt habe. Nehmen
Ich habe gesagt: Mit Skype allein ist es doch nicht getan. In Ihren Reden führen Sie blumig aus, was alles kommen soll. Im Ausschuss haben wir danach gefragt. Wir waren gemeinsam auf der Fachtagung; das ist völlig richtig. Da habe ich dazu gestanden. Deswegen habe ich gesagt: Dazu gehören Haftraummediensysteme. Dazu gehören Sicherungssysteme. - Über all das haben wir gesprochen. Danach habe ich heute gefragt. Danach habe ich auch im Ausschuss gefragt. Die Antwort war: Skype ist gut, wenn man einmal Kontakt aufnimmt. Dagegen habe ich nichts.
Wenn Sie Anstaltsleitungen besuchen, erklären die Ihnen ganz genau, was da gemeint ist. Das Ministerium kann es nicht.
Wir bringen das in die Verantwortung der Anstaltsleitungen. Wenn die Anstaltsleitung dies für den Schutz der Beamtinnen und Beamten vor Ort für richtig hält, wollen wir das zulassen. Wir haben nicht gesagt: Pauschal lassen wir das zu. - Wir haben vielmehr gesagt: Die Anstaltsleitung soll das entscheiden.