Protocol of the Session on July 21, 2016

(Christopher Vogt [FDP]: Wir danken Ih- nen!)

Weiter empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags Drucksache 18/4271 (neu). Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der CDU. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/4271 (neu) abgelehnt. - Vielen Dank.

Nunmehr hat das Wort zu einer persönlichen Erklärung der Abgeordnete Detlef Matthiessen.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte auch nicht so einen Bohei davon machen, aber Herr Breyer hat sich hier ans Mikrofon gestellt und hat gesagt, ich hätte Leute beschimpft. Das interpretiere ich als persönlich beleidigend. Das wollte ich zurückweisen. Auch Windenergiegegner beleidige ich im Allgemeinen nicht.

(Heiterkeit)

Darauf wollte ich nur aufmerksam machen. Es ist auch kein Beleg dafür gegeben worden. Ich denke, wer mich hier im Hohen Hause kennt, kann das auch bestätigen.

(Zurufe)

- Na ja. Ich wollte das nur einmal im Ernst zurückweisen. Herr Breyer, das können Sie nicht machen, sich hier hinstellen und sagen: Matthiessen beleidigt Leute. - Das mache ich auch nicht mit Leuten, die eine andere Meinung haben. - Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Fälschlicherweise war ich davon ausgegangen, dass der Abgeordnete Detlef Matthiessen eine persönliche Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten

(Präsident Klaus Schlie)

abgeben wollte. Aber die Großzügigkeit des Präsidiums ist heute fast unendlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4409

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4465

Ich sehe, das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile für die SPD-Fraktion das Wort dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Sinn und Unsinn, den Bürgerinnen und Bürgern die Daten des Staates über ein Transparenzportal zur Verfügung zu stellen, wurde in der Vergangenheit in anderen Bundesländern heftig gestritten. Lohnt es sich überhaupt, den ganzen Aufwand zu betreiben, 10.000 Dokumente zu digitalisieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Werden hier nicht Datenfriedhöfe produziert? Wen könnten diese Daten schon interessieren? Zumindest nicht alle hier im Plenum, habe ich so den Eindruck.

Anfang des Jahres hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, seinen Bericht über das Hamburger Transparenzgesetz vorgelegt. Wir müssen hier zum Glück keine Pionierarbeit leisten. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums:

„Inzwischen existiert das Portal seit über einem Jahr. Die Zahl der verfügbaren Dokumente und Datensätze ist auf über 36.000 angewachsen. Die Zugriffszahlen haben sich auf das Niveau zwischen einer und zwei Millionen pro Monat eingependelt. Zusammen sind es knapp 20 Millionen Einzelzugriffe seit dem Start des Transparenzportals“,

also gut acht pro Hamburger Bürger.

Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, sich proaktiv zu informieren, ist hoch und zeigt, dass Befürchtungen, man würde mit diesem Projekt einen Datenfriedhof schaffen, unbegründet waren.

Übrigens - das ist sicherlich eine interessante Information - wird das Informationsportal auch fleißig von der Hamburger Verwaltung selbst genutzt und beschleunigt offenbar den Austausch von Informationen zwischen den einzelnen Dienststellen.

(Beifall Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Im Gegensatz zu den PIRATEN sehen wir die Digitalisierung und das Zugänglichmachen staatlicher Daten aber nicht unter dem Aspekt eines tiefen Misstrauens gegenüber der Verwaltung, der man ständig auf die Finger schauen müsste, sondern wir sehen sie als einen Baustein zur Modernisierung unserer Verwaltung und als Service für unsere Bürgerinnen und Bürger, die ein echtes Informationsbedürfnis schnell befriedigen wollen.

(Beifall SPD und SSW)

Deshalb werden wir das auch Schritt für Schritt einführen. Schließlich handelt es sich hier nicht um eine Südfruchtrepublik, bei der man schnellstmöglich alle Vorgänge offenlegen muss. Denn wir wollen unsere Verwaltung auch nicht mit völlig überzogenen Zeitplänen überfordern. Im stark ausgedünnten öffentlichen Dienst langweilt sich niemand mehr.

Zur wohlfeilen Kritik, dass wir die Kommunen nicht zu einer Teilnahme mit ihren Verwaltungen zwingen, möchte ich nur anmerken, dass unsere Kommunalverwaltungen vor allem bei ihrem Verwaltungshandeln selbstverantwortlich tätig sind. Schleswig-Holstein ist nun einmal nicht Hamburg.

Die Kritiker müssen sich entscheiden, denn auf der einen Seite wird man dafür kritisiert, dass man die Kommunen daran erinnert, zumindest Verfassungsziele zu berichten, während man andererseits dafür kritisiert wird, dass wir sie jetzt nicht dazu verpflichten, unser Transparenzportal zu benutzen. Denn sie haben vielmehr die Möglichkeit, auch eigene Dinge aufzubauen.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich in einigen Jahren der Erfolg des schleswig-holsteinischen Transparenzgesetzes zeigen wird, vor allem als Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie als schnelle Möglichkeit des Informationsaustausches zwischen den Verwaltungen. Das heißt, man könnte von Effizienzgewinnen sprechen.

(Präsident Klaus Schlie)

Dann werden auch die Kommunen sehen, soweit sie das nicht schon machen, dass es heutzutage dazugehört, dass Bürgerinnen und Bürger Informationen zum Beispiel auch schon zu bestehenden BPlänen bekommen und dass sie diese einfach abrufen können, wenn sie zum Beispiel ein Anbauvorhaben planen oder sich lediglich informieren wollen. Im Augenblick findet man praktische Beispiele in vielen Formaten, wie B-Pläne im Netz entstehen. Aber wenn man wissen will, ob man im überplanten Gebiet wohnt, muss man teilweise sehr lange Wege gehen, bis man die Informationen hat. Das erinnert mich an eines meiner Lieblingsbücher in der Jugend. Okay, ich gebe zu: Es ist nicht im Kellergeschoss und es steht auch nicht daran „Vorsicht, bissiger Tiger“.

(Heiterkeit Uli König [PIRATEN])

Ich hoffe, einige zumindest haben das wenigstens verstanden.

Ich bin auch guter Hoffnung, dass, wenn wir das Transparenzgesetz beziehungsweise die Revision des Informationszugangsgesetzes Schritt für Schritt mit Augenmaß machen, indem wir Schritt für Schritt die Informationen einstellen, wir uns auf einem guten Weg befinden, sodass alle Informationen, die wirklich wichtig sind, in einem Transparenzportal vorliegen werden. Andere haben uns das vorgemacht. Wir werden das nachmachen. Heute gehen wir den ersten Schritt.

Über einzelne Details, was man einstellen soll und was wann realistisch ist, sprechen wir im Rahmen der Ausschussberatungen. Dort können wir uns sicherlich noch einmal intensiv austauschen. - Ich danke denjenigen von Ihnen, die aufmerksam waren.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Axel Bernstein.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dolgner hat eben von „Transparenzgesetz“ gesprochen. Es heißt so nicht, sondern wir reden über die Änderung des Informationszugangsgesetzes in Schleswig-Holstein. Dass das ein Herzensanliegen der Koalition aus SPD, Grünen und SSW ist, haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag bereits festgeschrieben. Der Kollege Peters konnte es auch

kaum abwarten, das Gesetz am 8. Juli presseöffentlich zu feiern.

(Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN] nickt)

Nichtsdestotrotz ist es für mein Empfinden ein bisschen - ich will nicht „enttäuschend“ sagen - bemerkenswert, dass wir im Jahr 2016 kurz vor Toresschluss formal über die Fraktionen diesen Entwurf auf den Tisch gelegt bekommen, der wahrlich nichts Revolutionäres beinhaltet. Sie haben sozusagen aus Ihrer Sicht positiv formuliert: Wir sind nicht die Vorreiter. Die Hamburger machen das längst.

Wenn wir uns anschauen, dass das, was in diesem Gesetz geregelt wird, inzwischen in Schleswig-Holstein Verfassungsrang hat, dass wir europäische Vorgaben umsetzen und dass wir eine bis 2022 gestreckte technische Umsetzung in diesem Gesetz beraten sollen, würde ich sagen: Dieser Entwurf ist für das Jahr 2016 fällig und enthält wenig Revolutionäres und Neues.

(Beifall Torge Schmidt [PIRATEN])

Herr Abgeordneter Dr. Bernstein, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

Aber natürlich.

Herr Kollege Bernstein, ich wollte eben nur zum Ausdruck bringen, dass ich mich außerordentlich freue, dass Sie offensichtlich nicht die Einschätzung Ihrer Kollegin Klöckner aus RheinlandPfalz teilen, die das gleich wieder nach einer möglicherweise gewonnenen Wahl beerdigen wollte, sondern dass unsere Vorlage ziemlich ambitioniert ist. Deshalb wollte ich Ihnen nur mitteilen: Ich freue mich auf die ambitionierten Änderungsanträge der CDU, die dazu dienen sollen, das Tempo zu beschleunigen und den Anwendungsbereich des Gesetzes auszuweiten.

(Heiterkeit Beate Raudies [SPD])

- Herr Kollege Dolgner, wir freuen uns bestimmt gemeinsam auf die kurzen und prägnanten Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss. Dazu will ich gern meinen Beitrag leisten.