Ich finde eben auch, dass Deutschland sich endlich für eine auf europäischer Ebene harmonisierte Energiepolitik starkmachen muss, dass ihr Leitmotiv ein Dreieck aus Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit sein muss.
Es bedarf also nicht eines symbolischen Landesklimaschutzgesetzes, sondern einer Debatte darüber, wie wirkliche Energieeinsparpotenziale und Einsparpotenziale bei den Klimagasen erreicht werden. Ich möchte Ihnen gerne ein paar Beispiele nennen. Da meine ich zum einen den steuerlichen Anreiz für Gebäudesanierung. Gerade im privaten Sektor ist da noch sehr viel CO2 einzusparen. Es geht auch um die bessere Förderung von Blockheizkraftwerken oder um die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie bessere steuerliche Anreize für spritsparende Motoren. Das sind konkrete Lösungsvorschläge, meine Damen und Herren, und das ist mehr als Symbolpolitik.
Für den vorliegenden EnergiewendemonitoringBericht möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Darin sind ganz viele gute Punkte enthalten. Sie bieten eine wirklich gute Diskussionsgrundlage, und die Zahlen sind auch wunderbar aufbereitet. Also vielen Dank an Ihr Haus. Dort sind teilweise gute Lösungsansätze beschrieben. Dies gilt zum Beispiel für den Ausbau von Beratungsangeboten für die energetische Sanierung, das ist ganz klar zu begrüßen. Eine Transparenzpflicht von sensiblen und persönlichen Energiedaten steht aber im krassen Gegensatz dazu. Das bemängeln wir ganz klar.
Es ist aber auch ein Kapitel darin enthalten, bei dem es um die Landwirtschaft geht. Da stellt dieser Bericht die Landwirtschaft mal wieder an den Pranger und macht die Landwirtschaft für den derzeit nicht linear zu erreichenden Klimaschutz verantwortlich. Das ist natürlich wieder typisch Robert Habeck.
Denn gerade in der jetzigen Situation, in der sich die Landwirtschaft befindet, ist es wirklich mehr als kontraproduktiv, den Landwirten vorsätzlich weitere Lasten aufzubürden und sie in eine bestimmte Ecke zu stellen.
Stattdessen sollte sich die Landesregierung um Zukunftsperspektiven und die Erschließung von sowohl regionalen als auch überregionalen Märkten kümmern.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich klarstellen, dass die FDP-Fraktion ein landeseigenes Energiewende- und Klimagesetz ablehnt. Gerade der Klimaschutz ist eine globale Herausforderung.
Was Sie vorlegen, ist eine Insellösung. Auch wenn Sie gerade versucht haben, Hamburg einzubeziehen, ist und bleibt es eine Insellösung, die Sie hier vorschlagen.
Definitiv und unbestritten ist, dass die Förderung des Klimaschutzes und die Energiewende Mammutaufgaben sind. Wir möchten, dass die Energiewende und die Stärkung des Klimaschutzes gelingen. In Deutschland mangelt es nicht an hehren Absichtserklärungen. Wichtiger ist aber die Frage, wie die Energiewende vor Ort konkret mit den Menschen umgesetzt wird. Ebenfalls ist die Frage zu beantworten, wie Energiepreissteigerungen vermieden werden können. Auf all diese Fragen, meine Damen und Herren, bietet die Landesregierung keine einzige Antwort.
Ich habe Antworten geliefert. Dieser Gesetzentwurf, den Robert Habeck heute vorgestellt hat, dient einzig und allein der politischen Denkmalpflege für den Umweltminister. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für ein Land wie Schleswig-Holstein, das Vorreiter der Energiewende sein will, ist der Entwurf aus unserer Sicht nicht mutig genug.
Die formulierten Ziele sind natürlich ambitioniert, aber dazu gehört die Ehrlichkeit zu sagen, dass den Plänen des Energiewendeministers Robert Habeck durch die Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes des Bundes mit Verweis auf mehr Wettbewerb ein Riegel vorgeschoben wird.
Zum Stichwort Wettbewerb: Werte Kolleginnen und Kollegen, Wettbewerb findet tatsächlich nicht statt. Der Erwerb preiswerter CO2-Zertifikate ist günstiger als vor der Energiewende. Daran wird sich nichts ändern, solange der Emissionshandel nicht grundlegend reformiert wird. Derzeit bietet das System keinerlei Anreiz zur Energiewende. Das Gegenteil ist der Fall: Eine erfolgreiche Energiewende sorgt für ein größeres Angebot an Zertifikaten und somit für sinkende Preise.
Dies ist nicht der einzige Kritikpunkt, den meine Fraktion hat. Wir fragen uns, wie das Land die energetische Sanierung, die bereits genannt worden ist, der Landesliegenschaften finanzieren will. Bereits jetzt existiert ein Sanierungsstau, da die finanziellen Mittel fehlen. Sie wissen das sehr genau, Herr Habeck.
Auch der Verweis auf das Sondervermögen energetische Sanierungen, genannt PROFI, hilft uns dabei nicht weiter. Das Sondervermögen ist bereits verplant, und die Restmittel sind 2019 aufgebraucht. Auch irritiert uns, dass im Gesetzentwurf nicht auf den aktuellen Bericht des Finanzministeriums Informationen über den Bestand und Veränderungen bestehender Sondervermögen vom 15. April 2016 eingegangen wird. Eine seriöse Aussage über die Finanzierung, Herr Minister, sieht anders aus. Damit haben wir den Eindruck, dass Sie bestimmte Lücken lassen und damit auch falsch informieren.
Wir brauchen einen sogenannten Sanierungsfahrplan; er fehlt. Schleswig-Holstein braucht eine langfristig angelegte und damit nachhaltige Sanierungsstrategie. Wenn wir diese hätten, würden hier - da bin ich mir sicher - keine ideologischen Grabenkämpfe weitergeführt werden. Ein solcher langfristiger Plan wäre im politischen Konsens hinzubekommen.
Das Ziel wurde in diesem Gesetzentwurf klar definiert, aber wie es erreicht werden soll, darüber schweigen Sie sich aus.
Ein solcher Wandel, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gelingt nur - das wissen wir alle -, wenn die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, ihn mitzugehen. Die aktuelle Diskussion um die Windkraft - wir werden dazu gleich eine Debatte
führen - zeigt aber, dass viele Pläne der Landesregierung zu Recht mit Skepsis betrachtet werden. Jetzt will ich loben. Wir alle - ich bedanke mich auch für den Bericht der Landesregierung, der wirklich lesenswert ist - brauchen eine konsequente Energiewendestrategie. Sie ist derzeit aber nicht zu erkennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung beschränkt sich nur auf Teilaspekte des Klimaschutzes. Damit wir in Schleswig-Holstein die vorgegebenen Ziele erreichen, ist dieser gesamtgesellschaftliche Ansatz in der Praxis, Herr Habeck, nicht zu erkennen.
Auch ich möchte mich beim Vorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Herrn Sager, bedanken, der unsere Fraktion wie alle anderen Fraktionen Anfang dieser Woche angeschrieben hat. Sie beschweren sich über eine bestimmte Scheinheiligkeit in der Debatte. Ich möchte gleich zitieren. Es geht um die Berichtspflicht zu Klimaschutzzielen in der Gemeindeund Kreisordnung. Nach der schriftlichen und mündlichen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss ist nachträglich eine solche Verpflichtung für die Kommunen eingefügt worden, zu der Herr Sager ausführt - ich möchte das zitieren -: Das ist eine weitere Regelung durch die Berichtspflicht. Die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen wird dadurch verletzt. - Sie wird angegriffen. So werden Sie die Kommunen nicht gewinnen, auch wenn das Thema dann in einem anderen Haus liegt.
Aber die Kommunen sind Träger der Wende, das ist nicht das Ministerium; das sind auch nicht Sie. Deshalb kann ich zu Herrn Sager sagen: Diesen Punkt im Gesetzentwurf, der verabschiedet werden soll, sehen wir ausgesprochen kritisch. Wir hoffen, dass man gemeinsam auf überflüssige Maßregelungen und auf Durchregieren, wie wir es nennen, verzichtet, um so die gemeinsamen Ziele zu erreichen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieser Sommer hat es in sich: Wir erlebten in Schleswig-Holstein Starkregen und Gewitter, wie sie in dieser Art und Weise in den bisherigen Aufzeichnungen der Wetterereignisse nicht vorkommen.
Die Fachleute erkennen diese Phänomene als Hinweise auf den Klimawandel eindeutig. Das Problem ist also erkannt: Die gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen sowie auf Natur und Umwelt sind nicht länger zu leugnen.
„Problem erkannt, Gefahr gebannt“, möchte man meinen. Aber das ist keineswegs so. Denn die Ursachen des Klimawandels sind vielfältig, was leider eine abwartende Haltung begünstigt. Wir können aber nicht länger warten, sondern müssen jetzt daran gehen, den Klimaschutz in alle Politikbereiche einzubinden.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Maßnahmen konkretisieren und festlegen. Das tut er, indem er unter anderem lang umstrittene Begriffe definiert, die nicht länger als Gummiparagrafen durchgehen können. Damit reiht sich Schleswig-Holstein in die Klimaschutzgesetzgebung anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg und Niedersachsen ein. Das ist das richtige Signal.
Besonders wichtig ist, dass die Landesregierung ihre Vorbildfunktion ohne Wenn und Aber anerkennt; schließlich kann man von anderen nichts verlangen, was man selbst zu tun nicht bereit ist. Daher sind die entsprechenden Passagen ausdrücklich zu begrüßen.
Seitdem sich herumgesprochen hat, dass man durch klimafreundliches Bauen sogar richtig Geld sparen kann, werden diese Ziele auch in der Gebäudewirtschaft des Landes umgesetzt. Am besten geschieht das natürlich bei Neubauten, dennoch ist auch der Bereich der energetischen Sanierung nicht zu unterschätzen. Auch im Fahrzeugpark vermute ich noch erhebliche energetische Reserven.
Dass Klimaschutz nicht nur mittels Wärmedämmung oder Nahverkehr umzusetzen ist, sondern auch im IT-Bereich, ist zwar bekannt, wird aber erst im vorliegenden Gesetzentwurf thematisiert. Hierbei setzt Schleswig-Holstein wirkliche Maßstäbe. Die meisten Server der Landesregierung werden nämlich überwiegend zu den gängigen Bürozeiten
genutzt. Ich habe nachgeschlagen und gesehen: Man geht generell davon aus, dass Server, die rund um die Uhr laufen, durchschnittlich nur zu 10 bis 20 % ausgelastet sind. Das ist eine immense Energievergeudung. Neue arbeitsteilige Verfahren senken den Energieverbrauch der Server enorm. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landesregierung auch in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernehmen will.
Ich bin gespannt auf die Ergebnisse. Diese werden nicht lange auf sich warten lassen; schließlich werden Klimaschutzmaßnahmen durch das an das Gesetz gekoppelte Monitoring-Verfahren erfasst. Auch das ist ausdrücklich zu begrüßen. Ich wünsche mir an dieser Stelle aber mehr Zahlen zu Verbrauch, Investitionssummen und Erträgen.
Die Kommunen werden ebenfalls in den Prozess eingebunden. Einige Gemeinden haben sich in Schleswig-Holstein schon sehr ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. So hat sich beispielsweise Flensburg vorgenommen, bis 2050 CO2-neutral zu wirtschaften und zu leben. Ganz unterschiedliche Akteure denken sich dabei gute Aktionen aus, wie zum Beispiel das kostenlose Frühstücksbrötchen für alle, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.