Erstens: Selbst bei der umfänglichsten Bürgerbeteiligung entsprechend der Vorstellung der PIRATEN, kommen Sie am Ende nicht daran vorbei, Entscheidungen zu treffen, die nicht allen gefallen werden. So ist es nun einmal in einer Demokratie.
Zweitens: Ich habe die Rede meines Kollegen Tietze so im Ohr, dass er gesagt hat: Wir hätten gute Gründe, das Projekt als solches kritisch zu sehen und auch weiterhin abzulehnen, sind aber natürlich in der Lage zu akzeptieren, was diese Gerichtsentscheidung sagt. Wir haben nicht gesagt, dass wir unsere Meinung bezüglich der A 20 ändern. Ich weiß nicht, warum Sie versuchen, das hier so darzustellen. Das finde ich unredlich. - Vielen Dank.
Frau Kollegin, bei Durchführung einer echten und umfangreichen Bürgerbeteiligung würden viele Einwendungen - diese müssten im Verfahren ernst genommen werden -, die sonst im Nachhinein geäußert oder erst vor Gericht vorgetragen werden, von vornherein entfallen. Das ist allzu oft nicht der Fall.
tieren dieses Gerichtsurteil.“ Darum geht es nicht. Das Gerichtsurteil sagt nur, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist. Aber es ist eine andere Frage, ob das Projekt zur A 20 sinnvoll ist, eine Frage, die Sie die ganze Zeit behandelt haben. Sie haben nie gesagt: „Der Beschluss ist rechtswidrig“. Sie haben immer gesagt: „Wir halten ihn nicht für sinnvoll“. Deswegen verstehen die Bürger Ihren Schwenk - ausgehend von diesem Urteil - nicht. Ich will das nicht im Ergebnis kritisieren.
Ich will noch einmal versuchen, es zu erklären; denn ich glaube, Sie haben nicht verstanden, was ich sagen wollte:
Erstens: Wir haben keinen Schwenk in unserer Position vollzogen. Wir sind weiterhin der Meinung, dass es gute Gründe gibt, diese Art des Ausbaus der A 20 abzulehnen. Das ist unsere Auffassung. Das hat mit den Verkehrsprognosen zu tun, das hat damit zu tun, dass wir ein anderes Konzept haben.
- Darf ich zu Ende reden? - Wir schauen, wie Herr Tietze es dargestellt hat, auf die Dinge anders als die Mehrheit hier im Haus.
Das hat sich durch das gestrige Urteil nicht geändert. Sie aber versuchen darzustellen, wir wären umgefallen. Das ist müßig. Ich will mit Ihnen nicht weiter darüber streiten.
Zweiter Punkt: Sie winden sich mit Ihrer Aussage, die Bürgerbeteiligung rette alles. Würden Sie tatsächlich in die Lage kommen - es möge verhütet werden - zu regieren, müssten Sie Entscheidungen treffen.
Sie können so lange mit den Bürgern reden, wie Sie wollen. Irgendwann werden Sie eine Entscheidung treffen müssen. Irgendwann
werden Sie nicht mehr jeden mitnehmen. Das liegt in der Natur der Sache. Sie stellen sich aber laufend hier hin und sagen: Wenn man mit allen redet, dann sei schon etwas geheilt. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Sie streuen den Leuten Sand in die Augen. Das finde ich - ich sage es noch einmal - unredlich.
Frau Kollegin, Sie versuchen darzustellen, durch Bürgerbeteiligungen würden Entscheidungen umgangen oder verlangsamt; tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.
Zu Ihrem zweiten Punkt: In der Zeitung war etwas anderes zu lesen; Sie würden auf die Linie einschwenken; aber wie auch immer. Ich nehme Ihre Ausführungen zur Kenntnis. Ich denke, dass die Öffentlichkeit Sie in dieser Frage an dem, was Sie in Ihr Wahlprogramm und vielleicht im nächsten Koalitionsvertrag schreiben, messen wird.
(Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Perlen vor die Säue! - Zuruf SPD: Einbildung ist auch eine Bildung! - Un- ruhe - Glocke Präsident)
Was die Umsetzung des A-20-Projekts angeht, ist die Planung neu aufzurollen. Denn es fehlt nach wie vor an einem wirklich wirksamen Brandschutz im Tunnel. Es fehlt an einer seriösen Kostenkalkulation für die Elbquerung. Es fehlt an einer staatlichen Finanzierungszusage ohne teuren ÖPP-Deal.
Es fehlen der Verzicht auf eine unsoziale und unökologische Tunnelmaut und der Verzicht auf die vom Ministerium geplante permanente „Big-Brother“-Videoüberwachung des Tunnels mit über 100 Schwenk- und Überwachungskameras - das ist hier im Haus vielleicht noch gar nicht bekannt.
Sehr geehrter Herr Verkehrsminister, Tunnel werden in Deutschland bisher ohne eine solche Totalüberwachung sicher betrieben. Auch das von Ihnen
zitierte Regelwerk RABT besagt, dass die Videoüberwachung ereignisorientiert erfolgen sollte, also nicht permanent. Es heißt, bei Alarmauslösung müssten Videobilder aufgezeichnet werden und nicht ständig, so wie Sie es planen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Man muss vielleicht Richter sein, um nach dem gestrigen Urteil zu erklären, dass die Richter offenbar keine Ahnung haben von dem, was sie tun.
Darf ich Sie darauf hinweisen, dass der Bund, anders als Sie es gerade dargestellt haben, sehr wohl eine Zusage gegeben hat, gegebenenfalls auch aus dem Etat des Bundesverkehrsministeriums, also ohne ÖPP, den Tunnel zu finanzieren? Die Behauptung, diese Zusage gebe es nicht, ist also falsch. Vielleicht können Sie noch einmal das Urteil aus Leipzig durchlesen und die Hinweise aus Leipzig wahrnehmen.
- Es stimmt, Herr Kollege, dass der Bund, um das Verfahren zu retten, die Zusage gegeben hat, dass, falls eine Realisierung über ein ÖPP-Projekt nicht möglich sein sollte, man das notfalls auch öffentlich finanzieren wird. Wir kritisieren jedoch den Versuch, das über ein ÖPP-Projekt zu realisieren, weil das teurer ist, weil das intransparenter ist und weil das undemokratischer ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss deswegen feststellen: Minister Meyer kann nicht nur keine Großprojekte, er kann auch keinen Datenschutz. Für uns PIRATEN ist eine verdachtslose Massenüberwachung unbescholtener Autofahrer auch im Tunnel inakzeptabel. Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer sind nicht zu filmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich finde, gestern war ein sehr schöner Tag; denn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbquerung ist ein gutes Signal für die A 20 und damit auch für Schleswig-Holstein und den gesamten Norden.
Die meisten Klagen wurden abgewiesen. Damit wurde ein großer juristischer Brocken aus dem Weg geräumt und der Weg für die A 20 damit frei gemacht.
Zwar wurde auch geurteilt, dass es Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Frage zum Gewässerschutz gibt, aber dieser Fehler ist heilbar. Durch ein ergänzendes Verfahren mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung kann dieser Fehler behoben werden. Glauben Sie mir, dieser Fehler wird behoben.
Unter dem Strich ist es als Erfolg zu verzeichnen, dass wir Klarheit in Sachen Weiterbau der A 20 haben. Die Linienführung wurde in Gänze bestätigt. Damit können wir mit der A 20 weiter planen wie bisher.
Dieses Urteil bestätigt uns aber auch in unserer Auffassung, dass wir gute und hoch qualifizierte Planer beim Landesbetrieb haben. Dies möchte ich gerne lobend erwähnen. Die Schelte, der die Planer gerade in den letzten Monaten ausgesetzt waren, ist mit dem Urteil wie ein Kartenhaus zusammengefallen.
Ich habe dem Kollegen Christopher Vogt zugehört, der gesagt hat, dass die Schelte nur dem Ministerium gegolten habe, aber nicht den Planern. Ich will aber ganz klar sagen, dass das in der Öffentlichkeit teilweise anders rübergekommen ist. In der Öffentlichkeit wurde das anders wahrgenommen.