(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, wir sollten mehr aus- geben! Wir sollten investieren! - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Erst mehr, dann weniger?)
Herr Koch, Sie dürfen die Ihnen verbleibende Redezeit gern noch für die Weiterführung Ihrer Rede nutzen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Das gibt mir die Möglichkeit, einen letzten Satz auf den FDP-Änderungsantrag zu verwenden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich ging davon aus, dass wir hier über den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2016 beraten und keinen Aufguss der Haushaltsberatungen für das komplette Haushaltsjahr 2016 haben. Das können Sie machen. Wir müssen dem allerdings nicht zustimmen. Wir werden den FDP-Änderungsantrag deshalb ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Koch, nie wurde so viel für die Polizei getan wie von der Küstenkoalition. Sie haben das schon gar nicht getan.
Sich hier hinzustellen, diese Unwahrheiten zu erzählen und Ängste zu schüren, das ist unglaublich. Das werden wir Ihnen immer wieder aufs Brot schmieren.
Dass durch Reduzierung des Ansatzes mit Blick auf die Neuverschuldung schon eine Verbesserung entsteht, das ist ein Irrglaube. Wenn man weniger Schulden aufnimmt, dann hilft das dem Haushalt. Das passiert am Jahresende. Dann werden wir uns auch darüber unterhalten. Darauf komme ich aber später noch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einigen Jahren habe ich an dieser Stelle gesagt: „Wir können Haushalt.“ Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Aufgrund unserer vorsorgenden Haushaltspolitik konnten wir in den letzten Jahren in den Bereichen Bildung, Gleichstellung, Soziales, innere Sicherheit, Kultur, Infrastruktur und vielen anderen mehr viel erreichen.
Dabei haben wir die Konsolidierung des Haushalts nicht aus den Augen verloren. 2013 und 2015 haben wir Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet, die auch in die Schuldentilgung geflossen sind. Wir machen‘s, Herr Koch, wir machen‘s!
Vom Überschuss 2015 konnten neben dem Schuldendienst in Höhe von 81 Millionen € auch 100 Millionen € in unser Investitionsprogramm IMPULS 2030 überführt werden. Dadurch sind wir in der Lage - die Ministerin hat es ausgeführt -, mit dem Programm zwei Jahre früher zu beginnen als ursprünglich geplant.
2016 beginnen wir mit den Investitionen in 13 verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel profitieren die Landesstraßen mit 11,4 Millionen €, die Hochschulen mit 1,7 Millionen € und der Bereich der ITNetze mit 3,2 Millionen €. E-Government, flexible Arbeitsformen und die Digitalisierung bauen wir mit 9,5 Millionen € aus. Auch die Gesundheitsinfrastruktur wird von der ersten Tranche von IMPULS profitieren. 2 Millionen € investieren wir in die Großgeräte am UKSH. Weitere 7,2 Millionen € sind als Anteil des Landes für die Sanierung der Krankenhäuser in diesem Jahr vorgesehen.
2017 werden wir aus dem Programm weitere 60 Millionen € zur Verfügung stellen. Wohlgemerkt: All das passiert schon zu einem Zeitpunkt, zu dem es uns selbst die größten Optimisten gar nicht zugetraut haben. Wir machen‘s!
Meine Damen und Herren, wir kümmern uns aber nicht nur um die notwendigen Investitionen in Beton, sondern auch um die nicht minder wichtigen Investitionen in Bildung.
Erneut steuern wir bei den Lehrerstellen nach. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 richten wir 200 neue Stellen für Lehrerinnen und Lehrer ein. Weite
re 240 Stellen verbleiben auf Dauer, die eigentlich Ende 2017 entfallen sollten, damit wird den Herausforderungen bei der Integration der schulpflichtigen Flüchtlinge Rechnung getragen, und wir sichern die Unterrichtsversorgung.
Der Debatte zum Lohndumping an Schlachthöfen möchte ich nicht vorgreifen, da sie noch kommt. Aber so viel will ich vorweg sagen: Wir stellen mit dem Nachtrag auch die notwendigen Mittel für eine mobile Beratungsstelle für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Wir zeigen mit dem Nachtrag, dass wir das Thema gute Arbeit für alle ernst nehmen.
Ich komme nun zu den von der Opposition gestellten Anträgen zum Haushalt. Die CDU macht sich dafür stark, dass den Kommunen der 50-prozentige Anteil an der Krankenhaussanierung gestundet wird. Dafür soll über das Haushaltsbegleitgesetz das Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes geändert werden. Dieses Gesetz ist gerade im parlamentarischen Verfahren. Die schriftliche Anhörung steht kurz vor der Beendigung. Wir steigen dann in die Diskussion im Finanzausschuss ein und reden darüber, welche Änderungen erforderlich sind.
Ich habe bereits im Finanzausschuss vorgeschlagen, in der Diskussion zu diesem Ausführungsgesetz den Aspekt der Stundung für die Kommunen mit einzubeziehen und dies nicht im Haushaltsbegleitgesetz im Hauruckverfahren zu machen. Vor allem aber sollten wir dem Ergebnis der Verhandlungen der Landesregierung mit den Kommunen nicht vorgreifen.
Hinzu kommt, dass im aktiven Verwaltungshandeln mit den Kommunen die Möglichkeit der Stundung schon jetzt Anwendung findet. Dafür bedarf es keiner Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes oder eines Haushaltsvermerks. Es findet statt. Die Kommunen finden Gehör und finden auch dort ihre Stundungsmöglichkeiten.
Die Idee der CDU, aus dem Titel zur Förderung olympischer und paraolympischer Wettkämpfe 300.000 € zu nehmen und damit den Landessportverband für das Projekt „Integration durch Sport“ zu unterstützen, ist grundsätzlich lobenswert.
Im Rahmen des Haushaltsvollzugs schichtet das Innenministerium 200.000 € für eben diese Maßnahme um. Die Einzelheiten sind bereits abgeklärt. Es muss jetzt nur noch umgesetzt werden. Die Gegenfinanzierung aus dem „Olympiatopf“ wäre ohnehin nicht möglich, weil bis 2016 nur noch 60.000 € zur Verfügung stehen würden.
Ich denke, Sie können nachvollziehen, dass ich Ihre Aussage nicht ganz teile, dass das schon passiere. Wir haben 300.000 € gefordert. Sie haben gerade gesagt, dass Sie 200.000 € bereitstellen. Das ist nicht dasselbe.
Das ist doch schön. Sie können noch mehr helfen. Schließlich sind diese 300.000 € belegt. Sie wissen doch, dass der Landessportverband die Zahl 300.000 € belegen kann. Es sind ja nicht nur mit mir Gespräche geführt worden, sondern auch mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden. Ich nehme an, dass Sie die gleichen Zahlen bekommen haben. Insofern hätten Sie die 100.000 € auch noch leisten können.
- Liebe Frau Kollegin, wenn man danach gehen würde, hätte man sich dieses oder jenes auch noch leisten können. Ich komme auf den Kollegen Schmidt zurück, der gesagt hat, wir können hier und dort auch noch mehr nachlegen. Wir müssen aber Prioritäten setzen. Innerhalb dieser Prioritäten sind derzeit 200.000 € im Nachtragshaushalt möglich. Was möglich ist, das machen wir dann auch.
Die Anpassung der Haushaltsansätze der globalen Mehrausgabe für Personal und für Zinsen auf dem Kreditmarkt an den Stand zum Jahresabschluss 2015, mit denen Herr Koch heute argumentiert hat, um zum Beispiel die Neuverschuldung bereits über
den Nachtragshaushaltsplan hinaus zu reduzieren, ist wieder ein typischer Koch-Antrag. Im Finanzausschuss haben wir auf Ihr Ansinnen erwidert, dass die Koalition bereits 2013 und 2015 im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse entsprechend reagiert hat und zukünftig auch so reagieren wird.
Sollten die Haushaltsansätze mehr als auskömmlich sein - das wird die Zeit zeigen -, werden wir zum Jahresabschluss mit Ihnen über die Verwendung diskutieren. Wir sind in der Vergangenheit verantwortlich mit den Überschüssen umgegangen, und das werden wir auch in Zukunft tun.
Alles andere ist zu diesem Zeitpunkt Spekulation mit dem Ziel, dass die CDU sagen kann, sie würde weniger Neuverschuldung erreichen. Das Verwaltungshandeln wird es dann nachher wirklich zeigen. An solchen reinen Bleistift- und Papierspielereien werden wir uns nicht beteiligen.