Protocol of the Session on April 27, 2016

Jetzt überlegen Sie sich bitte einmal, ob die vorhin von Ihnen vorgetragenen Äußerungen nicht doch ein bisschen dünn

(Zuruf)

(Barbara Ostmeier)

- ja, dümmlich ist in der Tat der richtige Ausdruck gewesen sein könnten.

(Beifall FDP)

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass „dümmlich“ kein parlamentarischer Ausdruck ist.

Wir kommen nur zur Wortmeldung der Landesregierung. Das Wort hat die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Anke Spoorendonk.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist gesagt worden, dass ich schnell reden muss, und das möchte ich auch machen. Aber ich habe eine Bemerkung vorweg: Dass ich mich zeitweise an den alten, ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Holger Astrup, erinnert fühle, der immer wieder gesagt hat - einige werden ihn noch kennen:

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. - Daran fühlte ich mich regelmäßig im Laufe dieser Debatte erinnert.

(Beifall SSW)

Aufgrund der Kürze der Zeit: Um es gleich vorweg zu sagen, die von der FDP-Fraktion beantragte Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug durch eine externe Kommission ist nicht erforderlich. Es mag sein, dass sie einmal erforderlich war, heute ist es jedoch nicht mehr der Fall. Denn der Justizvollzug müsste eine solche Kommission in einem erheblichen Maße unterstützen, und dies alles würde sehr viel mehr Personal binden und wäre auch vor dem Hintergrund der jetzigen Diskussion wirklich kontraproduktiv.

Meine Damen und Herren, wir kennen die Bedarfe und prüfen laufend, ob und gegebenenfalls auch wo nachjustiert werden muss: Sei es beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, um den in den einzelnen JVAen relativ hohen Krankenstand abzusenken. Lieber Herr Abgeordneter Dudda, natürlich werden im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements Maßnahmen abgearbeitet. Natürlich sehen wir auch schon Fortschritte in dem Prozess. Oder sei es mit Blick auf die erweiterten Anforderungen im kommenden Landesstrafvollzugsgesetz. Ich hätte Lust, darauf jetzt näher einzugehen, aber die Debatte wird auch noch kommen.

Ich habe Ihnen aber - das wissen Sie bereits - mehrfach und ausführlich im Innen- und Rechtsausschuss darüber Auskunft geben können. Wir haben den allgemeinen Vollzugsdienst bereits personell aufgestockt. Wir werden ihn auch mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 weiter aufstocken. Wir reden von insgesamt 32 zusätzlichen Stellen, die wir dem Vollzug in dieser Legislaturperiode zur Verfügung stellen.

Ganz aktuell - da beziehe ich mich auf den Nachtragshaushalt - haben wir zehn neue Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst für die Abwicklung von Großprozessen mit einer hohen Anzahl von Angeklagten und erhöhten Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen. Das wissen Sie auch.

(Beifall SPD - Martin Habersaat [SPD]: Sehr vernünftig!)

- Ja, das ist wirklich sehr vernünftig. Da kann ich Ihnen nur recht geben, Herr Abgeordneter.

Wie sind denn jetzt die Zahlen insgesamt? In den Anstalten arbeiten derzeit circa 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Vergleich dazu: Am 20. April 2016 waren die Vollzugsanstalten des Landes mit 1.214 Gefangenen belegt. In den letzten Jahren ist die Belegung der Anstalten länderübergreifend deutlich rückläufig. Vor einigen Jahren hatten wir noch Belegungsstände von über 1.600 Gefangenen in den Gefängnissen zu verzeichnen.

Hinsichtlich der Prognosen gibt es Unsicherheiten. Manche Länder verzeichnen einen Belegungsanstieg, in Schleswig-Holstein aber ist ein deutlicher Anstieg noch nicht festzustellen. Gewisse Belegungsschwankungen sind aber normal.

Meine Damen und Herren, natürlich ist die personelle Ausstattung der Anstalten ein zentrales Thema für den Justizvollzug. Ich kann auch verstehen, dass Gewerkschaften regelmäßig personelle Verbesserungen fordern. Wir wissen alle, der Justizvollzug hat vielfältige fordernde Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es zum Teil auch mit sehr schwierigen Gefangenen zu tun, die erhebliche personelle Kapazitäten einfordern. Bei der Personalzuweisung für die einzelnen Anstalten müssen insofern immer unterschiedliche Faktoren einbezogen werden. Die beteiligten Stellen, insbesondere die Anstaltsleitung, das Personalreferat im Ministerium sowie der Hauptpersonalrat verfügen über ein umfassendes vollzugliches Wissen und auch über Erfahrungen in der Organisation der Anstalten. Daher betone ich noch einmal, dass wir keine externe Kommission benötigen.

(Dr. Ekkehard Klug)

Ich kann feststellen, dass die Anstaltsleitungen die Personalzuweisung grundsätzlich für ausreichend erachten. Auch der Hauptpersonalrat hält die Personalzuweisung für die einzelnen Anstalten für sachgerecht. Für die Bewertung der Personalsituation in Schleswig-Holstein ist ein Blick auf die Situation anderer Länder hilfreich. Mit 71,08 Stellen pro 100 Gefangene nimmt Schleswig-Holstein den drittbesten Platz im Ländervergleich ein. Probleme im Personalbereich, und damit verbunden personelle Engpässe, resultieren, das ist richtig, vor allem aus dem relativ hohen Krankenstand in den Anstalten. Das ist mir sehr wohl bewusst. Durchschnittlich liegt der Krankenstand in den Anstalten derzeit bei gut 11 %. Die Schwankungen habe ich Ihnen letztens noch im Innen- und Rechtsausschuss erläutert.

Natürlich muss es unser gemeinsames Ziel sein, den Krankenstand weiter zu senken. Wir wissen aus anderen Ländern aber, dass diese ähnlich hohe Krankenstände haben. Teils liegen sie auch über unseren Zahlen. Das ist kein Ruhekissen, das sage ich auch. Und gerade deswegen haben wir unser betriebliches Gesundheitsmanagement beschlossen und sind gerade dabei, dieses umzusetzen. Die Arbeiten an diesem Prozess sind wirklich etwas, was wir machen wollen. Zahlreiche Maßnahmen, das sagte ich bereits, sind in der Umsetzung.

Erfolge im Hinblick auf die Senkung des Krankenstandes werden aber noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Meine Damen und Herren, soweit mir bekannt ist, ist bisher in keinem Land eine Personalbedarfsanalyse durch Externe durchgeführt worden.

(Barbara Ostmeier [CDU]: Deswegen ma- chen wir so weiter!)

Darum sage ich noch einmal: Wir nehmen unsere Aufgabe ernst, gemeinsam mit den Anstalten die Personalbedarfe zu bewerten und Abläufe zu verbessern. Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Umsetzung des neuen Strafvollzugsgesetzes. Eine externe Personalbedarfsanalyse, die hohe Kosten und auch einen erheblichen Personalaufwand auslöst, ist für diesen Zweck nicht gewinnbringend auch nicht erforderlich. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Redezeit der Regierung ist um 1 Minute überzogen worden. Diese Redezeit steht zusätzlich zur

Verfügung. Wird noch Gebrauch davon gemacht? Das sehe ich nicht.

Ich möchte darauf hinweisen, dass meine präsidiale Kollegin - anders als ich - vorhin nicht „dümmlich“ sondern „dünnlich“ verstanden hat. Das ist natürlich ein parlamentarischer Ausdruck. Damit nehme ich meine Einwände zurück und entschuldige mich bei Ihnen.

Meine Damen und Herren, ich beende die Beratung.

Es ist beantragt worden, über den Antrag abzustimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von FDP, CDU und PIRATEN. Wer diesen Antrag ablehnt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Mit diesen Stimmen ist der vorliegende Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Leibnitz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik“

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4047

Das Wort zur Begründung sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 18/4047 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Ich bitte um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.

Damit unterbreche ich die Plenarsitzung und weise darauf hin, dass jetzt im Anschluss Herr Professor Danker die Ergebnisse seiner geschichtswissenschaftlichen Untersuchung im Plenarsaal vorstellt.

Die Sitzung wird um 15 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung: 13:01 bis 15:04 Uhr)

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Wir haben auf der Besuchertribüne neue Gäste. Das sind Mitglieder der Seniorenunion Bad Oldesloe. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkte 35 und 45 auf:

(Ministerin Anke Spoorendonk)

Gemeinsame Beratung

a) EEG-Novelle 2016: Energiewende weiterentwickeln - Bürgerenergie auch in Zukunft ermöglichen - Windenergie an Land weiterhin auf hohem Niveau ausbauen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4103

b) Akzeptanz der Energiewende erhalten: Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung sowie größere Abstände zur Wohnbebauung bei der Windenergie

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3641

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 18/4095

Abstandsflächen anpassen - Akzeptanz der Windenergie in Schleswig-Holstein sichern

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/4119