Dann kamen Sie noch mit einem wirklich legendären Vorschlag aus dem Knick: Aus dem Nichts sollten auf einmal Mauswiesel und Hermeline aus der Liste der jagdbaren Arten genommen werden. Gerade noch rechtzeitig hat die Koalition diesen Punkt nun doch wieder gestrichen. Ausnahmsweise wurde tatsächlich einmal auf die Jägerschaft, auf die staatlich geprüften Naturschützer, gehört. Das Beispiel um die Mauswiesel und Hermeline offenbart auf schonungslose Art und Weise, wie Sie als Koalition arbeiten.
- Eigentlich müsste ich darüber weinen, wie Sie arbeiten. Uns hier jetzt noch so einen Änderungsantrag vorzuknallen!
Bezüglich der zwischenzeitlich vorgesehenen Jagdgesetzänderung wurde vorher mit niemandem gesprochen. Es gab auch niemanden, der diese Änderung vehement einforderte. Selbst die Landesregierung hielt sich da sehr bedeckt, wenn wir an die Ausschussberatung denken oder an die Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir. Diese Änderung hätte gravierende Folgen für die Fangjagd und Prädatorenmanagementprojekte im ganzen Land gehabt. Gut, dass sie nun nicht beschlossen wird. Mir wird wirklich angst und bange, wenn ich höre, dass Frau Fritzen schon Superideen für ein neues Jagdrecht hat,
Meine Damen und Herren, nun komme ich auf das Naturschutzgesetz zurück. Besonders schwer wiegt aus unserer Sicht das Festhalten am Vorkaufsrecht für nicht als schutzbedürftig festgelegte Flächen außerhalb der Natura-2000-Gebiete. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Investoren hier bereits im Vorwege ordnungsrechtlich das eigene ökologische Bewusstsein und die Verantwortung abgesprochen. Zudem bleiben Flächen der wirtschaftlichen Nutzung vorenthalten.
Ein weiterer Kritikpunkt, den ich erwähnen möchte, ist das Thema Küstenschutzstreifen. Künftig muss auch innerorts ein Küstenschutzstreifen von 150 m von jeder Bebauung freigehalten werden. An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen ab einer Größe von einem Hektar wird darüber hinaus erstmals eine Schutzzone von 50 m Breite eingeführt. Diese Gesetzesänderung wird ein massives
Hemmnis für Hotels, für Cafés, für Campingplätze, für Stegbesitzer. Hier erweisen SPD, Grüne und SSW der Tourismusstrategie des Landes einen Bärendienst. Der echte Norden erhält ohne Not einen starken Wettbewerbsnachteil. Gerade unsere Küsten sind doch Besuchermagnete. Im Übrigen gab es auch in der Vergangenheit keine nennenswerten baulichen Fehlentwicklungen.
Meine Damen und Herren, ich möchte zusammenfassend feststellen: Es wird zu mehr Bürokratie kommen. Es wird stärker in das Eigentum eingegriffen. Es wird von der Freiwilligkeit abgerückt. Es wird zu einem Wettbewerbsnachteil kommen, und es erfolgt eine Verschiebung vom Vertragsnaturschutz in Richtung hoheitlicher Naturschutz. Das ist nicht der Weg, den wir brauchen, um in Schleswig-Holstein erfolgreich Naturschutz betreiben zu können.
Sie von der Koalition scheinen völlig vergessen zu haben, wer den Umweltschutz in der Praxis umsetzt: Das sind die privaten Eigentümer. Die Landwirte haben doch ein Interesse daran, das von ihnen genutzte Land nachhaltig zu bewirtschaften. Kollege Rickers hat es angesprochen. Die Landwirte beweisen seit Generationen ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt und der ihnen folgenden Generation.
- Auch wenn Sie das nicht hören wollen: Umweltschutz geht nur mit den Menschen und nicht gegen sie. Freiwillige vertragliche Vereinbarungen unter Einbezug der Betroffenen haben sich im Bereich des Naturschutzes als effektiv erwiesen.
Die Naturschutzgesetzgebung sollte sich unserer Meinung nach an folgenden Zielen orientieren: Kooperation vor Ordnungsrecht, Schützen durch Nützen, Respekt und Wertschätzung für Arbeit und Eigentum sowie Vertrauen in die Menschen vor Ort. Das vorgelegte bürokratische Gesetzespaket gehört daher abgelehnt.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Piratenfraktion begrüßt die vorgelegte Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes grundsätzlich. In Zeiten, in denen Umweltbelastungen steigen und die Artenvielfalt abnimmt, ist es wichtig, dass man, ohne ideologische Gräben aufzureißen, die Natur in Schleswig-Holstein schützt. Ich finde es schade, dass hier vonseiten der CDU und FDP diese ideologischen Gräben wieder aufgerissen werden.
Die CDU will zurück in die Vergangenheit, die FDP kritisiert einen sogenannten Sonderweg, will also keinen Mut nach vorn in die Politik bringen und damit auch nicht in die Natur und Umwelt und predigt hier Stillstand.
Wir PIRATEN begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf nach der intensiven Anhörung und Diskussion im Ausschuss und in der Öffentlichkeit über verschiedene Punkte diesmal nicht mit der Brechstange der Koalitionsmehrheit durchgepeitscht wurde, sondern die Ergebnisse der Anhörung und Diskussionen tatsächlich mit eingeflossen sind.
Es geht hier nicht nur um unsere Lebensqualität, sondern auch um die Lebensqualität der Tierwelt und letztlich der Natur als solcher. Unsere Natur ist für uns nicht nur Rohstofflieferant, sondern sie dient uns auch als Schadstoffassimilator und Erholungsraum. Mit Lebensqualität meine ich nicht, wie wir persönlich leben wollen - das ist nachrangig -, sondern uns PIRATEN geht es vielmehr darum, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Leben, wie wir es kennen und wollen, weiter bunt, vielfältig und artenreich ist und bleibt. Dazu brauchen wir die Veränderungen und nicht den von der CDU gepredigten Rückschritt.
Wenn es unserer Umwelt und Natur nicht gut geht, dann hat dies unmittelbare Auswirkungen auf uns Menschen. Deshalb müssen wir alles uns Mögliche tun, um saubere Luft, trinkbares Wasser und fruchtbare Böden zu erhalten.
Herbst und Winter und ein aus unserer Sicht guter Kompromiss. Die Hauptkontroverse, nämlich die über das ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Betretungsrecht, hätten wir gern weiter geführt.
Durchaus gute, wenn auch entgegengesetzte Gründe für und gegen das Betretungsrecht hätten mehr Zeit und mehr Raum gebraucht, um zu einem Konsens zu kommen. So haben wir PIRATEN uns für das skandinavische Allemansrätt, das Jedermannsrecht, eingesetzt. Auch wenn wir wissen, dass das Jedermannsrecht aus Schweden auf Schleswig-Holstein nicht eins zu eins umzusetzen ist, wäre eine weitaus freizügigere Nutzung der freien Natur im Urlaubsland Schleswig-Holstein aus unserer Sicht wünschenswert.
Aber die Diskussion wurde ad acta gelegt, indem der ganze Passus einfach aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde. Wir kommen darauf zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen vielleicht aus den vergangenen Debatten, dass wir PIRATEN grundsätzlich gegen die Freigabe von GVO sind. Wir haben uns aber auf die Sachdiskussion eingelassen und sehr frühzeitig vorgeschlagen, dass eine Änderung im Gesetzentwurf im Hinblick auf das Anbau- und Freisetzungsverbot von gentechnisch veränderten Organismen in Naturschutzgebieten eingeführt werden muss.
Wir freuen uns, dass die Ausschussempfehlung nun mit unserer Forderung einhergeht. Denn wie ich schon bei der ersten Lesung betonte, ist der Mindestabstand von 3.000 m zu Naturschutzgebieten aus unserer Sicht zwingend notwendig, um eine Vermischung von gentechnisch modifizierten Pflanzen mit Wildkräutern zu verhindern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für den Wolf ist der vorliegende Entwurf eine gute Nachricht. Unser Vorschlag, dass das Anlocken und Anfüttern von Wölfen verboten werden soll, wurde aufgegriffen. Schade nur, dass Zuwiderhandlungen gegen § 28 c des Landesnaturschutzgesetzes nun keine Konsequenzen haben werden. Denn das Füttern und auch das Anlocken von Wölfen ist weder einer pubertäre Mutprobe noch ein Kavaliersdelikt, sondern aufgrund der Folgen für Mensch und Umwelt eine ernstzunehmende Straftat. Hier hätten wir uns den Mut zur Einführung von Sanktionen gewünscht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, auch wenn zu Beginn alle ideologischen Differenzen zwischen Landwirten und Natur- und Umweltschützern auf den ersten Blick unüberwindbar schienen. Wir als relativ junge Fraktion in diesem Haus müssen wirklich sagen: Es ist bedauerlich, dass einfach versucht wird, politische Kritik und Diskussion von vornherein in die ideologische Ecke zu stellen. Denn das hilft weder der Natur, noch der Umwelt, noch uns.
Wichtig sind aus unserer Sicht - das will ich zum Schluss noch einmal unterstreichen - die Stärke des Biotopverbundes, die Aufnahme der Dauergrünlandflächen und die Wiederaufnahme einer Reihe von bewährten Regelungen wie dem Vorkaufsrecht, der Positivliste und der Vorschrift für den Abbau oberflächlicher Bodenschätze. Das sind wichtige Signale. Ich hoffe, dass Sie das Signal in die Öffentlichkeit senden, dass sich die Landesregierung für ein politisches Gleichgewicht zwischen Schutz von Umwelt und Natur auf der einen Seite und privaten und kommerziellen Interessen auf der anderen Seite einsetzt.
Wie gesagt, man kann das Gesetz verbessern. Der Weg nach vorn steht auch offen, aber ich denke, gerade der Schutz unserer Umwelt ist in Anbetracht der Umweltbelastungen und des überall zu beobachtenden Artenschwundes die Aufgabe der Stunde. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vor rund zwei Jahren haben wir als Koalition in einem Antrag deutlich gemacht, welche Aspekte bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen sind. Für uns ist es wichtig, dass wir ein Gesetz bekommen, das seinen Fokus stärker auf Biodiversität mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt richtet.
Artensterben und Zerstörung von Lebensräumen und Ökosystemen nehmen immer weiter zu. Die Intensivierung der Landwirtschaft oder der Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Straßenbau, durch die Schaffung neuer Gewerbegebiete oder den Ausbau der Windenergie haben Auswirkungen auf die Natur und Landschaft und wirken sich negativ auf die biologische Vielfalt aus. Daher brauchen wir ein modernes Naturschutzgesetz, das Nachhaltigkeit und die Bewahrung der Biodiversität stärker als bisher in den Mittelpunkt setzt.
Nachdem wir im September letzten Jahres die erste Lesung zum Landesnaturschutzgesetz sowie anderer Vorschriften hatten, hat es dazu ein ordentliches parlamentarisches Verfahren mit einer schriftlichen und einer mündlichen Anhörung gegeben. Die sehr umfangreiche Anhörung fiel - das kann auch nicht anders sein - im Ergebnis sehr unterschiedlich aus. Die Diskussionen um den Gesetzentwurf wurden kontrovers und zum Teil auch sehr emotional geführt. Das macht deutlich, welchen Stellenwert Naturschutz und Landschaft haben und welche Bedeutung das Landesnaturschutzgesetz dabei hat.