Die Vorgaben der EU-Artenschutzauflagen und des Natura-2000-Gesetzeswerks gelten auch dort. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bundesministerien auf den Weg gemacht haben - im Übrigen in Übereinstimmung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium -, hier endlich endlich! Managementpläne und Schutzziele zu identifizieren, um einem EU-Vertragsverletzungsverfahren zuvorzukommen. Ich
Ein zweiter Popanz, der hier vorgetragen wird, wurde schon ein bisschen entkräftet. Wenn Sie sich die Zahlen angucken, wissen Sie - Herr Jensen, Sie haben das wahrscheinlich mit der Muttermilch aufgesogen -, dass der größte Teil der Krabbenfischerei nicht in der AWZ stattfindet, sondern in den Küstengewässern. Bei dem, was jetzt diskutiert wird, geht es vermutlich um ungefähr 1 % der Krabbenfischerei, die dort beschränkt werden soll, die an dieser Stelle nicht mehr arbeiten kann. Wir unterhalten uns hier über 1 % der gesamten Krabbenfischerei. Auch weil das Ministerium darauf hinweist, dass man zielgenauere Lösungen finden soll, geht es nur noch um dieses 1 %. Das Ministerium ist sozusagen schon ein Stück weit auf dem Weg in Ihre Richtung.
Was die Einbeziehung der örtlichen Ebene angeht - so ein Satz wird immer gern gesagt -, im Rahmen von TÖB-Beteiligungen werden alle möglichen Ebenen eingeschaltet. Vielleicht kann man das noch einmal breiter erklären. Dazu brauchen wir keinen Ausschuss. Da können Sie sich wahrscheinlich an Ihre eigene Verwaltung wenden.
Ich glaube, dass wir heute in der Sache abstimmen können. Ich bitte darum, beide Anträge zu eigenständigen Anträgen zu erklären. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen haben wir hier sehr positiv über die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes debattiert, und jetzt sollen wir den Naturschutz in den Schutzgebieten in der Nord- und Ostsee wieder einschränken. Das passt aus unserer Sicht nicht zusammen.
Es gab und gibt politische und ökologische Gründe, dass diese Schutzgebiete vor rund 15 Jahren angemeldet und 2007 ausgewiesen wurden. Lieber Kollege Kumbartzky, diese Schutzgebiete wurden zum Schutz von Meeressäugetieren, Seevögeln, Jungfischen und laichstarken Altfischen eingerichtet. Es
sollen nicht nur Lebensräume wie Sandbänke und Riffe, sondern auch für die Fischerei wichtige Laichgründe und - lassen Sie es mich so sagen - sogenannte Kinderstuben geschützt werden.
Diese Schutzgebiete haben auch einen ökonomischen Vorteil, da sich die Fische aus diesen Gebieten in die umgebenden Meeresbereiche, in denen weiterhin gefischt werden darf, ausbreiten. Die Forderung einiger Interessenverbände, dass die Verbote ausgesetzt werden sollen, bis genaue Erkenntnisse über die durch die Fischerei verursachten Umweltschäden vorliegen, lehnen wir PIRATEN ab.
Liebe Kollegen, Deutschland hat diese Schutzgebiete angemeldet und hat mehr als sechs Jahre Zeit gehabt, die entsprechende Regelung umzusetzen. Dass die Bundesregierung erst jetzt aktiv wird, hat auch damit zu tun, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Dies war notwendig daran sollten sich die Oppositionsfraktionen erinnern -, weil der ehemalige Bundesumweltminister Altmaier in dieser Angelegenheit in den letzten Jahren Vogelstraußpolitik betrieben hat: den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass es niemand merkt. Jetzt muss Ministerin Hendricks handeln.
Lieber Oliver Kumbartzky, dass sich einige Landespolitiker mehr Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit als um den Naturschutz machen, zeigt deutlich, dass Sie hier falsche Prioritäten setzen und verfolgen.
Der heute eingereichte Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet alle notwendigen Elemente. Deswegen beantragen auch wir Abstimmung in der Sache. Wir werden dem Änderungsantrag zustimmen und den Antrag der FDP ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Bund hat seinerzeit für den Bereich der AWZ insgesamt zwei Vogelschutzgebiete und acht FFH-Gebiete an die EU-Kommission
gemeldet. Die beiden Vogelschutzgebiete wurden im Jahr 2005 durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt. Für diese beiden Gebiete gibt es somit Regelungen, die festlegen, was erlaubt ist und was verboten ist.
Was die acht FFH-Gebiete angeht: Dort gibt es bisher keine speziellen Schutzverordnungen. Dies hat die EU-Kommission gerügt und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Damit wird deutlich, dass insbesondere für diese Gebiete Handlungsbedarf besteht.
Nun hat der Bund insgesamt sechs Verordnungsentwürfe für Naturschutzgebiete in Nord- und Ostsee vorgelegt. Diese Entwürfe beziehen sich auf alle Natura-2000-Gebiete. Das bedeutet, die bestehenden Schutzgebietsverordnungen würden in dem Moment wegfallen, indem die sechs Verordnungsentwürfe rechtskräftig würden. Das ist die Ausgangslage.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass dies für Unruhe an Nord- und Ostsee sorgt. Betroffene Fischer und Angler, aber auch die Wirtschaft, insbesondere die Tourismuswirtschaft, fürchten massive Einschränkungen und laufen Sturm gegen die Pläne des Bundes.
Aber - wie bereits gesagt - die EU-Kommission fordert entsprechende Schutzverordnungen und Managementpläne. Der Bund kommt also nicht darum herum, der Kommission etwas vorzulegen.
So viel Verständnis auch ich für den FDP-Antrag habe - er ist leider zu undifferenziert und blendet wichtige Aspekte in der Sache aus. Wir wollen uns diesem Prozess nicht verschließen und uns stattdessen konstruktiv beteiligen. Nur so können wir die schleswig-holsteinischen Interessen vertreten und wirklich etwas in unserem Sinne erreichen. So ist auch unser Änderungsantrag zu verstehen.
Für den SSW möchte ich ganz klar sagen: Ein Totalverbot jeglicher Nutzung darf es in den Gebieten nicht geben.
Der Bund muss bei seinen Erwägungen auch den gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Anforderungen Rechnung tragen sowie die regionalen und örtlichen Besonderheiten berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die traditionelle gewerbliche Fischerei.
Das soll heißen: Die Fischerei muss dort weiter möglich sein in Abstimmung mit den naturschutzfachlichen Interessen. Gleiches gilt für die Nutzungsinteressen des Tourismus, sprich die Freizeitund Angelfischerei. Ein pauschales Angelverbot in diesen Gebieten sehen wir als nicht geboten. Eine solche Maßnahme ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig und hätte massive negative Auswirkungen auf die Tourismusbranche. - Jo tak.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu einem kurzen Beitrag gemeldet, weil ich erstaunt zur Kenntnis nehme, dass hier im Ausschuss nicht über Dinge beraten werden soll, die wir mit Sicherheit noch nicht so beurteilen können - was die Sachlage angeht -, dass wir über sie hier gleich im Plenum abstimmen sollten. Wenn ich daran denke, was wir sonst alles an die Ausschüsse verweisen, verstehe ich nicht, wie wir bei so einem Thema darauf verzichten. Es gibt viele Betroffene - ich habe sie eben aufgezählt -, die eben nicht beteiligt sind, weil sie formal in diesen Verfahren auf bundes- und europäischer Ebene nicht gehört werden sollen. Wenn wir das alles links liegen lassen sollen, habe ich dafür überhaupt kein Verständnis.
Ich möchte damit begründen, warum wir, also die CDU-Fraktion, den Änderungsantrag ablehnen werden. Wir werden dem FDP-Antrag, obwohl er sehr kurz und knapp gehalten ist, zustimmen. Damit ist unser Abstimmungsverhalten erklärt. - Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen aus dem Parlament nicht vor. - Dann hat jetzt die Landesregierung das Wort. Das Wort hat der Minister für Energiewende,
Vielen Dank, Herr Präsident. - Kurz noch ein Kommentar aus Sicht der Landesregierung: Wir begrüßen, dass es Naturschutzgebiete in der AWZ gibt.
Wir haben eine differenzierte Stellungnahme zu den verschiedenen Vorschlägen abgegeben. Im Kurzdurchlauf lautet sie: Wir lehnen das pauschale Verbot von Aquakultur und Angeln ab. Zum Schutz der Riffe vor Krabbenfischerei haben wir differenzierte Kulissenvorschläge gemacht. Wir finden die Vorschläge des Bundes richtig, schwere Schleppnetzfischerei und Stellnetzfischerei vor dem Sylter Außenriff und in der AWZ zu verbieten. Wichtig ist für uns vor allem, dass alle Regelungen im Rahmen der europäischen Fischereipolitik getroffen werden, insofern also nicht nur für schleswig-holsteinische Fischer gelten, sondern für alle. In dem Sinne hat sich die Landesregierung positioniert. - Vielen Dank und schönen Feierabend.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen.
Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht, dann werden wir so verfahren.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/4070, abstimmen. Wer dem FDP-Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Das sind alle anderen Fraktionen und die Abgeordneten des SSW. - Dann ist dieser Antrag gegen die Stimmen der anderen Fraktionen und des SSW abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4131, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist der Antrag mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Stimmen der Abgeordneten