Protocol of the Session on April 27, 2016

(Lars Winter [SPD]: Nicht in Ostholstein!)

Allerdings greift das Vorhaben meines Erachtens ein Stück zu kurz. Worum geht es hier? Die Bundesumweltministerin plant auf Grundlage von EURahmenrichtlinien bestehende Natura-2000-Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee als Naturschutzgebiete rechtlich zu sichern. Das hätte zur Folge, dass erhebliche Bereiche der Fischerei der Nutzung entzogen würden. Betroffen ist nicht nur die gewerbliche Krabbenfischerei in der Nordsee, sondern unter anderem auch die Freizeitfischerei in der Ostsee.

Dies wird damit begründet, dass die negativen Auswirkungen auf die Arten- und Lebensräume der Meere minimiert werden sollen. Nun reden wir ja Kollege Kumbartzky hat das schon gesagt - nicht zum ersten Mal davon, dass die Fischerei in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden soll.

Die Tatsache, dass sich nicht nur der Fischereiverband, sondern die Freizeitfischer, die Angler, die Sportfischer, der nautische Verein und die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste - die SDN große Sorgen um die familienbetriebene Krabbenfischerei oder das auch für den Tourismus wichtige Hochseeangeln machen, sollte uns allen zu denken geben. Hier darf nicht eine ganze Branche unter Generalverdacht genommen werden, die der Natur, dem Meer Schaden zuzufügt. Viele fühlen sich gerade im Gegenteil dem Schutz von Nord- und Ostsee verpflichtet.

(Beifall CDU)

Als Begründung wird der - ich sage jetzt bewusst vermeintlich ungünstige oder gar schlechte Erhaltungszustand relevanter Arten und Lebensräume ins

(Oliver Kumbartzky)

Feld geführt. Es ist für mich - ehrlich gesagt schwer vorstellbar, dass die eben angeführten Nutzungen für ein solch negatives Ergebnis - so es denn belastbar ist - verantwortlich sein sollen. Hier besteht in meinen Augen noch erheblicher Informationsbedarf.

Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen ausgeführt, dass sie die pauschalen Verbote von Freizeitfischerei sowie Aquakultur - von mir bisher noch nicht genannt - ebenfalls ablehnt, weil damit das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt wird, weil sie - ich zitiere - „weder erforderlich, geeignet noch angemessen“ sind.

Da offensichtlich auch der Landesregierung in Teilen, zum Beispiel bei der Freizeitfischerei - so steht es in der Stellungnahme -, keine Daten zu Störungen vorliegen, gibt es für - ich zitiere - „vorsorgliche Verbote keinerlei Rechtfertigung und Notwendigkeit“. - Hört, hört!

(Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP])

Die kommunal getragene Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste geht in ihrem Schreiben an das Bundesumweltministerium vom 21. März diesen Jahres noch auf zwei Punkte ein, die ich hier ansprechen möchte. Erstens wird auf die vorgesehene Sperrung großer Bereiche des Sylter Außenriffs und auch des Borkumer Riffgrunds für die grundberührenden Fanggeräte - das ist unsere Krabbenfischerei - hingewiesen, obwohl das Riff deutlich kleiner ist als die ausgewiesene Fläche. Zweitens weist sie - zu Recht - auf die weiteren konkurrierenden Nutzungen in der AWZ hin, zum Beispiel die Offshore-Windparks, Sandentnahme oder militärische Sperrgebiete, die zusätzlich die fischereiliche Nutzung einschränken. Ein uns vorliegendes Schreiben des Bundesumweltministeriums an meinen Fraktionschef versucht die angesprochenen Probleme zwar zu relativieren, das überzeugt mich aber bisher nicht wirklich.

Ich denke, es ist höchste Zeit, dass wir in der politischen Diskussion die Bewertungen von Bundesund Landesebene, aber auch die Hinweise unter anderem von SDN und Nautischem Verein zu diesem Thema aufgreifen. Keiner wird sich gegen einen sinnvollen, von wissenschaftlichen Erkenntnissen getragenen Meeresschutz aussprechen. Aber das muss auch der Anspruch sein, bevor man die Nutzungsmöglichkeiten, besonders für unsere Fischerei derart einschränkt. Vielleicht sollten wir auch externen Sachverstand in den Agrar- und Umweltausschuss einladen, um uns ein eigenes Bild machen

zu können. Damit möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich für meine Fraktion die Ausschussüberweisung beantrage.

Noch ein Wort zum heute vorgelegten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete beziehungsweise die Feststellung der Erhaltungsmaßnahmen - beides wird dort ja angesprochen -: Wenn regionale und örtliche Besonderheiten berücksichtigt werden sollen, müssen wir die örtliche Ebene auch einbinden.

(Beifall CDU und Oliver Kumbartzky [FDP])

Deswegen beantrage ich Überweisung in den Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und Oliver Kumbartzky [FDP])

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Vertreterinnen und Vertreter der Landjugend Schleswig-Holstein einschließlich des Landesvorstandes. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Lars Winter das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich meinen Redebeitrag so beginnen: „Wie einfach kann man es sich eigentlich machen? - Offensichtlich sehr einfach!“, weil ich den Antrag der FDP-Fraktion so, wie er im Wortlaut gestellt wurde, einfach viel zu platt und viel zu einseitig gesehen finde. Deswegen haben wir uns auch veranlasst gefühlt, diesen Antrag durch einen Änderungsantrag ein bisschen aufzufüllen und aufzufüttern, weil mehrere Aspekte, die Sie in Ihrer Rede angesprochen haben, Herr Kumbartzky, zu betrachten sind.

Weil Sie das alles so schön über die ganzen Jahre ausgeführt haben, kann ich mir das alles sparen, und wir können uns dadurch auch Zeit sparen, sodass ich das alles nicht wiederholen muss.

Ich setze einmal dort ein, dass das Bundesumweltministerium jetzt also der Aufgabe nachkommt, die seit 2013 eigentlich schon hätte gemacht werden müssen, und die Schutzgebiete entsprechend

(Klaus Jensen)

ausgewiesen hat. Wir begrüßen sehr, dass diese Schutzgebiete ausgewiesen werden, und es ist klar, dass die Ausweisung von Schutzgebieten zwangsläufig auch die Folge hat, dass es zu Einschränkungen kommt, wenn die zu schützende Natur bedroht ist. Deswegen begrüßen wir - wie gesagt - die Ausweisung.

Im Zuge dieses Verfahrens hat das Bundesumweltministerium im Rahmen der Anhörung der Länder veröffentlich, dass in den auszuweisenden Gebieten zum Schutz der Natur unter anderem die Fischerei Einschränkungen hinzunehmen hat. Hier setzt für meine Fraktion die Kritik an. In einem aufwändigen Dialogverfahren hat die Landesregierung seinerzeit eine Einigung mit den Krabbenfischern und den Naturschutzverbänden an der Westküste erzielt. Ein schwerer Kompromiss, der allen Beteiligten abverlangt hat, auf den anderen zuzugehen. In diesen Verhandlungen wurde der Natur ein großer Raum, ein Schutz eingeräumt, der zu Recht dort auch besteht.

Die jetzigen Auswirkungen auf die Krabbenfischerei durch die geplanten Schutzgebiete sind aus meiner Sicht überschaubar. In der Abwägung der Vorund Nachteile ist eine weitere Einschränkung der Fischerei in dem Bereich aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. So wie die Natur für Schleswig-Holstein ein wichtiger, auch wirtschaftlicher Faktor ist, so ist die Fischerei und auch das Angeln eben ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor. Deswegen hat sich die Landesregierung, aber auch die SPD auf kommunaler, auf Landes- und Bundesebene in den Dialogprozess eingebracht.

Kollege Jensen, in Ostholstein wird das sehr stark öffentlich diskutiert. Das passiert nicht in Fachkreisen, sondern das ist schon eine Diskussion auf touristischer Ebene insbesondere bei uns, weil es nämlich marktwirtschaftlich für uns einen sehr hohen Stellenwert hat. Es ist insofern nicht nur eine Insiderdiskussion.

(Beifall Sandra Redmann [SPD])

Wir haben uns also eingebracht, um eine Einigung zu erzielen. Freizeitangler zum Beispiel an Bord eines nicht ankernden Angelkutters können mit ihrer Ausrüstung dem Meeresboden keine Schäden zufügen, und ein Verbot ist dann nicht relevant für den Meeresschutz, hat aber erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus. Deswegen sehen wir das sehr kritisch mit den Einschränkungen. Das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen: Insbesondere in Ostholstein kann man niemandem verständlich erklären, dass zum Schutz des Meeresbodens die Freizeitan

gelei verboten werden soll, aber gleich in der Nachbarschaft ein tiefer Graben in den Meeresgrund gegraben wird, um da einen Absenktunnel einzubuddeln. Das ist schon ein bisschen schräg.

(Heiterkeit und Beifall Uli König [PIRA- TEN])

Ostholstein verdient mit Tourismus Geld, und man darf uns da diese Einnahmequelle nicht noch nehmen.

Ich habe immer gesagt, dass wir es sehr begrüßen, dass sich die Landesregierung auf den Weg des Wal- und Tauchentenschutzes gemacht hat. Da hat Minister Habeck einiges geleistet. Dass in Schleswig-Holstein mit den Fischern Lösungen gefunden wurden, ohne dass mit Totalverboten gearbeitet werden musste, ist ein Erfolg. Wir begrüßen das. Wir hoffen, dass Minister Habeck genauso viel Erfolg hat mit seinen Gesprächen auf Bundesebene und entsprechende europäische Regelungen hinbekommt, damit man um diesen Totalverzicht der Fischerei und Angelei drum herumkommt.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Ich beantrage hier die Beschlussfassung und nicht die Überweisung, weil ich nicht glaube, dass wir noch etwas zu überweisen brauchen. Ich glaube, die Intention ist die richtige, und da schlage ich natürlich vor, unserem Antrag zuzustimmen, weil er weitgehender und ausführlicher ist. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Abgeordnete Marlies Fritzen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kumbartzky, Ihr Antrag ist schlank und schlicht. Mir fiel auch noch eine andere Alliteration ein: dünn und - - Das ist dann wahrscheinlich unparlamentarisch.

(Heiterkeit Martin Habersaat [SPD])

Sie verwechseln Äpfel mit Birnen, Nord- und Ostsee, Angeln und Grundnetzfischerei, alles wird munter durcheinander geschoben, und dann wollen Sie auch noch, dass wir eine Bundesratsinitiative starten. Das immerhin finde ich bemerkenswert.

(Lars Winter)

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Lesen Sie mal! Wo steht denn da Bundesratsinitiative?)

- Wir sollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen: Das finde ich bemerkenswert, weil wir das zum Teil ja schon getan haben und weil Sie das der Presse auch schon entnommen haben.

Vermutlich haben Sie sich morgens bei einer Tasse Kakao gedacht: Das ist mal ein schöner Antrag, da könnte man den grünen Umweltminister einmal zum Jagen tragen beziehungsweise zum Angeln.

Sie wissen, dass die Landesregierung zum Angeln in der Ostsee eine Stellungnahme abgegeben auch darüber hat die Presse ausführlich berichtet und gesagt hat: Das Ziel, das erreicht werden soll, wird mit einem Angelverbot, wie es geplant ist, nicht erreicht. Deshalb macht es an dieser Stelle keinen Sinn, ein solches zu erlassen. Unabhängig davon, worüber Sie hier vielleicht nachgedacht haben mögen, macht es Sinn, darüber nachzudenken, wie weit Angelei und die Entnahme von Fischen durch Angeln auf die Fischereiquote angerechnet werden muss, weil das mittlerweile nicht unerhebliche Mengen sind. Ein Angelverbot mit dem Hintergrund, den der Bund einführen wollte, dass der Boden tangiert wird, hält auch unser Ministerium nicht für zweckdienlich. Insofern läuft Ihr Antrag an dieser Stelle ins Leere.

Auch zur Nordsee ist schon einiges gesagt worden. Das Ministerium hat sich dazu geäußert - auch das hat schon öffentlich in der Zeitung gestanden - und gesagt: Die bisherigen Vorstellungen von pauschalen Nullnutzungsgebieten halten sie nicht für sinnvoll, weil durch sie die Ziele, nämlich die Riffe zu schützen, nicht wirklich erreicht werden. Deswegen wäre es sinnvoller, sich die Karten noch einmal anzugucken und zu überlegen, wo genau eine Nullnutzung eingezogen werden sollte.

Liebe FDP, auch wenn es „Ausschließliche Wirtschaftszone“ heißt, heißt das nicht, dass dort ausschließlich Wirtschaft betrieben werden kann.

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Ach so!)

Die Vorgaben der EU-Artenschutzauflagen und des Natura-2000-Gesetzeswerks gelten auch dort. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bundesministerien auf den Weg gemacht haben - im Übrigen in Übereinstimmung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium -, hier endlich endlich! Managementpläne und Schutzziele zu identifizieren, um einem EU-Vertragsverletzungsverfahren zuvorzukommen. Ich