Sie wissen, dass wir im letzten Jahr ungefähr 1.000 MW zugebaut haben. Die Bundesregierung schlägt jetzt vor, bundesweit 2.000 MW für alle Sparten der erneuerbaren Energien vorzusehen. Davon soll rechnerisch der Anteil von Offshore, Solarund Biomasseenergie abgezogen werden. Das, was übrig bleibt, gilt für den Onshore-Bereich. Hier können Sie jetzt irgendeine geratene Zahl einsetzen. Ich sage einmal, das sind etwa 500 MW, also die Hälfte dessen, was wir allein in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren gemacht haben, für die ganze Bundesrepublik. Das soll dann noch dem Klimaschutzziel von Paris Rechnung tragen. Das ist so weit entfernt von einer geradlinigen, konsequenten, nachvollziehbaren logischen Politik, dass ich hoffe, dass die CDU ihren Einfluss in der Bundesregierung geltend macht, denn das ist ja ein Stück weit Ihre Bundesregierung, sodass diese Pläne nicht Wahrheit werden. - Vielen Dank.
Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute überzogen. Diese Zeit steht nun allen zu. - Wir hören jetzt einen weiteren Dreiminutenbeitrag. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausbaupläne der Landesregierung lassen in der Tat noch diverse Fragen offen, aber diesen hier nachzugehen, würde den Rahmen sprengen. Die Fragen, die ich hier beantworten möchte, sind diejenigen zu unserem Gesetzentwurf zur Sicherung der Akzeptanz der Energiewende.
Der Kollege Detlef Matthiessen hat angemerkt, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts eine Berücksichtigung des Willens der betroffenen Kommunen nicht mehr möglich mache. Das stimmt nur insofern, als die jetzt gültigen Gesetze das nicht ermöglichen. Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das zu ändern und es wieder zu ermöglichen.
Der Kollege Christopher Vogt hat gefragt, wie im Fall Meimersdorf zu verfahren wäre, wenn sozusagen nur ein Stadtteil betroffen ist. Herr Kollege,
nach dem jetzigen Verfahren entscheidet die Landesplanungsbehörde das komplett für jeden einzelnen Stadtteil. Da ist es doch ein Fortschritt, wenn nicht nur die Landesplanungsbehörde entscheidet, sondern auch die Stadt Kiel. Ich bin ganz sicher, dass die Versammlung der Stadt Kiel auch das Wohl ihrer Bürger in den einzelnen Stadtteilen im Blick hat.
Herr Breyer, Sie gehen bei Ihren Fragen von dem Bürgerwillen aus. Ich frage mich immer: Was soll der Bürgerwille sein, denn mein Wille ist unter Umständen ein anderer als Ihrer. Sie gehen sowieso immer von etwas Imaginärem aus und davon, was eine bestimmte Gruppe will. Zu Ihrem Beispiel einer Windkraftanlage in Kiel: Hier gibt es doch auch einen Willen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die vielleicht im städtischen Raum leben, in den man gar keine Windkraftanlage stellen kann, und die einen Ausstieg aus der Atomkraft wollen. Die wollen, dass erneuerbare Energien auch genutzt werden. Das muss man doch gegeneinander abwägen. Warum sollte es die Landesregierung schlechter gegen einander abwägen als es das Kieler Rathaus beispielsweise tut?
- Frau Kollegin, dieses Ausbauziel, das die Landesplanung festlegt, soll auch festgelegt bleiben, auch nach unserem Gesetzentwurf. Wie viel Windenergie es geben soll, wird politisch und nicht von den einzelnen Bürgern festgelegt. Aber bei der Frage, wo ausgebaut wird, soll Rücksicht darauf genommen werden, wo die Menschen dafür sind, wo sie dahinterstehen und wo sie dagegen sind. Hier soll nicht alleine nach fachlichen Kriterien entschieden werden, wo der Wind am stärksten weht, wo der Naturschutz am besten gewährleistet ist. Da soll Rücksicht auf den Willen der Gemeinde und der Bürger genommen werden.
Mit dem Willen der Bürger meine ich natürlich, genauso wie bei dem Willen des Landtags, den mehrheitlichen Willen der Gemeinde und den mehrheitlichen Willen der Bürger.
Und das, was wir wollen, Frau Kollegin, ist nur die Rückkehr zu dem bewährten Verfahren, wie es sich hier jahrelang in Schleswig-Holstein bewährt hat. Und das wollen wir gesetzlich absichern.
Wenn Sie in Berlin die EEG-Reform beeinflussen wollen - und der Minister hat gesagt, wie wichtig das ist, weil sonst alles Makulatur ist -, dann müssen Sie die Leute hinter sich bringen. Wie wollen Sie denn Sigmar Gabriel überzeugen, wenn der bei den Umfragen in Schleswig-Holstein sieht, dass dort auch nur die Hälfte der Menschen hinter dem Ausbau steht? Deswegen ist es so wichtig, die Menschen mitzunehmen, sie nicht zu verprellen und sie nicht gegen sich aufzubringen, wo es gar nicht Not täte.
Daher lassen Sie uns die Beratung über unseren Gesetzentwurf forciert fortführen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir haben noch einen weiteren Dreiminutenbeitrag, und zwar von der Frau Abgeordneten Petra Nicolaisen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir an dieser Stelle gewünscht, dass, wenn das Thema Windkraftausbau in SchleswigHolstein so wichtig ist, an dieser Stelle der Ministerpräsident auch einmal Stellung dazu bezogen hätte. Wie geht die Landesregierung eigentlich mit Windkraftgegnern um,
die die Landesregierung von sich aus durch die Veröffentlichung der Flächen auf den Plan gerufen hat? Ich habe heute von niemandem aus dem Lager der regierungstragenden Fraktionen gehört, wie die Landesregierung mit dem Widerstand umgeht. Gibt es eine Erweiterung der Abstandsflächen, oder gibt es sie nicht?
Herr Minister, Sie kritisieren, dass weiche Kriterien nicht berücksichtigt worden seien, und der charakteristische Landschaftsraum sei in meiner Kleinen Anfrage auch nicht berücksichtigt.
Ich würde daher gern von Ihnen einmal erfahren und es wäre schön, wenn wir das in schriftlicher Form bekommen -, wie Sie auf diese Zahl 0,3 % kommen, die liegt uns so nicht vor.
Nein. - Es liegen zwei Anmeldungen zu weiteren Dreiminutenbeiträgen vor. Zunächst der Abgeordnete Habersaat und anschließend der Abgeordnete Dr. Ralf Stegner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie geht die Regierung mit Windkraftkritikern um? - So wie ich es wahrgenommen habe, finden landauf, landab in Schleswig-Holstein Regionalkonferenzen statt,
Frau Nicolaisen, Sie haben das Kunststück fertiggebracht, in einem Satz zu bezweifeln, dass die Landesregierung informiert und transparent agiert, der Landesregierung aber gleichzeitig zu viel Transparenz vorgeworfen. Das ist ein Kunststück, das schaffen nicht viele.
Es ist auch interessant, dass wir bei solchen Debatten früher oder später immer auf dem Niveau der Diskussion landen, dass gesagt wird: Aber Herr Albig hat zu diesem Thema nicht gesprochen. - Was sagt denn Herr Günther dazu, dass die CDU offen
kundig die Energieausbauziele dieses Landes eingesammelt hat? - Nichts sagt Herr Günther dazu. Was sagt Herr Günther dazu, dass die CDU möglicherweise von der Energiewende zurückrudert? - Nichts sagt Herr Günther dazu. Warum nicht, Herr Günther? - Nutzen Sie die Chance.
Meine Damen und Herren, zunächst betrifft dies Tagesordnungspunkt 35, EEG-Novelle 2016: Energiewende weiterentwickeln - Bürgerenergie auch in Zukunft ermöglichen - Windenergie an Land weiterhin auf hohem Niveau ausbauen. Dies ist ein Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4103. Eine Überweisung ist nicht beantragt. Wir stimmen in der Sache ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der SPD-Fraktion, der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Piratenfraktion und die Abgeordneten des SSW. Wer ist gegen diesen Antrag? - Das sind die CDU- und die FDP-Fraktion. - Damit ist dieser Antrag angenommen.
Dann ist während der Debatte eine alternative Abstimmung beantragt worden. Bei Ausschussrückläufern mit einer Beschlussempfehlung und einem Änderungsantrag ist eine alternative Abstimmung leider nicht möglich. Wir müssen daher in der Sache abstimmen.
Zunächst lasse ich aber über den Änderungsantrag der CDU zu der Beschlussempfehlung abstimmen. Dieser Änderungsantrag der CDU ist die Drucksache 18/4119. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW. Enthaltungen? - Das ist die FDP-Fraktion. - Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den FDPAntrag Drucksache 18/3641. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag 18/3641 abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktio
nen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer stimmt gegen die Ausschussempfehlung? - Das sind die Abgeordneten der FDP. Wer enthält sich? - Das sind die Fraktion der CDU und die Piratenfraktion. - Damit ist die Ausschussempfehlung so beschlossen.