Protocol of the Session on February 19, 2016

Für dieses Problem liefert der zweite Punkt unseres Antrags eine Lösung. Mit einer Änderung des Ausführungsgesetzes zur Krankenhausfinanzierung wollen wir erreichen, dass das Land zukünftig zu 100 % in Vorleistung gehen kann. Mit anderen Worten: Die hälftige Ko-Finanzierung der Kommunen würde gestundet werden und brauchte erst zu einem späteren Zeitpunkt erstattet zu werden.

(Beifall CDU)

Darin besteht im Übrigen der kleine Unterschied zu dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, die auf die Ko-Finanzierung der Kommunen gänzlich verzichten will, sofern es sich um die Umsetzung des IMPULS-Programms handelt. Das ist aus unserer Sicht nicht finanzierbar; denn das würde ja bedeuten, dass dann, wenn der gesamte Sanierungsstau über das IMPULS-Programm abgewickelt wird und davon ist auszugehen -, das Land zu 100 % für die Investitionen aufkommen müsste. Das würde Mehrbelastungen für das Land in Höhe von 272 Millionen € bedeuten.

Deshalb unser Vorschlag einer Stundung. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Stundung kann natürlich trotzdem heißen, dass finanzschwache Kommunen immer noch das Problem haben, nicht in der Lage zu sein, diese Ko-Finanzierung dauerhaft zu erbringen.

An dieser Stelle kommt der dritte Punkt unseres Antrags zum Tragen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass die bereitstehenden Bundesmittel aus dem Kommunalförderungsinvestitionsfonds aus

schließlich auf Kitas und Schulen nach dem Willen der Landesregierung begrenzt werden und für den dringenden Bedarf im Krankenhaussektor nicht zur Verfügung stehen.

(Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP])

Deshalb muss diese Regelung dringend geändert werden.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir legen hier ein schlüssiges Gesamtkonzept vor. Das ist konstruktive Oppositionsarbeit, wie Sie das von uns gewöhnt sind.

(Beifall CDU - Lachen SPD)

- Ich weiß nicht, warum da gelacht wird.

Ich hoffe, dass das Eingang in den Nachtragshaushalt findet und dass dieser zügig vorlegt wird. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollegen Koch, Sie haben mir einen der schönsten Plenartage bereitet, und zwar nicht durch Ihren abschließenden Satz im Hinblick auf die konstruktive Oppositionsarbeit der Union, sondern im Hinblick darauf, dass Sie Ihr Herz für Krankenhäuser entdeckt haben. Das meine ich jetzt ganz ernst. Ich freue mich wirklich darüber, dass auch bei Ihnen angekommen ist, dass zur Infrastruktur neben Straßen und dem Breitbandausbau gerade in einer älter werdenden Gesellschaft auch die Gesundheitsinfrastruktur und hierbei in allererster Linie die Krankenhäuser gehören. Das ist tatsächlich eine wichtige Aufgabe des Landes.

(Beifall FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zunächst einmal auf den Antrag der Union eingehen. Sie haben die Problematik nicht nur aufgegriffen, sondern Sie machen auch drei Vorschläge. Ich möchte insbesondere auf Punkt 3 Ihres Antrags eingehen. Ich gehe davon aus, dass wir das im Ausschuss noch beraten werden, da unser Beitrag zur Debatte ein konkreter Gesetzentwurf ist. Ich will jetzt nicht in einen Wettlauf mit Ihnen eintreten, aber ich finde es sehr konstruktiv, dass eine Oppositionsfraktion einen konkreten Gesetzentwurf ein

Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 113. Sitzung - Freitag, 19. Februar 2016 9427

(Tobias Koch)

gebracht hat, um ein existentes Problem schlicht und ergreifend zu beseitigen.

Wenn Sie sich den Gesetzentwurf einmal anschauen, dann stellen Sie fest, dass er ein Problem nicht löst, nämlich die vollständige Auflösung des von der Landesregierung selbst beschriebenen Sanierungsstaus im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Schließlich haben wir bei 25 Millionen € den Deckel darauf gelegt. Das heißt, die Zusatzbelastung, die Sie vermutet haben, tritt nicht ein.

(Zuruf SPD)

- Natürlich nicht. Wenn wir 25 Millionen € hineinschreiben, dann heißt das ja, dass es bei 25 Millionen € bleibt und es nicht zu 50 Millionen € kommt, die Sie eigentlich nehmen müssten.

Ich will sehr deutlich sagen - darauf muss man fairerweise hinweisen -, dass sich der Sanierungsstau nicht in den vergangenen zwei Jahren und auch nicht in den vergangenen sieben Jahren angehäuft hat, sondern dass das bedauerlicherweise ein Versäumnis von mehreren Jahrzehnten ist. Dieses Versäumnis müssen sich, abgesehen vom Freistaat Bayern, bedauerlicherweise alle Bundesländer auf die Fahnen schreiben lassen.

Frau Finanzministerin, ich möchte nicht von meiner grundsätzlichen Kritik an der Solidität der Finanzierung des IMPULS-Programms abweichen. Wenn es aber die grundsätzliche Möglichkeit gibt, den Sanierungsstau im stationären Sektor bei der Gesundheitsversorgung zumindest teilweise aufzulösen, dann sollte diese Chance auch genauso unkonditioniert ergriffen werden können, wie dies bei anderen Projekten auch der Fall ist. Es gibt nämlich keinen anderen Bereich des IMPULS-Programms, der konditioniert eine Ko-Finanzierung durch die Kommunen vorsieht. Egal ob beim Straßenbau oder in anderen Bereichen, es ist aufgrund der Ausführungsbestimmungen im KHG nur im Krankenhausbereich verpflichtend notwendig, dass es eine KoFinanzierung der Kommunen gibt. Wenn man das Problem erkannt hat, dann beseitigt man es ganz einfach.

Ich glaube, dass der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ein sehr konstruktiver Vorschlag ist, um genau dieses Problem der zwingenden Ko-Finanzierung zu lösen. Herr Kollege Koch, ich habe Sie so verstanden, dass Sie die Frage aufgeworfen haben, ob man das noch einmal miteinander bespricht, ob man die Kommunen im zu betrachtenden Zeitraum gänzlich außen vor lässt oder ob man nur eine Stundung mit ihnen vereinbaren will. Ich finde,

daran sollte und darf eine vernünftige Lösung nicht scheitern.

Mein Standpunkt ist, dass wir uns bei der Änderung der Krankenhausfinanzierungsmodalitäten, die wir in der vergangenen Legislaturperiode, wie ich finde, sehr erfolgreich gemeinsam durchgebracht haben, damals erfreulicherweise mit den Kommunen auf eine bestimmte Höhe des Einwohnerbeitrags geeinigt haben. Von solchen Einigungen kann man natürlich im Einvernehmen mit den Kommunen abweichen. Sie wissen, dass Ihr Vorschlag im Zweifel irgendwann dazu führen würde, dass der Einwohnerbeitrag vor 2020 deutlich ansteigen wird. Wenn die Kommunen einen solchen Weg mitgehen würden, wäre das umso schöner. Umso besser wäre das auch für die Krankenhausinfrastruktur. Wenn nicht, dann - dieser Auffassung bin ich - soll die Lösung nicht heißen, dass nichts aus dem IMPULS-Programm in die Krankenhausinfrastruktur investiert wird. Es sollte zumindest der Teil investiert werden, den das Land investieren könnte, wenn man das AG-KHG an entsprechender Stelle ändert.

Ich freue mich auf die Ausschussberatung, weil ich glaube, dass es relativ unproblematisch sein dürfte, hierbei zu einer Lösung zu kommen, die sich fast alle in diesem Landtag wünschen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Lars Winter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wäre, sollte, würde, hätte, könnte das waren die maßgeblichen Worte aus der Rede des Kollegen Koch. Wenn man das alles einmal herausstreicht, bleibt nicht mehr viel übrig. Ich werde Ihnen jetzt Konkretes benennen. So zeigt sich, dass die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung konkrete Politik betreiben und nicht so fabulieren, wie Sie das machen.

Schleswig-Holstein hat einen Sanierungsstau bei den Krankenhäusern. Das ist unbestritten. Der Investitionsbedarf ist in der Tat immens. Der Infrastrukturbericht der Landesregierung, der mittlerweile schon über ein Jahr alt ist, weist einen zusätzlichen Bedarf bei Investitionen von mehr als einer halben Milliarde € auf.

(Dr. Heiner Garg)

Dieser Situation geschuldet, haben die regierungstragenden Fraktionen zum Haushalt 2015 einen Antrag zur Finanzierung von besonders dringenden Investitionsmaßnahmen der Krankenhäuser auf den Weg gebracht. Im Jahr 2015 wurden dafür weitere 10 Millionen € zur Verfügung gestellt. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation hat die Küstenkoalition für 2016 noch einmal aufgesattelt und weitere 5 Millionen € eingestellt. Hierbei haben wir nicht dogmatisch auf dem kommunalen Anteil bestanden.

Es sei aber auch gesagt, dass die Regelungen des § 21 des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes grundsätzlich weiter anzuwenden sind. 1986, als dieses Gesetz verabschiedet wurde, hatte man gute Gründe, dies aufzunehmen.

Nun muss man nicht besonders gut rechnen können, um zu erkennen - das haben die Kollegen Koch und Garg ja auch gesagt -, dass die Sonderfinanzierungen nur für dringendste Maßnahmen ausreichend sind. Aber auch für den Rest haben wir vorgesorgt. Dank unserer guten Haushaltspolitik und natürlich auch der günstigen Rahmenbedingungen können bereits mit dem Jahresabschluss 2015 100 Millionen € in das Sondervermögen IMPULS 2030 übertragen werden.

(Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

So sind wir in der Lage, bereits 2016 mit den ersten Maßnahmen aus dem Programm zu beginnen. Dazu gehören für uns Sozialdemokraten auch die Krankenhäuser. Eine Liste der möglichen Maßnahmen erwarten wir spätestens zum Nachtragshaushalt 2016. Im Finanzausschuss haben wir beschlossen und das Finanzministerium hat es auch zugesagt -, dass die Liste dort diskutiert und möglicherweise auch noch modifiziert wird.

Es macht aus unserer Sicht also keinen Sinn, bereits jetzt, also ohne dass eine Gesamtliste vorliegt, Schwerpunkte in dieser Größenordnung vorfestzulegen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, neben den Krankenhäusern gibt es zahlreiche wichtige Bereiche, in denen es einen Sanierungsstau gibt. In das Errichtungsgesetz zu IMPULS haben wir deshalb bewusst geschrieben, dass die Maßgaben des AG-KHG, also die kommunale Finanzierung, weiterhin Bestand haben. Wir sehen hier die Kommunen in der Verantwortung, einen Beitrag zur Bewältigung des Sanierungsstaus bei den Krankenhäusern zu leisten;

denn letztlich profitieren diese auch von der Modernisierung.

Die Gesundheitsministerin und ihr Team befinden sich in einem sehr guten Dialog mit den kommunalen Landesverbänden. - Vielen Dank dafür.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Koch, wir reden hier nicht über die finanzielle Situation der Kommunen, sondern wir reden mit den Kommunen darüber und finden Lösungen. Das ist unsere Art.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass Lösungen gefunden werden. Da das Verfahren aber noch läuft, halte ich es, wie gesagt, für falsch, bereits jetzt einen Finanzierungsmodus festzulegen. Die Vorschläge von CDU und FDP helfen daher in diesem Moment nur bedingt weiter und sind letztlich auch nicht neu.

Viel bemerkenswerter finde ich, dass die werten Kolleginnen und Kollegen sich nun fleißig daran beteiligen, den „Kuchen“ IMPULS zu verteilen, nachdem sie sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben, beim Backen zu helfen.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie haben uns nicht einmal zugetraut, die Zutaten so schnell zu bekommen. Da ich aber nicht nachtragend bin - Sie kennen mich -, freue ich mich über Ihren offensichtlichen Sinneswandel.

Sie haben offen bekannt, dass wir mit IMPULS die Weichen zur Beseitigung des Sanierungsstaus in der Infrastruktur gestellt haben. Das lässt hoffen, dass Sie sich auch in Zukunft konstruktiv beteiligen werden. Für Einsicht ist es ja bekanntlich nie zu spät. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)