Protocol of the Session on February 19, 2016

Deswegen mein besonderer Apell, auch den dritten Punkt unseres Antrages umzusetzen. Warum wollen Sie den Kommunen vorschreiben, dass es Schulen und Kitas sein müssen? Warum wollen Sie einer finanzarmen Stadt wie Lübeck vorschreiben, dass sie das nur für Kitas und Schulen verwenden und das Geld nicht für Krankenhäuser einsetzen darf,

(Vereinzelter Beifall CDU, FDP und Beifall Torge Schmidt [PIRATEN])

wenn dort Investitionsbedarf im Krankenhaus besteht? Das gilt beispielsweise auch für Neumünster und Kiel.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Weil wir das so wollen!)

- Weil Sie das so wollen! Aber ist das so sinnvoll, was Sie wollen?

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja!)

- Nein, ist es nicht. Wenn in Krankenhäuser investiert werden soll und das Land zusätzliches Geld bereitstellt,

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir investieren doch in Krankenhäu- ser!)

die Kommune aber ihre Ko-Finanzierung nicht leisten kann,

(Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!)

Bundesgelder zur Verfügung stehen, aber darauf nicht zugegriffen werden kann, weil Sie das verbieten, ist das nicht sinnvoll.

(Beifall Karsten Jasper [CDU], Dr. Heiner Garg [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP])

Geben Sie sich einen Ruck! Ändern Sie Ihre Meinung auch bei diesem dritten Punkt, dann sind wir alle gemeinsam zufrieden. - Herzlichen Dank

(Beifall CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/3810 und des Antrags Drucksache 18/3808 beantragt worden. Ich nehme an, er soll federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss überwiesen werden?

(Zurufe)

- Und dem Sozialausschuss? Oder nur Sozialausschuss?

(Zurufe: Nur Sozialausschuss!)

- Nur Soziales. - Wer so beschließen will, die Vorlagen federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Erlauben Sie mir folgende geschäftsleitende Bemerkungen. Es gab Hinweise, dass der Kollege Koch nicht so gut zu verstehen war. Es liegt nicht an der Mikrofonanlage, sondern an der Tatsache, dass wir das Rednerpult nicht höherfahren können. Der Kollege Koch - das ist ein wirklich ernst gemeinter Hinweis - müsste direkt in die Mikrofone sprechen. Die Kollegen haben das nicht immer alles hören können.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Das Problem habe ich nicht! - Heiterkeit)

- Das Rednerpult kann aber auch nicht total weit heruntergefahren werden, lieber Herr Kollege.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 41 auf:

Übernahme der Schulden des UKSH durch das Land

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1967

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2043 - selbstständig

Keine Operation am offenen Herzen ohne vorherige Diagnose

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/2046 - selbstständig

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 18/3843

Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Thomas Rother.

Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In hoffentlich verständlicher Form möchte ich auf die Vorlage verweisen. Vielen Dank.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht.

Der Vorschlag zur Worterteilung lautet: CDU als stärkste Fraktion, da die erste Befassung des Antrages mit Aussprache erfolgte, dann die Fraktionen nach Stärke, dann die Landesregierung.

Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Tobias Koch das Wort und bitte um Berücksichtigung meines Hinweises.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Gehen Sie in die Hocke! - Tobias Koch [CDU] richtet die Mi- krofone - Zuruf SPD: Nicht kaputtmachen!)

Versuchen wir es einmal. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit seiner Gründung im Jahr 2003 schreibt das UKSH durchgängig rote Zahlen. Der aufgelaufene Bilanzverlust bewegt sich allmählich auf die Marke von 300 Millionen € zu. Vor diesem Hintergrund hatte die CDUFraktion im vergangenen Jahr Bedingungen für eine Schuldenübernahme durch das Land formuliert. Die Landesregierung hat diese Forderungen der CDU-Fraktion in ein geeignetes Konzept umgesetzt. Zusammen mit den ergänzenden inhaltlichen Forderungen der FDP-Fraktion können wir es heute in einem interfraktionellen Antrag gemeinsam beschließen. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten sowohl aufseiten der Landesregierung als auch bei den übrigen Fraktionen dafür, dass es hier zu einem Konsens gekommen ist.

Worum geht es dabei? - Es geht dabei darum, dass wir dem UKSH, dem dort verantwortlichen Vor

(Tobias Koch)

stand, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine ganz klare Perspektive aufzeigen wollen. Diese Perspektive lautet: Wenn das UKSH im laufenden Betrieb, also im operativen Geschäft, wie es im Antrag heißt, eine schwarze Null erreicht, dann, und nur dann und unter dieser Voraussetzung, wird das Land die Schulden des UKSH übernehmen. Das ist für das UKSH eine ganz, ganz wichtige Botschaft; denn ohne dieses Bekenntnis würden auch beim operativ ausgeglichenen Betriebsergebnis Jahr für Jahr weitere rote Zahlen anfallen, die nämlich aus den Zinsen für die Bilanzverluste aus der Vergangenheit resultieren.

Diese Abwärtsspirale ließe sich nur durch millionenschwere Gewinne aus dem laufenden Krankenhausbetrieb heraus durchbrechen. Davon ist realistischerweise aber nicht auszugehen, erst recht nicht, wenn das UKSH bereits die bauliche Sanierung aus eigenen Mitteln bestreiten muss, nämlich aus der zu erwirtschaftenden Effizienzrendite, weil das Land dazu finanziell nicht in der Lage ist. Das gehört zur Ehrlichkeit auch mit dazu.

Mit diesen Zinszahlungen für den aufgelaufenen Bilanzverlust und erst recht mit einer Tilgung der dafür aufgenommen Darlehen wäre das UKSH aber unweigerlich überfordert, und die Übernahme der Schulden durch das Land ist deshalb einfach folgerichtig.

Was bedeutet das aber nun für den Landeshaushalt, Frau Ministerin? - Für den Landeshaushalt bedeutet das, dass die Schulden, für die das Land beim UKSH als Anstalt öffentlichen Rechts ohnehin in voller Höhe in ganzem Umfang haftet, zukünftig transparent zusammen mit den übrigen Schulden des Landes ausgewiesen werden, anstatt sie wie bisher quasi in einem Schattenhaushalt außerhalb des Landeshaushaltes zu bilanzieren. Nicht mehr und nicht weniger bedeutet diese Schuldenübernahme für das Land.

Es geht nicht darum, dass das Land gutes Geld dem schlechten hinterherwirft, es geht auch nicht darum, hier weitere finanzielle Risiken einzugehen, sondern die Schulden des UKSH sind auch heute schon die Schulden des Landes. Hier irgendwelche Parallelen zur HSH Nordbank zu ziehen, ist deshalb in keiner Weise sachgerecht.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SSW und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Genauso wenig ist es aber angesagt, zum jetzigen Zeitpunkt bereits von einem guten Tag für das UKSH zu sprechen, welches jetzt voll durchstarten

könne, wie es die Kollegen von SPD und SSW in überschwänglicher Euphorie getan haben. Die Schuldenübernahme durch das Land kommt nach dem heute zu fassenden Beschluss erst dann zum Tragen, wenn das UKSH vorher operativ schwarze Zahlen schreibt. Nach den Planungen des UKSH wird dies im Jahr 2018 der Fall sein. Bis dahin gilt es aber, den eingeschlagenen Sanierungskurs konsequent umzusetzen. Von einem guten Tag für das UKSH kann deshalb frühestens dann die Rede sein, wenn es 2018 gelungen ist, dieses Ziel zu erreichen.

(Beifall Volker Dornquast [CDU])

In Richtung des Landesrechnungshofs will ich betonen, dass es auch dann noch einer weiteren parlamentarischen Entscheidung bedarf, die mit dem heutigen Antrag keinesfalls vorweggenommen wird. Selbstverständlich ist eine Übernahme von Schulden durch das Land im Landeshaushalt zu veranschlagen und damit auch vom Parlament zu beschließen. Insofern ist der heutige Antrag eine Absichtserklärung, im Jahr 2018 so zu verfahren, aber eben erst dann, wenn die Voraussetzungen dafür auch erfüllt sind.

Allerdings bestand die Forderung der CDU-Fraktion nicht nur darin, einmal eine schwarze Null zu erreichen und dann sämtliche Schulden erlassen zu bekommen, sondern die Forderung der CDU-Fraktion ging weit darüber hinaus. Mit dem damaligen wie auch dem heutigen Antrag wird verlangt, dass auch in der Folgezeit so weit wie möglich ausgeschlossen wird, dass erneut Verluste beim UKSH anfallen. Das klingt zugegebenermaßen zunächst einmal etwas unpräzise, und man mag sich fragen, wie diese politische Forderung praktisch umzusetzen ist.

Die Landesregierung hat dafür dankenswerterweise aber die passende Antwort gefunden, zum einen, indem die Schuldenübernahme nicht auf einen Schlag erfolgt, sondern in mehreren Schritten, und zum anderen, indem die ersten Schritte nicht in einer unmittelbaren Übernahme der Schulden bestehen, sondern in einem zinslosen Darlehen. Durch diese beiden Vorgehensweisen ist über einen mehrjährigen Zeitraum sichergestellt, dass es zu einer Schuldenübernahme nur dann und insoweit kommt, wenn das UKSH Jahr für Jahr schwarze Zahlen schreibt. Das war genau unsere Bedingung: eine gute Lösung für ein schwieriges Problem.