Protocol of the Session on February 17, 2016

Ich habe meinen Referendar einmal nach seinen Stationen befragt. Er hat gesagt: „Ja, dahinter steckt etwas. Das kann in einzelnen Fällen durchaus relevant sein. Dies gilt vor allem in der letzten Phase der Juristen- und Juristinnenausbildung. Dann ist der Kopf sowieso völlig zugequalmt, und es kommt die große Staatsprüfung. Dann ist die Flexibilisierung wiederum unbedingt sinnvoll.“

Aus diesem Grunde stimmen wir dem Antrag zu. Wir brauchen den Antrag nicht an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Vielmehr können wir dem Antrag hier zustimmen, weil wir im Gegensatz zu Hamburg - dort gibt es ein Juristenausbildungsgesetz - eine Juristenausbildungsverordnung haben. Deswegen kann unser hochgeachtetes Justizministerium die Änderung selbst vornehmen; das wird es garantiert auch tun. Dann haben wir wieder etwas Gutes für unsere Referendarinnen und Referendare erreicht. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Jetzt hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Juristenausbildung gliedert sich in der Tat in verschiedene Stationen, damit die angehenden Juristinnen und Juristen alle Bereiche kennenlernen können, das heißt die Bereiche

Staatsanwaltschaft, Zivilgericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwalt und eine Wahlstation.

Im Juristenausbildungsgesetz von Hamburg - Herr Dr. Klug, anders als in Ihrem Antrag ist dies keine Verordnung, sondern ein Gesetz - ist vorgesehen, dass eine Unterbrechung der Rechtsanwaltsstation zugelassen werden kann, wenn eine Ausbildung bei der Europäischen Kommission oder anderen internationalen Organisationen im Rahmen der Wahlstation sonst nicht ermöglicht werden kann. Die Formulierung, dass die Europäische Kommission hier als internationale Organisation bezeichnet wird, ist etwas ungewöhnlich. Aber ich glaube, es ist uns klar, was der Sache nach gemeint ist.

In Schleswig-Holstein gibt es diese Unterbrechungsmöglichkeit bisher nicht. Hier muss streng eine Station nach der anderen durchgezogen werden. Aus Termingründen ist es dann teilweise nicht möglich, eine solche Station bei internationalen Organisationen abzuleisten.

Sie schlagen, Herr Dr. Klug, darüber hinaus vor, in diese Regelung auch diplomatische Vertretungen und das Hanse-Office einzubeziehen. Das finde ich durchaus richtig. Man sollte aber darüber nachdenken, warum nur die Europäische Kommission und nicht auch der Europäische Gerichtshof oder das Europäische Parlament bedacht werden.

Frau Justizministerin, ich gehe davon aus, dass Sie bei der Umsetzung der Regelung darauf achten, dass alle internationalen Organisationen abgedeckt sind. Nach dieser Maßgabe ist der Antrag unterstützenswert. Ich denke auch, dass wir uns die Beratung im Ausschuss sparen können. - Danke schön.

(Beifall PIRATEN)

Für die Kollegen des SSW hat der Kollege Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegen Peters und Rother haben gerade inhaltlich bereits alles gesagt, was wir in der Koalition zu diesem Antrag bereits besprochen haben. Wenn von der Opposition ein guter Antrag kommt, dann ist es überhaupt kein Problem, dass wir unsere Zustimmung erteilen. Das werden wir gleich tun. Dann wird die Justizministerin die genannte Regelung in der Verordnung entsprechend umsetzen. Dann ist alles gut.

Vielen Dank, lieber Kollege Dr. Klug, für den guten Vorschlag. Wir würden uns freuen, wenn von der FDP öfter so etwas kommen würde. - Danke.

(Beifall SSW - Heiterkeit FDP)

Bevor wir zur Abstimmung kommen, hat noch die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Anke Spoorendonk, das Wort. - Bitte schön.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es kommt nicht alle Tage vor, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit einer konkreten Einzelfrage der Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen befasst. Dies gilt erst recht, wenn der konkrete Anlass im Dunklen bleibt.

Der Antrag der FDP muss auch deshalb überraschen, weil weder in meinem Haus noch bei dem für die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare zuständigen schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht Fälle aktenkundig geworden sind, in denen es auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage tatsächlich ein derartiges Problem gegeben hätte. Auch der Referendarrat, der Interessensvertreter der Referendarinnen und Referendare, weiß nichts dergleichen zu berichten.

Darum noch einmal ein Hinweis: Wenn es in der Praxis der Referendarausbildung tatsächlich irgendwo hakt, sollte der erste Ansprechpartner das OLG sein. Dort werden - davon bin ich überzeugt - regelmäßig pragmatische Lösungen im Einzelfall gefunden.

Sollte sich tatsächlich doch einmal ein strukturelles Problem auftun, wird sich das OLG dieses Problems annehmen.

Meine Damen und Herren, ich erlaube mir darzulegen, wie das Verfahren ist, auch vor dem Hintergrund der Anregung der Frau Abgeordneten Ostmeier und weil alles darauf hindeutet, dass in der Sache abgestimmt werden soll.

Wie ist die Situation in Schleswig-Holstein? Schon heute können Referendarinnen und Referendare eine Station bei der Europäischen Kommission, bei anderen internationalen Organisationen oder bei diplomatischen Vertretungen während der Verwaltungsstation nach Genehmigung durch das Innenministerium sowie in der Wahlstation ableis

(Dr. Patrick Breyer)

ten. Demnach stehen den Referendarinnen und Referendaren jeweils zwei mögliche Antrittszeitpunkte zur Verfügung.

(Unruhe)

Auch haben die entsprechenden Stellen grundsätzlich keine starren Einstellungsfristen. Die Bewerbung muss lediglich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf eingereicht werden. Man kann also nicht sagen: „Huch, ich möchte ab morgen eine Zeit lang im Hanse-Office arbeiten“, und davon ausgehen, dass das klappt. Der Vorlauf beträgt zum Beispiel ein halbes Jahr. Als Ausnahme könnten auf den ersten Blick zwar die fünfmonatigen, bezahlten Praktika im Rahmen des offiziellen Praktikantenprogramms der Europäischen Kommission betrachtet werden. Dieses Programm richtet sich aber in erster Linie gar nicht an Referendarinnen und Referendare. Denn diese können sich stattdessen direkt bei den jeweiligen Generaldirektionen für dreimonatige Stationen bewerben. Dabei sind die Einstellungstermine auch frei wählbar.

(Unruhe)

In der Gesamtschau sollte es daher jeder Referendarin und jedem Referendar auch heute schon grundsätzlich möglich sein, bei entsprechender vorausschauender Planung die gewünschten Stationen zu absolvieren.

Dennoch versperren wir uns der Aufnahme einer entsprechenden Ausnahmemöglichkeit in der Juristenausbildungsverordnung überhaupt nicht.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] - An- haltende Unruhe)

Bei ihrer praktischen Ausgestaltung wird allerdings neben verschiedenen organisatorischen Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf den Einführungslehrgang zu Beginn der Station, die stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften und das Probeexamen, zu berücksichtigen sein, dass in den Pflichtstationen gezielt auf das schriftliche Examen vorbereitet werden soll. Wenn also im Ausnahmefall die Wahlstation vorgezogen wird, müsste dennoch gewährleistet bleiben, dass eine intensive Vermittlung der examensrelevanten Themen erfolgen kann.

Vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass sich durch die von der FDP vorgeschlagene Regelung zukünftig mehr Referendarinnen und Referendare für eine entsprechende Station interessieren. Als Justiz- und Europaministerin würde ich das ausdrücklich begrüßen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Patrick Breyer [PIRA- TEN])

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Die Kollegin Ostmeier hat mir soeben mitgeteilt, dass Sie nach dem Verlauf der Debatte den Antrag auf Ausschussüberweisung zurückzieht. Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung in der Sache.

Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 18/3736 einstimmig angenommen worden.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 und 28 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Landwirte in wirtschaftlich schwieriger Zeit unterstützen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3816

b) Der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels begegnen - Dumpingpreise verhindern Gründung einer Vermarktungsplattform vorantreiben

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3848

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Heiner Rickers von der CDUFraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen! Es freut mich, dass das Thema Milchwirtschaft in Schleswig-Holstein in diesem Plenum auf so viel Interesse stößt. Was mich nicht freut: Wir diskutieren zur besten Melkzeit, 17 Uhr am Nachmittag. Sie wissen, dass die Bauern jetzt an den Melkständen stehen und insofern nicht zuhören können. Der Landwirtschaftsminister ist da, ich bin da, das reicht. Hans Neve ist auch da, da melkt die Frau auch das geht.

(Zurufe und Heiterkeit)

(Ministerin Anke Spoorendonk)

Aber zur Sache.

(Unruhe)

- Zur Sache! Das ist durchaus ein ernstes Thema.

(Serpil Midyatli [SPD]: Sie haben angefan- gen!)

Sie wissen, dass die Bauern in Schleswig-Holstein preislich in der Krise stecken. Wir haben einen Minister, der nicht nur für Energiewende und Umwelt zuständig ist, sondern sich auch Landwirtschaftsminister nennt. Und was erwartet man von einem Landwirtschaftsminister? Natürlich erwartet man, dass ein Landwirtschaftsminister der Landwirtschaft auch beisteht, wenn es nicht so gut läuft.

(Beifall CDU und FDP)