Wir haben im Zusammenhang mit dieser wichtigen Aufgabe immer wieder angemerkt, dass die Belange der Betroffenen häufig zu kurz kommen. Diesen Punkt haben wir mit dem heute vorliegenden Entwurf geändert. Die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Patienteninteressen zuständigen Or
ganisationen werden in Zukunft mit zwei Vertretern im Landesgremium berücksichtigt. So haben endlich auch die Patienten selbst das Recht, zu grundsätzlichen Fragen der Bedarfsplanung gehört zu werden.
Dies gilt auch für die Pflege. Doch die Zusammensetzung des Landesgremiums ist mit unseren Änderungen nicht nur ausgewogener. Nicht zuletzt ist durch unseren Gesetzentwurf auch der Grundsatz der Parität gewahrt.
Auch ich habe gestern bei der Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Diskussionen geführt. Da wurde immer wieder davon gesprochen, dass dieses Gremium zu aufgebläht sei, und es schwebte immer eine Zahl im Raum, die ich unseren Papieren nicht entnehmen kann. Es wurde immer von 38 Teilnehmern in diesem Gremium geredet. Woher diese Zahl stammt, weiß ich nicht, aber die habe ich an mehreren Stellen gehört.
Natürlich wird dieser Schritt allein nicht reichen. Darüber, dass wir stärkere Anreize für die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum brauchen, müssen wir hier sicher nicht diskutieren. Sieht man einmal davon ab, dass die CDU in ihrer Regierungsverantwortung keinerlei Mittel für diese Aufgabe bereitstellen wollte, ist der Antrag vom Grundsatz her zwar gut gemeint, aber er greift leider viel zu kurz. Einzig und allein auf eine finanzielle Förderung vonseiten des Landes zu setzen, wie es der CDU vermutlich vorschwebt, ist jedenfalls ein bisschen zu einfach.
Eines darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden: Wenn es allein um finanzielle Anreize geht, existiert mit den 2011 eingerichteten Strukturfonds bereits ein Instrument. Mit der Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kostenträgern werden deutliche finanzielle Anreize für niederlassungswillige Mediziner gegeben. Diese Initiative halten wir für sinnvoll und lobenswert. Darüber hinaus vertritt der SSW die Auffassung, dass finanzielle Anreize zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten aus dem System selbst geleistet werden können.
In den Augen des SSW ist die Sicherstellung einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung eine ganz zentrale Zukunftsaufgabe. Dieser Herausforderung wird der Antrag der CDU nicht ansatzweise gerecht. Um das Problem Ärztemangel effektiv anzugehen, braucht es viel mehr als nur Geld.
Die Arbeitsbedingungen der Mediziner auf dem Land müssen attraktiver gestaltet werden. Ärztefamilien müssen Zugang zu Kitas und Schulen haben. Kulturelle Angebote und Einkaufsmöglichkeiten müssen gegeben sein. Doch die Herausforderungen des demografischen Wandels haben ja nicht zuletzt die Kommunen selbst schon lange angenommen.
Das Problem Ärztemangel im ländlichen Raum ist und bleibt vielschichtig. Nicht nur Land und Kommunen, sondern vor allem die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung sind hier gefordert. Dieses Ziel zu erreichen, wird nicht einfach werden, und es verlangt auch Kompromissbereitschaft. Aber unüberlegte Schnellschüsse helfen uns hier sicherlich nicht.
Herr Abgeordneter Schmidt, ich interpretiere Ihre Wortmeldung vorhin als eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Dafür hätten Sie jetzt die Möglichkeit.
Eigentlich wollte ich nur eine Sache klarstellen und sie zu Protokoll geben: Wir verzichten nicht auf einen Redebeitrag. Herr Dudda ist krank und kann seine Rede deswegen nicht halten. Wir werden seinen Redebeitrag nachträglich zu Protokoll geben, wenn es möglich ist.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte der Darstellung entgegentreten, dass wir dazu nichts zu sagen hätten. Wir haben sehr wohl etwas zu dem Thema zu sagen. Das Problem ist, dass unser Experte erkrankt ist. Unsere Personaldecke ist leider sehr dünn.
Über das Ausführungsgesetz möchten wir gern mit Ihnen im Ausschuss in den Dialog treten. Was die Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum angeht: Die Versorgung ist uns sehr wichtig. Was uns allerdings an dem Vorschlag fehlt, ist die Gegenfinanzierung, und aus diesem Grund werden wir diesen Vorschlag ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einige Punkte klarstellen. Ich freue mich grundsätzlich, dass wir hier so große Übereinstimmung haben. Kollege Bernd Heinemann hat darauf hingewiesen, wie lange schon mit Förderprogrammen, zum Beispiel über Markttreffs und ähnliche Modelle, auch etwas für die ärztliche Versorgung getan wird. Das finde ich in Ordnung und gut, aber, Herr Kollege Heinemann, Sie wissen so gut wie ich, dass die Förderprogramme jetzt auslaufen. Wir haben die große Chance, bei den neuen Förderprogrammen zu gucken, ob das Problem Ärztemangel in ein neues Programm hineinpasst - in ESF-, EFRE- oder ELER-Richtlinien. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass es diese Förderung schon vorher gegeben hat. Wenn wir über die neuen Förderrichtlinien kreativ wieder Gelder akquirieren, dann brauchen wir nur noch das halbe Landesgeld.
Kollege Flemming Meyer, Sie haben gesagt, die CDU wollte das mit ihrem Antrag einzig und allein über ein Förderprogramm machen. Das habe ich überhaupt nicht gesagt, im Gegenteil. Am Ende meiner Rede habe ich gesagt: Damit keine Missverständnisse aufkommen - das kann ein einzelner Baustein sein. Ich habe einige Bausteine genannt, die Kollegen haben andere genannt, Frau Kollegin Klahn, die über die KV laufen. Ich habe nie den Sicherstellungsauftrag der KV angezweifelt, im Gegenteil, die Sicherstellung ist Aufgabe der KV.
Aber auch wir sollten uns Gedanken machen, wie wir die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum durch zusätzliche Bausteine sichern, die wir im Ausschuss einmal kreativ besprechen können, ohne dass es die Landesregierung viel Geld kosten muss. Das ist meine Intention.
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung, Frau Alheit, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es stimmt: SchleswigHolstein war das erste Bundesland, das ein gemeinsames Landesgremium nach § 90 a SGB V im Ausführungsgesetz festgeschrieben hat. Es ist gut, dass das schnell auf den Weg gebracht wurde.
Geschwindigkeit - das sehen wir heute - ist aber nicht alles - - Gibt es ein Problem? Ich habe doch noch überhaupt nichts gesagt.
- Wenn es keinen stört, ignorieren wir den Alarm und kriegen ein Zeichen, wenn wir wirklich gehen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ministerin hat das Wort. Der Herr Landtagsdirektor wird sich erkundigen, was hier los ist. So lange machen wir in Ruhe weiter.
Ich habe darüber gesprochen, dass Geschwindigkeit nicht alles ist. Ich teile die Kritik, dass bei dem in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Gesetz einige Punkte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Kostenträger sind im Verhältnis zu den Leistungserbringern nicht ausreichend berücksichtigt worden, und - das ist hier mehrfach gesagt worden - ein Stimmrecht der Vertreter von Patientenorganisationen und medizinischen Pflegeberufen ist im Gesetz leider nicht verankert worden. Die Korrektur dieser Punkte begrüße ich
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten aber auch eines bedenken: Das Landesgremium ist kein Wunschbrunnen und kein Wundergremium. Es geht darum, mit der Versorgungslage so umzugehen, dass wir in den nächsten Jahren wahrscheinlich nicht nur populäre Entscheidungen beraten und besprechen und die wichtigen Schritte gemeinsam gehen können.
Jetzt möchte ich gern etwas zum Förderprogramm zur Ansiedlung von Ärzten im ländlichen Raum sagen. Von zentraler Bedeutung - das haben alle hier hervorgehoben - für die medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land wird in Zukunft die Versorgung auf dem Land sein.
Nur meine ich - das haben viele andere auch gesagt -, dass der Antrag an dieser Stelle zu kurz greift. Er beschränkt sich - Sie, Herr Abgeordneter Jasper, haben das selbst gesagt - auf einen Bereich, bei dem es seit Längerem schon verschiedene Aspekte gibt, die wir diskutieren. Es sind hier viele genannt worden, und ich will die Aspekte Lebensqualität und Vereinbarkeit von Familie und Beruf herausgreifen. Der Antrag wird trotz dem, was durch den Vortrag etwas deutlicher geworden ist, wenig konkret, obwohl ganz konkrete Fragen im Raum stehen. Er übersieht das, was es schon alles an Programmen gibt und auch die Erfahrungen, die damit schon gemacht worden sind.
Erlauben Sie mir auch den Hinweis, dass ich nicht ganz verstehe, dass dieser Antrag so gestellt werden konnte; denn es ist ein Markenzeichen der CDU gewesen, Aufgabenkritik zu üben. Wir haben selbst darüber gesprochen, wer den Erfüllungsauftrag hat, und das ist nicht das Land.
Ich will aber gar nicht das wiederholen, was alle anderen schon gesagt haben, denn ich bin sehr dafür - da wir uns an der Stelle so einig sind -, dass wir den breiten Dialog an dieser Stelle suchen, nur kann er eben nicht so beschränkt - nur mit einer Maßnahme - angegangen werden. Deswegen wäre ich sehr dafür, dass wir diesen Punkt nicht nur halbherzig aufgreifen, sondern gemeinsam den Dialog an dieser Stelle suchen und uns gemeinsam überlegen, wie wir das Problem in den nächsten Jahren angehen werden. Denn dass es gelöst werden muss, ist eindeutig. - Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Jetzt könnte theoretisch das Signal wieder ertönen, dann wäre nämlich klar, dass wir zur Abstimmung kommen.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/296 dem Innen- und Rechtsausschuss sowie den Antrag in der Drucksache 18/286 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.