Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Franzen, ich muss auf Ihren Beitrag eingehen, weil Sie für sich in Anspruch genommen haben, stringent zu sein. Das kann man keineswegs behaupten. Sie haben in den Pressemitteilungen versucht, stringent zu sagen: Dieser Gesetzentwurf darf nicht kommen. Sie haben aber nicht gesagt: Er darf nicht kommen, weil uns das alles zu teuer ist. Das haben Sie am 3. März letztes Jahr gesagt; aber ansonsten haben Sie immer schön auf Durchzug geschaltet.
Zu Ihrer Pressemitteilung, in der Sie sagen, wer den Einheitslehrer will, muss die Einheitsbesoldung wollen. Was nach einem Lehramtsstudium mit fünf Ausprägungen ein Einheitslehrer sein soll, bleibt Ihr wirres Geheimnis. Mir ist nicht klar, warum Sie sagen, dass sich daraus auch die Einheitsbesoldung ergibt.
Ich sehe die CDU durchaus in der Verantwortung, zumindest einen eigenen Vorschlag zu machen. Ich sage es noch einmal: Die zehnsemestrige Grundschulausbildung ist richtig. Die haben wir mit dem Lehrerbildungsgesetz eingeführt. Das hat Jost de Jager in Flensburg aus gutem Grund auf den Weg gebracht. Es gab eine unglaubliche Kontroverse im Herbst 2011. Da hat sich die CDU mit einem Bericht über die Kontroverse zwischen FDP und CDU gerettet; aber die CDU eierte immer herum.
Die Analyse: Die Rückmeldung von Frau Ernst war genau richtig. Sie haben sich jeden Kritikpunkt zu eigen gemacht. Sie wiederholen die Punkte und sagen, wie schlimm das alles ist. Herr Koch, Sie sagten, der Gesetzentwurf solle zurückgezogen werden. In dieser Debatte haben Sie aber überhaupt nicht gesagt - erst jetzt auf Nachfrage -, was die CDU eigentlich will.
Wir führen diese Debatte seit 2011. Es ist Ihnen wirklich gelungen, in dieser Zeit überhaupt nicht Position zu beziehen, mit Ausnahme von Herrn Koch, der in seinem Wahlkreis vor Grundschullehrkräften bei einer Veranstaltung der GEW Stellung bezogen hat. Dabei haben Sie, Herr Koch, gesagt man wundert sich ja mitunter -, dass Sie durchaus Sympathie für die Forderung nach A 13 für alle hätten.
Das hat sich inzwischen ja auch ein wenig abgeschliffen. Aber trotzdem: Eine stringente Position sieht anders aus.
Frau Franzen, gucken wir uns doch einmal an, wie „stringent“ die Lehrerstellen im letzten Haushaltsjahr finanziert waren, mit Haushaltsresten und so weiter. Die Rechnung, die da aufgemacht worden ist, ist schon originell. In Mathe würden Sie damit nicht bestehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Ernst hat vorhin einige Aussagen zu Entscheidungen in der vorigen Wahlperiode gemacht. Ich möchte Frau Ernst vor diesem Hintergrund doch bitten, vielleicht noch einmal in den damaligen Kabinettsentwurf zu schauen, der ihr nach einem zugegebenermaßen ziemlich schwierigen Abstimmungsprozess vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr - das war für die Lehrerbildungsstudiengänge damals zuständig - vorgelegt wurde. Ihre Vorgängerin Frau Wende hatte das große Glück, dass die beiden Bereiche in ihrer Zeit in einer Hand lagen. Deshalb war das mit der Abstimmung bei ihr - ich weiß nicht, wie sie es sozusagen in ihrem Kopf fertigbekommen hat, aber es war jedenfalls so - nicht so furchtbar schwierig, wie das bei uns war.
Ich darf darauf hinweisen: Es gibt in dieser Kabinettsvorlage beispielsweise nach meiner Erinnerung einen Passus, in dem es heißt, dass die Lehrkräfte der Gemeinschaftsschulen und der Regionalschulen nach dem Bachelor-Master-Modell, das ja dann eingeführt worden ist, alle nach A 13 würden besoldet werden müssen. Dann ist in diesem Beschluss der Passus enthalten, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe von Bildungsministerium - also Ministerium für Bildung und Kultur damals - und Finanzministerium den Mehraufwand ab 2017 berechnen sollte. Das war damals die Beschlusslage. Dann finden Sie in dem Kabinettsprotokoll, in dem das Ganze beschlossen worden ist, einen Protokollvermerk von mir, nämlich die Einschätzung, dass die betroffenen Grundschullehrkräfte im Hinblick auf die gleich lange Ausbildung
sich nach meiner Einschätzung auf dem Klageweg auch A 13 würden erstreiten können. Ich habe dies natürlich mit Blick auf das Kostenrisiko für den Haushalt dort vermerkt, weil ich nicht wollte und eine gewisse Angst gehabt habe, dass uns dann sofort die üblichen Verdächtigen - die hat man im Kabinett ja immer, vor allem dann, wenn sehr wenig Geld da ist; da hat Frau Heinold heute eine etwas günstigere Situation als damals, als wir 2 ½ Milliarden € weniger Einnahmen beim Land gehabt haben
Deshalb habe ich ausdrücklich zur Vorsorge den entsprechenden Vermerk im Protokoll untergebracht. Meine Einschätzung war schon, dass man beim Bachelor-Master-Modell mit einer gleich langen Ausbildung eine Differenzierung bei der Besoldung auf Dauer jedenfalls nicht würde durchhalten können.
Dann die letzte Anmerkung, meine Damen und Herren: Ich habe damals eine ganze Reihe von Gesprächen am Rande von Sitzungen der Kultusministerkonferenz geführt. Die Einschätzung im Kollegenkreis - das hätten die sicherlich damals nie öffentlich gesagt - war unisono die, dass das Bachelor-Modell mit einer gleich langen und gleich umfangreichen Ausbildung für alle Lehramtsstudiengänge dazu führt, dass eine gleiche Besoldung eben am Ende dabei herauskommt. Was glauben Sie wohl, welche Gründe dazu beigetragen haben, dass die Hälfte aller Bundesländer beim Staatsexamen geblieben ist? Glauben Sie, das hätte da keine Rolle gespielt? - Ich will dazu jetzt nichts weiter sagen. Das war natürlich einer der Gründe, der viele Länder dazu veranlasst hat - neben anderen erwägenswerten Argumenten, die auch dafür sprechen. Das ist Geschichte. Das ist jedenfalls in Schleswig-Holstein passé.
Sie - oder besser gesagt Ihre Vorgängerin, Sie haben das bloß alles geerbt - haben eine andere Entscheidung getroffen, und dann müssen Sie eben jetzt auch mit den Konsequenzen leben.
Vielen Dank. - Wir kommen zu den Konsequenzen, weil keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und ich die Beratung schließe.
Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/3380, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der SPD-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des SSW. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU und Piratenfraktion. Gibt es Enthal
tungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von FDP, CDU und PIRATEN angenommen.
(Beifall Sandra Redmann [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD] - Christopher Vogt [FDP]: Vereinzelter Beifall bei den Kollegen Steg- ner und Redmann! Sie müssen mal ein bisschen mehr Stimmung in Ihre Truppen bringen!)
Frau Kollegin, ich sehe, dass Sie sich auf den Weg machen, und ich bin gespannt auf Ihre Ansage. Mir ist bislang noch keine zu Ohren gekommen. Sollen wir jetzt die Tagesordnung ändern, oder worum geht es?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, nach unserer Kenntnis liegt zusätzlich noch ein Entschließungsantrag vor. Ich bitte, da noch einmal hineinzuschauen.
(Hans-Jörn Arp [CDU]: Ich weiß nicht: Fei- ert ihr da oben Karneval, oder was ist da los? - Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Als ob du das gemerkt hast!)
In der Tat, bevor wir den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen, lasse ich noch über den Entschließungsantrag der Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drucksache 18/3768, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt diesen Antrag ab?
Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU und Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen.
Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Robert Habeck, das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt ein Kompendium des Wissens über den ländlichen Raum vor: von der Zukunft der kommunalen Finanzausstattung über die Infrastruktur für Menschen mit Behinderung bis zum Justizwesen, von den Einrichtungen des Sozialbereichs bis zum Bildungsbereich. Im Grunde alles, was man über den ländlichen Raum wissen muss, ist erfasst. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich noch einmal bei allen Beteiligten. Wir waren das koordinierende Ministerium, aber bei Weitem nicht das schreibende Ministerium allein. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Häusern, die zugeliefert und mitgemacht haben. Das war eine Herkulesaufgabe. Danke an die Kollegen, dass das so phantastisch funktioniert hat.
Erlauben Sie mir, die Problemstellung zu umreißen. Sie werden es mir nachsehen, dass ich in 5 Minuten nicht die ganzen Teilaspekte aufgreifen kann. Wir erwarten für Schleswig-Holstein eine differenzierte demografische Entwicklung. Bis 2025 werden Sie können es auf den Seiten 9 und 10 nachverfolgen - einige Städte und Metropolregionen wachsen: Pinneberg um 1,3 %, Kiel um 3,2 %, Stormarn um 3,6 %, Flensburg um 5 %. Andere werden schrumpfen: Neumünster um 6,3 %, Steinburg um 6,1 %, Dithmarschen um 5,7 % bezogen auf die Einwohnerzahl. Das ist das eine Problem. Das heißt, der demografische Wandel führt nicht dazu, dass wir überall weniger Einwohner haben werden. Wir werden steigende Einwohnerzahlen haben, aber wir werden auch schwindende Einwohnerzahlen haben. Sie werden, wenn Sie sich das genauer anschauen, sehen, dass es durchaus eine progressive Entwick