Wenn man die Annahme trifft, dass die übernommenen Altlasten, die Schrottpapiere, die unsere Abwicklungsanstalt übernehmen soll, anschließend keine weiteren Verluste verursachen, dann kommt man auch zu diesem Ergebnis.
Wenn man die Berechnungen auf den Stand der Gewährträgerhaftung von Oktober aufsetzt, dann mag man auch zu diesem Ergebnis kommen, obwohl bereits heute die Gewährträgerhaftung um weitere 1,5 Milliarden € geringer ist.
Das aber ist jetzt wichtig für die Abstimmung am Freitag: Wenn man die Annahmen anders trifft, dann kann genauso gut das Ergebnis herauskommen, dass eine Abwicklung im Jahr 2018 teurer ist als zum jetzigen Zeitpunkt.
Dieses Risikos, dass wir weitere Risiken eingehen, um die Fortführung der Geschäftstätigkeit der HSH Nordbank um zwei weitere Jahre zu verlängern, muss sich jeder hier im Hause bewusst sein. Ich sage deutlich: Dafür mag es gute Gründe geben. Auf die Situation der Sparkassen ist von verschiedenen Rednern hingewiesen worden. Dieses Risikos muss man sich bewusst sein. Deshalb sollten wir alles tun, um dieses Risiko so weit wie nur irgendwie möglich zu begrenzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute Nachmittag den Haushalt verabschieden, dann genehmigt der Landtag doch auch nicht die maximal zulässige Kreditsumme, die nach der Verfassungsgrenze erlaubt ist. Vielmehr genehmigt der Landtag die Kredite, die für die deklarierten Ausgaben erforderlich sind. Nichts anderes beantragen wir mit unserem Änderungsantrag, nämlich die nach den Zahlen der Regierung erforderliche Kreditsumme zur Verfügung zu stellen - nicht mehr und nicht weniger.
Herr Präsident, vielen Dank für den Hinweis. - Ich komme zu meinem letzten Satz: Ich bin sicher, das lässt sich bei einem Staatsvertrag leichter ändern, bevor dieser in Kraft tritt, als in der nebulösen Aussicht, die besagt, dass man ihn im nächsten Jahr ändern könne, nachdem er in Kraft getreten sei. Deshalb sage ich: Gehen Sie in sich, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Koch, ich finde es bedauerlich, dass ich Frau Heinold nun gegen Ihre Angriffe in Schutz nehmen muss, aber bei der Abstimmung im Jahr 2003 ging es um die Fusion zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein und um die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Dem haben wir auch zugestimmt, allerdings mit der Maßgabe, dass die Aktien anschließend am Markt veräußert werden und dass wir uns dann, weil es eine private Kapitalgesellschaft ist, verabschieden. Es ging nicht um die Frage hoher Renditen.
- Aber nicht 2003! Die Frage der Renditen und der Börsenfähigkeit ist in den Jahren 2005 ff. entschieden worden, übrigens unter maßgeblicher Beteiligung des Kollegen Stegner, der die Geschäftsberichte aufmerksam gelesen hat, mit der Maßgabe, dass die HSH Nordbank als Aktiengesellschaft eine 17-prozentige Eigenkapitalrendite erwirtschaften wolle. Das muss man vor seinem geistigen Auge einmal Revue passieren lassen.
Ich will es ausdrücklich sagen: Kollege Harms, es gibt wirklich gute Gründe für das Verhalten der Landesregierung. Es gibt gute Gründe dafür. Deshalb braucht man nicht mit falschen Argumenten dafür zu streiten. Es gibt keine unkontrollierte Abwicklung. Das hört sich nach Chaos an.
Jede Abwicklung ist kontrolliert. Logischerweise wird auch die Abwicklung im Jahr 2018 kontrolliert sein. Die Tatsache, dass die Europäische Kommission nicht davon ausgeht, dass ein Verkauf der Bank gelingen wird, kann man in dem wichtigen Entscheid wiederfinden, in dem die Europäische Kommission gesagt hat: Sollte das bis Mitte 2018 nicht gelingen, dann darf die Bank keine weiteren Kreditgeschäfte vornehmen. Eines solchen Hinweises bedarf es nicht, wenn man davon ausgeht, dass ein Verkauf gelingen kann und gelingen wird.
Diese Schimäre mit der Gewährträgerhaftung geht mir langsam auf den Senkel: Die Sparkassen würden in den Ruin getrieben, wenn man sich jetzt anders verhalten würde. Das ist völliger Unsinn. Das wissen Sie doch auch, Herr Kollege Koch. Bevor die Gewährträgerhaftung zum Zuge kommt, muss bei Verlusten die Garantie des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 10 Milliarden € in Anspruch genommen werden, weil 95 % der Geschäfte damit abgedeckt sind, und ansonsten muss das Eigenkapital in Höhe von 5 Milliarden € herangezogen werden, sodass bei der Größenordnung, über die wir hier reden, eine Inanspruchnahme aus der Gewährträgerhaftung nahezu ausscheidet. Deshalb, glaube ich, muss man mit der Schimäre aufhören, so zu argumentieren. Noch einmal: Es gibt gute Argumente, die man nun nicht mit falschen Argumenten zu verwässern versuchen sollte.
Sie haben das Problem beschrieben. Wenn wir die Abwicklung jetzt vornehmen oder im Januar oder Februar nächsten Jahres, und zwar kontrolliert, wie auch immer, dann wissen wir genau, wie viel Belastungen auf Schleswig-Holstein und Hamburg zukommen. Das sind mindestens 14 Milliarden €, vielleicht ein bisschen mehr. Wenn wir die Abwicklung 2018 vornehmen müssen, weil kein Verkauf stattfindet, dann - dies kann ich Ihnen sicher sagen - ist die Wahrscheinlichkeit, dass es teurer wird, größer als die Wahrscheinlichkeit, dass es preiswerter wird. Warum? Weil wir der HSH Nordbank in der Zwischenzeit erlauben, mit ihrem Geschäftsmodell weitere Risiken einzugehen, für die möglicherweise anschließend der Steuerzahler oder die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg einstehen müssen. Vor dieser Risikoabwägung stehen wir.
Ich könnte mich für diesen Weg auch entscheiden, wenn die Grundlagen der Berechnung - der Kollege Koch hatte es ja angesprochen - nachvollziehbar wären und wir die Möglichkeit hätten, andere zu fragen, mit anderen Annahmen zu operieren.
Die Geschwindigkeit, in der wir noch vor Weihnachten entscheiden müssen, ist bisher nicht ausreichend begründet worden. Was die Garantiesumme in Höhe von 10 Milliarden € angeht, ja, aber was die Einrichtung eines Fonds angeht, der die Ermächtigung erhalten soll, zunächst für 6,2 Milliarden € Papiere der HSH Nordbank zu kaufen, ist die Begründung bisher nicht tragfähig. Deshalb sage ich: Etwas mehr Zeit wäre in dieser Frage vielleicht sinnvoller als ein schneller Vorgang. Der hat uns 2009 auch in einen wesentlichen Teil der Krise hineingeführt. Hätten wir damals länger beraten, wären wir vielleicht zu einem anderen Ergebnis gekommen und hätten heute nicht die Probleme, die wir jetzt haben. - Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/3572 (neu) sowie die Änderungsanträge Drucksachen 18/3666 und 18/3667 dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig der Fall.
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3669
c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030)“ und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3501
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3680
Ich erteile zunächst dem Herrn Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzausschuss stimmt mit dem Landesrechnungshof überein, dass der Defizitabbau auch bei den Ausgaben ansetzen muss. Alle Ausgaben müssen auf den Prüfstand gestellt, Ausgabensteigerungen auf das Notwendigste beschränkt und konsequent gegenfinanziert werden.
Lassen sich geplante Haushaltssanierungsmaßnahmen nicht wie geplant realisieren, sind tragfähige Ersatzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Der Finanzausschuss fordert die Landesregierung auf, den mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Abbaupfad insbesondere unter Berücksichtigung der Flüchtlingssituation anzupassen und einzuhalten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie erinnern sich sicher alle - das haben Sie in der letzten Tagung beschlossen - an das Votum zu den diesjährigen Bemerkungen des Landesrechnungshofs und damit an das Ziel der Haushaltskonsolidierung; das wurde damit bekräftigt.