Ich möchte nur noch eine Bemerkung dazu machen. Ich finde es schon enorm, dass Sie hier Antworten geben und selber signalisieren, dass Sie den Antrag offensichtlich weder verstanden haben noch verstehen wollen. Danke.
Also, es waren ja nur ein paar wenige Zeilen, liebe Kollegin. - Ich antworte Ihnen trotzdem, auch wenn Sie sich schon hingesetzt haben. Ich habe den Antrag verstanden, ich habe nur nicht verstanden, warum Sie ihn nicht mit konkreten Maßnahmen un
Jetzt hat für die Landesregierung die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Anke Spoorendonk, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche einmal einen Einstieg. Ich habe die Debatte so wahrgenommen, dass wir uns alle dahin gehend einig sind, dass die Verteilung des Gesamtpersonals auf die einzelnen Gerichte von den Gerichten autonom entschieden wird.
Wir sind uns einig, dass dies alles völlig frei und unabhängig von der Einflussnahme der Landesregierung passiert und dies alles unserem Verständnis vom Umgang mit der dritten Gewalt entspricht. Das habe ich so wahrgenommen, und das ist schon einmal gut so.
Dann habe ich weiter wahrgenommen, dass alle gewürdigt haben, dass ich unaufgefordert im Januar dieses Jahres dem Innen- und Rechtsausschuss berichtet habe, welche Maßnahmen wir in Bezug auf das Landgericht Kiel ergriffen haben. Ich habe damals im Innen- und Rechtsausschuss dargelegt, dass wir anhand der Bestandszahlen einen positiven Trend wahrnehmen und habe im Detail dargestellt, dass sowohl bei den allgemeinen Strafkammern als auch bei den Wirtschaftsstrafkammern die durchschnittliche Bearbeitungsdauer gesunken ist.
Das ist nicht verwunderlich, auch das haben Sie alle begriffen, denn wir haben vonseiten des Justizministeriums bereits Anfang 2013 reagiert und eine justizinterne Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingerichtet, die Situation der Strafkammern in Schleswig-Holstein zu analysieren und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Ich habe damals auch daran erinnert, dass wir durch personelle Maßnahmen dem Landgericht Kiel - auch das haben Sie alle begriffen - es ermöglicht haben, zum Sommer 2013 eine zusätzliche Wirtschaftsstrafkammer einzurichten und den Personaleinsatz bei den Strafkammern um mehr als zwei Arbeitskraftanteile aufzustocken.
Außerdem - das geht aus meinem Bericht damals hervor - konnte das Landgericht Kiel mit Mitteln in Höhe von 30.000 € aus dem Investitionsprogramm PROFI B unter externer Beratung ein Konzept zur Verbesserung der Effizienz der Wirtschaftsstrafkammern erarbeiten, was inzwischen vorliegt und umgesetzt worden ist.
Meine Damen und Herren, daher fasse ich zusammen: Der Trend am Landgericht Kiel ist eindeutig positiv. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei den Strafkammern ist in den letzten zwei Jahren gesunken. Im Geschäftsjahr 2014 sind bei den Strafkammern erstmals wieder mehr Verfahren erledigt worden als eingegangen sind. Im Ergebnis hat das Landgericht Kiel Bestände abbauen können. Wir reden - auch das ist schon gesagt worden - allerdings über Bestände, die nicht von heute auf morgen aufgelaufen sind. Die angespannte Situation der Strafkammern reicht zurück in die Amtszeiten mehrerer Vorgängerregierungen. Ich gebe Ihnen allen recht, dass die Bestandszahlen, wie sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Ostmeier im Oktober aufgelistet sind, immer noch nicht restlos zufriedenstellen können. Aber niemand kann doch ernsthaft erwarten, dass sich die Lage von heute auf morgen einfach so bereinigen lässt.
Darum fasse ich noch einmal zusammen: Wir haben die Situation der Strafkammern am Landgericht Kiel in den letzten zwei Jahren intensiv begleitet und die Weichen auch richtig gestellt. Die jüngsten Zahlen geben uns recht. Selbstverständlich werden wir die Entwicklung weiterhin beobachten, und genauso selbstverständlich werden wir dabei auch die Belastungen durch die etwaigen neuen Großverfahren im Blick behalten wie auch die laufende Auswertung der gegenwärtigen PEBB§Y-Erhebung.
Eine letzte Bemerkung: Nicht nur werde ich dem Innen- und Rechtsausschuss gern weiter berichten, sondern ich möchte auch noch einmal anführen, liebe Frau Ostmeier, weil Sie schon mehrfach Ihre Kleine Anfrage hier thematisiert haben: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch das Kleingedruckte gelesen hätten. Denn Sie fragen nach den zehn ältesten Anklagen der Staatsanwaltschaften an den Landgerichten. Dazu steht in der Beantwortung in einer Fußnote:
„Das Verfahren ist nach Erledigung gegen den Hauptangeklagten nur noch gegen einen Mitangeklagten offen.“
Ich denke, das ist schon etwas anderes als einfach festzustellen, dass das unerledigte Verfahren sind.
Das wäre vielleicht auch noch einmal ein Thema für die Innen- und Rechtsausschusssitzung - wenn man das möchte. Ich glaube aber, es ist alles ausführlich besprochen worden, alle Fragen sind ausführlich beantwortet worden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wer lehnt den Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten der FDP, der PIRATEN, des SSW, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag in der Drucksache 18/3558 gegen die Stimmen der CDUFraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen im Haus abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung der Sammeldrucksache. Ich rufe die Sammeldrucksache auf:
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 18/3569. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar der Fall.
Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist auch dieses einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende dieser Tagung angelangt. Ich gebe Ihnen bekannt, dass die 38. Tagung des Landtages am Mittwoch, dem 16. Dezember 2015, um 10 Uhr, beginnen wird. Ich wünsche Ihnen allen bis dahin eine gute Zeit. Die Sitzung ist geschlossen.