Frau Kollegin Ostmeier, dennoch kann Ihr konkreter Vorschlag von mir ebenso wenig befürwortet werden wie von den Richterverbänden selbst. Wenn Sie die Pressemitteilung lesen, werden Sie das feststellen. Der Vorschlag ist, zusätzliche Richterstellen zu schaffen, um am Landgericht Kiel vorübergehend eine zusätzliche Strafkammer einzurichten.
Richtig ist zwar, dass die Zahl der unerledigten Großverfahren hier am Landgericht natürlich besorgniserregend ist. Das ist überhaupt keine Frage. Aber - da stimme ich meinem Vorredner zu - um diesem Problem zu begegnen, können wir doch nicht an den Symptomen werkeln, statt an der Ursache anzusetzen.
Da gilt, was der Kollege Thomas Rother gesagt hat: Jetzt Rückstände abzubauen, führt nicht weiter, wenn sie nach der begrenzten Maßnahme sofort wieder auflaufen würden. Deswegen hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, den ich um Stellungnahme gebeten habe, gesagt: Bevor über eine geeignete Reaktion nachgedacht wird, sollte der Missstand feststehen und dessen Ursache erforscht sein. - Dem kann ich nur zustimmen.
Auch mich hat es überrascht, dass dazu jetzt ein Plenarantrag eingereicht wird, denn wir beschäftigen uns seit Langem damit im Ausschuss und können feststellen, dass die Maßnahmen, die bereits erläutert worden sind, immerhin dazu führen, dass die Zahl der unerledigten Verfahren und die Rück
Der Kollege Burkhard Peters hat schon referiert, was die Arbeitsgruppe, die dazu eingesetzt wurde, an konkreten Maßnahmen vorgeschlagen hat, bis hin zur Einführung einer digitalen Zweitakte. Vor dem Hintergrund sind Maßnahmen der Organisation und der Personalentwicklung erforderlich, um zu einer nachhaltigen Lösung des Problems zu kommen.
Zum Zweiten pflichte ich dem Kollegen Kubicki ausdrücklich bei, dass der Vorstoß kontraproduktiv ist, weil wir dadurch in die Abläufe der Justiz eingreifen würden, deren Autonomie wir doch gerade stärken wollen, Frau Kollegin Ostmeier. Es liegt doch aus guten Gründen in der Hand der Justiz, den Personalbedarf zu bestimmen, zu bemessen und aufzuteilen. Die Justiz hat auch reagiert, sie nimmt Rücksicht auf besondere Belastungen. Deswegen glaube ich, dass hinsichtlich der jetzt noch anstehenden Belastungen die Frage wie man darauf zu reagieren hat, am besten bei der Justiz aufgehoben ist.
Richtig ist - auch das muss man zugestehen -, dass andere Gerichtszweige und vielleicht auch andere Gerichtsinstanzen als die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Landgerichte sicherlich eine personelle Verstärkung nötiger hätten, wenn wir uns die Zahlen angucken - ganz abgesehen von der Staatsanwaltschaft, wo die Unterdeckung am größten ist.
Schließlich - auch das ist zu Recht vom Kollegen Rother angesprochen worden -, wenn Sie fordern, zusätzliche Stellen zu schaffen, ohne gleichzeitig zu sagen, wie die finanziert werden sollen, machen Sie es sich zu leicht - so wünschenswert das ist. Solange wir nicht wissen, wie Sie das gegenfinanzieren wollen - dazu haben Sie Gelegenheit in den Haushaltberatungen -, ist es nicht möglich, eine Antwort darauf zu geben, ob wir dem zustimmen wollen.
Wie meine Vorredner bin auch ich dafür, die weitere Entwicklung im Innen- und Rechtsausschuss zu verfolgen. Dort ist das Thema definitiv besser aufgehoben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Justizministerin berichtete dem Innen- und Rechtsausschuss mehrmals über die Situation der Strafkammern in Kiel: am 27. Februar 2013, 25. Juni 2013, 27. März 2014 und zuletzt am 19. Januar dieses Jahres. Ihre Berichte sind öffentlich zugänglich und per Mausklick im Landtagsinformationssystem zugänglich. Wir diskutieren hier über die Situation der Strafkammern und kennen deren Ausgestaltung genau. Es ist bekannt, wie viele Strafsacheneingänge die Kammern haben und wie viele davon erledigt werden konnten. Alle Zahlen liegen vor. Das ist eine Transparenz, die ich mir in allen Bereichen wünschen würde.
Der Befund der Justizministerin ist dabei eindeutig und könnte folgendermaßen zusammengefasst werden: Ja, es ist schwierig, aber langsam entspannt sich die Lage. Die Belastungsspitzen aufgrund von besonders umfangreichen Wirtschaftsverfahren werden in absehbarer Zeit zurückgehen.
Über diese Informationen vor dem Ausschuss hinaus liegt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU vor, die ausführlich Situation und Entwicklungsperspektiven der Strafkammern beschreibt. Auch das, Frage und Antwort, sind öffentlich zugänglich und barrierefrei zu erhalten. Die Landesregierung kommt ihrer Informationspflicht nach - und das möchte ich betonen -, nicht nur dem Parlament, sondern auch der Öffentlichkeit gegenüber. Das ist wirklich eine riesiege Transparenz.
Es ist das gute Recht der Opposition, noch mehr Informationen einzufordern. Allerdings sollte dies mit Augenmaß geschehen. Ich finde es unglaubwürdig, wenn einem enorm angespannten Bereich - das ist nach Darstellung der Justizministerin die Lage am Landgericht Kiel - mutwillig noch mehr Arbeit aufgebürdet wird. Genau das kommt dabei heraus, wenn zweimal im Jahr neue Berichte gefertigt werden müssen; schließlich müssen die Daten in einem separaten Arbeitsgang erhoben und interpretiert werden. Auch das kostet Zeit, die das Landgericht Kiel eigentlich nicht hat.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, welchen Gewinn zusätzliche Informationen bringen können. Schließlich meint die antragstellende Fraktion schon das Rezept für den beschleunigten Bestandsabbau in der Tasche zu haben: Der erste Teil des Antrags fordert die Einrichtung einer zeitlich befristeten Großen Strafkammer. Das soll die Belastungsspitzen abfedern; gemeint ist wohl: soll die Verfahrensdauer beschleunigen. Dabei soll es aus
drücklich keine Umbesetzung aus dem Bestand geben. Wie die genaue Ausgestaltung aussehen soll, ob nach Vorstellung der CDU Zeitverträge geschlossen werden sollen, ist offengelassen worden, wohl auch, weil man genau weiß, dass das gar nicht geht.
Allerdings ist völlig klar, dass die Neueinrichtung einer Strafkammer zwingend Neueinstellungen nach sich ziehen wird, und das ist haushaltsrelevant. Warum stellt die CDU ihren Antrag nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen? Das wäre der richtige und angemessene Weg gewesen, um die Kosten für Neueinstellungen in die Verhandlungen einzubringen. Mit dem vorliegenden Antrag macht sich die antragstellende Fraktion einen schlanken Fuß - Gegenfinanzierung: Fehlanzeige!
Der Antrag müsste eigentlich im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten werden, damit die CDU noch ihre Gegenfinanzierungshausaufgaben machen kann. Das wollen wir ihr durchaus zugestehen. Denn ohne seriöse Gegenfinanzierung Ihrer Vorschläge kann man den Antrag nur ablehnen.
Der Kollege Garg hat natürlich recht, formal wäre auch selbst das der falsche Weg, denn auch das wäre ein Eingriff in die Autonomie der Justiz, das ist klar.
Aber die CDU könnte ja den Antrag stellen, mehr Stellen zur Verfügung zu stellen. Sie könnte eine Gegenfinanzierung vorschlagen und sagen, wie sie das im Rahmen des Stellenabbaupfades realisieren will. Aber genau das ist das, was die CDU nicht macht. Das ist eigentlich das Traurige, dass Oppositionsarbeit von der Opposition selbst nicht mehr ernst genommen wird. Das ist wirklich schade.
Herr Abgeordneter, ich könnte Sie jetzt fragen, ob Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Kubicki zulassen.
Ich kann das nachvollziehen. Aber vielleicht kommen wir einmal wieder runter auf den Teppich - also emotional.
- Ich bemühe mich da auch. Herr Kollege Harms, sind Sie der Auffassung - ich muss ja die Frage so formulieren -, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag befugt ist, darüber zu beschließen, wie viele Zivil- und Strafkammern an den jeweiligen Gerichten eingerichtet werden, oder ist das nicht schlicht und ergreifend der Entscheidungsprärogative des Präsidiums eines jeweiligen Gerichts vorbehalten?
- Lieber Kollege Kubicki, ich habe gerade eben schon einmal darauf hingewiesen, dass ein solches Ansinnen ein Eingriff in die unabhängige Justiz wäre. Wir sind da also der völlig gleichen Auffassung.
Das Ding ist, ich habe gerade noch einmal deutlich gemacht, wenn die CDU ihren eigenen Antrag ernst nehmen würde, dann hätte sie zumindest die Courage, einen Antrag in die Haushaltsberatungen einzubringen, wo für die gesamte Justiz möglicherweise dann Stellen erhöht werden, sie sagen würde, wie sie das gegenfinanzieren möchte, und darstellt, wie sie das im Stellenabbaupfad darstellen möchte. Das ist das, was ich kritisiert habe, dass die CDU das nicht gemacht hat. Von Ihnen bin ich natürlich gewohnt, dass Sie solche Vorschläge dann auch entsprechend untermauern. Bei der CDU geschieht das derzeit nicht. Das ist schade.
dass der Antrag der CDU-Fraktion nicht vorsieht, irgendwo Stellen einzurichten, sondern dafür die Grundlagen zu schaffen, das heißt offensichtlich auf eine insgesamte Personalstärkung abzielt, und dass es durchaus möglich wäre, mehr Stellen zu schaffen, die dann später wieder abgebaut werden, dass es aber inhaltliche Gründe sind, derenwegen wir diesen Vorstoß ablehnen?
- Lieber Kollege Breyer, Sie können der CDU alle möglichen guten Absichten unterstellen. Ich erwarte, dass man, wenn man Oppositionsarbeit macht, konkret vorstellt, wo die Stellen herkommen sollen, wie sie finanziert werden sollen und wie sie in den Stellenabbauplan eingebaut werden sollen. Denn von uns als Regierende verlangt man das zu Recht auch, und wir tun das selbstverständlich auch, indem wir einen Haushaltsplan vorlegen. Das ist das, was ich erwarte.
Ansonsten finde ich es gut, dass Sie ein guter Mensch sind und auch bei anderen Parteien immer gute Absichten vermuten.
Nun gibt es den Wunsch der Kollegin Ostmeier, sich noch einmal zu dem Thema zu äußern. Ich frage, ob Sie diese Zwischenfrage oder -bemerkung zulassen.
Ich möchte nur noch eine Bemerkung dazu machen. Ich finde es schon enorm, dass Sie hier Antworten geben und selber signalisieren, dass Sie den Antrag offensichtlich weder verstanden haben noch verstehen wollen. Danke.