Ich denke schon, dass wir als Politik, als Parlament gefordert sind, dieses Zeichen zu setzen und die Ministerin dabei zu unterstützen, dass hier zeitlich befristet eine zusätzliche Kammer geschaffen wird. Dies sind wir der Justiz schuldig, dies sind wir den Verfahrensbeteiligten schuldig, dies sind wir allen Menschen schuldig, die ihr Vertrauen in die Stärke unserer Justiz setzen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank an die Kollegin Ostmeier, dass sie doch noch einen etwas größeren Bogen geschlagen hat. Es ist nämlich etwas irritierend, dass gerade der im Antrag geschilderte Sachverhalt - im Antrag wurde es stärker eingegrenzt -, der bereits im Ausschuss erörtert wurde und dort sinnvollerweise weiter aufzuklären wäre, nun gerade hier diskutiert wird.
Hinzu kommt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die CDU-Fraktion in ihrem Antrag die Einrichtung einer zusätzlichen Großen Strafkammer fordert, wenn auch nur zeitlich befristet, natürlich mit zusätzlichem Personal, und das mitten im Haushaltsverfahren. Wenn es Ihnen damit tatsächlich ernst ist, dann bleibt es unverständlich, warum Sie nicht schlicht und ergreifend einen entsprechenden Antrag in das Haushaltsverfahren einbringen, hoffentlich mit Deckungsvorschlag. Vielleicht kommt das ja noch.
Das Thema selbst ist kein neues. Dass die bereits zu Beginn dieses Jahres eingeleiteten Maßnahmen zur
Bewältigung der Arbeitsrückstände offenbar noch nicht durchgetragen haben, ist aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Ostmeier aus dem Oktober ersichtlich. Nur wäre es natürlich hilfreich, wenn es eine Ursachenanalyse geben würde und nicht nur einen Schnellschuss aus der CDU-Fraktion.
Die Grundlagen der Verfahrensverteilung im Bezirk des Landgerichts Kiel sind ähnlich wie in Lübeck, Flensburg oder Itzehoe. Dieses System berücksichtigt auch die sogenannten Großverfahren. In Lübeck, Flensburg und Itzehoe kommt man mit diesem Verteilmechanismus tatsächlich zu vertretbaren Bearbeitungszeiten; auch das ergibt die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage.
Damit besteht in der Justiz nicht nur ein Verteilsystem, sondern auch so etwas wie ein betriebswirtschaftliches Benchmark-System.
Daher stellt sich eben eher die Frage, warum das, was in anderen Landgerichtsbezirken funktioniert, nicht beim Landgericht Kiel funktioniert. Das betrifft auch das Zusammenwirken mit den Staatsanwaltschaften. Das ist so, obwohl - Sie haben darauf hingewiesen - bereits vor zwei Jahren Mittel für die Errichtung einer zusätzlichen Wirtschaftsstrafkammer zur Verfügung gestellt wurden.
Wir sind uns aber schon einig, dass die Ministerin schon 2013 einen richtigen Schritt getan hat, nachdem sie gesehen hat, dass hier unbedingt Hilfe gebraucht wird? Sind wir uns auch einig, dass die Hilfe nach wie vor erforderlich ist und nichts daran ändert, dass die andere Frage, eventuelle gerichtsinterne Probleme, gerichtsintern gelöst werden kann?
Inwieweit die Hilfe nach wie vor erforderlich ist, muss die Prüfung der Organisation innerhalb des Landgerichtsbezirks Kiel, auch hinsichtlich der Verteilmechanismen, ergeben. Das, was Sie angesprochen haben, war die erste Maßnahme, die zu einer Entlastung geführt hat. Aber man muss natürlich auch schauen, wie es bei den anderen läuft. Man muss erst wissen, ob die Probleme tatsächlich in irgendeiner besonderen Qualität oder Menge begründet sind oder ob sie vielleicht tatsächlich in den organisatorischen Abläufen in Kiel begründet sind, bevor man solche Schritte wählt. Das ist tatsächlich eine gute Frage.
Denn selbst mit einer schlichten personellen Verstärkung - das wäre mein nächster Gedankengang gewesen - zum Zweck der Abarbeitung der Bestandsverfahren auf einen üblichen Stand stellt sich die Frage, ob sich nach der Auflösung der geforderten zeitlich befristeten zusätzlichen Großen Strafkammer wieder nach und nach der alte Zustand einstellen würde. Denn diese Situation scheint nach den bisherigen Erkenntnissen weniger im Umfang und in der Komplexität der Verfahren begründet zu sein als in den organisatorischen Abläufen am Landgericht Kiel.
Daher sind an dieser Stelle Änderungen erforderlich, die sich schlicht an der Organisation beziehungsweise den Abläufen der anderen Landgerichte orientieren könnten.
Es ist doch richtiger, dass die organisatorischen Maßnahmen, die bereits im Landgericht Kiel erarbeitet wurden - es ist ja nicht so, dass dieser Zustand einfach so akzeptiert wurde -, umgesetzt werden, damit sich die Situation tatsächlich und dauerhaft verbessern kann.
Eine zusätzliche Kammer, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde zudem wie eine Belohnung für die nicht erfolgte Anpassung der Organisationsstrukturen und -abläufe und wie eine Benachteiligung derjenigen wirken, die es mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und dem zur Verfügung stehenden Personal hinbekommen.
Wenn Sie in den Haushaltsentwurf schauen - Sie haben das grundsätzlich angesprochen -, werden Sie zudem sehen, dass es eine personelle Verstär
kung im Bereich der Justiz geben wird. Sie können ja dem von uns vorgelegten Einzelplan der Ministerin, vielleicht sogar dem gesamten Haushalt zustimmen.
Ich kann im Ergebnis nur sagen, dass der Antrag an dieser Stelle schlicht überflüssig ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist klar, vor allem denen, die in der Rechtspflege unterwegs sind, dass die Arbeitsbelastung von Richterinnen und Richtern in vielen Bereichen enorm und in Teilen auch wirklich grenzwertig hoch ist. Aber, Frau Kollegin Ostmeier, Ihr Antrag ist widersprüchlich, er gehört eigentlich in die Haushaltsdebatte, darauf wies Herr Rother schon hin. Er geht vor allen Dingen an den Problemen in Kiel vollständig vorbei.
Sie fordern die Einstellung von mehr Richterpersonal für eine weitere Große Strafkammer am Landgericht Kiel. Dabei insistieren Sie, dass das erforderliche Personal für eine solche zusätzliche Kammer nicht von anderen Gerichten abgezogen wird. Gleichzeitig gehen Sie aber davon aus, dass die neue Große Strafkammer nur zeitlich befristet eingerichtet werden soll, um Altverfahren abzubauen und Belastungen auszugleichen. Sie müssten doch eigentlich wissen, dass das Justizministerium Richterinnen und Richter nicht befristet einstellen kann und darf, weil das Richtergesetz dies zur Deckung eines zeitlich begrenzten Bedarfes einfach verbietet. Wenn Sie meinen, die Strafgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein brauche grundsätzlich und dauerhaft mehr Personal in der Größenordnung einer Großen Strafkammer, dann passt Ihre Begründung vorn und hinten nicht dazu.
Meine Damen und Herren, der Antrag kommt auch zur Unzeit. Es ist ein Haushaltsantrag. Darauf hat der Kollege Rother schon hingewiesen. Dazu brauche ich nichts mehr zu sagen.
Nachdem ich nun zweimal schon gehört habe, dass der Antrag zur Unzeit komme, muss ich sagen, dass ich finde, dass Sie sich selber widersprechen. Auf der einen Seite unterstellen Sie mir, es wäre ein Schnellschuss gewesen. Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist gerade erst gekommen. Wir haben im Januar die Ministerin um einen Bericht gebeten, die selbst gesagt hat, sie müsse das beobachten. Wir haben die Antwort auf die Kleine Anfrage abgewartet. Wir haben uns überlegt, was wir damit machen. Wir befinden uns noch in den Haushaltsberatungen, wenn ich das richtig verstanden habe und nicht am Ende. Da geben Sie mir recht, richtig?
- So, ich denke mir, es ist das gute Recht der Opposition, wenn man das Gefühl hat, dass hier noch etwas in die Haushaltsberatungen einfließen soll, dieses als Anregung zu geben und hier der Landesregierung einen Impuls zu geben,
auch und möglichst rechtzeitig noch in den Haushaltsberatungen und nicht erst dann, wenn sie abgelaufen sind. Dann hätten Sie recht.
- Die Haushaltsberatung wird abschließend im Dezember stattfinden. Aber ich komme gleich zu anderen Gesichtspunkten, warum Ihr Antrag auch insgesamt unsinnig ist.
- Das kommt jetzt. Ihr Antrag berücksichtigt nämlich vor allen Dingen nicht, dass die Unzulänglichkeiten in Kiel eine längere Geschichte haben. Die Probleme dort beruhen durchaus nicht auf fehlen