Aus Sicht des SSW sollten wir also alle miteinander dahin kommen, dass wir Mobiltelefone auch an Schulen als Chance und nicht als Störfaktor oder sogar als Bedrohung sehen. Wenn man dieses Thema dann doch als Problem sehen und behandeln will, dann ist für uns der Lösungsweg klar.
Ich habe schon angedeutet, dass die Schulen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu praktikablen Lösungen kommen müssen und kommen können. Die hier und da existierenden restriktiven Regelungen in den Schulordnungen müssen natürlich gestrichen werden. Selbstverständlich sollte auch hier, im Bereich Medienpädagogik, das vorhandene Know-how und das Material des IQSH genutzt werden. Doch es wird natürlich auch nicht ganz ohne Eigeninitiative unserer Lehrerinnen und Lehrer gehen. Ich habe aber nicht den geringsten Zweifel daran, dass es unseren Schulen gelingen wird, diese Chance zu nutzen und Handys und digitale Speichermedien gewinnbringend in den Schulalltag zu integrieren.
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Dann hat jetzt für die Landesregierung die Frau Ministerin für Schule und Berufsbildung, Britta Ernst, das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt die Praxis an unseren Schulen, und es bestätigt auch die Praxis des Bildungsministeriums und des IQSH. Ich glaube, das ist der kleine Konflikt mit der Fraktion der PIRATEN, der hier gerade deutlich geworden ist. In dem Gutachten ist ja nur die Aussage getroffen worden, dass ein generelles Verbot ausgeschlossen werden soll, da es rechtswidrig und auch unverhältnismäßig sei. Natürlich
wird aber auch gesagt, das sind Ausnahmen, und dass dann, wenn es geboten ist, die Schulordnung auch andere Aussagen treffen kann. Das ist im Kern doch auch wichtig, und das haben auch die vielen Beiträge heute aufgezeigt.
Wir beraten die Schulen, die Schulaufsicht, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern in diese Richtung, die auch durch das Gutachten bestätigt worden ist. Insofern gibt es keinen Widerspruch. Ein Handyverbot ist weder Praxis noch Leitlinie an den Schulen in Schleswig-Holstein und wäre auch für eine moderne Medienpädagogik und Medienerziehung nicht förderlich.
Wir sind also der Auffassung, dass ein generelles Verbot unverhältnismäßig ist. Wir sagen aber auch, dass Nutzungsverbote rechtlich zulässig sein können, natürlich nur in Bezug auf einen störungsfreien Unterricht; das gebietet der Bildungs- und Erziehungsauftrag. So halten es die Schulen auch.
Wir müssen uns natürlich - darüber ist hier im Landtag auch schon diskutiert worden - auch mit der Kamerafunktion des Mobiltelefons auseinandersetzen, wenn es um Missbrauch geht, zum Beispiel um Cyber-Mobbing oder Sexting. Hier gibt es natürlich Schutzinteressen von dritten Personen, die gewahrt werden müssen, die nicht durch Film- und Fotoaufnahmen oder durch Tonmitschnitte in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden dürfen. In dieser Art und Weise beraten auch wir die Schulen. Insofern können in der Schulordnung entsprechende Regelungen getroffen werden, und es können auch Nutzungseinschränkungen vereinbart werden.
Wenn ich mit Schülervertretungen an den Schulen rede, dann sind meine Erfahrungen so, dass dies ein Topthema der Schülervertretungen ist. Es gibt dort durchaus die sehr verantwortungsvolle Sichtweise, dass man sich mit den Schulen verständigt und Lösungen gefunden werden, zum Beispiel Handyzonen oder dass Handys nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden können.
Auch ich kenne keine Schule, in der ein Komplettverbot ausgesprochen wird. Sollte es Hinweise darauf geben, dann bitten wir darum, uns diese mitzuteilen; dann gehen wir dem auch gerne nach.
Meine erste Rede hier im Landtag galt dem Thema „Lernen mit digitalen Medien“. Insoweit teile ich die Auffassung, die meine Vorrednerinnen und Vorredner eingenommen haben. Natürlich ist Medienkompetenz eine Kernkompetenz wie Rechnen,
Schreiben und Lesen geworden. Die Schulen müssen sich darauf einstellen. Das sehen aber auch die meisten Schulen so.
Die Antragteller fordern nun, dass wir alle Schulen auffordern sollen, ein medienpädagogisches Konzept zu erarbeiten. Auch insoweit bin ich mit vielen meiner Vorrednerinnen und Vorredner einig. Wir wollen, dass die Schulen dies machen. Wir wissen auch aus der Umfrage, die wir durchgeführt haben, dass die Hälfte der Schulen eines hat. Aber wir werben mit Überzeugung.
Ich denke, vor dem Hintergrund der Herausforderungen, vor denen die Schulen stehen, halte ich die Forderung, ein solches Konzept jetzt von oben verordnet zu erarbeiten, nicht für den richtigen Weg.
Man muss sich auch deutlich vor Augen führen, dass es sich hier nicht nur um ein medienpädagogisches Konzept handelt, sondern es geht auch darum, ein technisches Konzept zu erstellen. Es geht auch darum, eine Lösung für den Support zu finden, und es geht darum, auch die Finanzierung sicherzustellen. Insoweit muss eben auch eine Verständigung mit den Schulträgern gefunden werden.
Sie wissen, wir haben in dem Wettbewerb zwölf Modellschulen in Schleswig-Holstein, die sich bei diesem Thema ausgesprochen engagiert auf den Weg gemacht haben. Unser Zeitplan sieht vor, dass wir im Herbst Zwischenergebnisse über das haben, was die Schulen erarbeitet haben. Anfang 2017 wollen wir Ergebnisse haben, und dann wollen wir daraus Schlussfolgerungen ziehen, was wir als Land von den Schulen im Bildungsbereich erwarten, weil es mittelfristig natürlich nicht in die alleinige Entscheidung der einzelnen Schulen fallen kann, wie deren Ausstattung ist. Es geht darum, junge Menschen auch auf die Zeit nach der Schule vorzubereiten, und es geht immer auch darum, gleiche Lebensverhältnisse im Land herzustellen. Insofern wollen wir in diesem Zeitfenster dann auch zu verbindlichen Vorgaben kommen.
Wir sind auch im Gespräch mit den Schulträgern, die durchaus offen sind. Wir werden auch die Ausstattungsrichtlinie, die wir im Konsens mit den kommunalen Landesverbänden entwickelt haben, im nächsten Jahr unter diesem Aspekt neu erarbeiten.
Soweit von uns. Ich freue mich auf die Debatte im Bildungsausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Von vier Fraktionen und den Abgeordneten des SSW ist Überweisung in den Bildungsausschuss beantragt worden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig.
Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr, wünsche Ihnen guten Appetit, gute Gespräche und gute Erholung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung wieder. Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Mitglieder des Jugendparlaments, des Seniorenbeirats und Vertreter der Stadt Brunsbüttel sowie den Seniorenverband BRH, Ortsverbands Itzehoe. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Meine Damen und Herren, zur Beantwortung der Großen Anfrage gebe ich nun das Mikrofon frei für unsere Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Drucksache 18/2403 liegt Ihnen die bisher umfassendste Bestandsaufnahme zur öffentlichen Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein vor.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede die Gelegenheit nutzen, all denjenigen, die diese Daten zusammengetragen haben und die diese Fleißarbeit sowie diese Leistung vollbracht haben, ganz herzlich zu danken. Ich glaube, die Beantwortung ist richtig gut geworden.
Das ist erstens: Schleswig-Holstein ist in den vergangenen Jahren beim Ausbau der Kita-Plätze einen riesigen Schritt vorangekommen.
Und das war der Fall vor dem Hintergrund einer gar nicht hilfreichen Konfliktlage zwischen Kommunen und alter Landesregierung am Beginn dieser Legislaturperiode. Wir dagegen gehen trotz der dauerhaft angespannten Finanzlage diesen Weg zusammen mit den Kommunen erfolgreich weiter.
Zweitens. Der Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung der Kindertagespflege ab dem ersten Lebensjahr konnte seit August 2013 bei uns im Land flächendeckend verwirklicht werden.