Protocol of the Session on November 18, 2015

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Das ist nicht nur bei Jugendlichen so, sondern vielleicht auch bei einigen Leuten hier im Haus. Einigkeit besteht bei allen Fraktionen darin, dass es um ein komplettes Handyverbot, also das Handy nicht mitzubringen, gar nicht gehen kann. Das ist unrealistisch und nicht zu überprüfen. Der Wissenschaftliche Dienst hat das auch noch einmal klargestellt.

Die Frage ist also: Wie nutzt man es? Und ich bin schon gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Ich bin mir sicher, dass Herr Krumbeck dort beschreiben wird, von welchen Schulen er Kenntnis hat. Deswegen sollten wir das im Ausschuss besprechen.

Die Frage, wie man es nutzt, hat für mich zwei Komponenten. Das eine ist die Frage im Unterricht, also der Aspekt „Bring Your Own Device“. So kann man im Prinzip auch auf die Handys in Schulen gucken. Ich hatte gestern das Vergnügen, mit einer Schülerin der Herderschule aus Rendsburg zu sprechen, die uns dargestellt hat, wie man Emilia Galotti und WhatsApp im Oberstufenunterricht klasse zusammenbringen kann. Da wird es genutzt. Es wird als Sprachlexikon genutzt. Viele Lehrkräfte sagen: Googel doch mal schnell! - Das ist in vielen Schulen ganz normal.

Ich glaube, interessant wird es bei der privaten Nutzung. Meiner Meinung nach kommt es auf die Altersstufe an. Das hat Frau Franzen auch angesprochen. In Pausen geht es für mich gerade in der

(Kai Vogel)

Grundschule und Sekundarstufe I um echte Begegnungen, um echte Spiele und weniger um Clash of Clans oder darum, bei Facebook oder WhatsApp rumzuhängen.

Mobbing ist ein anderes Thema. Was passiert eigentlich, wenn die Handys jetzt serienmäßig mit Kameras ausgestattet sind? Es ist ganz klar: CyberMobbing spielt eine Rolle. Aber ich finde auch, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf eine elternfreie Zone haben.

(Beifall PIRATEN)

Die Schule könnte so ein Ort sein. Lehrer erzählen manchmal, dass im Unterricht das Telefon klingelt, weil Eltern irgendetwas mit ihren Kindern besprechen wollen. Sie sind dann, wie ich finde, zu Recht genervt. Mit der Frage der ständigen Erreichbarkeit über WhatsApp muss man sich einmal intensiver auseinandersetzen. Es geht um einen Ausgleich zwischen dem, was Familien in der heutigen Zeit zu organisieren haben, und darum, dass man sich Gedanken machen muss, inwieweit Smartphones und Handys eigentlich eine verlängerte Nabelschnur sind. Das ist im Rahmen der Medienpädagogik sicherlich auch eine wichtige Frage.

Frau Franzen, ich habe Herrn Krumbeck nicht so verstanden, dass man Handys mit in Prüfungen nehmen können solle. Es ging ihm nur um das Verbot von Detektoren.

Worum muss es gehen? Man muss es schulintern aushandeln, das hat mein Kollege Kai Vogel schon gesagt, und zwar nicht nur in der Schulkonferenz. Vielmehr bedarf es eines breiten Prozesses, und man muss die Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Eigentlich geht es um die Frage: Wie wollen wir miteinander leben, in welcher Kultur wollen wir uns bewegen? Eigentlich ist das eine Meta-Debatte. Man redet nicht nur pädagogisch über solche Fragen, sondern es geht um die Frage der Regeln, die man sich selbst im Zusammenleben gibt.

Wir wissen, dass viele Schulen Regelungen in ihren Schulordnungen, nach Jahrgängen getrennt, gefunden haben. Es gibt an vielen Schulen Handyzonen. Einige Schulen binden es aktiv in den Unterricht ein. Deswegen glaube ich, dass der Antrag der PIRATEN in die richtige Richtung geht. Es gab hier ja auch nicht viel Gegenwind. Wir werden das im Ausschuss besprechen. Ich finde den Vorschlag von Frau Franzen gut, das IQSH einzuladen und den Stand abzufragen, Sven Krumbeck. Mir geht es jetzt darum, dass man nicht so schnell auf das Tempo und auf das Gaspedal drückt, sondern eher schaut: Wie kriegt man das von unten in einem

breiten Prozess mit den Schülerinnen und Schülern vernünftig hin? - Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Anita Klahn das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe PIRATEN, man kann auch über das Ziel hinausschießen. Mit dem vorliegenden Antrag stilisieren die PIRATEN ein Problem hoch, welches in der Form flächendeckend gar nicht besteht. Zweitens lässt er völlig außer Acht, dass Schulleitungen für einen geordneten Schulbetrieb sorgen müssen und dass jeder Schüler die Pflicht hat, sich auf den Unterricht zu konzentrieren und mit seinem Verhalten keinen anderen Mitschüler zu beeinträchtigen.

(Zurufe - Glocke des Präsidenten)

- Dass hier eine Diskrepanz zwischen Schülern, Eltern und Lehrern besteht, ist mir als Mutter von ehemals schulpflichtigen Kindern durchaus bekannt. Ich bin ehrlich gesagt der Meinung, dass es wesentlich hilfreicher wäre, wenn Eltern ihren Kindern einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy vermitteln und ihnen auch vorleben, dass es im Leben Situationen gibt, in denen das Handy schlichtweg nicht auf den Tisch gehört. Frau Kollegin Erdmann hat es gerade beschrieben: Auch Helikopter-Eltern sollten an dieser Stelle einmal loslassen können. Kinder müssen nicht jederzeit und überall erreichbar sein, aber es gibt Situationen, gerade wenn wir an Fahrschüler denken, in denen das Handy durchaus sehr wichtig ist, zum Beispiel um Eltern benachrichtigen zu können, wenn ein Bus ausfällt.

Ich halte es also für völlig legitim, dass die Schulleitungen Regeln für den ordnungsgemäßen Schulalltag aufstellen. In welchem Rahmen dies in Bezug auf die Handynutzung geschehen darf, kann man dem vorliegenden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sehr gut entnehmen. Hier wird unterschieden zwischen dem Verbot des Mitführens und dem Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen. Das Mitführen eines Handys, dies wird klargestellt, kann nicht grundsätzlich verboten werden. Das wäre auch völlig unverhältnismäßig. Das

(Anke Erdmann)

generelle Verbot der Benutzung ist aber möglich, wenn entsprechende Öffnungsklauseln in der Schulordnung bestehen. Meine Vorredner haben schon ausgeführt, dass an einer Schulordnung alle an Schule beteiligten Gremien beteiligt sind und Mitsprachemöglichkeiten haben.

Begründet wird dies damit, dass es einen staatlichen Erziehungsauftrag gibt, der einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Unterrichtsablauf herstellen soll. Die Öffnungsklauseln in den Schulordnungen können bedingen, dass eine Lehrkraft die Möglichkeit der Handynutzung gibt, wenn es zum Beispiel heißt, dass Schüler etwas nachschauen sollen, zumindest aber in den Pausen und in den Freistunden.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Krumbeck?

Bitte schön, Herr Abgeordneter Krumbeck.

Geehrte Frau Kollegin Klahn, ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass man sich in der Schule gemeinsam auf den Weg machen muss, um dies zu regeln. Selbst die Eltern können dies den Kindern aber nicht beibringen, weil sie teilweise selbst gar nicht wissen, was ihre Kinder im Internet machen. Es gibt Schulen, die Handys direkt nach Reizgas und Knallkörpern zu verbotenen Gegenständen machen. Das ist eine Minderheit, ja, aber es kann doch von uns, vom Landtag, ein Impuls ausgehen, um die Debatte noch einmal zu starten und das Signal auszugeben: Beschäftigt euch damit. Macht es euch nicht zu einfach. Verbietet das nicht pauschal, sondern versucht, Lösungen zu finden, zum Beispiel dahin gehend, dass man sich auf eine Zone einigt, in der man die Handys benutzen kann, oder dass man sich darauf einigt, sie in den Pausen, jedoch nicht im Unterricht zuzulassen.

Selbst da bin ich bei Ihnen, dass man im Unterricht eventuell nur nach Aufforderung das Handy herausholen darf. Es kann aber doch nicht sein, dass es immer noch Leute gibt, die

es sich zu einfach machen, indem sie pauschale Verbote aussprechen. Da sind wir doch fast auf der gleichen Linie.

Kollege Krumbeck, im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Meinung: Wenn Schulen, Lehrkräfte und Schulleitung, sich veranlasst sehen, ein Verbot der Nutzung auszusprechen, indem sie zum Beispiel ein Handy einziehen und sagen: „Das kannst du dir nach Unterrichtsschluss im Schulsekretariat wieder abholen“, dann ist dies oft das letzte Mittel. Die Lehrkräfte haben vorher versucht, dem Schüler oder der Schülerin zu verdeutlichen, dass die Nutzung im Unterricht nichts zu suchen hat.

Der Kollege Kai Vogel hat es gerade, wie ich finde, sehr schön beschrieben. Es gibt eine Diskrepanz zu der Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler. Sie sehen das Handy durchaus als willkommenes Ablenkungsmanöver. Ich kenne doch auch meine Kinder, die im Unterricht gesagt haben: Das Fach interessiert mich gerade nicht, ich daddel unter dem Tisch herum.

Das Thema Mobbing mit Kamera-Aufnahmen ist doch bekannt. Ich denke, wir sollten den Lehrkräften wirklich an die Hand geben, Regeln aufzustellen und Maßnahmen durchzuführen. Da ist es völlig falsch verstanden, wenn wir jetzt von Landesseite aus sagen: Liebe Schulen, das dürft ihr nicht mehr. Schauen Sie in das Gutachten. Dort steht drin, was machbar ist und was nicht.

Aus unserer Sicht ist es völlig selbstverständlich, dass Mobiltelefone in Prüfungssituationen eingesammelt werden können. Man kann heutzutage auf den Handys alles speichern. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Handys ins Netz eingewählt sind oder nicht. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Schülerinnen und Schüler vorher darüber informiert wurden, dass allein das Mitführen eines Mobiltelefons bereits als Täuschungsversuch gewertet wird.

Ebenso sehen wir die die Möglichkeit des Einsammelns von Mobiltelefonen durch Lehrkräfte als erzieherische Maßnahme bei Störungen bis zum Ende der Schulstunde oder auch bis zum Ende des Schulalltages. Das Gutachten zeigt, dass dies möglich ist, dass die Jugendlichen aber die Möglichkeit haben, Rechtsschutz gegen diese Maßnahme durch eine formlose Beschwerde gegenüber der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, wenn sie glauben, unverhältnismäßig oder sogar zu Unrecht belastet worden zu sein.

(Anita Klahn)

Das Einbehalten von Handys über den Schulalltag hinaus ist nicht rechtmäßig und wird vom Wissenschaftlichen Dienst auch als unverhältnismäßig bewertet. Dies teilen wir. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt: Das Mitführen von Handys ist insbesondere für Fahrschüler von Bedeutung.

Grundsätzlich lehnen wir den Antrag eigentlich ab, Kollege Krumbeck. Ich finde, er ist in seiner Formulierung sachlich falsch. Ich finde nicht, dass das Ministerium die Schulen aufschrecken soll, und ich sehe auch keinen Handlungsbedarf, die Schulen explizit aufzufordern, zusätzlich medienpädagogische Lehr- und Lernkonzepte zu erarbeiten. Ich denke, die Schulen tun dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihrer Schulprogramme schon.

An dieser Stelle ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Schulen natürlich von den kommunalen Schulträgern abhängig sind in der Frage, wie sie ihre Schule mit Medientechnik ausstatten. Die Schulen können ein noch so gutes Konzept erarbeiten. Wenn das Geld dafür fehlt, wenn es ihnen nicht gegeben wird, dann können sie dieses Konzept nicht umsetzen. Dann müssen Sie so weit gehen, zu sagen, das Land solle entsprechende Geldmittel zur Verfügung stellen und die Schulen ausstatten.

Die Kollegin Franzen hat es bereits angesprochen: Die Schulen haben im Moment ganz andere Belastungen und Herausforderungen zu bewältigen. Ich finde, hier wird über das Ziel hinausgeschossen. Es wird ein Problem aufgemacht, das eigentlich keines ist. Wir vertreten das Konzept der eigenverantwortlichen Schule, und wir sehen deshalb nicht die Notwendigkeit einer Order aus dem Ministerium. Wir appellieren an Sie: Mit ein wenig Augenmaß und gesundem Menschenverstand lässt sich der Umgang mit Handys und digitalen Medien im Schulalltag gestalten, aber nicht mit Misstrauen gegen die Lehrkräfte. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt Herr Abgeordneter Flemming Meyer das Wort.

(Zurufe)

- Das ist ja eine völlige Veränderung. Selbstverständlich hat jetzt Frau Abgeordnete WaldingerThiering für die Abgeordneten des SSW das Wort.

(Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Thema Handygebrauch gilt genau das, was auch auf die Nutzung anderer Technik an Schulen zutrifft: Verbote bringen uns nicht nur nicht weiter. Nein, sie sind sogar häufig kontraproduktiv. Ein Handyverbot geht aus meiner Sicht jedenfalls völlig an der Realität und an dem Alltag an unseren Schulen vorbei. Handys sind heute nun einmal fester und wichtiger Bestandteil der Lebenswirklichkeit vieler Menschen.

Gerade weil Schule weit mehr ist als ein Ort reiner Wissensvermittlung, müssen Handys und andere technische Errungenschaften maßvoll integriert und sinnvoll genutzt werden. Das mag vielleicht erst einmal etwas mehr Arbeit bedeuten, als ein grundsätzliches Verbot durchzusetzen, aber dieser Weg lohnt sich. Und selbstverständlich ist Schule dann auch in der Verantwortung, wenn es um die Vermittlung von Medienkompetenz, um Fragen rund um sensible Daten und um den maßvollen Umgang mit dem Mobiltelefon geht.

Ich habe viele Jahre als Lehrerin gearbeitet, und ich habe großen Respekt vor der Leistung unserer Lehrkräfte, ganz besonders in Zeiten des rasant zunehmenden Medienkonsums, denn durch diesen ändern sich auch ihr Arbeitsumfeld und ihre Arbeitsbedingungen schnell und umfassend. Um ehrlich zu sein, muss ich auch aus eigener Erfahrung klar sagen: Smartphones können ganz massiv den Unterricht stören, sodass sie hier im Privatgebrauch auch nichts verloren haben. Ich kann gut nachvollziehen, dass sie dem einen oder der einen sogar den letzten Nerv rauben und dass man sich deshalb ein generelles Verbot wünscht. Doch muss ich unabhängig vom Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes klar sagen, dass die Radikallösung Komplettverbot eben nicht der richtige Weg ist.

Natürlich lässt sich hier vom Rednerpult leicht sagen, dass Verbote zu einfach sind und dass Mobiltelefone doch bitte schön in den Schulalltag integriert werden sollen. Leicht gesagt ist auch in diesem Fall nicht immer leicht getan. Das ist uns bewusst. Und doch macht es nun einmal Sinn, die verschiedenen Funktionen eines Handys auch im Schulalltag zu nutzen. Smartphones sind schlicht und einfach kleine mobile Computer. Lerninhalte können zum Beispiel fotografiert und archiviert werden, oder die Schüler können diese zu Recherchezwecken nutzen. Ich glaube einfach, dass viele bis heute den Nutzen dieser Geräte für den Unterricht verkennen.

(Anita Klahn)

Ich bin zugleich fest davon überzeugt, dass unsere Lehrkräfte, unsere Schulen und Eltern im Land durchaus in der Lage sind, vor Ort gute Lösungen zu finden. Aus diesem Grund schließen wir uns der Forderung der PIRATEN, Komplettverbote aus den Schulordnungen zu streichen, ausdrücklich an.

(Beifall PIRATEN)