Protocol of the Session on October 16, 2015

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gestatten Sie mir die Vorbemerkung: Der mögliche Beitrag des Kollegen Baasch liegt, wenn überhaupt, ja in der fernen Vergangenheit. Trotzdem herzlichen Glückwunsch dazu!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich mit unserem Antrag und heute ausnahmsweise weder mit Herrn Scholz noch mit irgendwelchen Prinzessinnen in irgendwelchen Ministerien auseinandersetzen. Mir geht es darum, dass wir möglicherweise doch noch die Chance haben, von den schleswigholsteinischen Krankenhäusern das Schlimmste abzuwenden. Ich will mich jetzt auf die Punkte Fixkosten und Degressionsabschlag, wie ja der Mehrleistungsabschlag korrekt genannt wird, konzentrieren, weil ich glaube, die Punkte eins und zwei sind wirklich Selbstgänger.

Der Punkt drei ist deswegen in der gesundheitspolitischen Debatte kein Selbstgänger, weil ja immer behauptet wird, man müsste in den Krankenhäusern Mengen steuern, weswegen ein Mehrleistungsabschlag genau das Richtige sei. Ich sage Ihnen: Ein Mehrleistungsabschlag ist genau das Falsche, wenn man in den Häusern Qualität haben will.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Und Qualität will man in die Häuser spätestens seit der Vergütungsreform, spätestens seit wir mit Fallpauschalen arbeiten, hineinbringen. Das war die Idee, die dahinter stand, im Übrigen auch, weil sich Politik, und zwar ganz egal, wer verantwortlich war, in Wahrheit nicht getraut hat, klar zu definieren, klare Entscheidungen zu treffen, in welcher Umgebung wir welches Krankenhaus mit welchem Leistungsangebot haben wollen. Das war auch ein Grund für die Änderung der Vergütungsformen in den Häusern.

Wenn man jetzt beklagt - das passiert ja schon seit einigen Jahren -, der stationäre Sektor würde sozusagen die Gesundheitskosten sprengen, dann sage ich Ihnen: Das ist nicht Jammern auf hohem Niveau, sondern das ist schlicht falsch. Der Anteil der stationären Ausgaben an den Gesamtausgaben für Gesundheit, also nicht nur an den Ausgaben der GKV, ist in den Jahren 2011, 2012 und 2013 mit 26 % nahezu konstant geblieben. Angesichts eines Anteils von 26 % an den Krankenhausgesamtausgaben in einer älter werdenden Gesellschaft, in einer Gesellschaft, in der der stationäre Sektor immer häufiger Leistungen des ambulanten Sektors übernehmen muss, ist diese Klage des GKV-Spitzenverbandes und der Kostenträger im Allgemeinen unangemessen. Deswegen würde ich in dieser Frage weniger auf die Kostenträger und vielleicht mehr auf den einen oder anderen der in den Krankenhäusern Tätigen hören, also das ärztliche Personal und das Pflegepersonal, die die Patienten rund um die Uhr versorgen.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Nun habe ich ja ein gewisses Verständnis dafür ich sage das an die regierungstragenden Fraktionen gerichtet -, dass Sie da sehr skeptisch sind, weil Sie ja vermuten - jedenfalls nach den letzten Wasserstandsmeldungen, die mir bekannt sind -, dass sich der Mehrleistungsabschlag nicht mehr wegverhandeln lässt, dass das eigentlich beschlossene Sache ist. Ich sage Ihnen: Dieser Mehrleistungsabschlag trifft die Häuser in Schleswig-Holstein in ganz besonderer Weise, natürlich, Kollege Dudda, auch das UKSH - ich vermute sogar, das UKSH sehr -, aber es trifft eben auch viele andere Häuser.

Wer wirklich Qualität will, der bestraft nicht gerade diejenigen, die Leistungen in höherer Anzahl, aber vermutlich besonders gut erbringen, sondern der traut sich, endlich zu sagen, ein richtiges Mittel zur Mengensteuerung wäre eigentlich, noch einmal an den Mindestmengen zu drehen, um dadurch eine neue Krankenhausstruktur, um die wir doch gar

(Wolfgang Dudda)

nicht herumkommen, die nämlich zu mehr Spezialisierung und mehr Konzentration führt, zu kommen.

Wenn die Politik wirklich Mumm in den Knochen hätte, dann würde sie jeden Weg gehen. Frau Ministerin, Briefe durch Abgeordnete schreiben zu lassen, kann zwar helfen, ist aber nicht alles, sondern hier muss jeder auf seinem Weg etwas tun. Und da sind Sie einfach am Zug, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jeder muss auf seinem Weg versuchen, dieses Unheil von den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern abzuwenden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn wir es heute hinbekämen. Wir können Ihrem Antrag problemlos zustimmen. Das ist nicht das Problem. Ich finde, Sie könnten unserem Antrag, weil er in der Sache gut ist, auch problemlos zustimmen. Wir müssen wirklich jedes Mittel ausschöpfen, damit die schleswigholsteinischen Krankenhäuser in der Zukunft besser aufgestellt sind.

Lassen Sie mich zum Schluss einen Satz sagen. Ich habe nichts gegen Pflegepersonaloffensiven - ganz im Gegenteil -, aber gegen Schwesternprogramme. Die Programme von Ulla Schmidt - ich gucke Sie an, Frau Pauls - waren bedauerlicherweise nicht wirklich erfolgreich. Bezüglich der Verteilung über die Krankenhäuser wissen Sie, was Schleswig-Holstein am Ende davon abbekommen hat. Die intelligentere Variante wäre, die Krankenhäuser finanziell vernünftig auszustatten, damit sie eine vernünftige Personalpolitik betreiben können.

(Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Herrn Kollegen Karsten Jasper das Wort.

Frau Präsidentin Fritzen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute Morgen eine echte Herausforderung, drei Anträge und einen Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen in fünf Minuten zu beleuchten.

Ich möchte auf den Antrag Drucksache 18/3328 der PIRATEN zum Thema Entlassmanagement eingehen, weil - der Kollege Wolfgang Dudda hat es bereits gesagt; die Kollegen der PIRATEN haben das Thema aufgegriffen - es in den letzten Jahren im Altenparlament mehrfach diskutiert worden ist. Kollege Dudda hat auch darauf hingewiesen, dass

der Wechsel aus dem stationären in den ambulanten Bereich nicht nur die Senioren betrifft, sondern unter Umständen auch alleinerziehende Mütter und andere Personen.

Ich kann von vornherein sagen, dass wir diesen Antrag der PIRATEN unterstützen, in dem es um die Weiter- und Nachbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt geht.

Ich möchte aber dazu sagen und darauf hinweisen, dass bereits vieles in SGB V § 11 Absatz 3 und 4 geregelt ist. Ich möchte noch einmal speziell darauf hinweisen, was bereits geregelt ist. Grundsätzlich kann ein Krankenhaus weitere Leistungen im ambulanten Bereich verordnen. Ein Entlassplan ist durch das Krankenhaus verpflichtend zu erstellen, in dem die Leistungen, die danach zu erbringen sind, festgelegt werden. Die Sicherstellung der Medikamentenversorgung ist bereits heute in § 14 des Apothekengesetzes geregelt. Danach ist die Abgabe der kleinsten Mengeneinheit erlaubt. Leistungen der Krankenpflege und der Heilmittel bis zu sieben Tagen sind hier ebenfalls geregelt.

Die Forderung der PIRATEN in ihrem Antrag, eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung des Patienten vorzunehmen, wird durch den Abschlussbericht des Krankenhauses gewährleistet. Ein Krankenhaus kann heute bereits ambulante Leistungen verordnen. Aber die lückenlose Behandlung bleibt beim Hausarzt angesiedelt.

Nun möchte ich auf den Antrag in der Drucksache 18/3012 der PIRATEN zur Finanzierung des UKSH zurückkommen. Ich denke, es ist ein vernünftiger Antrag, einen schriftlichen Bericht zu fordern. Wir alle außer den PIRATEN haben damals zugestimmt, das UKSH mit viel Geld in einem PPP-Modell zu sanieren. Es ist durchaus berechtigt, dass wir jetzt erfahren, welche Auswirkungen das neue Krankenhausstrukturgesetz auf die Finanzierung und auf die Effizienzrenditen hat. Ich denke, ein schriftlicher Bericht ist da nicht unbedingt verkehrt. Diesen Bericht sollte uns die Landesregierung vorlegen.

Ich kann mir allerdings auch vorstellen, Herr Kollege Garg, dass dieser Bericht positiv ausfallen kann. Denn wir haben ja gerade im neuen Krankenhausstrukturgesetz durch die schwarz-rote Regierung in Berlin viele Änderungen im Vergütungsbereich, die nicht unbedingt negativ sind, speziell auch für das UKSH, zum Beispiel eine bessere Vergütung der Notfallambulanzen, Extremkostenzuschläge, von denen das UKSH profitieren wird, und vieles andere mehr.

(Dr. Heiner Garg)

Zum Antrag der FDP in der Drucksache 18/3414. Wir unterstützen natürlich die gute Erreichbarkeit der Krankenhäuser. Die wollen wir ebenfalls erhalten. Wir wollen mehr Qualität und eine bessere Pflege sowie eine bessere Vergütung erreichen. All das ist eigentlich schon in dem neuen Krankenhausstrukturgesetz von Minister Gröhe geregelt. Die wegfallenden Versorgungszuschläge für die Krankenhäuser werden durch einen dauerhaften Pflegezuschlag ersetzt. Der Fixkostendegressionsabschlag - das hat Kollege Garg vorhin schon gesagt - wird auf drei Jahre begrenzt.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

Herr Garg.

Ich bin jetzt etwas verwirrt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir sagen könnten, wo im FDP-Antrag die Rede von der guten Erreichbarkeit ist. Ich kann mich nicht daran erinnern, so etwas aufgeschrieben zu haben.

In meiner Rede habe ich auch nicht erwähnt, dass der Mehrleistungsabschlag auf drei Jahre begrenzt ist, sondern ich habe gesagt, dass er ein unsinniges und schädliches Instrument ist, das nicht verlängert werden darf.

Kollege Garg, dass Sie für eine gute Erreichbarkeit von Krankenhäusern sind, setze ich voraus. Denn Sie als FDP haben ja einmal einen Bundesgesundheitsminister gestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dagegen sind, dass unsere Krankenhäuser gut erreichbar sind.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir reden jetzt über konkrete Dinge!)

- Ich habe die konkreten Dinge ja angesprochen und werde sie auch noch einmal ansprechen, obwohl mir nicht mehr sehr viel Zeit bleibt.

Nun zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 18/3473. Auch er enthält Dinge zum Krankenhausstrukturgesetz. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, im Eckpunktepapier der

Bund-Länder-Kommission gibt es bereits Änderungen. Denen können wir aus gutem Grund eigentlich nur zustimmen. Ich möchte allerdings eine einzige Einschränkung machen und hier noch einmal das betonen, was ich in der vergangenen Landtagssitzung auch schon gesagt habe. Sie hätten über den kommunalen Investitionsfonds, der vom Bund mit 100 Millionen € ins Land gekommen ist, ausdrücklich geregelt in § 3, Krankenhausfinanzierung und Krankenhausinvestition, die Möglichkeit gehabt. Jeder von uns weiß, dass wir in Schleswig-Holstein einen Investitionsstau von 500 Millionen € haben. Gerade aus diesem Paket der 100 Millionen € hätte man die Krankenhäuser sehr gut unterstützen und die Investitionen erhöhen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, FDP und PIRATEN)

Nun erteile ich dem Kollegen Bernd Heinemann von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Berichtsantrag der PIRATEN finden wir okay. Die polemische Rede der PIRATEN hätten wir uns allerdings etwas kürzer vorstellen können.

In Schleswig-Holstein soll es natürlich auch in Zukunft eine erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung geben. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz soll es daher eine Weiterentwicklung der qualitativen Standards und eine nachhaltige Sicherung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser geben. Dafür wird auch eine ganze Menge mehr Geld der Versicherten in Anspruch genommen als bisher. Der Grund für unseren Änderungsantrag ist, dass wir eine Strukturreform wollen, die den Qualitätsansprüchen in der stationären Versorgung auch wirklich entspricht.

Das muss auch für den Träger der medizinischen Maximalversorgung in unserem Land gelten, nämlich das UKSH. Da sind wir ein ganzes Stück nah bei Ihnen, Herr Dr. Garg. Unser gemeinsames, wiederholt bekräftigtes Ziel ist es, dass seine besonderen Leistungen angemessen vergütet werden, die es in seinen hoch spezialisierten Zentren erbringt und die - das liegt in der Natur der Sache - häufig Extremkostenfälle sind. Ich rede nicht nur von aufwendigen individuellen Behandlungen, sondern ich rede auch von der Intervention bei Epidemien oder der Überlastung der Notfallversorgung, die einen

(Karsten Jasper)

großen Teil der fachärztlichen und ambulanten Versorgung für viele Menschen ersetzt.

Wir bohren, wie gesagt, schon sehr lang an diesem dicken Brett. Wir werden erst dann zu bohren aufhören, wenn wir zwischen den Bundesländern Gerechtigkeit bei der Berechnung der Fälle erreicht haben.

Wir wollen auch, dass die Ärzte, die uns operieren, das wirklich routinemäßig beherrschen und entsprechend ausgestattet sind. Das bedeutet für die Patienten auch mehr Sicherheit bei medizinischen Eingriffen. Qualität bedeutet aber auch gute Pflege. Das geht nur mit entsprechender Personalausstattung.

Die Mitwirkung der Länder ist für die Strukturdiskussion und die Qualität der stationären Versorgung eine Selbstverständlichkeit, hoffentlich auch im Bundesrat. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ja vor zwei Wochen schon erfolgreich am Gesetzentwurf gearbeitet. So werden nun zum Beispiel die Mittel des Versorgungszuschlags in Form eines Pflegezuschlags für die Krankenhäuser erhalten. Personalintensive Krankenhäuser erhalten dadurch mehr Geld. Personalabbau in der Pflege wird zukünftig bestraft. Das ist richtig so. Wir wollen gerade für Schleswig-Holstein einen Strukturfonds, der uns wirklich richtig nach vorn bringt. Für den Mehrleistungsaufschlag wird es im kommenden Jahr einen ganzen Katalog von Ausnahmen geben. Insofern wird auch dieses Thema behandelt werden. Die besonderen Bedingungen werden dabei berücksichtigt. Warten wir das Ergebnis erst einmal ab. Es wird uns ja erst im Frühsommer ganz und gar zur Verfügung stehen.

Wir gehen an das Thema etwas anders heran. Aber ich danke Ihnen, Herr Dr. Garg, auf jeden Fall für Ihre Initiative. Ich denke, in vielen Bereichen sind wir sehr nah beieinander.

Nun noch zum Thema Entlassmanagement in den Krankenhäusern. Das Entlassmanagement oder Überleitungsmanagement ist ohne Frage eines der wichtigen Elemente der gesundheitlichen Versorgung. 2007 kamen das Wettbewerbsstärkungsgesetz und damit erstmals ein Rechtsanspruch für eine Überleitung. 2012 kam das Versorgungsstrukturgesetz mit der Festlegung einer verpflichtenden Entlass- und Überleitungskultur. Das Netzwerk Qualitätsmanagement in der Pflege - DNQP - hat sich in den meisten Krankenhäusern für das Entlassmanagement heute schon durchgesetzt. Fachkräfte und Organisationseinheiten sind sogar die Regel geworden.

Im Juni 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss - G-BA - die Erarbeitung eines Konzepts für ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für das Entlassmanagement beim AQUAInstitut in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen seit dem 17. September 2015 vor. Anfang 2016 folgen dann die verpflichtenden Behandlungs- und Entwicklungsbeschlüsse. Dann wird es auch einen Entlassplan geben, und zwar verpflichtend, in dem auch die Therapietermine, beispielsweise bei Physiotherapeuten und Ähnliches direkt vom Krankenhaus außerhalb vereinbart werden, sodass der Patient nicht mehr hin und her geschubst wird, sondern er einfach seinen Weg gehen kann.

Er bekommt für sieben Tage Medikamente. Er bekommt auch für sieben Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, und er bekommt für sieben Tage Heilmittel. Damit ist die Übergangssituation deutlich verbessert. Wie gesagt, wir werden die Ergebnisse der G-BA-Untersuchung erst im Frühjahr erfahren. Deswegen sind dieser Antrag und seine Überweisung im Moment noch völlig überflüssig, weil wir noch gar nicht sagen können, wie dieses Entlassmanagement und der Entlassplan aussehen werden. Das werden wir im Frühsommer erfahren. Dann können wir uns im Rahmen der Selbstbefassung im Sozialausschuss noch einmal gründlich mit diesem neuen Entlassplan und dem Entlassmanagement beschäftigen.

Mit anderen Worten: Die Überweisung kommt zu früh. Wir müssen diesen Antrag erst einmal ablehnen, damit wir uns dann im Frühjahr mit dem Ergebnis beschäftigen können. Ich denke, alles andere geht ein wenig zu weit. In diesem Sinne: Ich bitte darum, diesen Antrag des Altenparlaments - Sie haben ihn so genannt - abzulehnen und ihn erneut im Frühjahr im Ausschuss zu behandeln. Für den anderen Antrag, nämlich für unseren Antrag zur Krankenhausstrukturreform, bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke schön.