Protocol of the Session on October 15, 2015

Wir können Menschen Hoffnung geben - Sie haben es heute dankenswerterweise angesprochen -, indem wir ein Zuwanderungs- oder Einwanderungsgesetz schaffen und auch mitteilen, wer wie mit welchen Qualifikationen legal zu uns kommen kann. Wir haben das schon 1992 vorgeschlagen. Ich habe den Antrag, den wir als FDP im Landtag gestellt haben, vor mir. Sie können dann zu Kontingenten kommen und damit den Leuten eine Perspektive vermitteln, sodass wir das Mengenproblem in den Griff bekommen und auch Zeit genug haben, die Integrationsleistungen zu erbringen, die die Menschen, die zu uns kommen, erwarten können und zu denen wir auch faktisch in der Lage sind.

Kollege Dr. Stegner, auch da wäre es ganz schön, Sie würden den Bundesaußenminister und Ihren Bundesvorsitzenden einmal darauf hinweisen, dass dieses Spiel - wir schreiben im „Spiegel“, das Boot sei voll, mehr als eine Million gehe nicht und gleichzeitig: jeder kann zu uns kommen - bei den Sozialdemokraten auf Dauer nicht funktionieren kann.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Wenn der Bundeswirtschaftsminister erklärt, Deutschland sei in der Lage, auf Dauer 500.000 Menschen - seine Erklärung - zu „verkraften“, sagt er damit gleichzeitig, dass mehr als 500.000 Menschen nicht zu verkraften seien, was dann auch intellektuell eine Herausforderung ist, wenn man gleichzeitig erklärt, wir würden mit allem fertig.

(Wortmeldung Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Herr Dr. Stegner!

(Christopher Vogt [FDP]: Ich gebe zurück an Stegner! - Heiterkeit)

Sie gestatten - dann bitte schön, Herr Dr. Stegner.

Der alte Fuchs hier am Rednerpult kann mich natürlich nicht in die Situation bringen, dass ich die Bundeskanzlerin verteidige, aber meinen Bundesvorsitzenden und meinen Außenminister nicht. Deswegen will ich hinzufügen, dass ich gegen den Text dessen, was da im „Spiegel“ geschrieben steht, gegen kein Wort davon etwas einzuwenden habe. Die Anmutung der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit konnte diesen fälschlichen Eindruck erwecken, den Sie eben dankbar aufgegriffen

(Wolfgang Kubicki)

haben. Aber der Text gibt das nicht her, was Sie gerade gesagt haben.

Herr Kollege Dr. Stegner, ich möchte Ihnen darauf gern antworten. Ich habe gerade verstanden: Sie haben Angela Merkel mit Herz verteidigt und Sigmar Gabriel mit Verstand.

(Heiterkeit und Beifall FDP)

Das ist auch schon eine Erkenntnis, die mich und alle anderen heute weiterbringt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen den Menschen aufrichtig sagen, dass es schwierig wird, dass wir es aber schaffen können. Die apodiktische Erklärung „Wir schaffen das“, schafft mehr Unruhe als Verständnis. Wir können es schaffen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Grundbedingung für die Bewältigung der Herausforderungen ist eine starke Wirtschaft. Gott können wir heute danken, dass wir eine starke Wirtschaft haben, dass wir sprudelnde Steuereinnahmen haben. Man stelle sich vor, wir hätten eine Situation wie 2003, 2004 oder 2005. Ich glaube, die Herzlichkeit und die Art der Debatte würden sich bei uns völlig anders gestalten, als wir es dank einer starken und aufnahmebereiten Wirtschaft beobachten können.

Deshalb müssen wir doch auch alles dafür tun Herr Ministerpräsident, ich wiederhole mich da -, dafür Sorge zu tragen, dass die Wirtschaft stark bleiben kann. Da würde ich in dieser Situation auch einmal auf diejenigen hören, die tatsächlich durch ihr Unternehmen und die Mitarbeiter dort in der Lage sind, die Wertschöpfung zu generieren, was sie denn brauchen, um diesen Prozess fortsetzen und intensivieren zu können; denn mit einer noch stärkeren Wirtschaft wird es uns leichter fallen, die Probleme auch finanziell zu bewältigen, als mit einer Wirtschaft, die in den Knick geht.

Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die Unternehmen in die Lage versetzen, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir machen momentan das genaue Gegenteil. Wir müssten den Arbeitsmarkt flexibilisieren. Die größte soziale Eingliederungshilfe für Flüchtlinge ist es, in einem Unternehmen tätig zu sein oder in einem Handwerksbetrieb tätig zu sein, wenn man dann acht oder neun Stunden mit Menschen zusammen ist, mit denen man sich beschäftigen muss, die einem auch ihr Lebensgefühl vermitteln, die einen auch anlernen, selbstständig in der Gemeinschaft leben zu können. Also müssen wir dafür alles tun, dass möglichst

vom ersten Tag an Flüchtlinge in Unternehmen ich sage es einmal so - zunächst mitgeschleppt werden, weil sie ja logischerweise aufgrund ihrer mangelnden Ausbildungsfähigkeit und ihrer mangelnden Sprachkenntnisse zur Wertschöpfung im Unternehmen noch nicht beitragen können.

Wir hatten früher einmal die Idee, wie man Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt integriert. Die Idee bestand darin - die war, wie ich weiß, sehr erfolgreich -, dass man Unternehmen, die Langzeitarbeitslose eingestellt haben, zunächst von den Lohnkosten im ersten halben Jahr vollständig befreit hat und dann degressiv für zwölf Monate. Nach zwölf Monaten war die volle Lohnhöhe erreicht. Ich sage Ihnen: Ein ähnliches Modell müssen wir für Flüchtlinge anwenden, die in Unternehmen beschäftigt werden, weil die Integrationsleistung, die Unternehmen erbringen, von ihnen nicht finanziert werden können.

Wir brauchen uns über den Mindestlohn gar nicht mehr zu unterhalten, Herr Kollege Dr. Stegner. Sie werden erleben, dass wir spätestens in drei Monaten über die Frage des Mindestlohns wegen Handwerksbetrieben, die ausbilden wollen, gar nicht mehr diskutieren. Viele von denen, die bei uns sind, schwirren nach drei, vier Monaten wieder ab, weil sie festgestellt haben, dass sie deutlich mehr Geld als Helfer auf einem Gemüsemarkt verdienen als in einer Ausbildung. Das mögen wir dumm finden, aber die Perspektive der Nachhaltigkeit ist für viele von denen, die zu uns kommen, nachrangig. Die Perspektive, möglichst schnell die Familie zu Hause unterstützen zu können, ist vorrangig. Wenn wir diesen Prozess durchbrechen wollen, müssen wir zu anderen Lösungen kommen als gegenwärtig, oder es wird nicht funktionieren.

(Beifall FDP)

Genauso müssen wir im Bereich des Wohnungsbaus Anreize schaffen. Standardabsenkungen werden unumgänglich sein, Sie haben es heute dankenswerterweise angesprochen. Ich teile nicht alles, was Ihr ehemaliger Innenminister Breitner sagt, aber die Erklärung von ihm, der Klimaschutz müsse jetzt einmal fünf Jahre warten, halte ich für durchgreifend, weil wir dem Klimaschutz keinen Gefallen tun, wenn Flüchtlinge auf der Wiese stehen. Auch dem mitmenschlichen Zusammenhalt tun wir so keinen Gefallen.

Bei allem wird aber entscheidend sein - das ist zwar nicht nachhaltig, aber es löst zunächst das Mengenund Zeitproblem, und vor dieser Aufgabe stehen wir -, dass wir den Rechtsstaat durchsetzen, und

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

zwar auf allen Ebenen. Im Baurecht müssen wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die wir haben, um so schnell wie nur möglich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dafür wird es erforderlich sein, das Recht an vielen Stellen anzupassen. Das ist übrigens auch eine Aufforderung an die Kommunen, ihre Grundstücke endlich zur Verfügung zu stellen, damit dort Bauten errichtet werden können, anstatt mit ihnen zu spekulieren, damit zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht höhere Erträge erzielt werden können. Diese Zeit haben wir gegenwärtig nicht.

Wir müssen und würden damit auch gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, den Rechtsstaat zu beugen. Wir bekommen ein Riesenproblem, wenn die Menschen in unserem Lande das Gefühl haben, dass der Staat Recht brechen kann, wie es ihm gefällt. Lieber Recht anpassen und sich daran halten, als zu dokumentieren: Wir als Staat müssen uns an die gegebenen Vorgaben nicht halten. Wenn wir Wohncontainer aus Frankreich nicht einführen dürfen, weil sie unseren Normen nicht entsprechen, dann müssen wir die Normen ändern, und zwar sofort, damit Menschen untergebracht werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch eine Änderung des Bauplanungsrechts wird unausweichlich sein, denn im Moment verstoßen wir rein objektiv dagegen. Frau Staatssekretärin, Herr Innenminister, ich bezweifle, dass alle Erstaufnahmeeinrichtungen im Land im Sinne des Bauplanungsrechts konkret gebietsverträglich sind. Ich weiß nicht, ob man in Boostedt eine Baugenehmigung für eine Wohnanlage für 2.500 Personen direkt neben einer Schießanlage bekommen würde. Ich spreche das nicht an, um es zu kritisieren, sondern ich sage nur: Wir müssen aufpassen, dass wir bei dieser Form der Gestaltung, innerhalb derer wir uns gerade bewegen und die nahezu willkürlich ist, bei Menschen nicht das Gefühl erzeugen: Ich möchte seit mehreren Jahren gern an mein Haus anbauen, das wurde aber unter Hinweis auf die bestehende Rechtslage verboten, und für den Staat ist das relativ wurscht. Wir müssen die Normen anpassen und dürfen nicht so tun, als würden sie für uns nicht gelten.

Wir müssen den Rechtsstaat auch dort durchsetzen, wo es dem einen oder anderen vielleicht schwerfällt. Der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn er ideologische und moralische Positionen souverän missachtet. Wer glaubt, aufgrund moralischer Indikation über dem Recht zu stehen, hat mit unserer Rechtsordnung nichts gemein. In diesem Zusammenhang, Herr Dr. Stegner, will ich nur kurz eine

Ihrer Äußerungen aus der letzten Plenartagung ansprechen: Man darf Recht auch dann nicht brechen, wenn man sich im Gefühl einer sicheren moralischen Position befindet. Auch Menschlichkeit darf Recht nicht brechen, jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat, weil ansonsten der Hinweis auf Menschlichkeit immer dazu führen würde, dass wir zu willkürlichen Lösungen kommen.

Wir werden deshalb um konsequente Abschiebung und Rückführung nicht herumkommen. Aber, Frau von Kalben, in dem Punkt gebe ich Ihnen recht: Wohin schieben wir denn Menschen ab, die keine Ausweispapiere haben? Welchen Staat wollen wir veranlassen, diese Menschen aufzunehmen? Wollen wir dann sagen: „Wenn ihr die Menschen jetzt nicht zurücknehmt, dann marschiert die Bundeswehr ein“? Die Idee, dass wir Menschen, von denen wir gar nicht wissen, woher sie kommen, ohne Weiteres dorthin zurücktransportieren können, sobald wir festgestellt haben, sie haben kein Asylrecht, ist schon logisch nicht umsetzbar.

Das ist ja das große Problem in Deutschland: Von den 190.000 abgelehnten Asylbewerbern werden nur 8.000 zurückgeführt, weil die anderen aus verschiedenen Gründen nicht zurückgeführt werden können. Deshalb ist die Überlegung absurd, wir hätten das Problem gelöst, wenn wir die Asylverfahren beschleunigen. Auch wenn es mehr Entscheider über Asylanträge geben würde, kann das nur dazu führen, dass wir entweder mehr Leute haben, die abgeschoben werden müssen, weil sie in schnelleren Verfahren verhandelt werden, oder aber dazu, dass Menschen schneller als Bleibeberechtigte anerkannt werden.

Bei den Syrern erkennen wir im Moment alle an. Da brauche ich kein schnelleres Verfahren. Bei den Afghanen, die zu uns kommen, wird das in gleicher Weise der Fall sein. Bei denen, die aus Eritrea kommen, ist es zu 93 % der Fall, weshalb wir als FDP gesagt haben: Die Altfälle pauschal weg, damit wir nicht 300.000 Fälle vor uns herschieben. Ich finde schnellere Verfahren ja auch vernünftig, aber die Idee, wir beschleunigen die Asylverfahren und damit lösen wir das Problem, ist absurd. Sie führt nur dazu, dass Menschen vielleicht schneller einen Bleibestatus bekommen. Momentan bekommen aber diejenigen, bei denen es darauf ankommt, einen sofortigen Bleibestatus, weil sie aus entsprechenden Regionen kommen. Keine Prüfung mehr durchzuführen, ist, was das Asylverfahrensrecht angeht, übrigens auch sehr umstritten. Aber egal, sie bekommen sofort ein Bleiberecht und haben keine weiteren Probleme.

(Wolfgang Kubicki)

Die Idee mit den Transitzonen habe ich bereits angesprochen. Ich finde auch die Grenzkontrollen ganz toll. Was sollen die bewirken, außer dass auf den Autobahnen große Staus entstehen? Wenn ich Grenzkontrollen einrichte, dann muss ich an der Grenze auch zurückweisen können. Jetzt kommen wir zu dem Punkt.

Wir könnten heute nach Dublin III alle diejenigen zurückweisen, die aus einem EU-Staat kommen, in dem sie nicht registriert worden sind. Deutschland hat dank der Kanzlerin die Schleusen komplett geöffnet. Wir haben jetzt mehrere Hunderttausend Menschen, die nicht registriert worden sind. Die stehen in Berlin vor der Registrierungsstelle, bei ihr werden sie registriert, in Bayern werden sie teilweise registriert, teilweise auch gleich durchgeleitet völlig egal. Wir verlieren unterwegs auf der Strecke von Bayern in die anderen Bundesländer fast die Hälfte der Leute. Aber wir könnten an der Grenze nach Dublin III diejenigen zurückweisen, die keine Registrierung in einem anderen EU-Staat haben.

Warum machen wir das nicht? Herr Dr. Stegner, das ist eine ganz interessante Frage. Weil dann nämlich die europäische Frage wirklich zentral würde. Unsere österreichischen Nachbarn würden sofort sagen: „Ihr Deutschen habt wohl eine Pfeile im Kopf. Erst macht ihr die Grenzen auf, und jetzt sollen die alle bei uns bleiben.“ Dann würden die versuchen, sie nach Ungarn weiterzuschieben und und und.

Dann könnten wir zu der Frage kommen: Was ist eigentlich eine vernünftige europäische Lösung? Oder aber - das ist die Befürchtung der Kanzlerin Europa bricht vollends auseinander, weil dann die nationalen Interessenlagen so manifest werden, dass es eine gemeinsame Lösung nicht mehr gibt. Aber ohne eine solche angekündigte Maßnahme zwingen wir unsere europäischen Partner auch nicht, sich mit uns über eine vernünftige Lösung zu unterhalten. Solange nicht dokumentiert wird, wir seien auch bereit, uns wieder an Dublin III zu halten und das Problem zu exportieren, solange dieses Gefühl nicht entsteht, entsteht bei unseren europäischen Partnern gar kein Druck, sich mit uns auf eine vernünftige Lösung einzulassen. Es muss nach Europa das Signal geben, dass Deutschland tatsächlich bereit ist, die größte Masse an Flüchtlingen aufzunehmen, aber das Problem nicht allein mit Schweden und Österreich bewältigen kann. Das geht nur, wenn wir auch deutlich machen: Wir werden Dublin III wieder in Kraft setzen, was zunächst einmal eine böse Ankündigung ist, aber dazu führen würde, dass die rechtsstaatliche Ordnung, der

wir uns unterworfen haben, wieder in Kraft gesetzt wird.

Wir brauchen, wie ich finde, keine Verschärfung des Asylrechts, weil die Asylbewerber, die politisch verfolgt werden, etwa einen Anteil in der Größenordnung von 3 % haben. Wir wissen, dass sie aus Ländern kommen, in denen sie politisch verfolgt werden. Bei den Bürgerchristlichen spielt diese Frage überhaupt keine Rolle. Wir sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, Leute aufzunehmen. Dankenswerterweise haben wir durch Dublin III erklärt, dass zunächst die anderen aufnehmen müssen und dann verteilt werden kann. Das war ursprünglich die deutsche Idee, erst einmal die anderen in die Pflicht zu nehmen. Jetzt haben die gesagt: Gut, wenn ihr Dublin III nicht mehr wollt, nehmen wir euch jetzt in die Pflicht. - Auch wunderbar! Wir könnten das alles wiederherstellen. Wir müssen das tun, weil - noch einmal - diese Gesellschaft, Herr Ministerpräsident, die sehr willig ist, langsam wirklich das Gefühl hat: Vielmehr als das, was wir jetzt leisten, ist nicht zu schaffen, und zwar on top - bei allen Appellen und allem Wunsch der Menschen, sich hier einzubringen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, unser Rechtsstaatsprinzip gebietet einen effektiven Rechtsschutz - das gilt auch für Flüchtlinge, die wir nicht ausweisen können. Wir können eine bestimmte Gruppe von Flüchtlingen nicht einfach rechtlos stellen. Auch Flüchtlinge oder Asylbewerber, die in vermeintlichen Transitzonen oder Erstaufnahmeeinrichtungen keine weiter gehende Bleibeperspektive haben, haben schlicht und ergreifend das Recht auf die Durchführung eines geordneten Verfahrens.

(Torge Schmidt [PIRATEN]: Egal, wie die Chancen stehen!)

- Wer entscheidet, wie die Chancen stehen?

(Torge Schmidt [PIRATEN]: Egal, wie die Chancen stehen!)

- Ja, natürlich, aber ich stelle mir die Situation vor, dass ein Grenzbeamter der Bundespolizei sagt: „Du hast keine Bleibechance - nach links“, und der nächste sagt: „Du hast eine Bleibechance - nach rechts“. Das hat mit Verfahren überhaupt nichts mehr zu tun, sondern das öffnet persönlicher Willkür Tür und Tor und ist das Unmenschlichste, was man sich vorstellen kann.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Jeder Flüchtling, jeder Asylbewerber in Einrichtungen hat bei uns auch ein Recht auf Schutz vor

(Wolfgang Kubicki)

körperlicher, sexistischer oder religiöser Gewalt genauso wie die Freiheit, die Traditionen und Gebräuche seiner Gemeinschaften auszuüben. Machen wir uns nichts vor: Es häufen sich die Berichte darüber, dass es gerade in den Flüchtlingseinrichtungen Hierarchien der unterschiedlichen Ethnien gibt, dass in den Flüchtlingseinrichtungen, auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen - Herr Kollege Peters, wir kommen nicht darum herum - Lesben und Schwule von denjenigen, die moralisch und religiös anders denken - wie übrigens auch in dem Heimatland, aus dem sie kommen -, drangsaliert werden, bespuckt werden, körperlich attackiert werden. Wir müssen dokumentieren, dass es dies in Deutschland nicht geben darf, weder außerhalb von Flüchtlingseinrichtungen noch in Flüchtlingseinrichtungen.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir müssen denjenigen, die zu uns kommen und nicht integrationswillig sind - davon gibt es auch einige -, dokumentieren: Wenn ihr nicht integrationswillig seid, wenn ihr an Sprachkursen nicht teilnehmen wollt, wenn ihr die Rechtsordnung nicht beachten wollt, habt ihr in Deutschland kein Bleiberecht, egal wie das Verfahren ausgeht.

(Beifall FDP und CDU)